Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Höflich sein, wenn's auch schwer fällt!
- Autor
- Schulz, Bruno
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
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y Deutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung DER DEUTSCHE UHRMACHER 1 ^ er ^Pg^eü*sch^eriag5werk^!raufl^ener^Tö!rBenSn , SWB8 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Höflich sein, wenn’s auch schwer fällt! Den unter dieser Überschrift in Nr. 47 der Deutschen Uhr- macher-Gehilfen-Zeitung veröffentlichten Aufsatz begrüße ich einerseits, andererseits aber muß ich die einseitige Darstellung bemängeln. Die Schriftleitung hat zwar schon am Schlüsse des Aufsatzes bemerkt, daß der gegen die Uhrmachergehilfen gerichtete Vorwurf, sie beantworteten oft die Briefe der einen Gehilfen suchenden Uhrmacher nicht, ob wohl den Schreiben ausreichendes Rückporto beiliegt, um gekehrt oft auch den Arbeitgebern zu machen sei, doch genügt dieser Hinweis noch nicht. Wir wollen nicht so geschwind die Zeit vergessen, in der die Arbeitgeber unter einer großen Zahl von Uhrmacher gehilfen wählen konnten; noch vor etwa eineinhalb Jahren war dies der Fall. Wie sah es denn damals aus, was die Be antwortung unserer Bewerbungsschreiben angeht? Ich bin davon überzeugt, daß die meisten Bewerber, die damals wohl durchweg ohne Beschäftigung waren und großen Wert auf eine Stellung legten, ihren Bewerbungsschreiben auch Rück porto beifügten, häufig unter den größten Opfern. Aber nicht allein dies, auch die Zeugnisabschriften und das verlangte Bild wurden mit der Bewerbung eingesandt. Wie oft ist da mals wohl ein stellungsuchender Gehilfe um die Zeugnis abschriften und das Bild gekommen, auch wenn es sich um Gehilfengesuche mit voller Anschrift des Uhrmachers han delte! Der Gehilfe mußte also neue Bilder anfertigen lassen und andere Zeugnisabschriften hersteilen. Daß dies einem Arbeitslosen, der nur auf eine geringe Unterstützung ange wiesen ist, äußerst schwer fällt, liegt auf der Hand. Aber auch Gehilfen in ungekündigter Stellung können nicht ein fach auf diese Dinge verzichten. Ich bin der Ansicht, daß Arbeitgeber und Gehilfen, welche gegen die einfachsten Formen der Höflichkeit verstoßen, gleichmäßig scharfe Verurteilung verdienen. Bruno Schulz, Uhrmachermeister. Vermischtes Wissenschaftlicher Wettbewerb Die Gesellschaft für Zeitmeßkunde und Uhren technik hat in der vorigen Woche ihren vierten wissenschaft lichen Wettbewerb ausgeschrieben. Zugelassen sind wissenschaft liche Arbeiten von Wert aus den Gebieten der Zeitmeßkunde und Uhrentechnik. Jeder Bewerber kann das Thema selbst auswählen, doch wird die Bearbeitung der folgenden Themen angeregt: 1. Es sind Beiträge zum Schmierungsproblem zu erbringen: a) für Präzisionsuhren und andere Uhren und Meßgeräte, die tiefen und sehr tiefen Temperaturen (bis —80°) ausgesetzt sind; b) für Armbanduhren im gewöhnlichen Gebrauche. 2. Es ist die Einwirkung von Erschütterungen und rhythmi schen Bewegungen auf den Gang tragbarer Uhren zu untersuchen. Erwartet wird vor allem eine mathematische Behandlung des Gegenstandes und Belegung der Ergebnisse durch praktische Ver suche. Es sind auch kleinere Schwingungszeiten der Unruh als die gewöhnlichen einzubeziehen. 3. Es ist eine Verbreiterung des Bereiches der Temperatur kompensation bei Unruhuhren anzustreben. Dies kann durch metallurgische und durch konstruktive Maßnahmen geschehen. In allen Fällen ist auf Einfachheit, Zuverlässigkeit und leichte Durchführbarkeit der Vorschläge zu sehen und allgemein eine Ver besserung der Gangleistungen anzustreben. 4. Es sind eindeutige deutsche Fachbezeichnungen zunächst aus den Gebieten der Taschen- und Armbanduhrenfabrikation auf zustellen. Nach Möglichkeit sind die Ausdrücke verschiedener Gegenden zu überbrücken und zu vereinheitlichen. Die Teilnahme ist für jedermann offen. An Preisen stehen dem Preisgericht, dessen Entscheidung endgiltig und un anfechtbar ist, insgesamt 850 RM zur Verfügung. Die Arbeiten müssen in einer für den Druck geeigneten Form spätestens am 1. Dezember 1936 bei der Gesellschaft für Zeitmeßkunde und Uhrentechnik e. V., Berlin SW 68, Neuenburger Str. 8, eingehen. Es kommen nur solche Arbeiten iru "Frage, die bisher weder ganz noch teilweise veröffentlicht worden sind. Die Veröffentlichung der preisgekrönten Arbeiten erfolgt, gegebenenfalls in gekürzter Form, auf Kosten der Gesellschaft. Weitere Auskünfte erteilt der Obmann des wissenschaftlichen Ausschusses der Gesellschaft, Regierungsrat Dr. A. Repsold, Hamburg 3, Deutsche Seewarte. Handwerker und Beamte sammeln am i. Dezember Handwerker und Beamte sammeln am 1. Dezember gemeinsam für das Winterhilfswerk. Hier ist wieder eine Gelegenheit, bei der das Handwerk seine Tatkraft, seine Fähigkeit zum Einsatz und seine Volks- und Staatsgesinnung zeigen kann. Das Handwerk führt die Straßensammlung in Berufstracht durch. Gesammelt wird in Gruppen zu drei Mann; es sammeln z. B. zusammen ein Handwerksmeister, ein Beamter und ein Handwerksgeselle oder Lehrling. Alle übrigen Handwerker, die nicht für die Straßensammlung eingesetzt werden, veranstalten zusammen mit den Beamten Propagandamärsche durch die Straßen ihres Ortes. Für Betriebs führer und Gefolgschaften ist die Teilnahme an den Propaganda märschen unbedingte Pflicht. Unter Vorantritt der Fahnen mar schieren die einzelnen Innungen im Dreiklang; d. h. in den ein zelnen Reihen marschiert ein Meister neben dem Gesellen oder Lehrling. Die Züge enden in einer Kundgebung, bei welcher der Hoheitsträger der Partei oder der Beauftragte des Winterhilfs werks das Wort ergreift. Unter Leitung der „Reichsbetriebsgemeinschaft Handwerk" werden handwerkliche Musikkapellen und Sprechchöre eingesetzt und handwerkliche Tänze und Spiele vorgeführt werden. Steuerfreiheit für Weihnachtsgeschenke. Durch Erlaß vom 1. November 1935 — S 2174 — 275 III — hat der Reichsfinanz minister auch für das Jahr 1935 die einmaligen Zuwendungen zu Weihnachten (Weihnachtsgratifikationen) für steuerfrei erklärt (und zwar sowohl von der Lohn- als auch der Schenkungssteuer), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Die einmalige Zu wendung muß in der Zeit vom 25. November bis 24. Dezember 1935 erfolgen. 2. Die einmalige Zuwendung muß über den ver traglich (tariflich) gezahlten Arbeitslohn hinaus gewährt wer den. Sie kann in bar oder in Sachen gegeben werden und ist der Höhe nach nicht beschränkt. 3. Die Steuerbefreiung gilt nur für Gefolgschaftsmitglieder, deren vereinbarter Arbeitslohn nicht mehr als 3960 RM jährlich beträgt, R. A. Das Gesellenwandern organisiert die Reichsbetriebsgemeinschaft Handwerk. Einige Reichsinnungsverbände haben bereits für Hand werksgesellen Wanderbücher ausgestellt, die vielfach einen Teil des Gesellenbriefes bilden. Der Reichshandwerksmeister hat hierzu folgendes angeordnet: „Die Organisation des Gesellenwanderns liegt allein in den Händen der Reichsbetriebsgemeinschaft Handwerk. Den Reichsinnungsverbänden und ihren Gliederungen wird ab 121
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