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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (1. November 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Stoßseufzer aus der Ausfuhrpraxis - Ausfuhr ist "öffentliches Interesse"!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- ArtikelDie Uhrmacherei im Lichte der Statistik 633
- ArtikelZeitige Weihnachtsreklame 635
- ArtikelEin Stoßseufzer aus der Ausfuhrpraxis - Ausfuhr ist ... 636
- ArtikelDie moderne Furniturenaufbewahrung 638
- ArtikelSchaufenster, wie sie sein sollen! 640
- ArtikelUnter der Lupe! 640
- ArtikelWochenschau der U 641
- ArtikelSteuertermine für November 1935 643
- ArtikelInnungsnachrichten 643
- ArtikelFirmennachrichten 645
- ArtikelPersonalien 645
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 646
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 646
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 45 DIE UHRMACHERKUNST 637 Denn schließlich haben die Volksgenossen in den Reichsbank anstalten und Landesfinanzämtern diesen Spezialberuf nicht gelernt. Soeben ist mir folgendes passiert: Ich bekomme auf meine Bestellung aus einem Uberseelande einen deutschen Kalender mit wertvollem Anschriftenmaterial. Der deutsche Herausgeber bittet um Überweisung per Postanweisung. Ich stelle bei der zuständigen Reichsbankstelle einen Freigabeantrag über die fraglichen 7 JtDt. Die Reichsbank ruft midi telephonisch an, um mir zu sagen, daß die Freigabe nicht nötig sei, daß jedoch die Post die Überweisung gegen Vorlage des Allgemeinen Ge nehmigungsbescheides des Landesfinanzamtes vornehmen müsse, da die Firma eine juristische Person ist und demgemäß einen Paß zur Eintragung nicht vorlegen kann. Ich entsende einen Lehrling mit der Int. P. A., dem Gen.-Besch. und dem Geld zur Post. Der Beamte ist nicht auf dem laufenden und weist die Abfertigung zurück. Ich telephoniere mit dem übergeordneten Beamten der Post, der mir die Sache zusagt, nachdem die Reichs bank, zu der ich meinen Boten mit dieser Nachricht gesandt habe, ihren Standpunkt aufrechterhalten hatte. Die Reichsbank läutete sogar die Post an, um sidi zu vergewissern, und läutete dann midi an, um midi zu beruhigen (was wirklich anzuerkennen ist), und nun schicke ich meinen Boten wieder los — hoffentlich klappt es dann. Im Kampf mit St. Bürokratius Das ist nun einer der ganz unkomplizierten Fälle! Schlimm wird es besonders, wenn man mit Auswanderern oder Ausländs deutschen aus fremden Devisen-Stellen-Bezirken zu tun hat. Ich gehöre einem Bezirke an, dessen Devisenstelle sich offenbar prinzipiell in solchen Fällen unzuständig erklärt. Der Rahmen dieser Zeitschrift erlaubt es nicht, auch nur andeutungsweise die Orgien zu schildern, die St. Bürokratius in puncto Zuständigkeit feiert. Man möchte sich manchmal die Haare ausraufen — wenn man nicht einsähe, daß die Volksgenossen dort in der Devisen stelle auch ehrliche, anständige Kerle sind, denen bloß die Be stimmungen und die Arbeit über den Kopf wadisen. Meines Wissens werden jeßt allgemeine Devisengenehmi gungen für die Aufrechterhaltung von Auslandspatenten nicht mehr erteilt. Sollte aber ein „ehrlicher Makler“ zwischen den Privatinteressen der Ausfuhrfirma und den großen Interessen der Nation wirklich in der Lage sein, die Entscheidung über die Aufrechterhaltung von Auslandspatenten nach bestem Wissen und Gewissen selbst zu treffen? Die Sonderanträge werden doch von Beamten bearbeitet und genehmigt, die Sachkenntnis auf dem speziellen technischen Gebiete gar nicht haben können und in ihrer Entscheidung, offen gesagt, abhänqig sind von der Überzeugungskraft und vor allem der Zähigkeit des Antrag stellers. Die Schreibarbeiten dieses zweiten willkürlich heraus gegriffenen Falles könnten samt ihren unerfreulichen Begleit erscheinungen leicht vermieden werden, wenn die Behörden gegenüber dem Exporteur unbedingtes Vertrauen haben könnten. Das gemeinsame große Ziel ist doch die Devisenbeschaffung, und die einzige Aufgabe besteht für alle Beteiligten doch nur darin, daß dem Deutschen Reiche keine Devisen in irgendwelcher Form entgehen, und daß alle Ausfuhrchancen ausgenußt werden. Es ist doch geradezu grotesk und den Intentionen der Reichsregierung absolut widersprechend, wenn dieses große Ziel übersehen wird, und wenn bei den Prüfungen der Devisenstellen auch formelle Versehen oder Verstöße Berücksichtigung finden. Bei der ungeheuer angewachsenen Zahl der Verordnungen machen nämlich auch die Devisenstellen und andere Behörden Fehler. Der einzige Unterschied besteht darin, daß dem schwer kämpfepden Ausführer „ernstliche Verwarnungen” erteilt werden, den Devisenstellen aber nicht. Mir ist ein Fall bekannt, wo eine Devisenstelle, die mit der Arbeit nicht mitkam, eine Uberweisungsgenehmigung für die Ge bühren eines lebenswichtigen Auslandspatentes so lange hinaus zögerte (sie tat das übriqens mehr als einmal), daß der Eigen tümer des Patentes Strafgebühren ins Ausland zahlen mußte — also glatte materielle Schädigung der deutschen Devisenbilanz. Dieselbe Devisenstelle bedachte denselben Exporteur mit einer ernstlichen Verwarnung, weil er vergessen hatte, auf dem allg. Gen. Besch. die Provisionen abzuseßen, die ein Auslandsverteter bei Regulierung in Abzug gebracht hatte, und weil auf diese Weise das zugebilligte Devisenkontingent für Nebenkosten über schritten worden war. Wird man da nicht an des Führers Wort erinnert: „Auf tausend, die es besser wissen, gibt es nicht drei, die es besser können!” Muß man dabei nicht daran denken, daß der Beamte, der die „ernstliche Verwarnung" Unterzeichnete, sehr wahr scheinlich nicht in der Lage wäre, auch nur einen deutschen Nagel im Auslande zu verkaufen? Sicher ist der gegenwärtige Status für die ganz großen Devisenbringer wie I.-G. Farbenindustrie, die Opel AG. oder den Siemens-Konzern nicht gerade fatal, weil diese großen Unternehmen allein durch ihren Umfang schon bürokratisiert sein müssen. Wie stark leiden aber die kleinen und mittleren Exporteure darunter, die schließlich die Masse der Devisen einbringen! Der Ausweg aus dem Dilemma Den Ausweg aus diesem Dilemma sehe ich in der Schaffung einer streng geschlossenen Berufsgruppe, deren Kennzeichen nicht in irgendwelchen Examina, sondern der praktischen Aus bildung, Unbescholtenheit und menschlichen Zuverlässigkeit ihrer Mitglieder sowie in der Vereidigung auf die Interessen des Deutschen Volkes liegen sollten. Wenn die verantwortlichen Personen, die in der Ausfuhr wirtschaft tätig sind, persönlich verpflichtet sind und persönlich haftbar gemacht werden können — etwa wie die Schriftleiter im neuen Deutschland oder die „Vereidigten Bücherrevisoren” -, so würden die Behörden, aber auch die Exportfirmen, in un geheurem Maße entlastet werden. Und das ist doch der Kernpunkt der ganzen Sache. Schon heute wird nämlich in geradezu erschreckendem Maße die Devisenbewirtschaftung und was damit zusammehängt, bereits als Selbstzweck betrachtet. Und doch lebt uns unser Führer so herrlich vor, wie man Formfehler, Schönheitsmängel u. dgl. ver ächtlich unbeachtet lassen kann, wenn man nur seinen großen Zielen treu bleibt — und dieses Ziel heißt: Devisen schaffen. Diesem Ziel könnte der Berufsstand der „Vereidigten Exporteure” dienen. Zweck und Ziel dieses Berufsstandes wären die Entbüro kratisierung des deutschen Ausfuhrgeschäftes, Verbilligung und Vereinfachung des Betriebes bei Behörden und Firmen, all gemeine Arbeitsentlastung, Aufhebung von Reibungsflächen zwischen den Volksgenossen verschiedener Stände, Konzen tration aller Energien auf die eigentlichen Ziele der Ausführer und fanatischer Einsaß für die wirklichen Aufgaben der im Außenhandel beschäfiigten Personen für eine produktive Devisenbeschaffung. Die Schaffung dieses Berufsstandes be deutet die Lösung des Problems, wie alle anfallenden Devisen der deutschen Wirtschaft wirklich erhalten bleiben. Es entspricht den Maximen des Nationalsozialismus, im Rahmen klarer Geseße bewährten Volksgenossen große Freiheit des Handelns bei absoluter Verantwortlichkeit zu gewähren. Im Berufsstand der „Vereidigten Exporteure” könnte die Sache etwa wie folgt gehandhabt werden: Die „Vereidigten Exporteure" Es werden unbescholtene Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, vollarischer Abstammung sind und wenigstens drei )ahre im Ausfuhrhandel tätig gewesen sind, darauf ver eidigt, daß sie bei ihren Handlungen die bestehenden Geseße, Bestimmungen und Verordnungen strengstens beachten und auch keine Versuche machen werden, gegen den Sinn der Geseße usw. zu verstoßen. Vielleicht wäre es richtig, außerdem zu verlangen: Mitgliedschaft bei der Deutschen Arbeitsfront, Auslandsaufent halt, abgeschlossene kaufmännische Lehrbildung usw. Die Ver eidigung könnte durch die Außenhandelsstellen der zuständigen Bezirke auf entsprechenden Antrag erfolgen. Die Vereidigten würden mit der Befugnis ausgestattet, für die von ihnen ver tretenen Firmen unter strengster Befolgung der Devisengeseße ohne irgendwelche Genehmigung, ohne das Dazwischentreten von Handelskammern, Devisenstellen, Reichsbank usw. alle mit der Ausfuhr zusammenhängenden Maßnahmen zu treffen, die sie vor ihrem Eide verantworten können. Es wird sich wahrschein lich audi irgendeine Lösung finden, daß von durch Vereidigte Exporteure vertretenen Firmen Sendungen ohne Export-Valuta- Erklärungen, „Goldbescheinigungen“ usw. ins Ausland abgefertigt werden. Bestimmt läßt sich durch eine Verordnung von zwölf Zeilen durchseßen, daß solche Firmen zum Ausfuhr-Förderungs- Verfahren einfache Umsaßaufstellungen, nach Ländern geordnet, monatlich einreichen, und daß sie über anfallende Devisen im Rahmen der Geseße frei verfügen. Selbstverständlich müssen die Vereidigten Exporteure ganz schweren Strafandrohungen für den Fall der Pflichtverleßung unterliegen. Aber auch Pessimisten werden nachstehendem zu stimmen können: 1. Formelle Devisen- bzw. Ausfuhr-Vergehen werden nicht mehr als Vergehen befrachtet. Es kommt nur darauf an, daß der Sinn der Geseße erfüllt wird. 2. Als strafbare Vergehen kommen für den Vereidigten Exporteur nur materielle Schädigungen der deutschen Devisen bilanz in Frage. 3. Der V. E., dem eine fahrlässige Schädigung der deutschen Devisenbilanz nachgewiesen wird, wird je nach der Größe des entstandenen Schadens zu Geldstrafe, Gefängnis oder Zuchthaus verurteilt. Im Wiederholungsfälle werden die aus der Ver eidigung herrührenden Rechte kraftlos. 4. Der V. E., dem eine absichtliche Schädiqung der deutschen Devisenbilanz nachgewiesen wird, wird zu Zuchthaus verurteilt, ferner zum Verlust der aus der Vereidigung hergeleiteten
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