Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (20. November 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- ArtikelWann und wie einkaufen? 875
- ArtikelDas neue Tauchverfahren 876
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 877
- ArtikelDas Textplakat im Uhrenfenster 879
- ArtikelSteuerfragen 881
- ArtikelVerschiedenes 882
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 885
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 885
- ArtikelGeschäftsnachrichten 887
- ArtikelPersonalien 888
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 888
- ArtikelBüchertisch 889
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 889
- ArtikelEdelmetallmarkt 889
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 890
- ArtikelAnzeigen 890
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
-
858
-
859
-
860
-
861
-
862
-
863
-
864
-
865
-
866
-
867
-
868
-
869
-
870
-
871
-
872
-
873
-
874
-
-
-
-
-
-
-
-
-
3
-
4
-
5
-
6
-
875
-
876
-
877
-
878
-
879
-
880
-
881
-
882
-
883
-
884
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
882 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 47 Nehmen wir üls Beispiel an: Gesamtgut der Eheleute besteht aus einem Hausgrundstück im Werte von 40000 //?}/ und einem Geschäftsbetrieb im Werte von 20000 .7?)/; beim Tode des Ehemannes sind zwei Kinder vorhanden. Bei der Erbschaftsteuer haben alsdann die Kinder von 30000 7?)?, obwohl die Hälfte dieses Gesamtgutes bürgerlich - rectitlich überhaupt nicht zum Nachlaß ihres Vaters gehört, ie 3/5.7?}/ (2*/ 2 °'o von 15000.7?}/) zu versteuern. Soll dagegen nach dem Tode des Vaters die Güter gemeinschaft zwischen den Kindern und deren Mutter nicht fortgesetzt werden, so muß die Mutter diese Ge meinschaft durcli Erklärung vor Gericht ablehnen oder aufheben. Geschieht dies, so gehört der Anteil des Ver storbenen zu seinem Nachlaß, und zwar erbt die Ehefrau ein Viertel, die Kinder zusammen drei Viertel bzw. je drei Achtel. Die Ehefrau ist von der Erbschaftsteuer für die geerbten 7500 .'/?)/ befreit, während die beiden Kinder ihren Erbteil von je 11 250 7?}/ mit je 140,60 7?}/ zu ver steuern haben. Um die Wirkung der Freigrenze bei der Erbschaft steuer zu veranschaulichen, nehmen wir als Beispiel an, daß das Gesamtgut der Eheleute nur 20000 .7?}/ beträgt. Im Falle der fortgeseßten Gütergemeinschaft würden die Kinder an sidi je 5000 .7?}/ zu versteuern haben. Da bei ihnen aber ein Erwerb von nicht über 5000 7?}/ steuerfrei bleibt, kommt die Erhebung der Steuer in Wegfall, ebenso bei der Ehefrau, die bei nichtkinderloser Ehe stets von der Erbschaftsteuer befreit ist. Wird die Gemeinschaft nicht fortgesetzt, so bleibt der Anteil der Kinder von je 3750 7?}/ innerhalb der Freigrenze. Es ist noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß bei fortgesetzter Gütergemeinschaft die Schulden des Erblassers bei der Berechnung der Hälfte des Gesamt gutes zum Zwecke der Erbschaftsteuei nur mit der Hälfte zum Abzug zugelassen sind. Bei einem stark ver schuldeten größeren gewerblichen Betrieb des Erblassers kann diese erbschaftsteuerliche Behandlung der Schulden zu einer unverhältnismäßig hohen Steuer führen. Hinsichtlich des Einkommens aus dem Gesamtgut ist die jetzige einkommensteuerrechtliche Regelung bemerkens wert. Die Einkünfte aus dem Gesamtgut gelten nämlich als alleiniges Einkommen des überlebenden Ehegatten. Sie werden also bei fortgesetzter Gütergemeinschaft nicht anteilig zerlegt auf die Kinder und deren Vater oder Mutter. Sinngemäß wird bei der Vermögensteuer (§ 68 Abs. 2) das ganze Gesamtgut dem Vermögen des über lebenden Ehegatten zugerechnet. Vor Abgabe der Erbschaftsteuererklärung muß man sich unter Beachtung obiger Erwägungen darüber Klar heit verschaffen, ob es zweckmäßig und beabsichtigt ist, die Gütergemeinschaft nach Ableben des Mannes oder der Frau fortzuseßen. Erbschaft-, Einkommen- und Ver mögensteuer spielen dabei auch eine gewisse Rolle. Bei höherem Einkommen wird, wenn die Kinder erwachsen sind, die Fortseßung der Gütergemeinschaft schon wegen unseres progressiven Steuertarifes, weiter auch wegen der nach dem Einkommen sich richtenden Krisensteuer und Bürgersteuer oder wegen eventueller anderer Zu schläge zur Einkommensteuer regelmäßig unzweckmäßig sein. (11/685) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiifiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Verschiedenes Der Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Oktober 1931. Im Oktober 1931 nahm die Schweiz im ganzen 464Ö6 Stück und 330 dz Uhren und Uhrenteile im Werte von 492334 Fr. aus dem Auslande auf gegen 91751 Stuck und 310 dz 7123ftö F r. im gleichen Monat des Vorjahres und 41090 Stück und 213 dz = 405106 kr. im September 1931. Die Einfuhr war im Oktober wesentlich größer als im vorhergehenden Monat, wenn auch die Zahlen vom Vorjahre nicht erreicht wurden. Auch die Ausfuhr von Uhrwaren und der Gesamtwert war im Oktober 1931 größer als im September 1931, blieb aber gegenüber dem Vorjahre stark zurück. Im Oktober 1931 wurden 1305194 Stück Uhren und 162 dz Uhrenwaren, im ganzen 13835564 Er., versandt gegen 1685910 Stück und 203 dz = 20828 /84 Fr., im Oktober 1930 und 1318410 Stück und 147 dz = zusammen 13067 712 Fr. im Sep tember 1931. An der Einfuhr von Uhren nach der Stückzahl war Deutsch land mit 45389 Stück beteiligt. Der Export richtete sich nach Deutschland mil 53400 Stück. Auf den Außenhandel mit Taschen- und Armbanduhren ent fallen bei der Einfuhr 302 Stück = 11899 Fr. und bei der Ausfuhr 882425 Stück = 7355571 Fr. Die Einfuhr bestand dabei aus 93 Stück = 413 Fr. Taschenuhren aus Nickel usw., aus / Stück 730 t r. Armbanduhren aus Gold und 202 Stück = 10/56 Fr. Armbanduhren in Chronographen, diese gesamten Uhren wurden aus Frankreich importiert. Taschenuhren wurden 407699 Stück = 3122478 Fr. von der Schweiz versandt, der Export von Arm banduhren stellte sidi auf 407699 Stück = 3122478 Fr. Bei beiden Uhrengattungen waren diejenigen in gewöhnlichen Gehäusen am weitesten vorherrschend. In Taschenuhren mit Nickelgehäusen usw\ wurden 373376 Stück =- 1 738179 Fr. ausgefütirt, davon 200845 Stück nach Großbritannien. Die Verladungen in Armbanduhren aus Nickel betrugen 364827 Stück 2419960 Fr., davon 210824 Stück nach Großbritannien. In Uhrgehäusemsteht der Einfuhr von 45671 Stück 199942 Fr eine Ausfuhr von 127908 Stück = 291726 Fr. gegenüber, beim Import hatten dabei die goldplattierten Gehäuse mit 24302 Stuck 101453 Fr., davon 24188 Stück aus Deutschland, den Haupt anteil. Beim Export entfallt der größte Teil auf solche aus unedlem Metall, und zwar 110398 Stück 117208 Fr., wovon 39178 Stück nach Frankreich gingen. Werke zu Taschenuhren bezog die Schweiz im Oktober 1931 nur 423 Stück = 3172 Fr. aus Frankreich und gab 253211 Stück = 2769270 Fr. an das Ausland ab, darunter 106221 Stuck — 1 156858 Fr. an die Vereinigten Staaten. Ersaßteile zu Taschenuhren führte die Schweiz im Oktober 1931 248 kg = 44 /02 Fr., zumeist aus Frankreich, ein und führte im gleichen Zeitraum 12743 kg = 1 687008 Fr. solche Teile aus, wovon unter anderen 4006 kg nach Frankreidi und 2969 kg nach Deutschland gingen. In Großuhren betrug der Import 210 dz = 153 100 Fr., wovon 202 dz Deutschland lieferte, der Export stellte sidi auf 13 dz = 35971 Fr , wovon 439 kg nadi Großbritannien gingen. In Weckern steht der Einfuhr mit 96 dz = 73240 Fr., davon 67 dz 49015 Fr. aus Deutschland, eine Ausfuhr von 11 dz = 23052 Fr. gegenüber. Hauptabnehmer war Finnland mit 550 kg. Turmuhren wurden 5 kg = 25 Fr. eingefutirt. Der Import von Ersaßteilen zu Großuhren belief sidi auf 2168 kg - 25064 Fr., davon 1689 kg 18827 Fr. aus Deutsdiland. Verladen wurden 1069 kg = 41 401 Fr., davon 415 kg = 24606 Fr. nach Deutsdiland. (VI 1 996) Aus der Schweizer Uhrenindustiie. Ctiaux-de-Fonds. Zum Zwecke der Uberwadiung der zwisdien den Uhrenindustriekreisen abgesdilossenen Vereinbarungen sind vier Kommissionen ein- geseßt worden. Diese haben zum neutralen Präsidenten Henri Calame, Alt-Staatsrat und Alt-Nationalrat, in Neuenburg und zum Vizepräsidenten Paul Charmillot, Advokat und Ständeral, in St. Immer ernannt. (VI 1/989) Ein Verband von Kleinunternehmen der Schweizer Uhren- industrie. In einer von 200 Personen besuchten Versammlung in Biel besdilossen die Kleinunternehmer der Uhrenmdustrie und verwandter Erwerbszweige den Zusammensdiluß zu einem Ver band. Die Diskussionsredner wiesen auf die schwere Not der Kleinunternehmer, der Visiteure und Termineure, alles meist hochgualifizierte Berufskräfte, hin. Sie geben der Hoffnung Ausdruck, daß Gemeinde, Kanton und Bund ihnen eine Winter hilfe gewähren werden. Die Gemeinderäte f awer und Gallev konnten mitteilen, daß der Gemeinderat von Biel sidi bereits mit der Frage befaßt habe und daß auch das Volkswirtsdiafts- departement und der Bundesrat dieser Hilfsaktion ihre Auf merksamkeit gesdienkt haben. Nadi dreistündiger Verhandlung wurde der Vorstand des Verbandes der „Kleinunternehmer der Uhrenindustrie und der verwandten Berufszweige” eingeseßt. (VI 1 992) Die litauische Zollerhöhung. Der Zoll für Silber ist nicht, wie wir in Nr. 44 meldeten, von 75 auf 125 Lit, sondern von 100 auf 200 Lit erhöht worden, also von 10$ auf 20$ je Kilogramm. Wie uns von dort ansässigen Kollegen mitgeteilt wird, stellen litauische Zeitungen eine weitere Zollerhöhung audi anderer Artikel in Aussicht. (vi 1 986)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht