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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 55.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 44 und 45 fehlen, Seiten 892, 939 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (4. Juli 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 55.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1930 II
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1930) 17
- BeilageAnzeigen Nr. 3 1
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1930) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 1
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1930) 63
- BeilageAnzeigen Nr. 5 1
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1930) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1930) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1930) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1930) 141
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1930) 155
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (7. März 1930) 171
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (14. März 1930) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (21. März 1930) 219
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (28. März 1930) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (4. April 1930) 259
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (11. April 1930) 279
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (18. April 1930) 297
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (15. April 1930) 321
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1930) 341
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1930) 365
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1930) 383
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1930) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1930) 429
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1930) 449
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1930) 465
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1930) 485
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1930) 509
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1930) 533
- ArtikelWie die Frauen in das Uhrengeschäft kamen 533
- ArtikelDas Schaufenster des Uhrmachers und des Juweliers 535
- ArtikelSportstoppuhren in ihrer Ausführung und Anwendung 536
- ArtikelDer erste Schritt zum Zugabenverbot 538
- ArtikelSteuerfragen 539
- ArtikelSprechsaal 540
- ArtikelVerschiedenes 541
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 545
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 547
- ArtikelGeschäftsnachrichten 552
- ArtikelPatentschau 553
- ArtikelEdelmetallmarkt 555
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 556
- ArtikelAnzeigen 556
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1930) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1930) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1930) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (1. August 1930) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (8. August 1930) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (15. August 1930) 677
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (22. August 1930) 697
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (29. August 1930) 717
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (5. September 1930) 739
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (12. September 1930) 759
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (19. September 1930) 779
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (26. September 1930) 795
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1930) 815
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1930) 837
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1930) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1930) 879
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (14. November 1930) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (21. November 1930) 961
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (28. November 1930) 979
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1930) 997
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1930) 1015
- BeilageAnzeigen Nr. 51/52 -
- AusgabeNr. 51/52 (19. Dezember 1930) 1033
- BandBand 55.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 27 DIE UHRMACHERKUNST 543 Spielereien, an denen man sich bei einem Gebraudisgegenstand, den man täglich vor Augen hat, schnell sattsieht, zu warnen ist. Hier ist der Händler als Träger der Wünsche des Käufers am Ladentisch und als sein Vertrauensmann, der mit einem Blick in die Brieftasche seiner Kundschaft seine Auswahl trifft, der beste Berater des Fabrikanten. Nirgends aber gibt es so gute Gelegen heiten zu unmittelbaren geschäftlichen Ausspradien zwischen dem Fabrikanten und dem Händler, dem Ladengesdiäftsinhaber, als auf der Leipziger Messe. Ist es doch ihr diarakteristisdier Vor zug, dab der Einkäufer stets sicher ist, den Fabrikanten oder seinen ersten Vertreter am Mebstande anzutreffen. Die Pflege soldier persönlicher Beziehungen, ganz besonders zur Auslandkundsdiaft, ist für beide Teile von größtem Wert. Gegenüber der amerikanischen Allerweltsware will sie heute wieder mehr individuell behandelt und beliefert werden. Wenn deshalb die groben Porzellan- und Glasfabriken in bestimmten Ausländsabteilungen die Muster zusammenstellen, die dem Ge schmack jedes einzelnen Landes entspredien, und wenn die Textilindustrie und die Galanteriewarenbranche mit derselben Praxis Erfolge erreicht haben, so wird auch die Uhrenindustrie durch eine ähnliche Methode — soweit das nidit schon der Fall ist — den Absab ihrer Erzeugnisse auf den Weltmarkt zu er weitern imstande sein. Das ist natürlidi keine sehr leidite Auf gabe, und ein Erfolg ist auch nidit von heute auf morgen zu erwarten. Denn auch für die deutsche Uhrenindustrie gilt das Wort, das ein Führer der deutsdien Wirtschaft auf der voriährigen Leipziger Herbstmesse prägte: „Wenn heute ein Aussteller mit seinen Aufträgen die Spesen herausbekommen hat, dann bleibt ihm trobdem nodi das grobe Plus der Reklameerfolge, die er auf der Reklamemesse gehabt hat.” Praktische und aparte Neuheiten spredien sidi erfahrungs- gemäb nirgends so schnell herum und finden so leicht Interesse wie auf der Leipziger Messe, die ja anerkanntermaben eine ausgesprodiene Neuheitenschau ist. Wer besondere Neuheiten auf die Messe bringt und sie dort in das rechte Licht zu rücken versteht, so dab sie den Blick des nach Neuheiten suchenden Käufers auf sidi ziehen, hat nirgends so gute Chancen wie auf der Leipziger Messe. Auf der bevorstehenden Leipziger Herbst messe (31. August bis 5. September) dürfte für die Erzeugnisse der deutschen Uhrenindustrie insofern eine bessere Konjunktur bestehen, als das Interesse für die grobe, internationale Bau- messe in Leipzig erfahrungsgemäb auch allen, mit dem Bauwesen in Zusammenhang stehenden Industrien zugute kommt. Auberdem macht sich neuerdings ein steigendes Interesse der überseeischen Kundschaft für alle Erzeugnisse dieser deutschen Industrien be merkbar, da sie Wünschen und Bedürfnissen entsprechen, die die eigenen Industrien dieser Länder bisher nicht zu erfüllen vermocht haben. Damit und mit einer entsprechenden Beschickung der Leipziger Herbstmesse eröffnet sich auch der Uhrenindustrie ein Wirkungsfeld, dessen intensive und nachhaltige Bearbeitung gute Erfolge verspricht. (VI 1 23) Reform der Krankenversicherung. Vom Reichsarbeitsminister ist dieser Tage der bereits seit langem angekündigte Entwurf eines Gesebes über Änderungen in der Krankenversicherung eingegangen. Das Hauptziel des Gesebentwurfes soll die Senkung der in den lebten Jahren stark angewachsenen Ausgaben in der Krankenversicherung sein. Der Entwurf bringt, soweit bislang durch die Presse bekanntgeworden ist, Beschränkungen für die Versicherten, für die Ärzte wie auch für die Krankenkassen. Der Entwurf sieht im einzelnen folgende Bestimmungen vor: Der Grundlohn, der nadi vor wie für den Kalendertag, statt wie von Arbeitgeberseite gewünscht wurde, für den Arbeitstag berechnet w'ird, wird auf 9 3?)/ als Höchstbetrag gesenkt. Bei einem Beitrag von mehr als 6° 0 des Grundlohnes (bisher 7 1 i %) ist die Zustimmung der Arbeitgebervertreter in der Kranken kasse erforderlich. Bei mehr als 7''. 2 % (bisher 10%) ist die Zu stimmung des Oberversicherungsamtes erforderlich. Das Kranken geld, das nur noch bei objektiv nachweisbarer Arbeitsunfähigkeit sowie bei Fortfall der Lohnzahlung während dieser Zeit gezahlt werden soll, beträgt 50% des Grundlohnes; iedodi sind Famihen- zusdiläge zulässig, und zwar bis zu 10% für die Ehefrau und 5% für iedes Kind, aber nicht mehr als 75% zusammen. Um die Ba gatellfälle einzuschränken, ist eine Beteiligung des Kranken an den Kosten für ärztlidie Hilfe sowie für Heilmittel vorgesehen, und zwar mubdie Kasse für ieden Krankenschein eine Gebühr von durchschnittlich 1 7?)/ einziehen, die in den unteren Lohnklassen bis zu 0,50 ‘.Rh ermäbigt, in den oberen Lohnklassen bis zu 1,50.7?)/ erhöht werden kann. Für jedes Rezept hat ferner der Kranke in der Apotheke 0,507?)/ zu bezahlen, jedoch nicht mehr als die Kosten des Rezeptes betragen. Die Famihenkrankenhilfe wird nadi einer Wartezeit von 3 Monaten zur Pflichtleistung. Die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Ärzten werden neu geregelt; es wird vorgesctirieben, dab der Arzt den Kranken ausreichend und zweckmabig behandeln soll, dab er aber das Mab des Notwendigen hierbei nicht überschreiten darf. Für jeden Erkrankten tiat die Kasse eine Krankenkarte auszustellen, in der Art der Krankheit und Dauer der Arbeits unfähigkeit bescheinigt werden. Die Kassen sind ferner ver pflichtet, die Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Arbeitsunfähigkeit und seine Anordnungen, soweit sie ärztliche Sachleistungen betreffen, in erforderlichen Fällen durch einen Vertrauensarzt rechtzeitig nachprüfen zu lassen, überschreitet die Zahl der Ärzte bei einer Kasse das Bedürfnis, so kann das Oberversicherungsamt anordnen, dab weitere Ärzte bei der Kasse nicht mehr zugelassen werden. Durch den Gesebentwurf werden auch die Innungskranken kassen auberordentlich berührt. Es bestehen starke Bedenken von seiten des Handwerks dagegen, dab in diesem Entwurf, der vorwiegend eine Senkung der Krankenkassenbeiträge bezweckt, die Frage der Innungskrankenkassen überhaupt be handelt wird. Die vorgesehenen Bestimmungen, Errichtung von Innungskrankenkassen nach Zustimmung der Versicherten nur von Handwerkerinnungen, deren Mitglieder in die Hand- werksrolle eingetragen sind, sind geeignet, die Entwickelung der Innungskrankenkassen auf das schwerste zu schädigen. Die Handwerksverlretungen sind damit einverstanden, dab durch Vorschriften Vorsorge getroffen wird, dab nur nodi Handwerker innungen Innungskrankenkassen errichten dürfen, doch darf die Kassenerrichtung den Innungen nicht unmöglich gemacht werden, denen auch vereinzelt andere Personen, z. B. Fabrikanten, gemäb § 100g Abs. 2 GO. angehören. Auch mit der Zustimmung des Gesellenausschusses (nicht der Versicherten wie vorgesehen) könnte sidi das Handwerk einverstanden erklären, wenn die Gewähr gegeben ist, dab bei Verweigerung der Zustimmung aus politischen Gründen diese Zustimmung durch eine neutrale Instanz, etwa das Oberversicherungsamt, ersebt werden kann. Den vorgesehenen Bestimmungen über die Mindestmitgliederzahl von 150 kann zugestimmt werden, da auch das Handwerk kein Interesse an Zwergkassen hat, doch mub angestrebt werden, dab in Zukunft von vornherein mehrere Innungen eine Innungskrankenkasse gründen können. Da der Gesebentwurf nodi vor der Sommerpause vom Reidistag verabsduedet werden soll, ist damit zu rechnen, dab in den nächsten Tagen die Verhandlungen im Reidistag einseben werden. Falls es nicht gelingen wird, die Regelung der Innungs krankenkassenfrage auf einen späteren Zeitraum zu verschieben, wird der Reidisverband des deutschen Handwerks bemüht sein, eine Gestaltung der Bestimmungen zu erreidien, die den Inter essen des Handwerks gerecht wird. (VI 1/13) RH. Beschäftigung der Lehrkräfte an Berufs- und Fachschulen. Der Preubische Llandelsmimster nimmt in einem Runderlab zu der Frage der Beschäftigung der Lehrkräfte an Berufs- und Fach schulen Stellung, dem wir nachstehenden Auszug entnehmen: Das immer stärker werdende Bedürfnis der Wirtschaft an tüditigen, beruflidi gut geschulten und geistig beweglichen Fach arbeitern, die sich bei wirtsdiaftlicher Umstellung eines Betriebes ui ui Was ersieht man aus dem Uhrmacher-Adreßbuch? Der Fabrikant und Großhändler: Die Adressen sämtlicher Deutschen Uhrmadier, die für seine Werbung unentbehrlich sind. Der Uhrmacher: Die Adressen von Kollegen, die er hier und da kennengelernt hat und mit denen er in Verbindung bleiben will. Ein umfang reiches Lieferantenverzeidinis zur Anknüpfung von neuen Gesdiäftsverbindungen oder zum Nach schlagen von besonderen Adressen. Das Wort- und Bildzeichenverzeidmis von Warenzeidien, das jeder Uhrmadier dringend zur Feststellung beson ders von Schmudv- und Besteckfabrikanten braucht. Das Uhrmacher - Adrebbuch ist zum Preis von 12 RM. von uns zu beziehen. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale), Königstraße 84
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