Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (14. Juni 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsbetriebsgemeinschaft Handwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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- Titel
- Personalien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- ArtikelErfahrungen aus unserem Reichsberufswettkampf 1935 343
- ArtikelDie Spezialecke im Schaufenster 344
- ArtikelArbeiten der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt auf ... 345
- Artikel"Die Uhr im Wandel der Zeit" 348
- ArtikelZur Geschichte der Frankfurter Uhrmacher (Schluß) 348
- ArtikelUnter der Lupe! 350
- ArtikelSteuerfragen 351
- ArtikelWochenschau der U 351
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 354
- ArtikelInnungsnachrichten 354
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 355
- ArtikelFirmennachrichten 355
- ArtikelPersonalien 355
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 356
- ArtikelBüchertisch 356
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 356
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 356
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
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Nr. 25 DIE UHRMACHERKUNST 355- pk Ontto* «iMtafmK öantoerf Autorität und Kameradschaft als Grundlage der Betriebs gemeinschaft Die Betriebsgemeinschaft als Ausdruck eines neuen Lebens stiles des schaffenden deutschen Volkes beruht auf Führertum und Gefolgschaft, d. h. auf einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Belriebsfuhrer und der Gefolgschaft seines Betriebes. Die Aufgaben des Betriebsfuhrers in dieser Gemeinschaft erschöpfen sich nicht in der Wahrnehmung der wirtschaftlichen Belange von Betrieb und Arbeiterschaft und nicht in der technisch - organi satorischen Betriebsgestaltung. Aus Sinn und Wesen der Be triebsgemeinschaft ergibt sich vielmehr eine nicht minder be deutsame soziale Betriebsaufgabe: Die Aufgabe der betrieblichen Menschenführung. ^ Ur -?° r * L " ird e ' ne w ' r W'che Befriebsgemeinschaft ent stehen und erhallen werden können, wo der Betriebsführer es versteht, nicht nur in betriebswirtschaftlicher und organisatorischer seinen Betrieb zu führen, sondern wo er den darin n i 9 Menschen auch Führer ist im Sinne der sozialen Betriebsordnung. Das soziale Betriebsführerfum, das sich aus der nationalsozialistischen Betriebsgemeinschaft ergibt. stellt den Unternehmer vor nicht zu unterschäßende soziale Anforderungen, es bedingt neben der notwendigen sozialen Aufgeschlossenheit für den neuen Zeitgeist ausgesprochene persönliche Führer eigenschalten: Verantwortungsbewußtes Führertum, Autorität aus persönlicher Überlegenheit, charakterliche Starke und Vorbild- hchkeit, soziales Verständnis und eisernes Pflichtgefühl sowie gründliche Menschenkenntnis. Der soziale Betriebsführer wird seiner Gefolgschaft stets vorbildlich vorangehen. Eben auf diesem „Vorangehen” und seiner vorbi Idh chen Haltung beruht nicht zuleßt auch seine Autorität und persönliche Stellung in der Betriebsgemeinschaft. Seme Autorität ist eine natürliche Autorität, d. h. die Gefolg schaft erkennt ihn auf Grund seiner Führereigenschaft als Führer an, „folgt ihm und steht zu ihm aus innerer Überzeugung. Die Autorität des „Vorgeseßten ” dagegen ist eine duich äußerliche Disziplin erzwungene Anerkennung. Sie beruht auf einer mehr oder weniger widerwillig ertragenen „Rangordnung", auf einer wirtschaftlich-materiellen, aber nicht persönlichen Überlegenheit und Stellung. Ziel nationalsozialistischer Betriebsordnung ist darum die Überwindung des Vorgeseßten durch den wirklichen Führer, das gilt sowohl für den Betriebsführer selbst, als nicht minder auch für seine betrieblichen Unterführer als Träger einer ihnen für gewisse Gebiete überantworteten Betriebsführer funktionen. Zur Aufgabe des Befriebsführers gehört es deshalb auch, dort, wo er genötigt ist, seine Führerfunktion stell vertretenden Unterführern zu überfragen, darauf zu achten, daß auch diese stellvertretende Führerschaft wirklich von den ge eigneten verantwortungsbewußten Persönlichkeiten ausgeübt wird. Gerade in dieser Hinsicht läßt es erfahrungsgemäß in manchen Betrieben noch zu wünschen übrig. Der vorbildliche Unterführer muß bestrebt sein, an seinem Plaße wirklich im gleichen Sinne, wie der soziale Betriebsführer an der Spiße des Betriebes, der Gefolgschaft voranzugehen. Das kann nicht der reaktionäre Emporkömmling, der nach oben um die Gunst des Betriebsführers buhlt und nach unten tritt. Das kann aber auch nicht der „Halbführer”, dessen Autorität von vornherein unter graben ist durch ein stetiges Liebäugeln um den billigen Beifall seiner Mitarbeiter und der ihm anvertrauten Arbeiterschaft. Nicht minder wie für den Betriebsführer selbst ist die Vorbedingung wirklicher Führerschaft auch für den Unterführer charakterliche Überlegenheit, Stärke und Persönlichkeit im Betriebe. Gleich dem Betriebsführer selbst muß der Unterführer Entschlossenheit, Mut und Einsaßbereitschaft besißen. — Er muß von der Gefolg schaft fordern können, aber nichts, was er nidit selber der Ge folgschaft vormachen kann. Er muß gerade stehen — mit einem Wort ein „ganzer Kerl” sein. Dann wird auch ihm die Gefolg schaft ihre Achtung und Anerkennung und „Gefolgschaft” nicht versagen. Autorität und Kameradschaft müssen sich wie beim Betriebs fuhrer, so auch beim vorbildlichen Unterführer miteinander ver binden. Kameradschaft ist nicht, wie mancher um seine Autorität allzu besorgte Unterführer wohl meint, eine Gefahr für wirkliche Autorität, sondern ihre Vorbedingung und Ergänzung. Kamerad schaft in diesem Sinne ist freilich nicht ein „Sich-Ausliefern” an die Gefolgschaft, wie ebenso irrig mancher meint. Audi in der Kameradschaft zwischen Führer und Gefolgschaft gibt es eine natürliche Autoritätsgrenze, die der echte Führer gefühlsmäßig finden und auch halten wird. Ein Für-einander-Einstehen, wie es wirkliche Betriebsgemeinschaft vorausseßt, ist aber ohne Kameradschaft und Zusammengehörigkeitsgefühl nicht denkbar und möglich. Autorität und Kameradsdiaft sind die Grundlagen der Beiriebsgemeinschaft. Betriebsführer und Unterführer sind durch sie verbunden mit der Betriebsgefolgschaft zu einer Einheit, die un besten Sinne Kampfgemeinschaft nach soldatischem Vor bild von Fuhrertum und Gefolgschaft ist. * Lehren des Reichsberufswettkampfes Nachdem die Arbeiten der ersten sowohl als auch der zweiten Ausscheidungskämpfe desReichsberufswettkampfes über prüft und die 500 besten Jungen und Mädel für den Endwettkampf in Saarbrücken ausgewählt waren, konnten in verschiedenen Be rufen schon manche Erkenntnisse gewonnen werden. Der Wert des Reichsberufswettkampfes liegt ja nicht allein in der Ermitte lung der besten Jungarbeiter und der Festigung einer neuen Be- Lr^ Qe5 ü nnung ’ sondern 9>bt darüber hinaus einen weiteren Uber- bhc ? 1 . uber die sozialen und berufsschulischen Verhältnisse der werktätigen Jugend und ihre weltanschauliche Einstellung. Die Erkenntnisse, die sich aus den Arbeiten des Reichsberufswett kampfes ergeben, werden in der Zeit nach Beendigung des Reiaisberufswetlkampfes bis zum Beginn des folgenden Berufs wettkampfes für die berufstätige Jugend ausgewertet. Hier wird unbedingt Abhilfe geschaffen werden müssen; soll man doch den Anforderungen der Zukunft gerecht werden bevor die leßten gut durchgebildeten Fachleute aus den Betrieben verschwunden sind. Nach dem Reichsberufsweltkampf wird der zusäßlichen Be rufsschulung, die von der Deutschen Arbeitsfront in enger Zu sammenarbeit mit der Hitler-Jugend durchgeführt wird, eine be sondere Aufgabe zuteil. Sie wird dafür zu sorgen haben, daß diejenigen, die im Betrieb nur mit einseitigen Spezialarbeiten beschäftigt werden können, nun auf einmal das ganze Erzeugnis vom Urstoff allein fertigstellen und so vielleicht andere Arbeits gänge, die zu ihrem Beruf gehören, erlernen. Erfreulicherweise finden diese Bestrebungen volles Verständnis aller Kreise, die an der Berufsausbildung der Jugend interessiert sind. (VII/1477) Firmennachrichten Aus der Schwarzwälder Uhrenindustrie. Wie auf einer Kreis tagung der DAF. Villingen mitgeteilt wurde, stellt die Schwarz- walder Uhrenindustrie gegenwärtig arbeitstäglich etwa 30000 Wecker her, wozu im Monat 250000 kg Messing benötigt werden. ^ 1 ^ rga ‘ igenen ^ abre d * e deutsche Uhrenindustrie für 30 Mill. Jtn Uhren ins Ausland verkauft. (VI 2/2146) Berlin. In das Handelsregister Abteilung A ist eingetragen worden: Unter Nr. 61046 Anton Plocek, Danziger Bernsteinwaren, Berlin. Inhaber: Anton Plocek, Kaufmann, Berlin. (VI 2/2142) Berlin. Von der Firma C. Filius erhalten wir einen neuen Katalog übersandt, der von den Firmen C. Filius (Berlin), E. Dohr mann (Bremen), Gerl & Schipper (Köln) und Stüwen’& Spann (Ulm) an ihre Kundschaft versandt wird. „Schöne Uhren für die schöne Jahreszeit” ist das Motto für die Auslese gewesen, und so sind die abgebildeten Muster tatsächlich in ihren Formen und auch ihren Preisen das, was der Uhrmacher jeßt verkaufen kann. Wasserdichte, bruchsichere und Uhrgehäuse aus Edelstahl nehmen naturgemäß einen besonderen Plaß ein, und für sie ist auch ein neuer ansprechender Schaufensterständer geschaffen worden, der sicher geeignet ist, das Interesse des Publikums für diese Zugstucke zu steigern. Im Katalog sind die Verkaufspreise offen angegeben, so daß die Vorlage an die Kundschaft einen Ver kauf sehr erleichtern kann. Die Anforderung des Katatoges unter Bezugnahme auf die UHRMACHERKUNST kann nur emp fohlen werden. (V I 2/2165) Düsseldorf. „Wal-Breu”, Besteckfabrik Walter & Co. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die bisherige Gesellschafterin Witwe Hugo Walter, Emilie, ist alleinige Inhaberin der Firma. (VI 2/2252) Kandel (Pfalz). Handelsgerichtliche Eintragung: Julius Flaig Uhren- und Goldwarengeschäft. Inhaber ist Luise Helbling, ge borene Flaig, Witwe von Franz Helbling. Prokura ist erteilt dem Ingenieur Friß Eichenauer. (VI 2/2251) Mühlacker (Württbg.). Friedrich Münch, Silber- und Alpaka- warenfabrik. Prokurist: Alfred Münch. Der Prokurist ist be- rechtigt, für die Firma allein zu zeichnen. (VI 2/2253) Personalien Altenburg (Thür.). Hanna Leunert führt das Geschäft ihres verstorbenen Mannes, des Uhrmachermeisters Emil Leunert, Uhren und Goldwaren, Wallstraße 21, in unveränderter Weise weiter. (VI 3/2147)
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