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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (23. Juli 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Leser hat das Wort!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- ArtikelVon der Ausstellung "Schaffendes Volk" in Düsseldorf 371
- ArtikelNicht aufhören zu werben, . . . auch dann nicht, wenn der Kunde ... 372
- ArtikelZum letzten Male: Die Zylinderuhr 373
- ArtikelNach Redaktionsschluß eingegangen: 374
- ArtikelAn den Litfassäulen in Berlin . . . 374
- ArtikelFür Sie, Herr Gehilfe! 375
- ArtikelDer Leser hat das Wort! 375
- ArtikelWochenschau der U 377
- ArtikelReichsbetriebsgemeinschaft Handwerk 378
- ArtikelInnungsnachrichten 379
- ArtikelFirmennachrichten 379
- ArtikelPersonalien 379
- ArtikelTerminkalender 380
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 380
- ArtikelFragekasten 380
- ArtikelWirtschaftszahlen 380
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 30 DIE UHRMACHERKUNST 377 Berufskamerad Joseph hat durchaus recht mit seiner Warnung, diese Aufklärung nicht zu einer zu aufdring lichen Überredung ausarten zu lassen. Er fragt aber später, ob der Schuhmacher oder der Schmied und der lapezierer Ihnen schon einen solchen Vortrag gehalten haben! Wir halten auch seine beiden angeführten Beispiele für sehr wirksam, insbesondere das erste. — Aber es ist doch ein großer Unterschied zwischen der Arbeit der an geführten fremden Berufe und unserer Uhrmadierarbeit! Bei den meisten anderen Handwerkern kann sich ein Laie doch wenigsens etwas ein Bild machen von der aus zuführenden Leistung! Er siehf auch nachdem genau, was er für sein Geld bekommen hat. Aber bei uns Uhr machern ist dodi gerade das der ungeheure Nachteil, dag der Kunde nicht sieht, was mit seiner Uhr geschehen ist! Darum müssen wir ihn doch darauf besonders aufmerksam machen! Ganz hartnäckige Fälle kann man sehr wirksam be handeln, wenn man den Kunden bittet, eine Zeit anzugeben, zu der er etwa 3—4 Stunden dem Meister oder dem Ge hilfen zuschauen kann, wenn dieser seine Uhr repariert. Eine solche Offenheit und ein solcher Beweis des ehr lichen Gewissens ist für den Kunden so verblüffend, daß er — leider — darauf verzichtet, diese Gelegenheit wahr zunehmen. Aber es hilft! Meister Joseph hat den großen Vorzug, daß er als Fachmann „Rüdegrat“ besitzt! Das freut uns außerordent lich! Er braucht vielleicht nicht so viel aufzuklären — bei ihm wirkt sein Ruf als guter Fachmann, den er sich in seinem Kundenkreis schon erworben hat! Wer das aber noch nicht hat oder auf Laufkundschaft angewiesen ist, der muß aufklären! Wenn wir nicht selbst unsere Volksgenossen darüber unterrichten, was wir zu leisten haben, dann wird es nie mand tun! Und da unsere Existenz von dem Vertrauen unserer Kundschaft zu uns abhängt, müssen wir uns Ver trauen dadurch schaffen, daß wir immer und immer wieder von unserer Arbeit erzählen, die sich im unendlich Kleinen abspielt. (V/1406) W&cU&tscUau dcc Werksfoffschulung des Handwerks Das Amt für deutsche Roh- und Werkstoffe des Beauf tragten für den Vierjahresplan hat den Reichsstand des Deut schen Handwerks mit einer umfassenden Aufklärung des Hand werks über die deutschen Werkstoffe beauftragt. Vom Reichs stand werden sechs Wanderausstellungen geschaffen, die in allen Gauen Deutschlands vorgeführt werden sollen. Die Wanderausstellungen zeigen alte und neue Werkstoffe und geben Aufschluß über ihre Verarbeitung. Im Zusammenhang mit den Ausstellungen sollen praktische Lehrgänge den Hand werker mit der Bearbeitung der neuen Werkstoffe vertraut machen. (VI 1/7487) Sonderschau „Für Weihnachten werben« auf der Leipziger Messe Zur kommenden Leipziger Herbstmesse (Beginn am 29. August) wird innerhalb der Reichs-Werbe-Messe unter dem Motto „Für Weihnachten werben“ eine Sonderschau durch- geführt, deren Hauptaufgabe es ist, Einzelhandel und Handwerk von der Zweckmäßigkeit zeitiger Weihnachtswerbung zu über zeugen. Neben der Darstellung dieses Problems von der be triebswirtschaftlichen Seite her wird die Schau an Plan beispielen aus den verschiedensten Branchen den Ablauf recht zeitiger Werbung für das Weihnachtsgeschäft erläutern. Einen besonderen Rahmen wird die Darstellung des Weihnachtsschau fensters bekommen; neben allgemeinen Anregungen für die Gestaltung der Fenster ab Oktober werden einige Muster schaufenster gebracht. Eine Menge Beispiele aus der übrigen Weihnachtswerbung (Prospekte, Briefe, Anzeigen usw.) werden die Darstellung vervollständigen. In einem besonderen Teil wird die weihnachtliche Verpackung behandelt werden. (VI 1/7486) Abschreibungen für Ladeneinbauten Der Reichsfinanzhof hatte in einer Entscheidung vom 27. Mai 1936 den Standpunkt eingenommen, daß für Sammelheizungen, Fahrstuhlanlagen und sonstige Sonderanlagen keine besonderen Abseßungen für Abnußung zulässig seien, die über die all gemeinen Abseßungen auf die Gebäude hinausgehen. Man dürfe bei diesen Sonderanlagen nicht davon ausgehen, daß ein be sonderes Wirtschaftsgut vorliegt, das schneller abgenußt wird als das Gebäude. In leßfer Zeit sind Zweifel aufgetreten, wie weit dieses Urteil auch für den Einzelhandel, und zwar besonders in bezug auf Ladeneinbauten und Ladenumbauten, von Bedeutung ist. Dazu ist zunächst festzustellen, daß diese Enscheidung des Reichsfinanzhofs grundsäßlich nicht für den gewerblichen Unter nehmer, sondern nur für den privaten Hausbesiß gilt, bei dem es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nicht aber um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt. Ferner ist darauf hinzuweisen, daß im Urteil ausdrücklich Ausnahmen von dem Grundsaß zugelassen werden, daß alle Bestandteile des Gebäudes nur einheitlich mit dem Gebäude selbst abgeschrieben werden können. Das gilt z. B. für solche Anlagen, die von vornherein nur für vorübergehende Zeit errichtet werden. Das gleiche gilt bei Aufwendungen für Ladeneinbauten bei Wohn häusern. Auch bei Ladenumbauten in großstädtischen Verhält nissen, die erfahrungsgemäß nur für verhältnismäßig kurze Zeit einen wirtschaftlichen Wert haben, kann die Verteilung der Ab seßungen auf die Dauer der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nußung in Frage kommen. Die Ansicht des Reichsfinanzhofs ist audi durch die Veranlagungsrichtlinien vom 30. Januar 1937 be stätigt worden. Der Einzelhändler kann daher den Wert von Ladeneinbauten oder-umbauten in kürzerer Zeit als das Gebäude selbst abschreiben. (VI 1/7456) Vorverlegung von Gesellenprüfungen Der Reichsstand des Deutschen Handwerks ordnet an, daß die Gesellenprüfungen künftig am 15. März oder am 15. September beendet sein müssen. Dies geschieht im Interesse der Prüflinge, die in den Reichsarbeitdienst oder in die Wehrmacht eintreten. Es wird betont, daß der Reichsberufswettkampf durch die Gesellenprüfungen nicht gestört werden darf. (VI 1/7481) Zellglas frei zur Verpackung Vor einiger Zeit hatte die tlberwachung«stelle für Papier die Verwendung von Zellglas für Verpackungszwecke ver boten. Da in der Uhrenwirtschaft Zellglas bei der Verpackung von Uhren immerhin ein gewisse Rolle spielt, wird es inter essieren, daß nunmehr diese Anordnung wieder aufgehoben ist und die Verwendung von Zellglas freisteht. (VI 1/7282] Inzahlungnahme gebrauchter Waren In verschiedenen Fachzweigen ist es häufig üblich, beim Einkauf neuer Geräte und Maschinen gebrauchte Gegenstände der gleichen Gattung in Zahlung zu nehmen. Mit den dabei ent stehenden Fragen seßt sich Ministerialrat Gottschick vom Reichswirtschaftsministerium im „Wirtschaftsblatt der In dustrie- und Handelskammer zu Berlin" auseinander und stellt fest, daß mit solchen Angeboten, die den Verbraucher einem zweiten Geschäft geneigter machen sollen, heute häufig Miß brauch getrieben werde. Dies sei der alte Hang zur Über steigerung, der schon im Zugabe- und Rabattwesen so lange Unfug stiftete, bis eines Tages die ganze Herrlichkeit ein Ende hatte. Warum werden überhaupt gebrauchte Waren zu günstigen Preisen in Zahlung genommen? An der alten Ware selbst be steht kein wesentliches Interesse; daher findet auch nur eine Inzahlungnahme, nicht aber ein selbständiger Ankauf alter Waren statt. An Beispielen zeigt nun Gottschick, daß der Preis, zu dem die gebrauchte Ware in Zahlung genommen wird, häufig ihren noch vorhan denen Gebrauchs- oder Materialwert weit übersteigt. Auf die Ermittlung des wirklichen Wertes der in Zahlung zu nehmenden Altwaren wird also offenbar gar kein Wert mehr gelegt. Im Vordergrund steht vielmehr das Be streben, durch die Inzahlungnahme zu einem neuen Geschäft zu kommen.
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