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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (11. März 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wir klären Zweifelsfragen bei der Buchführung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- ArtikelWir klären Zweifelsfragen bei der Buchführung 133
- ArtikelWelche Steuerabzüge sind zulässig? 136
- ArtikelEinheitsfront im Deutschen Handwerk 139
- ArtikelFür die Werkstatt 140
- BeilageFür den Uhrmacherlehrling (Folge 3) 5
- ArtikelWochenschau der U 141
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 143
- ArtikelFirmennachrichten 143
- ArtikelPersonalien 143
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 144
- ArtikelFragekasten 144
- ArtikelWirtschaftszahlen 144
- ArtikelInnungsnachrichten 145
- ArtikelTerminkalender 145
- ArtikelAnzeigen 146
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Amtliche Zeitschrift des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks 63. Jahrgang Halle (Saale), 11. März 1938 Nummer 11 Wir klären Zweifelsfragen bei der Buchführung Ab 1. April gilt die neue Buchführung! Zahlreiche Kurse unterrichten bereits über ihre Anwendung. Trotzdem erkalten wir viele Anfragen, von denen sieh verschiedene immer uiederholen■ Wir haben unseren Sachverständigen, Herrn Aisleben, gebeten, diese Ziveifelsfragen für unsere „ührmacherkunst (< zu behandeln. Bisher führte jeder Uhrmacher eine Buchführung, wie sie ihm gefiel, und zwar bediente er sich der Durchschreibebuchführung, des Amerikanischen Journals, oder auch nur der einfachen Buchführung. Irgendwelche An ordnungen über das System, das er benußie, gab es nicht. Es gibt keinerlei Vorschrift, weder im Handelsgeseßbuch noch eine Anordnung des Finanzamtes, welcher Buchführung er sich als Handwerker bedienen mußte. Das Finanzamt verlangte nur, daß die Buchführung ordnungsmäßig war. Was heißt „ordnungsmäßig«? • Alle Geschäftsvorfälle müssen in fortlaufender Reihen folge in die Bücher eingetragen werden — Kasseneinnahmen und -ausgaben mindestens täglich. Die Eintragungen müssen vollständig und richtig bewirkt werden. Es dürfen keine Konten geführt werden, die auf einen falschen Namen lauten. Die Bücher sollen, soweit es geschäfts üblich ist, gebunden und Blatt für Blatt oder Seite für Seite mit fortlaufenden Zahlen versehen sein. Die ursprünglichen Eintragungen sollen nicht unleserlich ge macht werden, infolgedessen ist auch nicht zu radieren, verschriebene Zahlen sind nicht zu durchmalen, sondern durchzustreichen und die richtige Zahl ist darüber zu schreiben. Die Eintragungen haben mit Tinte zu erfolgen, soweit nicht bei Durchschreibebuchführung Tintenstift be- nußt werden kann. An Stellen, die in der Regel be schrieben sind, sollen keine leeren Zwischenräume ge lassen werden. Eventuelle Zwischenräume sind durch sogenannte Buchhalternasen — Striche von rechts oben nach links unten — als Zwischenräume zu entwerten. Wenn diese Richtlinien'befolgt werden, muß die Buch führung als ordnungsmäßig gelten. Auch heute noch ist seitens der Finanzämter keinerlei Anordnung über das Buchhaltungssystem herausgegeben, wohl aber hat nunmehr der Reichsstand des Deutschen Handwerks durch seine Anordnung vom November 1937 eine Mindestbuchführung vorgeschrieben. Die Bücher, die auf Grund dieser Anordnung zu führen sind, sind in der blauen Broschüre „Einfache Buchführung für das Uhrmacherhandwerk“ näher beschrieben. Es handelt sich um folgende: 1. Das Tagebuch Das Tagebuch soll als Schmierbuch geführt werden. Sämtliche Vorgänge, die sich im Laufe eines Tages er geben, sollen in ihm festgehalten werden. Es unter scheidet sich von den Tagebüchern der übrigen Hand werker dadurch wesentlich, daß es drei Spalten hat für die Beträge, während die anderen Tagebücher nur eine Spalte haben, in die sämtliche Einnahmen und Ausgaben, ausgehende Rechnungen, eingehende Rechnungen, Postscheck- und Banküberweisungen, Post einnahmen usw. der Reihe nach untereinander eingetragen Monat 19 lapar- orfar Elnnahrr ien Ausgaben 1 •ala«- Tat Text Reparatur Varkau« JLM InaUndaatxung II W « £ B. [ JU | JU f l 3 9 5 6 8 werden. Das Tagebuch der Uhrmacher führt, wie bereits soeben erwähnt, drei Betragsspalten. Die Spalte Nr. 5 für Verkäufe (Einnahmen), Nr. 6 für Instandseßungen (Einnahmen), Nr. 7 für Ausgaben. Hierdurch soll erreicht werden, daß die Einnahmen nicht einzeln in das Kassenbuch abgeschrieben werden müssen, sondern daß die Summen der beiden Spalten in das Kassenbuch übernommen werden können. Dagegen sind die Aus gaben einzeln in das Tagebuch zu übernehmen. Nachstehende Fragen und Antworten haben sich im Laufe der leßten Wochen mehrfach ergeben: „Ich führe doch nun ein Tagebuch und ein Kassen buch. Muß ich eigentlich die einzelnen Tagesvorfälle auch in das Kassenbuch übertragen?« „Aber nein, das ist doch gerade die Aufgabe des Tagebuches, daß es die Einzelheiten aufnimmt, während
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