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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. März 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- ArtikelFrühjahrswerbung! 147
- ArtikelDie Leipziger Frühjahrsmesse 150
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 151
- ArtikelSprechsaal 152
- ArtikelSteuerfragen 153
- ArtikelVerschiedenes 154
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 156
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 157
- ArtikelFirmennachrichten 158
- ArtikelPersonalien 158
- ArtikelPatentschau 159
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 159
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 159
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 160
- ArtikelAnzeigen 160
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 12 DIE UHRMACHERKUNST 153 wesen und wufete, dafe diese auch weiterhin treu ihren Dienst verrichten würde. Leider ist es uns trofe aller Aufklärung und Beratung des Kunden manchmal nicht möglich, eine Uhr besserer Qualität zu verkaufen. Für diesen Fall mufe man auch die billigeren Preislagen mit führen. In den meisten Fällen wird aber der Rat des Uhrmachers ausschlaggebend sein. Idi habe jedenfalls fasf immer den schönen Erfolg buchen können, dafe meine Kunden dodi noch acht bis zehn Mark mehr anwendeten als ursprünglich vorgesehen war. Vor allem mufe man den Käufer davon abbringen, die Uhr nur nach dem äußeren Eindruck zu beurteilen. Ein schönes Metallband läfet sich an die Armbanduhr noch jederzeit anbringen, am Werk geht aber nichts zu verbessern. Dieses Argument richtig angewandt verfehlt meist nicht die Wirkung auf den Kunden. Wird dieser Rat befolgt, hat man das beruhigende Gefühl, den Kunden gut bedient zu haben. Es gilt gerade beim Konfirmations geschäft, die fadimännischen und kaufmännischen Fähig keiten in ein glückliches Verhältnis zueinander zu bringen. Nicht die oft vertretene Anschauung, „verkaufen um jeden Preis“, darf uns Richtlinie sein, sondern der feste Wille, dem Kunden und unserem Gewerbe nach bestem Wissen und Gewissen zu dienen. (V/657) E. T. Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Steuerrecht im Saarland Das bisher im Saarland für die Umsafe-, Einkommen- und für die Vermögensteuer geltende Steuerrecht bleibt nach der Rückgliederung des Saarlandes vorläufig in Kraft, ebenso auch die Verfahrensvorschriften. An die Stelle von saarländischen Steuerzeichen (Stempel- und Lohnsteuermarken), die auf Frankenbeträge lauten, treten mit Wirkung ab 1. März 1935 auf Reichs mark lautende Steuerzeichen. Die Lieferungen nach dem Saarland sind nicht steuer freie Ausfuhrlieferungen, sondern Lieferungen im Inland, wenn sowohl die Vereinnahmung des Entgelts als auch die Lieferung nach dem 28. Februar 1935 liegen. Für solche Lieferungen werden Umsafesteuervergütungen (Aus fuhrhändlervergütung) nicht gewährt. Der Amtsbezirk Saarland gehört zum Landesfinanz amtsbezirk Würzburg. Hauszinssteuersenkung und Änderung der Steuererleich terungsbestimmungen ab 1. April 1935 Die am 1. April 1935 eintretende Senkung der preufeischen Hauszinssteuer um 25% hat auch eine ent sprechende Kürzung der bisher gewährten Steuer erleichterungen zur Folge. Unverändert Geltung be halten jedoch die Bestimmungen betreffs Stundung und Niederschlagung von Steuerbeträgen im Verhältnis zu den Mehraufwendungen für Zinsen aus höher als 25 % auf- gewertefen Hypotheken. Auch die Steuerermäfeigung für Verzinsung und Tilgung von Reparaturhypotheken bleibt bestehen. Steuerstundungen zugunsten von Ladenraum mietern sollen künftig im allgemeinen nicht mehr ge währt werden. Durch die eintretende Hauszins steuersenkung soll der Eigentümer des Grund stücks in der Lage sein, von sich aus durch Er- mäfeigung der Miete dem notleidenden Laden mieter zu helfen. Bei Ertragsminderung infolge Leerstehens,Billiger vermietung oder Mietausfalls betrug bisher die Haus zinssteuererleichterung 1 1 / 2 °/o des Steuersolls für je 1 ü 0 der Ertragsminderung. Künftig wird bei Ertragsminderung, die nicht mehr als 10°/ 0 ausmacht, keine Erleichterung bewilligt, für die über 10°/ o hinausgehende Ertrags minderung jedoch für je 1% nunmehr 2°/ 0 (statt bisher 1 V« °/ 0 ) des Steuersolls gewährt. Die Steuererleichterung beträgt demnach bei z. B. 50° 0 Ertragsminderung 2 x (50 — 10) = 80% des Hauszinssteuersolls 1935. Gegen über 1934 (100) beträgt dies Steuersoll nach der 25pro- zentigen Senkung 75, davon ab nach unserem Beispiel 80% = 60, so dafe nach der Neuregelung eine Steuer forderung von 15 verbleibt. Die für die Hauszinssteuer getroffene Neuregelung gilt auch für den staatlichen Zuschlag zur Grund vermögensteuer. Das Mafe der Steuererleichterung bei dem Grundbetrage der staatlichen Grundvermögen steuer und auch bei den Gemeindezuschlägen bleibt un verändert. Bereits ab 1. April 1932 war eine Senkung der Hauszinssteuer eingetreten, und zwar wurde damals die Steuer von 1 140 0 0 auf 960 % der veranlagten Grund vermögensteuer allgemein ermäfeigt. Bei Grundstücken, die am 31. Dezember 1918 unbelastet oder mit nicht mehr als 60% des Friedenswertes hypothekarisch belastet waren, wurde der allgemeine Safe von 960%, je nach dem Grade der Belastung durdi Schulden, weiter herab- gesefet; bei unbelasteten Grundstücken z. B. auf 300%, bei Belastung bis 60% auf 920%. Die Wirkung der ab 1. April 1935 eintretenden Ermäßigung ist im folgenden dargestellt: Hauszinssteuer in Prozent lebt Bisher 1. bei unbelasteten Grundstücken j 1 225 1 300 2. bei Belastung bis 10 °/ 0 des Friedenswertes 300 1 400 3. „ 20 „ „ 375 500 4. „ 30 „ „ 450 | 600 5. „ 40 „ „ 525 700 6. „ 45 „ „ 600 800 7. „ 50 „ „ 630 840 ö. „ 55 „ „ 660 880 9. „ 60 „ „ 690 920 10. über 60 „ 720 960 Der Höchstsafe beträgt also künftig 720°, V der Mindestsafe 225%. Zur Zeit ist der Hausbesife in Preufeen je nach den in den Gemeinden in verschiedener Höhe erhobenen Zu schlägen zur Grundsteuer noch mit einer zwischen 37 und 58% der Friedensmiete liegenden Belastung steuer lich beschwert. Ab 1. April 1935 dürfte die steuerliche Belastung etwa zwischen 32 und 50°/ 0 der Friedensmieten schwanken. iiiiiiiiHiiiiiiiiiiimiiimiiiiimiiiiiiiiiiiHimmiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiinn Kleine Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge legenheitskäufe usw. gehören m die UHRMACHERKUNST iiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii im iiiitiiiiiiiiiiiiii imiiiiiiiiiiiii ■iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiin
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