Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (20. November 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Textplakat im Uhrenfenster
- Autor
- Rautenberg, E.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- ArtikelWann und wie einkaufen? 875
- ArtikelDas neue Tauchverfahren 876
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 877
- ArtikelDas Textplakat im Uhrenfenster 879
- ArtikelSteuerfragen 881
- ArtikelVerschiedenes 882
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 885
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 885
- ArtikelGeschäftsnachrichten 887
- ArtikelPersonalien 888
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 888
- ArtikelBüchertisch 889
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 889
- ArtikelEdelmetallmarkt 889
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 890
- ArtikelAnzeigen 890
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
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Nr. 47 DIE UHRMACHERKUNST 881 anordnung gefunden hat. Erst dann klebt man die Buch staben auf. Um die Buchstaben alle sauber auf eine Zeilenhöhe zu bringen, bedient man sieh eines Lineals, an dessen Kanten man die Buchstaben anlegt, oder man zieht dünne Hilfslinien, die später ausradiert weiden können. Zum Aufkleben der Buchstaben verwendet man am besten eine Klebepasle, weil man dann immer wieder die Buch slaben — ohne sie zu beschädigen — abnehmen und wieder für andere Plakate verwenden kann. Buchstaben und Zahlen gibt es in den Größen von 18 bis 300 mm und in allen Laiben. Sie sind erhältlich in Geschäften, die Dekorationsmalermal fuhren. Der Zentralverband gibt auf Wunsch Bezugsquellen an. (I 693) Illlltll IIIIM 11111II111111111111111111111111 Illllll M11111111 (11 11111M1111111111M111111111111111111 Steuerfragen bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ttinheilsverband) Wichtig für Hauseigentümer. Frist zur Rück zahlung: von Aufwertungshypotheken Der Grundstückseigentümer oder der persönliche Schuldner konnte im Falle erfolgter Kündigung seitens des Gläubigers bei der Aufwertungsslelle beantragen, dafz eine Zahlungsfrist für das Kapital bewilligt wurde. Diese Frist sollte nur eingeräumt werden, wenn der Schuldner riber Barmittel nicht verfügte und er sich das Geld auch nicht zu dem ab 1. Januar 1932 ftir Auf- wertungshypotheken festgesetzten Zinsfuß (7 1 " „) be schaffen konnte. Mit den hiermit in Zusammenhang stehenden Fragen haben wir uns an dieser Stelle unter „Fälligkeit der Aufwertungshypotheken“ in Nr. 22, unter „Einige Winke und wichtige Gesichtspunkte für Gläubiger und Schuldner von Aufwertungshypotheken“ in Nr. 41, unter „Hauseigentümer und Hypothekengläubiger“ in Nr. 48 der UHRMACHERKUNST 1930 beschäftigt. Da zur Zeit des Ablaufs der Frist für die Stellung des Antrags, nämlich innerhalb von drei Monaten nach Empfang der Kündigung, nicht zu übersehen war, wie der Geldmarkt sich gestalten wurde, ist von der Mög lichkeit, Zahlungsfrist für die Rückzahlung des gekündigten Kapitals zu bekommen, vielfach nicht Gebrauch gemacht worden. Wegen der jetzigen katastrophalen Zustände auf dem Kapitalmarkt ist durch Notverordnung vom lt. November 1931 bestimmt worden, dafz der Antrag noch bis zum 30. November 1931 gestellt werden kann. Der Eigen tümer des mit Aufwerlungshypolheken belasteten Grund stückes, ebenso auch der persönliche Schuldner, der den Antrag auf Bewilligung einer Zahlungsfrist nicht rechtzeitig gestellt oder den Antrag zuruckgenommen hat, ohne sich mit dem Gläubiger über die Ruckzahlung geeinigt zu haben, kann also noch bis zum Ablauf des 30. November einen solchen Antrag bei der Aufwertungs stelle stellen. Bedingung ist, dafz die Voraussetzungen für die Bewilligung der Zahlungsfrist infolge der Ver änderung der allgemeinen Wirtschaftslage eingetreten sind, was )a meist angenommen werden kann. Die Stellung eines neuen Antrages ist auch zulässig, wenn der frühere Antrag auf Bewillhgung einei Zahlungs frist ganz oder zum Teil bereits rechtskräftig zurück gewiesen ist und die Entscheidung der Aufwertungsstelle oder, falls die sofortige Beschwerde eingelegt war, die Entscheidung des Beschwerdegerichts vor dem 1. Oktober 1931 ergangen ist. Haben Gläubiger und Schuldner sich über die Rück zahlung untereinander geeinigt, so bleiben die Verein barungen bestehen. Es kann auch keine Neuregelung beantragt werden, wenn vor der Aufwertungsstelle ein Vergleich bereits zustande gekommen ist. Schuldner, welche nunmehr noch bis zum 30. No vember 1931 Antrag auf Zahlungsaufschub stellen, sollten nicht versäumen, den Gläubiger entsprechend zu ver ständigen, denn dab dies geschehen, ist bei der Anfrag- Stellung anzugeben. (II 690 Erbschaft- und Einkommensteuer bei Güter gemeinschaft Eine Anregung: zum Nachdenken Stirbt einer der Ehegallen, die in Gütergemeinschaft lebten, so wird zwischen den Kindern und dem über lebenden Ehegalten die Gütergemeinschaft fortgesetzt. Nach dem bürgerlichen Recht gehört alsdann der Anteil des Verstorbenen, nämlich die Hälfte des Gesamtgutes, nicht zu seinem Nachlab. Der überlebende Ehegatte kann die Fortsetzung der Gütergemeinschaft ablehnen oder jederzeit aufheben; durch seine Wiederverheiratung endigt sie ohne weiteres. Nichtfortseben der Gemeinschaft hat zur Folge, dab der Anteil des V erstorbenen zum Nachlab gehört, und dab der überlebende Teil ein Viertel, die Kinder zusammen drei Viertel davon erben. Nach dem Erbschaftsteuerrecht tritt eine von der burgerIich -rechl liehen Auffassung abweichende Behandlung dann ein, wenn die Gütergemeinschaft fortgesebt wird. In solchem Falle wird der Anteil des Verstorbenen so behandelt, wie wenn er nur von den Kindern geerbt wäre. Der Anspruch des überlebenden Ehegatten an die Hälfte des Gesamtgutes bleibt unberücksichtigt; die Kinder haben den ganzen Anteil als Erbanfall zu versteuern. iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Der Jahresschluß naht, und damit die mühsame Arbeit des ßücherahschliisses ganz zu schweigen von den Scherereien, die Ihnen vielleicht das Finanzamt madit. t utiren Sie noch immer nach ver alteten Methoden buch? Dann ist der )ahresschlub die beste Gelegenheit für Sie, zur zeitsparenden, zweckmaljigen Einheitsbuchführung für Uhrmacher uberzugehen. Dazu bedarf es keiner groben Umstellung, die Einarbeitung macht Ihnen sogar Spab, weil Sie sehen, wie schnei! alles von der Hand getit. Schon für 29,30 Jin erhalten Sie die vollständige Finheilsbuchführung. Am besten. Sie lassen sich jebt die „Anleitung zur Einheitsbudiführung — verfabt von H. W. Tümena — schicken, die 4,50 'J1)1 dafür schreiben wir Ihnen bei Bestellung der Buchführung gut. Ein berufener Kenner der Geschaftsorganisation urteilt über das Werk: „Das Büchlein gibt in seiner klaren, übersichtlichen, lückenlosen Darstellungsform dem Praktiker das, was er zu einer planmäbigen Rechnungsführung unbedingt braucht. Ein Vorzug des Büchleins besteht vor allem darin, dab auch der buchhalterisch nicht Vorgebildete sidi auf Grund der Musterbeispiele eine geordnete Budifuhrung einriditen kann, ohne die heute kein Geschäft bestellen kann. Icti bin dankbar, dab ich Gelegenheit gehabt habe, in das mit Liebe und Verständnis erarbeitete Werkdien Einsicht zu nehmen.” R. Göll, Uandelsdiuldirektor. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale), Königstraße 84 — ~—
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