Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 34 (16. August 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsbetriebsgemeinschaft Handwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- ArtikelDie Bedeutung der Werkstatt für den Uhrmacher 473
- ArtikelIst das auch Ihre Meinung, Herr Kollege? 474
- ArtikelWir besuchen eine Werkstatt in Luzern! 475
- ArtikelMit der "Lupe der Zeit" in der Uhrmacherwerkstatt 477
- ArtikelWarum die Werkstatt im Laden? 477
- ArtikelHerr Kollege A. Ade (Kempten, Allgäu) schreibt über seine ... 479
- ArtikelIn der Werkstatt F. Krayl (Nürtingen) 480
- ArtikelWerkstatt Abeler in Münster i. W. 481
- ArtikelZwei Hauptsachen der Werkstatt: Der Werktisch und der ... 481
- ArtikelUnter der Lupe! 483
- ArtikelSteuerfragen 484
- ArtikelWochenschau der U 485
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 487
- ArtikelInnungsnachrichten 488
- ArtikelFirmennachrichten 489
- ArtikelPersonalien 489
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 490
- ArtikelBüchertisch 490
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 490
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 490
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 490
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 34 DIE UHRMACHERKUNST 487 400-Jahr-Feier der Optiker in Deutschland Für die Optiker bringt das )ahr 1935 einen wichtigen Ge denktag. Nachdem sich nämlich die aus Venedig nach Süd- deutschland, besonders nach dem damals blühenden Nürnberg, eingewanderte Kunst des Brillenmadiens zu einem stehenden Gewerbe ausgebildet hatte, schlossen sich die Nürnberger Brillen macher zu Anfang des 16. Jahrhunderts enger zusammen und wurden im Jahre 1535 als Brillenmacherzunft vom flohen Rat der Stadt Nürnberg anerkannt und bestätigt. (VI 1/2491) Erleichterte Meisterprüfung für Ausländsdeutsche Wenn auslandsdeutsche Handwerksmeister sich im Reich niederlassen wollen, wird gewöhnlich die Frage aufgeworfen, ob die ausländische Meisterprüfung im Deutschen Reich gilt. Diese Frage wird vom Reichswirtschaftsministerium verneint. Kürzlich hat sich die Leitung der Auslandsorganisation der NSDAP, an das Ministerium gewandt, und zwar wegen der An erkennung von Meister- und Gesellenprüfungen aus dem deutschen Siedlungsgebiet in Brasilien. Es wurde darauf unter dem 24. Juli 1935 — Zeichen V 136Ö4 35 — folgende Antwort erteilt: „Die Anerkennung einer im Ausland bestehenden Gesellen oder Meisterprüfung für das Reichsgebiet ist nach den be stehenden Gesehen leider nidit möglich. Die deutschen Gesefee haben, wenn sie von Lehrzeit, Gesellenprüfung und Meister prüfung sprechen, nur die im Inland zurückgelegte Lehrzeit, sowie die inländische Gesellen- und Meisterprüfung im Auge. Anders liegt es, wenn durch Staatsvertrage die gegenseitige Anerkennung der Prüfungen der Lehrzeit und die Gesellen tätigkeit erfolgt wäre. Das ist aber bisher nidit geschehen. Unabhängig hiervon wird es jedoch möglich sein, den jenigen deutsdistämmigen Handwerksgesellen, die im Ausland ihre Prüfung abgelegt haben und die innerhalb des Deutschen Reidies den Meistertitel in Verbindung mit der Bezeichnung eines Handwerks führen wollen, die Bedingungen für die Zu lassung zu der nidit zu umgehenden Meisterprüfung vor einer deutschen Handwerkskammer tunlichst zu erleiditern. Ich habe den Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag ersucht, die für die Abnahme der Meisterprüfungen zuständigen Hand werkskammern entsprediend zu verständigen.” (VI 1 2490) öie 'öeuffdre Sfr&eitefronf DReidjefrefriebögetminfdjaft dantttverf Sadjfiruppc: $einmefa(( unP <5pesiattjan6wcrfe Der Treuhänder der Arbeit und die Deutsche Arbeitsfront Zu den Aufgaben der Deutschen Arbeitsfront gehört die Erfüllung der ihr im Geseb zur Ordnung der Nationalen Arbeit gestellten Aufgaben und die arbeits- und sozialrechtliche Be treuung aller ihrer Mitglieder. Der Treuhänder der Arbeit trägt die Sorge für die Auf rechterhaltung des Arbeitsfriedens und hat ebenfalls die im Ge seb zur Ordnung der Nationalen Arbeit im einzelnen um schriebenen Aufgaben zu erfüllen. Beide, die DAF. und der Treuhänder der Arbeit, haben gemeinsame Aufgaben; sie be dingen zwangsläufig ein Zusammenarbeiten der DAF. und der Treuhänder. Die DAF. hat dank ihrer groben Organisation und der von ihr erfabten Menschen die lebendige Verbindung mit den Betrieben und den dort beschäftigten Arbeitsmenschen. Der Treuhänder der Arbeit hat als Beauftragter des Staates die gesebhche Verpflichtung, den Arbeitsfrieden zu garantieren. Zur Erreichung dieses Zieles hat er besondere gesetzliche Be fugnisse. Die unmittelbare Fühlung zu den Betrieben und den Menschen im Betriebe kann er durch seine Sonderstellung nicht in dem Mabe haben wie die DAF. Die Zusammenarbeit in der Vergangenheit hat bereits ge zeigt, dab gute Ansabpunkte für das Zusammengehen und ein gutes Einvernehmen zwischen der DAF. und den Treuhändern gegeben sind. An dieser Stelle soll aus der Praxis heraus jebt angedeutet werden, wo die Berührungspunkte liegen und die Grundlage gefestigt und verbreitert werden kann. Hier wird schon von Gesebes wegen die lebendige Ver bindung hergestellt und eine mittelbare Mitwirkung der DAF. bei der Arbeit der Treuhänder gesichert. Einer der wichtigsten Berührungspunkte ist weiter die Arbeit der Reichsbetriebs gemeinschaften. Sie haben die Betriebe als solche zu betreuen. Das Material für ihre Arbeit holen die Betriebsgemeinschaften aus den zu betreuenden Betrieben. Die Menschenführung im Sinne persönlicher Betreuung des einzelnen Schaffenden, soweit arbeits- und sozialrechtlich strittige Fragen sich ergeben, liegt nicht bei den Reichsbetriebsgemein schaften, sondern bei anderen Stellen. Hier sebt vor allem die Arbeit der Rechtsberatungsstellen der DAF. ein. Der Schwer punkt ihrer Tätigkeit liegt aber keineswegs in der Wahrnehmung von Terminen vor den Arbeitsgerichten; Aufgabe der Rechts beratungsstellen ist es vielmehr, die Erledigung der Streitfälle ohne die Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts herbeizuführen. Der Ausgleich und die Wiederzusammenführung der Menschen soll möglichst schon im Betriebe erfolgen. Nur da, wo es um die Entscheidung grundsäblicher und wichtiger Rechtsfragen, besonders um Auslegung von Betriebs- und Tarifordnungen, geht, soll das Arbeitsgericht urteilen. Die Tätigkeit der Rechtsberatungsstellen führt dazu, dab die Rechtsberater einen tiefen Einblick in die einzelnen Arbeits verhältnisse gewinnen. Unklare Formulierungen in Betriebs- und Tarifordnungen, die zu Meinungsverschiedenheiten Anlab geben können und der Abänderung bedürfen, treten hier zuerst in Er scheinung. Auf dem Wege über die Reichsbetriebsgemeinschaften kann in solchen Fällen die Unterrichtung des Treuhänders er folgen. Tarifunterschreitungen, ungesebhche Überstunden, Aus beutung der Arbeitskraft usw. werden ebenfalls sehr oft durch die Arbeit der Rechtsberater aufgedeckt. Prozesse der Rechts beratungsstellen können deswegen unter Umständen zuverlässiges Material für die Instandsetzung von Verfahren vor den sozialen Ehrengerichtengegen BetriebsführeroderGefolgschaftsangehörige sein. Die Rechtsberatungsstellen sind deswegen für den Treu händer der Arbeit, gegebenenfalls auf dem Wege über die Reichsbetriebsgemeinschaften, eine ausgezeichnete Quelle der Unterrichtung. Von den Rechtsberatungsstellen erstrittene Urteile über wichtige Fragen aus dem Arbeitsordnungsgesetz, dem Arbeits- und Sozialrecht und besonders über Auslegung von Tarif- und Betriebsordnungen bilden für den Treuhänder der Arbeit unentbehrliche Unterlagen. Durch die Zusammenfassung der arbeitsrechtlichen Betreuung aller schaffenden Arbeits menschen durch die Rechtsberatungsstellen erhält er für seine Arbeit ein vorzügliches Rüstzeug. Aus diesen Betrachtungen, obwohl sie nicht erschöpfend, sondern nur richtunggebend sein sollen, ergibt sich, dafj die Reichsbetriebsgemeinschaften und die Rechtsberatungsstellen der DAF. die berufenen Mittler und Be rater in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen zwischen Treu händer der Arbeit und Betrieb sind. Durch ein solches Zusammen arbeiten ist die einwandfreie Gewähr gegeben, dajj die Arbeit immer unter der Zielsetzung der Verwirklichung der Arbeitsehre und der Vertiefung des Gemeinschaffsgedankens geleistet wird. Denn der Treuhänder der Arbeit und die Deutsche Arbeitsfront arbeiten gemeinsam an der Erreichung des großen Zieles, an der Verwirklichung einer unerschütterlichen Betriebs- und Volks gemeinschaft. (VII/1532) iiimiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiuiuiimiiiiiiiiiiniinnniimii mm nun iiniiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiimumiiiiiiiiiHi Kleine Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge legenheitskäufe usw. gehören in die UHRMACHERKUNST iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii
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