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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (2. April 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- ArtikelDer Lenz ist da! 153
- ArtikelBessere Gebrauchsuhren 154
- ArtikelEin neues Armbanduhr-Formwerk "Hektor" 156
- ArtikelWelchen Weg nahmen die Waren in den einzelnen Jahren? 157
- ArtikelSprechsaal 158
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 159
- ArtikelWochenschau der U 159
- ArtikelInnungsnachrichten 160
- ArtikelFirmennachrichten 161
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 162
- ArtikelPersonalien 162
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 162
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 162
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
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- Die Uhrmacherkunst
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V -2f I I 160 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 14 Andererseits ist jemand, der bezogenes Papier zum Weiterverka zerschneidet, deshalb noch kern Papier- oder Papierwaren fabrikant. Daß von dem noch ziemlich i un 9 en ,V ntern .® h n m ^_‘^ Prozeß keine Angaben über den Umsaß 9 ema .^‘^[l e p n ’ Fel der Annahme eines Fabrikationsbetriebes nicht en J? ega "-„J‘ d mehr war diese Maßnahme gegenüber einem sparten wen- bewerber durchaus berechtigt. „Reichsgerichtsbriefe. (II150/36 19. 1. 37.) lV1 1/6804 Gestohlene Waren umsaßsteuerpflichiigV Die Frage ist gar nicht so sehr leicht zu beantworten; denn immerhin sind die Waren aus dem Lager verschwunden: sie sind - wenn auch ohne Geld - verkauft. Aber hier haben wir schon den entscheidenden Punkt. Da kein Entgelt für die ^ en d ge " zahlt ist, so braucht auch keine Umsaßsteuer dafür gezahlt werd <j n - Wie liest aber der Fall, wenn nun die Versicherung de Entschädigung auszahlt? Ist das nicht doch ein Entgel für die Gestohlenen Waren? Nein - Schadenersatzleistungen dieser Art sind grundsätzlich kein Entgelt für eine Leistung oder Lieferung Umsaßsteuerpflicht kommt auch hierbei nicht in Frage. (VI 1,6850) Der neue Lehrling und die Unfallverhülungsvorschriften Die alten Uhren! Was nicht alles in die Tageszeitung kommen muß! Die Preußische Zeitung in Königsberg veröffentlicht, daß im Bes.ß des Kaufmannes Gesk in Gr. Kessel eine Taschenuhr festgestellt wurde, die von ihren Vorbesißern 150 Jahre lang getragen wurde und mit ihnen die Kriege 1Ö06, 1812/13, 1866, 1870 71 und den Weltkrieg 1914/18 mitgemacht hat. IVI 1/6859) Handwerkliche Nebenbetriebe Der an Unfallgefahren meist verkannte Einzelhandel zeigte 1936 bei insgesamt 113000 von der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel betreuten Betrieben 34547 Betriebsunfälle an. Etwa 70 °/o dieser Schäden hatten ihre Ursache in menschlichem Versagen. Falsches Verhalten, Uberschäben der eigenen körper lichen Gewandtheit und vor allem mangelhafte Kenntnis und Beachtung der Unfallverhülungsvorschriften führten zum Unfall. Rein volkswirtschaftlich betrachtet schwachen besonders die Betriebsunfälle der jugendlichen, selbst wenn diese dadurch auch nur einen Teil ihrer Erwerbsfahigkeit ein- bü|en, unsere Gesamtleistung und die Nationalkraft Ein Be triebsunfall hei&t bei jüngeren Gefolgschaftsmitgliedern oft: Minderung der Arbeitskraft oder gar völliges Kruppeltum auf lahrzehnte hinaus und ebensolange Rentengewahrung. Nehmen wir z. B. für den Verlust eines Auges eine monedhdie Entschädigung von 25 Ml an, so sind das in 50 Jahren 15000 TM. An Gewicht gewinnt diese Summe, wenn man wei&, daß der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel und damit den ver sicherten Unternehmern solche und andere Betriebsunfälle lahr für jahr 3 Mill. m kosten. Ernstere Verlebungen bedeuten be sonders bei weiblichen Lehrlingen auch eine Beschränkung in den Eheaussichten, in bevölkerungspolitischer Hinsicht also einen unersebbaren Schaden. Im Jahre 1936 erlitten im versicherten Einzelhandel 4142 Jungkameraden im Alter bis zu 18 Jahren einen Betriebsunfall mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit. Jeder Betriebs führer sollte daher die Lehrlingseinstellung zum An lag nehmen, den Nachwuchs durch Aufklärung und Belehrung vor Betriebsunfällen zu schüben. Wir könnten uns vor allem denken, da& der Betriebsführer über die geseßliche Pflicht, den Lehrling eingehend über die Unfallverhütungs vorschriften zu unterrichten, hinausgeht und ihm ein Stück dieser Vorschriften ganz zu eigen macht. Einige Wochen später sollte ein gründliches Befragen erweisen, wieweit der Inhalt auf genommen worden ist. Der Lehrherr oder sein Beauftragter mu& den Lehrling vor Arbeitsbeginn mit den Berufsgefahren grundsäbhch bekannt machen und ihm auch die scheinbar einfachste Verrichtung zeigen und erklären. Von vornherein ist streng zu verbieten, schlechten Vorbildern nachzuahmen und z. B. Nägel, Zwecken, Stifte, Nadeln usw. beim Dekorieren in den Mund zu nehmen; gleichzeitig mu& vor Spielerei und unbefugter Neugier im Betriebe gewarnt werden. Ferner ist der Lehrling anzuhalten, die Treppen stets ruhig, nicht hastig laufend, zu begehen und auf frisch geöltem und gebohnertem Fu&boden Vorsicht walten zu lassen. 1936 erlitten 763 Jugendliche unter 18 Jahren auf Treppen und durch Sturz auf ebener Strafen einen melde- pflichtigen Betriebsunfall. Der Neuling soll auch auf die Ge fahren beim Umgang mit Benzin, offenem Licht und Feuer und auf die Gefährlichkeit kleiner Wunden, wenn man sie ver nachlässigt, hingewiesen werden. Am Anfang der Lehre ist es gerade noch früh genug, ihm einzuimpfen: Hocker, Kisten, Fässer und Regale sind kein Tritt- oder Leiterersab- Unerläbhch er scheint auch eine dringende Ermahnung zur Vorsicht im Straßenverkehr, der 1936 im Einzelhandel allein bei den Jugendlichen unter 18 Jahren 17 Todesopfer und 1300 Verlebte forderte. So allgemein belehrt, wird der junge Mitarbeiter sicher darin ein Interesse finden, die Unfallverhütungsvorschriften zu lesen und zu beachten. Als lebtes Ziel soll die Erziehung zum unfallsicheren Arbeiten durch den Lehrherrn bei den Jüngeren nicht übertriebene Ängstlichkeit, sondern die Einstellung wecken und festigen, da& Betriebsunfälle vermeidbar sind, wenn sich jeder Mühe gibt und aufpa&t. (VI 1/6849) Nach einer Anordnung des Reichs- und Preu&ischen Wirt schaftsministers vom 24. März 1937 liegt 1. ein handwerklicher Nebenbetrieb im Sinne des § 1 Ab- sab 2 der Dritten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks vom 18. Januar 1935 in der Fassung der Verordnung vom 22. Januar 1936 vor, wenn in einem Unternehmen des Handels, der Industrie, der Landwirtschaft oder sonstiger Gruppen der Wirtschaft Waren zum Absab an Dritte auf Be stellung handwerksmä&ig hergeslellt oder Leistungen für Drille auf Bestellung handwerksmäbig bewirkt werden, vorausgeseßt, da& eine solche Tätigkeit nicht nur in unerheblichem Umfange ausgeübt wird oder dab es sich nicht um einen Hilfsbetrieb handelt. ... . , . ,. , . 2 Eine handwerkliche Tätigkeit ist dann als unerheblich im Sinne des Absabes 1 anzusehen, wenn sie den durchschnittlichen Umsab und die durchschnittliche Arbeitszeit eines ohne Hilfs kräfte arbeitenden Betriebes des betreffenden Handwerkszweiges nicht übersteigt. ..... j • i u m 3. Hilfsbetriebe sind nicht selbständige, der wirtschaftlichen Zweckbestimmung des Hauptunternehmens dienende Handwerks betriebe, wenn sie insbesondere 1. Arbeiten für das eigene Unternehmen ausführen (z. B. Herstellung, Instandhaltung oder Ausbesserung von Betriebseinrichtungen und Betriebsmitteln, Anfertigung von Modellen und Mustern, Aufarbeitungsarbeiten u.dgl.), 2. Leistungen auf Bestellung Dritter bewirken, welche a) als handwerkliche Arbeiten untergeordneter Art zur gebrauchs fertigen Überlassung üblich sind (z. B. Verbindung eines elektri schen Beleuchtungskörpers mit einer bereits gebrauchsfertig installierten Leitung, Änderungsarbeiten an Konfektionskieidung), b) in unentgeltlichen Pflege-, Instandhaltungs- oder Instand- seßungsarbeiten bestehen, c) in unentgeltlichen Pflege-, Instand haltungs- oder Instandsetzungsarbeiten an solchen Gegenständen bestehen, die in dem Hauptunternehmen selbst erzeugt worden sind (an anderen Gegenständen nur, soweit ausnahmsweise Aushilfsarbeiten vorgenommen werden), d) auf einer vertraglichen oder geseßlichen Gewährleistungspfticht beruhen (sogenannte Garantiearbeiten). Durch Vereinbarungen ergänzenden Inhalts zwischen den zuständigen Gruppen der gewerblichen Wirtschaft können Be sonderheiten einzelner Wirtschaftszweige berücksichtigt werden. Diese Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers. (VI 1/6884) Innungsnachrichten Berlin. (Uhrmacherinnung.) Betr. Meisterprüfung in Berlin. Die Anmeldungen für die nächsten Meisterprüfungen sind bis spätestens 5. April 1937 einzureichen. Als gültig kann die Anmeldung nur angesehen werden, wenn folgende Unter lagen und Urkunden dem Antrag beiliegen: 1. Ein selbstgeschriebener Lebenslauf, 2. die Geburtsurkunde, 3. ein Gesellenprüfungszeugnis, 4. der Nachweis, daß der Prüfling nach der Lehrzeit mindestens 3 oder 5 Jahre in dem Handwerk, in welchem er die Meisterprüfung ablegen will, als Geselle tätig gewesen ist (die Dauer der nachzuweisenden Gesellenzeit ist in der Prüfungs ordnung bestimmt), 5. die Zeugnisse der etwa besuchten gewerblichen Unterrichts anstalten, 6. ein polizeiliches Führungszeugnis (Ausstellungstag darf nicht länger als 3 Monale zurückliegen), 7. eine eidesstattliche Versicherung, ob und wie oft sich der Prüfling bereits einer Meisterprüfung unterzogen hat, 8. der Beleg über die bei der Handwerkskammer ein gezahlte Meisterprüfungsgebühr. (VII/1466) Max Bätcher, Vorsißender, Berlin W 57, Pallasstr. 14. Bielefeld. (Uhrmacher-Fachschule.) Der Unterricht für die neu eingestellten Lehrlinge beginnt am Donnerstag, dem 8. April, morgens 10 Uhr. Die Anmeldungen werden möglichsl umgehend erbeten. Am Donnerstag, dem 8. April, beginnt ein neuer Lehrgang als Vorbereitung für die Meisterprüfung. Die An meldungen werden umgehend erbeten an den Leiter, Fachlehrer Margraf, Reichspoststraße 6. I
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