Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 50 (11. Dezember 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- ArtikelSchulungswoche für rentable Geschäftsführung 923
- ArtikelBericht über die Vorstandssitzung des Zentralverbandes der ... 924
- ArtikelEinladung zur zwölften Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 928
- ArtikelEine Ausstellung von neuzeitlichen Uhren in Stuttgart 930
- ArtikelVerschiedenes 932
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 933
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 933
- ArtikelGeschäftsnachrichten 935
- ArtikelPersonalien 935
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 935
- ArtikelEdelmetallmarkt 935
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 936
- ArtikelAnzeigen 936
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
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- Die Uhrmacherkunst
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DIE UHRMACHERKUNST V erschiedenes Preisabbaugerede. Hai die Uhrenindustrie ihre Schuldigkeit getan? Durdi das Preisabbaugerede, veranlagt durch die Maß nahmen der Reichsregierung, wird genau wie vor einem Jahre das Weihnachtsgeschäft erheblich gestört. Das Publikum wird veranlaßt, mit Einkäufen zuriickzuhalten, oder es entstehen, wenn gekauft wird, unliebsame Auseinanderseßungen. Um dem zu be gegnen, haben wir entsprechende aufklärende Texte unseren Lesern zur Verfügung gestellt. Diese Texte tragen zur Aufklärung des Publikums bei. Auf Grund einer eingehenden Statistik einer maßgebenden Uhrenfabrik ist festgestellt, daß die Uhrenpreise in Deutschland in den letzten zwei Jahren um 31 °o ge senkt wurden. Dazu kommt, daß sidi das Uhrengewerbe der leßigen Wirtschaftslage und im besonderen durch die Sdiaffung der Anfangspreislagen und Anschlußpreislagen angepaßt hat. Die Uhrenindustrie ist deshalb den berechtigten Wünschen des Publikums auf Preisabbau in jeder Weise geredit geworden. Die Uhrenpreise sind gegenwärtig auf einem Stand, der eine baldige Erhöhung notwendig macht, da eine Rentabilität der Fabriken bei den jeßigen Preisen nicht mehr möglidi ist. Sollte die Umsaßsteuer erhöht werden, und das scheint die Absicht der nächsten Notverordnung zu sein, so muß diese ei höhte Umsaßsteuer durcfi eine entsprechende Erhöhung der Uhrenpreise abgewälzt werden, weil sie bei den gegenwärtigen Preisen von der Fabrikation nidit mehr getragen werden kann. (VI 1 58) Vorschlag zur Lösung der Silber-Frage — Beschränkung des Angebots. Während die Plänemacher für die Wiedereinseßung des Silbers in seine alte Stellung in England emsiger denn je sind, hat Mr. E. Franklin (vom Bankhaus Samuel Monlagu & Co.), ein guter Kenner des Edelmetallmarktes und Mitglied der Dreier- Kommission der Internationalen Handelskammer, jeßt den Lösungs- versudi des Komitees näher begründet. Mr. Franklin verwirft alle phantastischen Pläne, wie Bimetallismus (also die Gültigkeit des Silbers als Währungsmetall neben dem Golde), er bestreitet, daß ein wesentlidies Mißverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage bestehe. Auf Grund der Erwägung, daß 70% der jährlichen Silbergewinnung als Nebenprodukt erzeugt werden, ferner daß 70 % der Neuproduktion von vier großen amerikanischen Kon zernen kontrolliert werden und der einzige sonstige große Silber- Der Silberpreis im Nov ember Berlin, M/kg anbieler im Markte die indische Regierung mit ihrem Vorrat von 500 Mill. Standardunzen sei, begründet er die Anregung einer Vereinbarung zwischen der indischen Regierung und den vier amerikanischen Konzernen. Er warnt aber eindringlich davor, daß diese Verabredung einen zu hohen Preis zugrunde lege; worauf es ankomme, sei nicht so sehr die Höhe des Preises als seine Stabilität; denn das Schwanken des Silberpreises und damit der chinesischen Währung sei es und nicht die absolute Höhe, die das Geschäft im f ernen Osten in leßter Zeit so beeinträchtigt habe. Bei Feststellung eines vernünftigen Silberpreises müsse man von der chinesischen Währung ausgehen. „Je höher der Silberpreis, desto billiger werden unsere Exporte den Chinesen erscheinen. Andererseits sind chinesische Exporte ein wichtiger Faktor, und wenn sie nicht auch in chinesischen Währungen lohnende Erträge bringen, so können die Chinesen ihren Import nicht bezahlen.” Es wird also auf die Wirkung einer Erhöhung des Silber- werles auf den Außenhandel der Silberwährungsländer hin gewiesen. Diese Betrachtungsweise führt sicherlich das Silber- Problem auf seine richtigen Ausmaßen zurück, und die Art der Losung, die gesucht wird, ist dem Problem angemessen. Es bleiben nur die Fragen offen, ob die nicht einbeziehbaren Außen seiter die Pläne nicht durchkreuzen können, und ob die Verkaufs vereinigung, wenn sie wirklich zustande kommt, sich der weisen Mäßigung bezüglich der Hohe der Stabilisierung befleißigen wild. Wie stark internationale Spekulationen den Silberpreis beeinflussen können, wenn sie durch übertriebene Erwartungen genährt werden, zeigt unsere Darstellung über die Silberpreis- bewegung im November 1931. (VI 1 59) Zur Verjährung von Ansprüchen am 31. Dezember 1931. Angesichts des herannahenden Jahresendes und unter Berück sichtigung des leider immer noch vorhandenen Borgunwesens im Handwerk erscheint es geboten, auf die Bestimmungen über die Verjährung naher einzugehen. Nadi § 190 BGB. verjähren in zwei Jahren die Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten, Hand werker und derjenigen, welche ein Kunstgewerbe betreiben, für Lieferung von Waren, Ausführung von Arbeiten und Besorgung fremder Geschäfte, mit Einschluß der Auslagen. Es verjähren des weiteren in zwei Jahren die Ansprüche der gewerblichen Arbeiter (Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter), der Tage löhner und Handarbeiter wegen des Lohnes und anderer an Stelle oder als Teil des l.ohnes vereinbarter Leistungen mit Ein schluß der Auslagen sowie Ansprüche der Arbeitgeber wegen der auf solche Ansprüdie gewährten Vorsdiüsse. Der Ver jährungsfrist von zwei Jahren unterliegen ferner die Ansprüche der Lehrherren und Letirmeister wegen des Lehrgeldes und anderer im Lehrvertrage vereinbarter Leistungen sowie wegen der für die Lehrlinge bestrittenen Auslagen. Da der Tag, an dem soldie Forderungen erwadisen sind, sich meist scliwerlidi feststellen läßt, beginnt der Lauf der Ver jährungsfrist mit Ende des Jahres, in dem die Ansprüdie ent standen sind. Es verjähren also am 31. Dezember 1931 die ge nannten Ansprüche, sow'eit ihre Entstehung in das Jahr 1929 zurückreicht. Bestehen Forderungen der Kaufleute, Fabrikanten, Hand werker und derjenigen, welche ein Kunstgewerbe betreiben, für Lieferung von Waren, Ausführung von Arbeiten oder Besorgung fremder Gesdiäfte für den Gewerbebetrieb des Schuldners, so verjähren diese erst in vier Jahren. Um also am 31. Dezember 1931 der Verjährurg zu unterfallen, müssen diese Ansprüche im Jahre 1927 entstanden sein. Während also Forderungen des Sdineidermeisters an seine Privatkunden für gelieferte Anzüge nadi zwei Jahren verjähren, beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre, sofern es sidi um Forderungen des Schneidermeisters an eine Firma handelt, die von ihm Anzüge zum Weiterverkauf be zogen hat. Nach § 197 BGB. verjähren in vier Jahren die Ansprüdie auf Rückstände von Zinsen, mit Einsdiluß der als Zuschlag zu den Zinsen zum Zwecke allmählicher Tilgung des Kapitals zu entrichtenden Beträge, die Ansprüdie auf Rückstände von Miet- und Paditzinsen, soweit es sidi nidit um Mietzins gewerbsmäßig vermieteter beweglidier Sachen handelt, sdiließlidi nodi die Ansprüche auf Rückstände von Renten, Auszugsleistungen, Be soldungen, Wartegeldern, Ruhegehältern, Unterhaltungsbeiträgen und allen anderen regelmäßig wiedeikehrenden Leistungen. Die Verjährung ist gehemmt, solange die Leistung gestundet oder der Verpfhditete aus einem anderen Grund vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigt ist. Der Zeitraum, währenddessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Ver jährungsfrist nidit eingerechnet. Eine Anerkennung des Ansprudies unterbridit die Verjährung, insbesondere dann, wenn der Ver- pfhditete dem Bereditigten gegenüber den Anspruch durdi Ab- sdilagszahlung, Zinszatilung, Sidierheitsleistung oder sonstwie anerkennt. Die Verjährung wird weiter unterbrodien, wenn der Berechtigte auf Feststellung des Ansprudies, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlassung des Vollstreckungsurteiles Klage erhebt. Der Erhebung der Klage werden gleichgestellt: die Zulassung eines Zahlungsbefehles im Mahnverfahren; die Anmeldung des Ansprudies im Konkurse; die Geltendmachung der Aufrechnung des Anspi uches im Prozesse, die Streitverkündung in dem Prozesse, von dessen Ausgange der Anspruch abhängt; sdiließlich die Vornahme einer Vollstreckungshandlung und, soweit die Zwangsvollstreckung den Gerichten oder anderen Be hörden zugewiesen ist, die Stellung des Antrages auf Zwangs vollstreckung. Es sei noch einmal betont, daß Ansprüdie, deren Verjährung am 31. Dezember 1931 ablaufen, bis zum 31. Dezember 1931 auf die bezeichnete Art geltend gemadit werden müssen. Zweck mäßigerweise dürfte sidi die Zustellung eines Zahlungsbefehles empfehlen. Sonstige Zahlungsaufforderungen und Mahnungen mündlich, selbst sogar durch Einsdireibebrief, vermögen die Verjährungsfrist nicht zu unteibrechen. RI1. (VI 169) Zum Geseßentwurf über das Zugabewesen sdireibt uns die Industrie- und Handelskammer zu Halle; Wir haben uns grund- säßlich für den Geseßentwurf ausgesprodien, da er der von uns früher erhobenen Forderung auf ein vollkommenes Zugabeverbot entgegenkomml. Wir halten jedodi eine Reihe von Änderungen im Interesse der Gesamhvirtschaft für unbedingt notwendig. 1. Das Verbot muß sidi grundsäßhch auf den gesamten ge- schäftlidien Verkehr erstrecken, nicht nur auf den Einzelhandel. 2. Der Geseßentwurf muß eine Begriffsbestimmung der Zu gabe enthalten, damit die beteiligten Wirtsdiaftskreise ohne weiteres aus dem Geseß entnehmen können, was unter Zugabe zu verstehen ist. 3. Die in dem Geseß vorgesehene Erseßung der Zugaben durdi Barbeträge muß unbedingt gestrichen werden, da sonst eine Umgehung des Geseßes leidit möglich ist.
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