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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (18. Oktober 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Repariert - und nicht abgeholt!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- ArtikelRepariert - und nicht abgeholt! 603
- ArtikelWo können Synchronuhren verkauft werden? 604
- ArtikelDie fleißigen Uhrmacher 605
- ArtikelMit was für Kundinnen haben wir am Ladentisch zu tun? 606
- ArtikelBerufskundliche Lichtbilder für das Uhrmacherhandwerk 608
- ArtikelSteuerfragen 608
- ArtikelUnter der Lupe! 610
- ArtikelWochenschau der U 611
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 613
- ArtikelInnungsnachrichten 614
- ArtikelFirmennachrichten 615
- ArtikelPersonalien 615
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 616
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 616
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 616
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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VERBANDSZEITUNG DER DEUTSCHEN UHRMACHER 60. JAHRGANG / BERLIN NW 7, 18. OKTOBER 1935 / NUMMER 43 Repariert — und nicht abgeholt! ie Klarheit von vornherein bei Re- paraturen ist die Hauptsache! Wer sich vor Verdruß, Ärger und Ver- lusten bewahren will, der scheue nicht die verhältnismäßig geringe I Ausgabe für ordnungs- und sach- I flemäße Reparaturkarten. Auf diese lasse man neben seiner Firma die genauen Bedingungen aufdrucken, zu denen die Ausführung von Reparaturen übernommen wird, und zwar sind diese Vermerke sowohl auf dem jenigen Teil der Karte anzubringen, welchen der Kunde ausgehändigt erhält, als auch auf dem anderen, der im Besiß des Geschäftsinhabers verbleibt. Wenn man diesen leßteren Abschnitt der Karte bei der Annahme der Re paraturgegenstände dann noch von seinem Kunden unter schreiben läßt, gleichsam als Auftragsschein, dann kann man getrost sagen, daß man sich einen wirksamen Schuß vor sonst unausbleiblichen Verdrießlichkeiten geschaffen hat. Zunächst sei etwas Grundsäßliches zu der Annahme von Reparaturen gesagt. Wer keine eigene Reparatur werkstätte besißt, sondern die Gegenstände ausgibt, muß sich davor hüten, in dem Kunden den Glauben zu er wecken, als führe man die Arbeiten selbst aus. Man scheue sich in diesem Falle nicht, dem Kunden ruhig zu erklären, daß man die Reparaturen in einer Spezial werkstätte vornehmen läßt, dadurch wird es zur Selbst verständlichkeit, daß man zu seinen Selbstkosten einen angemessenen Aufschlag hinzurechnen darf, ohne sich dem Vorwurf des Leistungswuchers auszuseßen. Weiter steht bei der Annahme von Reparaturen meist die Preis frage im Vordergrund. Der Kunde *vill möglichst sofort den Preis wissen. Gibt man nun, um ihn zu befriedigen, irgendeinen Betrag an, der sich später als zu niedrig erweist, so sind die Schwierigkeiten schon da. Aus diesem Grunde wird man den Preis einer Reparatur, so fern er sich überhaupt im voraus errechnen läßt, stets ohne Gewähr angeben. Über alle ausgeführten Repa raturen macht man sich zweckmäßig genaue Aufzeich nungen, um bei Preisanfragen zuverlässige Unterlagen zu besißen. Oft stellen sich während einer Reparatur noch weitere Mängel an dem übergebenen Gegenstand heraus, deren Beseitigung erheblich größere Aufwendungen erfordert, als zuerst vorgesehen war. In diesem Falle ist es notwendig, den Kunden von dem Sachverhalt in Kenntnis zu seßen und seine Zustimmung zu der er forderlichen größeren Reparatur einzuholen. Daß man alle Reparaturen nur gegen sofortige Bezahlung abliefert, sollte eine Selbstverständlichkeit bilden. Den meisten Verdruß aber bereiten dem Geschäfts mann diejenigen Reparaturgegenstände, die aus irgend welchen Gründen nicht abgeholt werden. Die Frage: Was muß und was darf man hier tun, um sich vor Schaden zu bewahren? steht darum im Vordergrund unserer Be trachtung. Daß man den Gegenstand nach Ablauf einer gewissen Zeit nicht einfach an einen anderen Kunden verkaufen darf, wird jedem Gewerbetreibenden von selbst einleuchten; es sei aber troßdem nochmals ausdrücklich vor einer solchen Selbsthilfe gewarnt. Wenn man mit seinem Auftraggeber keinen bestimmten Termin ver einbart hat, an dem die Sache abgeliefert bzw. abgeholt werden soll, dann ist man nach § 195 desBürgerlichenGeseß- buches verpflichtet, den Gegenstand mindestens 30 Jahre lang aufzubewahren. Die schriftliche Vereinbarung einer bestimmten Frist zur Abholung ist im Rahmen der Re paraturbedingungen auf der Reparaturkarte daher un erläßlich. Wenn das aber versäumt worden ist, so muß man den Kunden zunächst in Verzug seßen. Zu diesem Zwecke schreibt man ihm etwa folgendes: „Der mir zur Reparatur übergebene Gegenstand ist längst fertiggestellt, jedoch bis heute noch nicht abgeholt worden. Ich bitte, die Abholung nunmehr schnellstens vorzunehmen. Falls meiner vorstehend ausgesprochenen Bitte innerhalb eines Monats nicht entsprochen werden sollte, werde ich ge zwungen sein, den Gegenstand im Wege des Selbsthilfe verkaufes öffentlich versteigern zu lassen.“ Erfolgt nun nach Ablauf dieser Frist keine Abnahme, so kann man zu der angekündigten Versteigerung schreiten. Mit ihrer Durchführung muß man einen Gerichtsvollzieher be auftragen. Wenn dieser den Versteigerungstermin fest- geseßt hat, so teilt man ihn dem Kunden rechtzeitig mit, wodurch dieser eine leßte Gelegenheit erhält, sein Eigen tum wieder zu erlangen. Bei der Versteigerung darf auch der Geschäftsinhaber selbst miibieten. Falls der Erlös der Versteigerung die Reparaturforderung nebst den Ver steigerungskosten übersteigt, so muß man den Uberschuß dem Kunden auszahlen. Für einen Mindererlös bleibt der Kunde haftbar. Die Akten oder Unterlagen über den Selbsthilfeverkauf bewahre man sorgfältig auf, damit man jederzeit den Nachweis der ordnungsmäßigen Abwicklung erbringen kann. Wer diesem vorstehend geschilderten umständlichen Verfahren aus dem Wege gehen will, der
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