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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 61.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19360100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19360100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 311 und 312
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (4. Dezember 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 61.1936 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1936) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1936) 33
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1936) 47
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1936) 61
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1936) 93
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1936) 107
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1936) 121
- AusgabeNr. 10 (6. März 1936) 133
- AusgabeNr. 11 (13. März 1936) 147
- AusgabeNr. 12 (20. März 1936) 161
- AusgabeNr. 13 (27. März 1936) 175
- AusgabeNr. 14 (3. April 1936) 191
- AusgabeNr. 15 (10. April 1936) 205
- AusgabeNr. 16 (17. April 1936) 219
- AusgabeNr. 17 (24. April 1936) 229
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1936) 247
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1936) 257
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1936) 271
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1936) 285
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1936) 299
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1936) 313
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1936) 323
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1936) 337
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1936) 351
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1936) 379
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1936) 393
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1936) 407
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1936) 421
- AusgabeNr. 32 (7. August 1936) 439
- AusgabeNr. 33 (14. August 1936) 453
- AusgabeNr. 34 (21. August 1936) 463
- AusgabeNr. 35 (28. August 1936) 477
- AusgabeNr. 36 (4. September 1936) 489
- AusgabeNr. 37 (11. September 1936) 503
- AusgabeNr. 38 (18. September 1936) 517
- AusgabeNr. 39 (25. September 1936) 527
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1936) 541
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1936) 555
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1936) 565
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1936) 579
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1936) 593
- AusgabeNr. 45 (6. November 1936) 607
- AusgabeNr. 46 (13. November 1936) 619
- AusgabeNr. 47 (20. November 1936) 631
- AusgabeNr. 48 (27. November 1936) 645
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1936) 659
- ArtikelMehr Schmuck verkaufen! 659
- ArtikelWas ist unlauterer Wettbewerb? 660
- ArtikelDas durchsichtige Uhrwerk! 661
- ArtikelModerner Geist zum Geschäftsjubiläum! 662
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 662
- ArtikelSprechsaal 663
- ArtikelSteuerfragen 664
- ArtikelWochenschau der U 666
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 668
- ArtikelInnungsnachrichten 668
- ArtikelFirmennachrichten 669
- ArtikelPersonalien 669
- ArtikelBüchertisch 670
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 670
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 670
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1936) 671
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1936) 683
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1936) 697
- BandBand 61.1936 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 49 DIE UHRMACHERKUNST 667 Straffe Durchführung des Einzelhandelsschußgeseßes Der Polizeipräsident von Berlin hat die Polizeiämter an gewiesen, ab 1. Dezember 1936 in allen Fällen, in denen Ver kaufsstellen ohne die nach dem Einzelhandelsschußgeseß er forderliche schriftliche, vorläufige oder endgültige Ausnahmegeneh migung betrieben werden, unnachsichllich einzuschreiten. Von diesem Zeitpunkt an können audi Ausnahmen in Form der still schweigenden Duldungen nicht mehr gemacht werden. Diese Anweisung des Berliner Polizeipräsidenten liegt im Sinne einer ordnungsmäßigen Durchführung des Einzelhandels- schußgeseßes; es wäre wünschenswert, wenn auch in anderen Teilen des Reiches die Polizeibehörden die Durchführung des Einzelhandelsschußgeseßes in ähnlicher Form sicherslellten. Die in der Anweisung erwähnten „vorläufigen” Genehmi gungen dürfen nach dem Runderlaß des Reichswirtschaftsministers vom 10. Januar 1936 ohnehin nur im tlbernahmefall erteilt werden, und zwar nur dann, wenn durch die mit dem Genehmi gungsverfahren verbundene Verzögerung ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Die Erteilung einer vorläufigen Ge nehmigung ist besonders bei einer Übernahme im Erbgang für zulässig erachtet worden. (VI 1/6291) Geschäftemacherei übelster Art — natürlich mit Uhren Wir bringen nach dem Original in einer Verkleinerung ein Rundschreiben, das ein tüchtiger Geschäftsmann, Ch. Brückner, Leipzig, an eine große Anzahl von Betriebsfirmen richtete. Es ist ein Beispiel, in wie übler Art und Weise auch heule noch versucht wird, Geschäfte zu machen. Es wird das Mitleid der Bevölkerung angerufen, damit Herr Brückner Geschäfte machen kann. Wir haben noch nicht gewußt, daß der ärmste Teil des deutschen Vaterlandes der Schwarzwald ist. Um der ganzen Sache ein weiteres Mäntelchen umzuhängen, sollen — merk würdigerweise aber vom Besteller — 10% der Bestellung an §chwarcwajcK Uhren Ch. BrOcknwr Sp6Zl&litMt! J»cktt«NhrM KuckwekutirkA • Kucfeuch-Wacht*hiltf*n Schottamihran «c izt Leipzig Leipzig N 13, MecklenburgstreBe St F*rnipr*ch.f 55094 Leipzig, des 20. Oktober 1930 Sehr geehrter Herr Direktor! Auch bei Ihnen erlauben wir uns die Anfrage, £b Sie die Güte ha ben, udb bei® Vertrieb unserer, von notleidenden Heimarbeitern des Schwarzvalde» bergestellten Schwarzvaldubren tu unterstützen. ! Sie lindern jetzt in den harten Wlnteroonaten Sorge und Not des Schvarzvald&rbeitera, wenn Sie seinen fleißigen Händen Arbeit * und damit Brot geben. Es 1 st Helmatkunst und Heimatindust rie aus einem des schönsten und zugleich ärmsten Teiles des Deutschen Vaterlandes, des Schwarz- waides. Bitte geben Sie uns auf beiliegender Postkarte bekannt, ob auch Sie die Obmänner Ihres Betriebes mit der Sammlung von Aufträgen für eine gute , geschnl tz te Schwarzwalduhr für nur RM 2 . 60 bet rauen vollen, und wir Ihnen ein Master zuschicken dürfen. Der Versand erfolgt direkt ab Trleberg oder Scbonach im Schvarzwald. Um es jedem einzelnen Ihrer Angestellten and Arbeiter zu ermög lichen mitzuhelfen, ist bei Lieferung derselben nur 1 Mark Anzah lung zu leisten, dio restliche RM 1.50 erst bei der nächsten Wochenzahlung. 10% der gesamten Bestellung bitten wir Sie in Ihrem Namen dem Winterhilfswerk zu überweisen. Wir hoffen,, daß auch Sie unsere Sache unterstützen und danken Ihnen im Voraus herzlich dafür. Anlagen Mit ijl^t^chem Gruß Schvarzwald- -Vertrieb Cb. Brückner das Winterhilfswerk abgeführt werden. Hier wird das Winter hilfswerk dazu benußt, um dem Eigennuß zu frönen und um möglichst gute Geschäfte zu machen. Die notwendigen Schritte, um diesen tüchtigen Geschäfts mann zur Strecke zu bringen, sind inzwischen eingeleitet. Inzwischen haben wir feststellen können, daß es sich um eine Geschäftsfrau Charlotte Brückner handelt. Gegen sie er gingen am 24. April und 18. September 1933 Haftbefehle zur Erzwingung des Offenbarungseides. (VI 1/6269) Von der Messingsammlung in Köln! Foto: Lang Die Kölner Fachklasse befreit das Messing von den anderen Metallen! tVI 1/6277) Anordnung, betreffend Bearbeitung von Edelsteinen und Diamanten. Vom 27. November 1936 Auf Grund des Geseßes über Errichtung von Zwangskartellen IS, vom 15. Juli 1933 (Reichsgeseßbl. I, S. 489) ordne ich an: § 1. Die Errichtung von Betrieben und Unternehmungen, in denen natürliche und künstliche Edelsteine und Diamanten bearbeitet * werden, bedarf bis zum 31. Dezember 1938 meiner Einwilligung. Anträge auf Erteilung der Einwilligung sind zur Prüfung y der Fachabteilung Edelstein- und Diamant-Industrie in der gruppe Metallwaren der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie, Idar-Oberstein, Hauptstraße 156, einzu reichen und von dieser mit ihrer Stellungnahme an midi weiter- zuleiten. v. Ich behalte mir vor, die Einwilligung mit Bedingungen oder Auflagen zu versehen. § 2. Wer den Vorschriften dieser Anordnung, Bedingungen oder 1 Auflagen (§1 Abs. 3) zuwiderhandelt, kann durch polizeilichen ' Zwanq nach Maßgabe der Landesgeseße zu ihrer Beachtung an gehalten werden. Er wird auf meinen Antrag vom Kartellgericht mit einer Ordnungsstrafe bestraft. Die Ordnungsstrafe wird in Geld festgeseßt; ihre Höhe ist unbegrenzt, y, Als Zuwiderhandlung wird auch jede Umgehung der Vor- schritt des § 1 Abs. 1 angesehen. §3. Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in | Kraft. Ich behalte mir vor, sie jederzeit aufzuheben. T Berlin, den 27. November 1936. Der Reichswirtschaftsminisler. / (VI 1/6289) I V.: Dr. Posse. niimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMMiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiHiiiji ^ 1 Weibnacbtsstimmung im Schaufenster macht | 1 es nicht allein, jeder Gegenstand muß blitzen = 1 in sauberer Umgebung und dem Beschauer | | förmlichzurufen: Kauf mich, ich bereite Freude! | TiiiiniiiiiitiiiiiiiimiiiniiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiimimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiniiiiiiiiiMiiiii
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