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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (8. Februar 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- Artikel15. Lehrlingsarbeitenprüfung des Zentralverbandes der Deutschen ... 77
- ArtikelDie Informationsfahrt Uhren und Schmuck (Fortsetzung) 79
- ArtikelDas moderne Ansatzband! 82
- ArtikelDie erste Informationsfahrt für Uhren und Schmuck - wie sie ein ... 83
- ArtikelSteuerfragen 85
- ArtikelVerschiedenes 86
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 87
- ArtikelFirmennachrichten 89
- ArtikelPersonalien 89
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 90
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 90
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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86 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 7 einzelnen Betriebsgegenstand (Wirtschafisgut) ansefeen würde. Dabei ist davon auszugehen, dafe der Erwerber das Geschäft fortführt. Unter IV. Sonstiges Vermögen wird eine Gliederung nach festverzinslichen Wertpapieren und Aktien (a); nach verzinslichen und unverzinslichen Kapitalforderungen (b), wie Hypotheken, Darlehen, Einlagen als stiller Gesell schafter; ferner unfer c nach Zahlungsmitteln, Spar einlagen und Bankguthaben verlangt. Abweidiend von früher sind die Wertpapiere (a) einzeln zu bezeichnen, ferner unter Kapitalforderungen (b) auch Ansprüche auf Zinsen und Gehälter, die am 1. Januar 1935 bereits fällig, jedoch noch nicht ausgezahlt waren, anzugeben. Bisher war der sogenannte Dreimonatsabzug frei gelassen, nämlich Beträge an Zahlungsmitteln oder Bank guthaben (soweit diese Zinsen und Gehälter, die in den lefeten dem Bestellungszeitpunkt vorausgehenden drei Monaten bezogen sind, enthalten). Dafür wird jefet von den unter c anzugebenden Posten ein Betrag bis zu 1000 31)1 vom Finanzamt als steuerfrei abgezogen. Dem Formular liegt noch ein „Anhang Bew u bei, worin einige Fragen über den gewerblichen Betrieb zu beantworten sind. Insbesondere wird eine nach den mafegebenden Bewertungsvorschriften gefertigte Auf stellung über das Vermögen, das am Abschlufetag dem gewerblichen Betrieb diente, verlangt. Verschiedenes Es i/ibt keinen alleinigen Spexialfachmann! — Gehören Reparaturmarken zu clcn steuerlichen Belegen, die auf- xubeicahren sind? — Fälschungen hei der Silberauflage — Uhren, Gold- und Silberwaren habe)i das günstigste Weihnachtsgeschäft gehabt — Das erste Gätexeichen im deutschen Handwerk als Förderer der Qualitätsarbeit — Wenn der Uhrmacher eine Ware vom Großhändler für sich privat behält? — Lapislazuli, der Stein der Leipziger Frühjahrsmesse 1035 — Was sagt die Presse über die Informationsfahrt Schmuck und Uhren? — Uhrmacher /n Badeorten sollen Uhren für den Strand anbieten! — Wie wird eine große Turmuhr reguliert? Bezeichnung „Alleiniger Spezialfachmann“ unzulässig Der Wettbewerb hat sehr oft und in fast allen Branchen seine Auswüchse gezeitigt, und mancher Handwerker hat mit der Tatsache Reklame machen wollen, dafe er allein am Plafee in der Lage ist, Facharbeiten auszuführen. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat in einem Urteil (IV 3 ZBR 50/6/34) die enge Fassung des Begriffes „Alleiniger Fachmann” abgelehnt. — Im vorliegenden Falle war der Unter nehmer wohl der einzige Meister und Betriebsinhaber der Fach branche, doch fühlte sich ein anderes Geschäft dadurch ge schädigt. Dessen Inhaber war zwar nicht Meister, beschäftigte aber entsprechende Arbeitskräfte, so dafe sehr wohl eine fach männische Erfüllung der Aufträge verbürgt war. (VI 1/1331) Reparaturmarken und Buchführung Bei einer Betriebsprüfung im Geschäft eines Kollegen hatte das Finanzamt die Buchführung nidit anerkannt, weil die Reparaturmarken nidit aufbewahrt worden sind, trofedem die Reparaturen mit laufenden Nummern in ein besonderes Repara turenbuch eingetragen sind. Als zweite Beanstandung stellte sich der Umstand heraus, dafe für kleinere Reparaturen — wie Glas, Zeiger, Bügel u. dgl. — keine Marken ausgegeben wurden, da die Arbeiten doch schon nach kurzer Zeit wieder abgeholt werden. Hierzu ist zu sagen, dafe die Reparaturmarken mit den Belegen, die zur Budiführung gehören, nichts zu tun haben. Die Nichtaufbewahrung sowie die Nichtaushändigung von Marken kann von der Steuerbehörde nicht beanstandet, noch viel weniger aber kann deswegen die Buchführung verworfen werden. Auch die Eintragung in das Reparaturbuch ist — wie audi die Führung eines Lagerbuches - kein zwingendes Erfordernis der steuer lichen Buchführung. Das Reparaturbuch dient ja lediglidi zur Kontrolle der Reparaturangelegenheiten. Der Steuerbehörde gegenüber hat der ührmadier nur die Verpflichtung, die vereinnahmten Entgelte getrennt nadi Waren verkauf und Reparatureinnahmen laufend aufzuzeidinen. Zur Budiführung gehörende Belege, wie Redinungen und Handels korrespondenzen, sind aufzubewahren. Reparaturmarken haben aber ihren Zweck erfüllt, wenn der Gegenstand gegen Aus händigung der Marke abgeholt ist. (V! 1/1323) Kein schönes Besteck! Die Strafkammer des Landgerichtes Wuppertal hatte gegen den Mettmanner Besteckfabrikanten Velleuer in der Berufungs verhandlung wegen Betruges zu verhandeln. Der Angeklagie hatte im vorigen Jahre - angeblich um seinen Silbervorrat zu strecken - den von ihm hergestellten Bestecken eine Silber- auflage von nur 50 bis 60 g gegeben, sie aber trofedem mit 90 und ICO g stempeln lassen. Der Sadiverständige der Deut schen Gold- und Silberscheideanstalt in Frankfurt a. M. sagte aus, dafe von einer Knappheit keine Rede gewesen sein könne Der Staatsanwalt betonte, dafe der Angeklagte durch seine Handlungsweise den guten Ruf der ganzen Besteckindustrie ge stört habe. Das Gericht verurteilte Velleuer unter Aufhebuna des erstinstanzlichen Urteils, das auf 2500 'Mi Geldstrafe ge lautet hatte, zu zwei Monaten Gefängnis und 2000 'Ji)l Geldstrafe. (VI 1/1324) Weihnachtsumsafe 25 °/ 0 besser als im Vorjahr Nachdem nunmehr genaue Unterlagen für die Umsäfee im Weihnachtsgeschäft vorliegen, kann festgestellt werden, dafe unser Fach am besten abgeschnilten hat. 125°/ 0 des vorjährigen Umsafees wurde erzielt, was recht gut mit dem Ergebnis unserer Weihnachtsumfrage übereinstimmt, besonders wenn man in Be tracht zieht, dafe wir bei unserer Berechnung besonders hohe Umsafesteigerungen — die über 50<V 0 bis zu 90°l 0 gingen - aufeer acht gelassen hatten, um nicht ein falsches und zu optimistisches Bild zu erhalten. In welchem Mafee die Gemeinschaftswerbung hierzu bei getragen hat und welcher Anteil dem Wetter zuzuschreiben ist, der keinen dringenden Bedarf an warmer Kleidung aufkommen liefe, vermag natürlich nicht in Zahlen ausgedrückt zu werden. Immerhin ist die Tatsache recht erfreulich, dafe auch der Gesamt- Jahresumsafe in unserer Branche eine Durchschnittssteigerung von 21,1 % erfahren hat. Einen ausführlichen Bericht werden wir in der nächsten Ausgabe veröffentlichen. (VI 1 1330) Das erste Handwerks-Gütezeichen Am 31. Januar wurde das Polsterer - Gütezeichen, das erste Gütezeichen im deutsdien Handwerk, seiner Bestimmung über geben. Aus diesem Anlafe fand eine Presse-Besprechung statt, bei der Reichs-Handwerksmeister W. G. Schmidt die Ursachen aufzeigte, die die Schaffung dieses Gütezeichens zur Folge hatten. Er wies darauf hin, dafe die kaufmännische und die technische Schulung des Handwerks einen Mafestab bedingt, nach dem handwerkliche Leistung und Erzeugung gemessen werden kann. Unter Führung des Reichsstandes des Deutschen Hand werks sind die 62 Reichsfachverbände am Werk, hierfür ge eignete Bedingungen aufzustellen. Der jeweiligen Besonderheit des Berufes angepafet, sind dabei vorgesehen: Vorschriften für eine einheitliche Benennung für Werk stoffe, Hilfsmittel oder Fertigwaren; technische Lieferbedingungen (Gütebedingungen) in denen Anforderungen an die Güte der betreffenden Leistung fest gelegt werden, und Vorschriften über die Kennzeichnung von Gegenständen, die den jeweiligen Vorschriften hinsichtlich Benennung oder Gute entsprechen. Durch die geplanten Vorschriften wird der Wille nach ehr- hcher Warenbezeichnung gestärkt, der Ansporn nach erhöhter Leistung gefordert und den Abnehmern die Handhabe gegeben die Gute handwerklicher Arbeit zu erkennen und zu werten. Es IS j Z i/ t ° ’ dadurch das Vertrauen zwischen Handwerk und Kau erschaft hergestellt wird und das Handwerk Gelegenheit bekommt, seinen Willen nach Qualitätsarbeit zu bekunden. Bei dem nachfolgenden Lichtbildervortrag von Reichs- L nnU u 9 i r T e,ster i F,sc f ier Magdeburg) war es interessant, zu beobachten mit welcher Aufmerksamkeit von den Anwesenden die Merkmale guter und schlechter Arbeit verfolgt wurden, und WI m eir l e solche Gegenüberstellung von „gut und schlecht immer wieder hat. Auch das Polsterhandwerk hat mit dem unser.gen den Nachteil, dafe die geleistete Arbeit unter einer Hülle verborgen vor dem Auge des Kunden ist und sich
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