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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (17. April 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- ArtikelSollen wir den Kampf gegen die Außenseiter aufnehmen? 309
- Artikel"Wer hat recht?" Eine letzte Erwiderung 312
- ArtikelDas Vor- und Nachgehen einer Uhr ist ohne weiteres kein "Fehler" ... 313
- ArtikelWirken gekapselte Elektromotoren auf Uhren ein? 314
- ArtikelSteuerfragen 315
- ArtikelSprechsaal 316
- ArtikelVerschiedenes 317
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 319
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 320
- ArtikelGeschäftsnachrichten 321
- ArtikelBüchertisch 322
- ArtikelPatentschau 322
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 325
- ArtikelEdelmetallmarkt 325
- ArtikelAnzeigen 325
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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316 DIE UHRMACHERKUNST Preußische Gewerbeertragsteuer erklärung: 1931 Abzugeben bis 30. April 1931 Im vergangenen Jahre wurden diese Steuererklärungen erst bis zum 31. Mai verlangt. Es handelt sich um die Veranlagung zur Gewerbeertragsteuer für das laufende Jahr, zum Unterschiede von der Einkommensleuererklärung, wobei das Einkommen des Jahres 1930 veranlagt wird. . Die Erklärung ist abzugeben von allen gewerbe steuerpflichtigen Unternehmungen, deren Gewerbeertrag im Kalenderjahr 1930 den Betrag von 6000 7i)i überstiegen hat, ferner ohne Unterschied der Höhe des Gewerbe ertrages von allen Unternehmen, bei denen der Gewinn auf Grund des Buchabschlusses ermittelt wird. Wer ein Erklärungsformular zugesandt bekommt, ist in jedem Falle verpflichtet, daraufhin eine Steuererklärung ab zugeben. Wer für die Einkommensteuer- oder Körperschaft- Steuererklärung 1930 eine Fristverlängerung über den 30. April 1931 hinaus bewilligt bekommen hat, dem soll auf Antrag ohne weiteres die gleiche Frist für die Ab gabe der Gewerbeertragsteuererklärung 1931 gewährt werden. Im großen und ganzen ist die Regelung der diesjährigen Gewerbeertragsteuer die gleiche, wie sie im vergangenen Jahr war. Wir nehmen Bezug auf die näheren Erläuterungen, wie sie zur voriährigen Gewerbe ertragsteuererklärung in Nr. 70 1930 und Nr. 43 1930 der UHRMACHERKUNST gegeben worden sind. Die be treffenden Nummern unseres Verbandsorgans stehen auf Anfordern unentgeltlich zur Verfügung. Wir machen weiter darauf aufmerksam, daß der Gewerbeverlust von zwei Jahren — in Frage kommen hier die Jahre 1928 und 1979 — berücksichtig! werden kann, soweit das früher noch nicht geschehen isl. In nicht seltenen Fällen wird der Gewerbeerlrag 1930 erheblich hinter dem Gewerbeei trag 1979 Zurückbleiben. Soweit sich ein Ertrag nur dadurch ergibt, daß ein Viertel der gezahlten Miele sowie die Zinsen von Dauerschulden hinzugerechnet werden, sollte ausgiebig von dem Absaß 7 des § 50 der Gewerbesteuerverordnung Gebrauch gemacht werden. Hiernach kann der veranlagte Steuerbetrag ermäßigt oder erlassen werden, wenn die Einziehung desselben nach Lage der Sache unbillig wäre. Eine solche Unbilhgkeit diirfte regelmäßig vorhegen, wenn eben sich der Gewerbeertrag nur durch die oben er wähnte Hinzurechnung ergibt. Bei dieser Gelegenheit möchten wir noch darauf aufmerksam machen, daß die Durchführung der Ver anlagung der Gewerbekapitalsteuer für das Rechnungs jahr 1931 später angeordnet werden soll, weil beabsichtigt ist, für die Frist zur Abgabe der Gewerbekapitalsteuer erklärung dieselbe Zeit zu bestimmen, welche vom Reich für die Abgabe der Vermögensteuererklärung festgeseßt werden wird. Die Vermögensteuererklärung wird mög licherweise bis Ende Mai verlangt werden. Im ver gangenen Jahre wurde von der Abgabe einer Steuer erklärung für die Veranlagung des Gewerbekapifals 1929 abgesehen und wurde lediglich ein Veranlagungsbescheid in derselben Höhe wie für 1928 zugestellt (siehe hierzu Nr. 11 der UHRMACHERKUNST 1930). * Der Mietwert der Geschäftsräume Im eigenen Hause bei Anwendung der Richtsätze Bei der Feststellung der Richtsäße zum Zwecke der Schäßung des gewerblichen Einkommens ist in der Regel davon ausgegangen worden, daß der Betrieb in fremden gemieteten Räumen ausgeübt wird. Solche Richfsäße unterstellen also, daß für die Geschäftsräume eine nor male Miete gezahlt werden muß. Wer daher sein Ge werbe in eigenen Räumen führt und die Miete spart und deswegen einen höheren Gewinn erzielt, bei dem können die Richtsäße nicht unverändert Anwendung finden, weil er darin besser wegkommen würde als der Gewerbe treibende in gemieteten Räumen. Um das Ergebnis richtigzustellen, muß derjenige Betrag, der in den Richt säßen als normale Miete berücksichtigt ist, hinzugeseßt werden (Urteil des RFH. vom 10. Dezember 1930, VI A 1899 30). Es hat also ein Zuschlag in Höhe der ersparten Miete für den Geschäftsraum zu erfolgen. Als ersparte Miete ist die ortsübliche Miete in Ansaß zu bringen. Von dem ortsüblichen Mietwert für die Geschäfts räume sind aber alle Unkosten, welche diese Räume im eigenen Hause verursachen und die bei den Richtsäßen nicht berücksichtigt worden sind, in voller Höhe als Werbungskosten abzuseßen. Es handelt sich hier einmal um die anteiligen Grund- und Hauszinssteuern sowie Feuerversicherungsbeiträge, dann aber weiter auch um Abschreibungen für Abnußung und um Reparaturen, so weit diese auf die gewerblichen Räume entfallen. (II 547) IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIlllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll HIHI ||||||||||||||||||||||||||||||||t|||||||||||||,| Sprechsaal Zur Uhr mit quadrupedialem Antrieb 1 ) Es ging mir wie dem geehrten Kollegen, der diesen Artikel schreibt: Audi ich baute mir in meiner Knabenzeit kleine Maschinellen, Wasserräder usw., die dann irgend etwas antreiben mußten. Z. B lachte mein seliger Vater einmal recht herzhaft, als ich ein Wasserrad gebaut hatte, mit einem Stockwerk darüber. Drinnen drehte, mittels Schnur- und Rollenübertragung betätigt, ein ebenfalls selbst gefertigtes Kerlchen an einer Kurbel, das der scheinbare Kraflspender war. Was ich nun an der abgebildelen guadrupedialen Uhr finde, ist dasselbe, was ich als Knabe vor Inbetrieb- seßung einer elektrischen Lichtstation entdeckte. Mein Vater war Werksbeamter in einem größeren industriellen Werk, daher wurde mir nichts in den Weg gelegt zum 1) Zwar hat Herr Kollege Bley in Nummer 15 schon selber die verhängnisvollen Konstruktionsfehler seiner „April-Uhr” aufgedeckt, aber das soll uns nicht abhallen, die ernst-heitere Zuschrift des Kollegen zu bringen, Die Schriftleitung. fast täghdien Betreten des Werkes. Daselbst wurde vor über 50 Jahren eine erste elektrische Lichtanlage gebaut, und ich bat den leitenden Ingenieur, zuschauen zu dürfen, was nur freundlich gestattet wurde. Die Anlage war kurz vor der Inbetriebseßung. Ich sah mir auch die Drehrichtung der Transmission an, von der die Dynamomaschine angetrieben werden sollte, sowie die Stellung der Bürsten auf dem Kollektor der Dynamo und fand etwas Unstimmiges. Ich sprach den erwähnten Ingenieur an und sagte entschuldigend: Wird nicht die Dynamo falsch herumlaufen? — Der Ingenieur blickte von Iransmission zur Dynamo und sagte dann: lunge, du hast tatsächlich recht! Das war das erstemal. — Als ich dann später als Uhrmachergehilfe in Köln - Mülheim beschäftigt war, schaffte mein Brotherr eine Straßenuhr an (damals noch eine mechanische Übertragung auf die Außenuhr, denn elektrische Uhren waren wohl schon erfunden, jedoch noch mehl sonderlich verbreitet).
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