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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 58.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19330100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19330100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 105, 106, 145, 146, 361, 362, 407, 408 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (2. Juni 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Reichsstand des deutschen Handwerks
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der neugewählte Vorsitzende des Uhrengrossisten-Verbandes über die zukünftige Stellung des Uhrengrosshandels
- Autor
- Bickel, Eduard
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 58.1933 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1933) 17
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1933) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1933) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1933) 79
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1933) 95
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1933) 107
- AusgabeNr. 10 (3. März 1933) 119
- AusgabeNr. 11 (10. März 1933) 135
- AusgabeNr. 12 (17. März 1933) 147
- AusgabeNr. 13 (24. März 1933) 161
- AusgabeNr. 14 (31. März 1933) 173
- AusgabeNr. 15 (7. April 1933) 187
- AusgabeNr. 16 (14. April 1933) 199
- AusgabeNr. 17 (21. April 1933) 213
- AusgabeNr. 18 (28. April 1933) 227
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1933) 241
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1933) 255
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1933) 281
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1933) 295
- ArtikelDr. von Renteln spricht über die neue ständische Gliederung 295
- ArtikelSoll man mit Preisen inserieren? 296
- ArtikelWir stellen vor 297
- ArtikelDer Reichsstand des deutschen Handwerks 297
- ArtikelDer neugewählte Vorsitzende des Uhrengrossisten-Verbandes über ... 298
- ArtikelDer neue Vorstand des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten 299
- ArtikelVerschiedenes 300
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 301
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 301
- ArtikelGeschäftsnachrichten 304
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 305
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 305
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 306
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1933) 307
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1933) 321
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1933) 335
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1933) 349
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1933) 363
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1933) 409
- AusgabeNr. 32 (4. August 1933) 423
- AusgabeNr. 33 (11. August 1933) 435
- AusgabeNr. 34 (18. August 1933) 447
- AusgabeNr. 35 (25. August 1933) 461
- AusgabeNr. 36 (1. September 1933) 473
- AusgabeNr. 37 (8. September 1933) 487
- AusgabeNr. 38 (15. September 1933) 499
- AusgabeNr. 39 (22. September 1933) 511
- AusgabeNr. 40 (29. September 1933) 525
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1933) 539
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1933) 565
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1933) 579
- AusgabeNr. 45 (3. November 1933) 593
- AusgabeNr. 46 (10. November 1933) 607
- AusgabeNr. 47 (17. November 1933) 619
- AusgabeNr. 48 (24. November 1933) 633
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1933) 645
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1933) 659
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1933) 671
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1933) 683
- BandBand 58.1933 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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298 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 23 schaff bildet mit den Fachverbänden ein gemeinschaft liches Organ, vielleicht „Amt“ genannt, so dab also das Uhrmacheramt die Gemeinschaft zwischen Uhrmacher meistern und Uhrmachergesellen bedeuten würde. Uber die Bezirksabgrenzung der Handwerkskammern und der Fachverbände kann noch nichts gesagt werden, weil diese Frage noch nicht geklärt ist. Vermutlich werden aber die Bezirke der Bezirksfadiverbände mit denen der Handwerkskammern übereinstimmen müssen, da ja die Handwerkskammern durch Delegation der Fach verbände ihres Bezirkes gebildet werden. Die verschiedenen Kammern, wie Landwirtschaffs kammer, Handelskammer usw., werden vermutlich zu einem Gemeinschaftsorgan (Wii tschaflskammern) zu sammengeschlossen. Voraussichtlich werden hierfür Wirtschaftsprovinzen gebildet, doch auch hier steht die endgültige Form nodi nicht fest. Der Aufbau der Pflichtinnungen ist so gedacht, dab jeder, der ein Handwerk selbständig betreibt, kraft Gesebes zur Innung gehört. Im Laufe einiger Jahre, die für eine Übergangszeit notwendig sind, wird nur der jenige ein Handwerk selbständig ausüben dürfen, der eine ordentliche Lehrzeit und die Meisterprüfung abgelegt hat. Da diese Voraussebungen bei einem groben Teil der selbständigen Handwerker, die ihr Gewerbe ausüben, heute nidit gegeben sind, ist es notwendig, eine Uber gangsregelung zu treffen. Auf jeden Fall wird man verlangen, dab diejenigen selbständigen Handwerker unter 30 Jahren innerhalb einer festgesebten Frist ihre Meisterprüfung abzulegen haben oder ihren Betrieb schlieben müssen. Bei den über 30Jahre alten Handwerkern wird man eine andere Regelung treffen müssen. Die Pflichtinnungen des Bezirkes bilden den Be zirksfachverband, und die Bezirksfachverbände bilden schlieblich den Reich stach verband. Uber die Reichs fachverbände wird die Aufsicht durdi den Reichsstand ausgeübt, während über die Bezirksfadiverbände die Reichsfachverbände die Aufsicht übertragen erhalten und die Bezirksfadiverbände wiederum die Aufsicht über die Innungen haben. Auch die Beitragsfrage wird neu geregelt und vereinfacht werden. Es ist daran gedadit, nur einen einzigen Beitrag durch die Innungen zu erheben, und zwar für die Handwerkskammer, für die Innung, für den Bezirksfachverband, für den Reichsfachverband und für den Reichsstand. Alle diese Beiträge werden in einen zusammengefabb durch die Innung erhoben und dann an die einzelnen Organisationen verteilt. Die Innungen erhallen das Recht der Zwangsbeitreibung der Beiträge. Die Innung hat kein Recht, irgendwelche Beträge für persönliche Aufwandsentschädigungen usw. zu zahlen, ehe nidit die Beiträge für den Berufsstand gedeckt sind. Die Innung wird auch die Pflicht haben, im Gegensab zu heute, für Rücklagen zu sorgen. Auch die Besetzung der Vorstandsämter wird in Zu kunft in anderer Weise vor sich gehen. Der Reichsstand wird die Vorsifeenden der Reichsfachverbände ernennen, diese ernennen die Bezirksfadivorsibenden und diese die Obermeister der Innungen nach Vorschlaglisten der be teiligten Organisationen. Wichtig bei der Übertragung der Aufgaben für die berufsständische Organisation ist, dab ihr eine stän dische Ehrengerichtsbarkeit übertragen wird. Da durch wird es möglich sein, schneller als heute unlautere Weflbewerbsfälle, unstandesgemäbes Verhalten usw. ab zustellen und die Gerichte von Bagatellesachen zu ent lasten. Vermutlidi werden auch den Innungen Handwerks- Innungskrankenkassen angegliedert werden und es ist audi beabsichtigt, die Berufsgenossenschaffen den Fach verbänden zu übertragen. Es ist eine grobe Aufgabe und ein grobes Werk — diese berufsständische Organisation von unten bis zur Spifee durchzuführen, und es werden noch Monate ver gehen, bis diese Arbeit geleistet worden ist. Denn zu nächst mub ja der Unterbau, d. h. die Innungen, ge schaffen werden, die wiederum die Bezirksfachverbände bilden, und erst dann ist es möglich, die neuen Hand werkskammern zusammenzurufen. Man wird also damit rechnen können, dab mit dieser Arbeit ungefähr ein Jahr hingeht. In der Zwischenzeit heibt es deshalb tüditig Vor arbeiten und das Alte, Bewährte zu benuben, um den Boden für das Neue zu lockern. Das Handwerk hat die hohe Aufgabe, hier zu zeigen, dab es die Kraft hat, die berufsständische Organisation als erster Stand bis in die lebten Verzweigungen aufzubauen und so den anderen Berufsständen ein vorbildliches Muster zu geben. W. Kg. iiiiiiiiiiiiiiiiMiimmimmiimiiiimimiiiimiiiiiiiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiimmmmiiiiiiiiiiimiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimMiimiiiiimiiiiMMiiiimiiiiiMiiiiiiimimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiii Der neugewählte Vorsitzende des Uhrengrossisten-Verbandes über die zukünftige Stellung des Uhrengrosshandels hat man sich ohne Vorbehalt zu dem Grundsab der nationalen Regierung bekannt: Herr Bickel! Wie stellen Sie sich die zukünftige Stellung des Uhrengrobhandels zu seinen Berufspartnern vor? Diese Frage, die vor einigen Tagen von einem der markantesten Vertreter des Uhreneinzelhandels an mich gerichtet wurde, ist tatsächlich der Beantwortung wert. Zunächst sei betreffend Neuorganisation unseres Ver bandes festgestellt, dab sich bis auf einige wenige noch Fernstehende alle deutschen Uhrengrossisten zur Ver folgung gemeinsamer Ziele wiedergefunden haben. Die Gothaer Verbandstagung hat gezeigt, dab meine Berufs kollegen die Vorteile einer Schicksalsgemeinschafi: Alle für einen, und einer für alle! klar erkannt haben. Die Erwähnung dieser Tatsache ist Pflicht, um unseren beiden Berufsnachbarn zu zeigen, dab die von dem neu ge wählten Vorstande gesteckten groben Ziele der ein mütige und feste Wille eines nunmehr fest zusammen geschlossenen Berufsstandes und Wirtschaftsfaklors sind. In klarer Erkenntnis, dab es auf die Dauer keinem gut gehen kann, wenn es dem anderen schlecht geht, Gemeinwohl geht vor Eigennub! Audi unser Verhältnis zu den übrigen Berufspartnern hat sich diesem Grundsab unterzuordnen. In kürzester Form lautet daher meine Antwort auf obige Frage: 1. Die Fabrikation der Industrie! 2. Der Grobvertrieb dem Grobhandel! 3. Der Einzelvertrieb dem Uhrmadier! Diese Formulierung hat audi der Verband Deutscher Uhrengrossisten auf der Gothaer Tagung auf sein Banner geschrieben. Das bedeutet zunädist, dab wir uns grund- säblich auf den Standpunkt stellen, dab wir die Existenz berechtigung der Berufsgruppen der Fabrikanten und der Uhreneinzelhändler anerkennen und gefördert wissen wollen, dab jedoch audi als notwendiges und unent- behrlidies Zwischenglied unsere alte Berufsgruppe als Grobhändler wieder anerkannt und in der gleichen Weise gefördert wird. Gegen diese Wahrheiten haben in den
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