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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (7. April 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Rechtsabteilung
- Autor
- Heßler, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wir stellen vor
- Untertitel
- Eugen Schreiber
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- ArtikelRaus mit den Uhren aus dem Warenhaus! 187
- ArtikelNeue Uhrmacherwerkzeuge seit Januar 1932 (Schluß) 188
- ArtikelDie neue Siemens-Hauptuhr 189
- ArtikelDie Rechtsabteilung 190
- ArtikelWir stellen vor 191
- ArtikelDer "Motor" in der Uhr 192
- ArtikelVerschiedenes 192
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 194
- ArtikelAn die Mitglieder des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher! 195
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 195
- ArtikelGeschäftsnachrichten 196
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 197
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 198
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. DIE UHRMACHERKUNST 191 zur Bezeichnung von solchen Metallwaren verwandt werden, bei denen das Gold durch Aufwalzen oder Auf schweißen mit der Metallunterlage (Kupfer, Messing, Tombak) verbunden ist *). Ist das Gold auf chemischem oder galvanischem Wege aufgelegt, so handelt es sich um nur „vergoldete", nicht aber um „ Double "-Waren. Die Bezeichnung „goldplattiert" ist bei Waren, die kein „Double“ sind, irreführend und deshalb unzulässig, des gleichen die Bezeichnung „Walzgold“. 6. Es ist unzulässig, eine „ Double“ - Auflage oder Vergoldung in Tausendteilen bzw. in Karat anzugeben, weil dadurch der Eindruck hervorgerufen wird, als handele es sich um „echt" goldene Ware. „ Double"- oder „vergoldete" Waren dürfen also nicht mit der Be zeichnung „Goldauflage 585/000“ oder „14 kar. ver goldet" angeboten werden »), 7. Uhrgehäuse, die nur mit einem auf gedrückten Gold Überzug versehen sind, sonst aber aus anderem Metall bestehen (Schachtelgehäuse), dürfen ohne aufklärenden Zusah nicht als „goldene" bezeichnet werden' 1 ). Der Zusah muh so abgefaht sein, dah die tatsächliche Beschaffenheit des Gehäuses aus reichend gekennzeichnet und für die Kreise, an die sich die Ankündigung wendet, ohne weiteres verständlich ist, vor allem auch für den flüchtigen Leser. Nicht genügend ist deshalb der blohe Zusah „verstärkt“ oder „Metall einlage", erst recht nicht die Abkürzung solcher Zusähe, beispielsweise „Met. E.". Zulässig dagegen ist die An gabe „Messinggehäuse mit Goldüberzug". 8. Die Bezeichnung „Qualitätsuhr“ ist für solche Uhren nicht zulässig, die unter den Begriff von Gegen ständen mittlerer Art und Güte fallen. Die Bezeichnung „Oualitälsuhr" ist unabhängig von dem Preis zu be stimmen. Uhren können nicht etwa deshalb als „Quali tätsuhr“ bezeichnet werden, weil zu diesem Preise „keine bessere Qualität“ geboten werden kann 7 ). 9. Bezeichnungen wie „prima“, ,,la“ oder „erst klassig“ sind nicht statthaft, wenn es sich nicht um Waren handelt, die sich durch ausgesuchtes Material sowie vollendete Arbeit und Ausführung auszeichnen 8 ). Unpfändbare Sachen des Uhrmachers als Kleingewerbetreibenden Gemäß § 881 Ziffer 5 der Zivilprozeßordnung sind bei Handwerkern oder anderen Personen, die aus Hand arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Er werb ziehen, die zur persönlichen Fortseßung der Er werbstätigkeit unentbehrlichen Gegenstände der Pfändung nicht unterworfen. Zu diesem Personenkreis gehört nicht ohne weiteres der Kleinkaufmann, also der Uhrmacher (Kleingewerbetreibender) in seiner Eigenschaft als Uhren- verkäufer, so daß es im Einzelfall zweifelhaft sein kann, ob neben dem Werkzeug und dem Inventar der Werkstatt auch die Einrichtung des Verkaufsraumes (Ladentisch, Warenschrank usw.) der Pfändung nicht unterworfen ist. Entscheidend ist hierbei, ob und in wieweit der Uhrmacher beim Uhrenverkauf persönlich tätig wird und hieraus seinen Erwerb zieht. Folgende 4) Vgl. Rosenthal, Korn. z. UWG., 1927, Note 85a, zu § 3. 5) Vgl. Gutachten des Fabrik - Komitees der Handels kammer Pforzheim vom 22. Dezember 1932. 6) Vgl. Urteil des Kammergerichts vom 18. Jan. 1933 — 30 U 10904/32 — veröffentlicht in Nr. 11/33 der UHRMACHER KUNST. 7) Vgl. Holzinger, a.a.O., Gutachten 134 und 135 über „Quahtätsmöbel”. 8) Vgl. Holzinger, a. a. O., Gutachten 127 über „la Pelz- lacken”: ferner RG 1 D 977 32 — 25. Oktober 1932. Wir stellen vor Eugen Schreiber Mitinhaber der Friedrich Matithc G. m.b.H., Uhrenfabriken , Schwenningen a. A T . Ihr kaufmännische Leiter der Friedrich Manthe O. m. //. H., Engen Schreiber, kann in diesem. Jahre auf eine drei/iigjährige Tätigkeit in der Firma xuriieksehauen. Engen Schreiber ist ein herrorragender Anteil an der Entwicklung der Manthe 0. m. b. II. zum Gro/ibetrieb xu- xnsehreiben. Er leitete den Auf- und Aushau ausländischer Filialen und der Ej pari rerbind nagen in den überseeischen Ländern nnd führte nach dem Kriege die gro/ixiigigen Um stellungen der Firtna im In- und Anstande durch. Am /. Xorember 1877 in Ludwigsburg geboren, be suchte Eugen Schreiber in Stuttgart die Schule. Er erhielt im Inlande und in der französischen Schweix seine kauf männische Ausbildung. Fach einem mehrjährigen Aufent halt in U. S. A. und ausgedehnten Reisen in Nord- und Mittelamerika trat Engen Schreiber im Jahre 1903 in die Firma Friedrich Maathe ein. mit deren rerstorbenem Gründer, dem Kommerzienrat Christian Mau/he, ihn rerwandtsehaft- liche Bande, verknüpften. Da Arbei/geberrcrband der Uhrenstadt Schwenningen steht zur Zeit unter Schreibers Vorsitz. (II113) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiimiiiiiiiiuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimi Gegenstände des Uhrmachers als Kleingewerbetreibenden werden im allgemeinen als unpfändbar zu erachten sein: Ein Ladentisch mit Glasaufsaß, unter Umständen auch ein Schreibtisch; ein Warenschrank zur Aufnahme der Kleinuhren, wie Wecker, Holztischuhren usw.; eine Goldwaage; eine Trauringerweiterungsmaschine; ein Geldschrank zum Aufbewahren der Reparaturen, Kommissionswaren; ein Sessel als Sißgelegenheit; eine Uhr, welche die richtige Zeit anzeigt, für das Schau fenster, desgleichen eine Normaluhr für den Laden; eine eigene Taschenuhr zum Gebrauch bei Besuchen der Kundschaft; ein vollständiges Werkzeug für einen Uhrmacher, d. h. die unbedingt nötigen Hauptwerkzeuge, wie Drehstuhl, Rollierstuhl, Plandrehstuhl, wenn der Drehstuhl nicht Planscheibe hat, Schraubstock, Schraubenpolier maschine, Punzen, Unruhwaage, Mikrometer, Schleif stein, Hammer und Zange zum Gebrauch außerhalb der Werkstatt, Gläserkasten, Werktisch, Waschgerät, Reparaturkästen, dazu kommen die verschiedensten Kleinwerkzeuge, je nach Bedarf und Einstellung des Uhrmachers und der Art seines Betriebes. Naturgemäß kann diese Liste nicht vollständig sein. Sie bringt also nur zum Ausdruck, daß die darin auf geführten Gegenstände unentbehrlich sind, nicht aber, daß nicht aufgefiihrte Gegenstände entbehrlich seien. (1/106)
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