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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 62.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19370100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19370100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 33, 35 und 41 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (3. September 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrmacherhandwerk und Einzelhandel
- Autor
- Kullmann, Cl.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 62.1937 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1937) 21
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1937) 31
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1937) 45
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1937) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1937) 69
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1937) 79
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1937) 89
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1937) 99
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (5. März 1937) 111
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (12. März 1937) 123
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (19. März 1937) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. März 1937) 143
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (2. April 1937) 153
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (9. April 1937) 163
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (16. April 1937) 173
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (23. April 1937) 183
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (30. April 1937) 193
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1937) 207
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1937) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1937) 227
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1937) 237
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1937) 247
- BeilageAnzeigen Sondernummer Berlin -
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1937) 261
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1937) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1937) 317
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1937) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1937) 361
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1937) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1937) 381
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (6. August 1937) 397
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (20. August 1937) 417
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (3. September 1937) 443
- ArtikelDie Innung Berlin wirbt zur 700-Jahr-Feier! 443
- ArtikelUhrmacherhandwerk und Einzelhandel 444
- ArtikelDie Berufsförderung des Reichsinnungsverbandes 447
- ArtikelDas Neueste auf der Leipziger Herbstmesse! 448
- ArtikelSteuertermine für September 1937 449
- ArtikelWochenschau der U 450
- ArtikelInnungsnachrichten 450
- ArtikelTerminkalender 451
- ArtikelFirmennachrichten 451
- ArtikelPersonalien 451
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 452
- ArtikelFragekasten 452
- ArtikelWirtschaftszahlen 452
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (10. September 1937) 453
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (17. September 1937) 467
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (24. September 1937) 481
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1937) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1937) 527
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1937) 541
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1937) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (5. November 1937) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (12. November 1937) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1937) 597
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (26. November 1937) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1937) 629
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1937) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 659
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1937) 673
- BandBand 62.1937 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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446 DIE UhRMACHERKUNST Nr. 36 Daß unsere Auffassung richtig ist, bestätigt folgende Er wägung: Die Uhr wurde früher grundsäßlich mit der Hand ge fertigt. Jede technische Neuerung entsprang dem Geist des Uhrmachers aus der Werkstatt. Später entwickelte sich aus der handwerksmäßigen Herstellung die Industrie. Aber auch auf die Industrie hat der Uhrmacher bis zum heutigen Tage er heblichen Einfluß ausgeübt. Als sich Uhrenfabriken diesem Ein fluß entziehen wollten und sich beim Verkauf des reinen Handels bedienten, sank die Qualitätsware der Uhr sofort ab. Ein Beweis, daß die Herstellung der Uhr dem Einfluß des Uhr macher-Handwerkers nicht entzogen werden darf. Wenn der Kaufmann ein Urteil über die Uhr bekommen soll, dann muß er Uhr machermeister sein. Diesen Uhrmacher-Kaufmann hat der Uhrenhandel schon immer herangebildet. Er ist ein Ausfluß des Handwerks. Warum sollte diese Eigenschaft als Einzel händler nodi besonders organisatorisch erfaßt werden, zumal der reine Uhrenhändler nur eine verschwindende Ausnahme ist? Es hieße die erfreuliche Einheit des Uhrmacher-Kaufmanns aus einanderreißen. Leider hat es sidi nicht verhindern lassen. Der gesonderte Aufbau der Handelsorganisation neben der handwerksmäßigen Organisation hat bis herunter zur Orts gruppe eine Doppelorganisation herbeigeführt. Sie wäre vermeidbar gewesen. In beiden Organisationen sind die gleichen Menschen organisert. Doppelte Beiträge und doppelte Eührung führt unvermeidlich zu Reibungen und Streitigkeiten. Wenn sich der Reichsinnungsverband aufs heftigste gegen die Eingliederung in die Einzelhandelsorganisation gewehrt hat, so hat er damit ganz im Sinne der Gedanken des Reichswirt schaftsministers Dr. Schacht gehandelt. Reichswirtschafts minister Dr. Schacht hat wiederholt vor dem Organisieren nur um der Organisation willen gewarnt. Er hat gewarnt vor Über organisationen, Unklarheit im Aufbau und in der Zuständigkeit der einzelnen Organisationsstellen, vor Verteuerung des tech nischen Apparates, die ein Mangel an Vertrauen und Unlust am Leben der Organisation herbeiführten. Der einzelne Betrieb solle selbständig arbeiten und nicht von Dußenden von Ver bänden betreut und gegängelt werden. Dementsprechend hat Reichsminister Dr. Schacht am 14. November 1935 den sogenannten Organisationsruhe erlaß herausgegeben. Danach ist unter anderem die Reichs gruppe Handel angewiesen worden, Unternehmen und Neben betriebe von Unternehmen, die beim Erlaß dieser Anordnung in die Handwerksrolle als Handwerker oder handwerkliche Neben betriebe eingetragen waren und deren Betriebe bei der zu ständigen Reichsgruppe Handel noch nicht angemeldet waren, vorläufig nicht einzugliedern. Damit ist dem Organisieren Ein halt geboten worden. Der Erlaß dauert heute noch an, aus genommen, soweit die handwerklichen Nebenbetriebe des Handels betroffen werden. Wie lange er noch in Geltung sein wird, kann nicht gesagt werden. Der Erlaß hat insbesondere die Unruhe, die durch die Einbeziehung der Uhrmacher in die Handelsorganisation hervorgerufen wurde, beseitigt. Unabhängig von dem Organisationsruheerlaß besteht auch weiterhin die Pflicht, daß jeder Uhrmacher, der Einzelhandel in Uhren, Schmuckwaren und sonstigen Artikeln betreibt, der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel angehört. Die Pflicht beruht auf dem Geseß zur Vorbereitung des orga nischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 in Verbindung mit der Anordnung des Reichswirtschafts ministers vom 18. September 1934. Ebenso wird auch die Meldepflicht durch den Erlaß nicht berührt, sie besteht weiter. Meldepflichtig ist danach jeder Einzelhändler (Unternehmer oder Unternehmen), der ohne Rücksicht auf die Betriebsform gewerblichen Einzclverkauf von Waren aller Art an Verbraucher oder daneben an Weiterverarbeiter betreibt, und zwar in: 1. offenen Verkaufsstellen,, oder 2. im Wege des Versandes. Es sind weiterhin meldepflichtig solche Gewerbetreibende, die neben cVem Handwerk Einzelhandel im vorgenannten Sinne betreiben, wenn der Umsaß im Einzelhandel jährlich mehr als die Hälfte des Gesamtumsaßes oder mehr als 3000 Ml be trägt. Bei der Ermittlung des handwerklichen Einzelumsaßes sind die llmsäße nicht mitzurechnen, die auf den gewerblichen Einzelverkauf von Waren entfallen, welche im eigenen Betriebe handwerksmäßig erzeugt oder bearbeitet sind. Zum Glück besteht für den Uhrmacher nur die Mitglieds zugehörigkeit, soweit sie für ihn überhaupt in Frage kommt, zur Wirtschaftsoruppe Einzelhandel. Andere Handwerks zweige überschneiden sich noch mit Gliederungen außerhalb der Organisation der gewerblichen Wirtschaft und haben in folgedessen nodi eine weitere Eingliederungspflicht. So z. B. gehören aus dem Lebensmittelhandwerk die Bäckereien und Fleischereien dem Reichsnährstand an. Oder andere Hand werkszweige, z. B. Gold- und Silberschmiede, Bildhauer und Buchbinder, gehören zu der Organisation der Reichskultur kammer bzw. deren Untergliederunn. Selbstverständlich tritt auch hier bei den vorhandenen Vorausseßungen Beitrags pflicht ein. Wenn jeßt nochmals zusammenfassend das auf- gezeichnet werden darf, was dem Uhrmacher im Verhältnis zum Einzelhandel besonders angeht, so ist folgendes zu sagen: 1. Grundsäßlich ist jeder Uhrmacher, der Einzelhandel in Uhren, Schmuckwaren und sonstigen Artikeln betreibt, geseß- lich verpflichtet, der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel a n - zugehören. 2. Von der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel sind qemäß einer Verein barung der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel mit dem Reichs stand des Deutsdien Handwerks befreit Betriebe, die weniger al? 50 % ihres Gesamtumsaßes im Einzelhandel tätigen, sofern der Einzelhandelsumsaß nicht mehr als 3000 Ml beträgt. Liegt der üesamtumsaß unter 3000 Ml und ist davon mehr als 50 % Linzeihandelsumsaß. so ist die Verpflichtung zur Zugehörigkeit und damit zur Beitragszahlung an die Gruppe Einzelhandel gegeben. 3. Alle diejenigen, die sidi seinerzeit über die Kreishand werkerschaften bei der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel durch Ausfüllen eines Fragebogens gemeldet haben, und zwar bis zum 15. November 1935, sind Mitglieder der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel und zur Zahlung der Beiträge verpflichtet. 4. Diejenigen Uhrmacher, die sich nach dem 15. November 1935 gemeldet haben, sind vorläufig von der Beitragszahlung gemäß Organisationsruheerlaß befreit. Es ist wahrscheinlich, daß bei der endgültigen Eingliederung die Beiträge nach erhoben werden. 5. Die Meldepflicht zur Wirtschaftsgruppe Einzel handel besteht nach wie vor. Sie wird durch den Organisations ruheerlaß nicht berührt. 6. Die Beiträge werden nicht durch die Fachgruppe 12 ein gezogen, sondern durch besondere Verwaltungsstellen der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel. Für die Uhrmacher kommt die Verwaltungsstelle 4 in Frage. Die Beiträge sind auf das Post scheckkonto der Verwaltungsstelle zu überweisen. (1/1448) WERBUNG die keinen Pfennig kostetl 1. Schaufenster sauber halten, verblaßte Schilder entfernen. 2. Ware mit Überlegung und Sorgfalt auslegen. 3. Nur einen Blickfang wirkungsvoll anbringen, sonst nur kleine Schilder verwenden. 4. Schilder und Waren dürfen sidi nich! gegenseitig ver decken. 5. Sauberkeit und Ordnung im Verkaufsraum, günstige Raumaufteilung durch Schränke, Regale und Ladentisch. 6. Schilder im Raum nur da anbringen, wo sie nicht stören. 7. Häßliche und unmoderne Schilder entfernen. 8. Verpackungsmaterial und Sachen, die nicht für den Ver kauf bestimmt sind, müssen aus dem Verkaufsraum ver schwinden. 9. Ware streng geordnet halten. 10. Günstige Lichtverhältnisse. Reichliche Beleuchtung von Schaufenster und Laden muß immer in Ordnung sein. 11. Einen kleinen, geordneten Werktisch im Ladenraum auf stellen, falls die Werkstatt nicht zur Werbung heran gezogen werden kann. 12. Zuvorkommende Bedienung des Kunden auch bei kleinsten Wünschen. Private Meinungen und persönliche An gelegenheiten zu Hause lassen. Das gilt für Meister und Gehilfen. 13. Solche Merkpunkte nicht gelegentlich, sondern Tag für Tag beachten. 14. Wie Sie es am besten machen, sagt Ihnen jederzeit gern die Verkaufsberatung für den deutschen Uhrenfachhandel, Berlin W 35, Potsdamer Straße 111. (1/1446)
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