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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Altersversorgung des Handwerks gesichert
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- ArtikelZum Neuen Jahre 1939! 1
- ArtikelDas Uhrmacherhandwerk im Jahre 1938 2
- ArtikelDie Ostmark zum Jahreswechsel! 5
- ArtikelNeu im Sudetenland! 5
- ArtikelPreisausschreiben des RIV. des Uhrmacherhandwerks 6
- ArtikelAufruf des Reichshandwerksmeisters zum Jahreswechsel 7
- ArtikelDer Forschungsausschuß des RIV 8
- ArtikelDer Fachausschuß des RIV 9
- ArtikelDer Kreis unserer Mitarbeiter 10
- ArtikelAltersversorgung des Handwerks gesichert 11
- ArtikelDie Leistung der "Fliegenden Uhrmacherschule" 1938 12
- ArtikelDie "Fliegende Schule" für Werbung und Betriebswirtschaft 13
- ArtikelDie Abteilung "Berufsförderung" des RIV 14
- ArtikelDie Vereinigung für Zeitmessung und Feintechnik 16
- ArtikelDie Betriebswirtschaftsstelle des Reichsinnungsverbandes des ... 17
- Artikel1919 - 1939 / Aus der Geschichte der Uhrmacher-Organisationen 18
- ArtikelProbleme des Jahres 19
- ArtikelUnsere Ostmark 22
- ArtikelUnser Sudetenland 25
- ArtikelWochenschau der U 26
- ArtikelFirmennachrichten 27
- ArtikelPersonalien 27
- ArtikelAnzeigen 27
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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I fllter5ücrfougung öes fjanötnerhs gcfidiert I Der Jührer hat Das Gefetj unterjeidinet iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii Der Führer und Reichskanzler hat am 21. Dezember 1938 seine Zustimmung zu dem Gesetz über die Altersver sorgung für das deutsche Handwerk gegeben. Aus diesem Anlaß fand im Haus des deutschen Handwerks in Berlin in der Neustädtischen Kirchstraße eine Feierstunde statt, an der Reichsarbeitsminister Seldte, Reichshandwerks meister Schramm und viele Vertreter des Handwerks und der Presse und die Gefolgschaft des Reichsstandes teilnahmen. Reichsarbeitsminister Seldte gab den Inhalt des Gesetzes bekannt. In seiner groß angelegten Rede be tonte er, daß es das große Verdienst des Reichsstandes des deutschen Handwerks ist, sich von Anfang an für den Versicherungszwang eingesetzt zu haben, da nur dadurch eine befriedigende Regelung der Altersversorgung für das Handwerk möglich gemacht werde könne. Dieses Ver dienst ist um so bemerkenswerter, weil der Versicherungs zwang den Handwerkern zunächst nur als Verpflichtung fühlbar wird, Beiträge zu zahlen, während die Versiche rungsleistungen erst in der Zukunft bevorstehen. Den großen Wert, den die Altersversorgung für das gesamte Handwerk hat, werden späterhin auch die weniger weit sichtigen Handwerker erkennen; Voraussetzung für die Rcntenleistung ist eben eine Beitragszahlung. Die Altersversorgung für das deutsche Handwerk hätte durch Schaffung einer eigenen Pensionseinrichtung durchgeführt werden können, doch die Altersversorgung des deutschen Volkes, die nach dem Punkt 15 des Partei programms großzügig ausgebaut werden soll, darf nicht in eine Unzahl von selbständigen Pensionskassen zersplittert werden, es muß auch auf diesem Gebiet die große Linie gewahrt bleiben. „Deshalb begrüße ich es“, sagte Reichs minister Seldte, „daß die Handwerker an die bewährten Finrichtungen unserer Reichsversicherung angeschlossen werden. Hinzu kommt, daß die jetzt tätigen Handwerker sich im allgemeinen schon im vorgerückten Alter befinden und nur ein recht geringes Durchschnittseinkommen haben. Auch aus diesem Grunde war es unzweckmäßig, die Hand werker für sich allein zu versichern; es ist richtiger, sie einer großen Versicherungsgemeinschaft anzuschließen, die in der Lage ist, auch solchen Handwerkern noch zu helfen, die mit geringem Einkommen und in vorgerückten Jahren in die Versicherung eintreten “ Die Versicherungspflicht tritt mit dem 1. Januar 1939 in Kraft. Versichert werden die Handwerker bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte; es ist selbst verständlich, daß dadurch ihre gewerberechtliche Selb ständigkeit nicht berührt wird. Die Versicherung erfaßt nicht nur den Verdienst aus der Tätigkeit als Handwerks meister, sondern das gesamte Jahreseinkommen; ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Einkommens sind alle selb ständigen Handwerker versicherungspflichtig. Diese Grund sätze sind deshalb festgelegt worden, weil das Einkommen des Handwerkers Schwankungen unterworfen ist. Bei einem ständigen Wechsel zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit kann keine gesicherte Altersver sorgung durchgeführt werden. Es ist also gleichgültig, ob ein Handwerksmeister ein Einkommen von 7200 oder 10 000 -Tf.fl jährlich hat, seine Versicherungsptlicht bleibt bestehen. Den selbständigen Handwerkern, die ihre Versiehe rungsanwartschaften haben verfallen lassen, die sie als Ge sellen und Lehrlinge erworben haben, gibt das Gesetz die Möglichkeit, für die Zeit ihrer Selbständigkeit, frühestens aber für die Zeit seit dem 1. Januar 1924, Beiträge nach- zuzahlcn. Dadurch können die im Versicherungsverhältnis bestehenden Lücken geschlossen und eine Erhöhung der Renten erzielt werden. Die Handwerker, die als selbständige Unternehmer eine Lebensversicherung in angemessener Höhe ab geschlossen haben, sind von der Versicherungspflicht bei der Altersversorgung befreit, sic haben die Wahl, der Rentenversicherung des Handwerks mit dem vollen oder dem halben Beitrag anzugehören oder gar nicht. Fjbenso kann natürlich ein pflichtversicherter Handwerksmeister gleichzeitig oder nachträglich eine Lebensversicherung ab schließen, um so eine Altersversorgung auf das beste zu sichern. Hierbei sieht das Gesetz eine Erleichterung vor: halben Beitrag zur Rentenversicherung und eine min destens ebenso hohe Prämie zur Lebensversicherung. In diesem Falle erhalten die Versicherten die halbe Rente von der Reichsversicherungsanstalt und das Kapital aus der Lebensversicherung. Die Versicherungsfreiheit und die Halbversicherung wirken auf den 1. Januar 1939 zurück, wenn die Lebensversicherung vor dem 1. Juli 1939 ab geschlossen wird. Die Handwerker haben also genügend Zeit, sich zu überlegen, welchen der drei Wege sie wählen wollen. Der Reichsstand des deutschen Handwerks steht jedem Ratsuchenden zur Verfügung. Um nun auch die jetzt noch tätigen Handwerker, die infolge eines zu hohen Alters nicht mehr mit Hilfe der Renten- oder einer Lebens versicherung eine einigermaßen ausreichende Altersversor gung erlangen können, vor der Not im Alter zu schützen, sollen beim Deutschen Flandwerks- und Gewerbekammer tag (Reichsstand des deutschen Handwerks) Unter stützungsmittel angesammelt werden. Zum Schluß seiner Ausführungen gab Reichsarbeitsminister Seldte seiner I reude darüber Ausdruck, daß dem deutschen Handwerk, dessen Arbeit und Leistung für das ganze deutsche Volk so wichtig ist, die Altersversorgung zu Weihnachten be schert worden ist. Nach der Rede des Reichsarbeitsministers brachte Reichshandwerksmeister Schramm mit herzlichen Worten den Dank des Handwerks an den Führer und seine Mitarbeiter zum Ausdruck. Wie die Pflichtorganisation und der Befähigungsnachweis, so führte er unter anderem aus, alte Forderungen der Handwerkerbewegung sind, die erst der Nationalsozialismus verwirklicht hat, so wurde im Reich Adolf Hitlers auch heute wieder eine Lebensnotwen digkeit des Handwerks verwirklicht, um die das Handwerk früher vergeblich gekämpft hatte. Die nach der Vernich tung der Fürsorgeeinrichtungen des alten Handwerks, die man als die Wurzeln aller heutigen Sozialversicherungen schlechthin bezeichnen kann, im 19. Jahrhundert ent standenen Sterbe-, Hilfs- und Unterstützungskassen haben viel Gutes geleistet, sie waren aber unzulänglich. Eine Ge samtlösung zu erzielen, bemühte sich schon 1902 und 1904 der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag; 1928 versuchte die Spitzenvertretung des Handwerks noch ein mal, diese Frage zum guten Abschluß zu bringen. Seitdem ist die Altersversorgung immer wieder gefordert worden. Der alte Wunsch des Handwerks nach einer gesetz lichen Vorsorge für den Lebensabend und die Familie des Meisters ist berechtigt. Die Härte des Lebenskampfes ge rade der kleinen und mittleren Betriebe, die Notwendig keit, alles flüssige Geld in den Betrieb zu stecken, um mit der Entwicklung Schritt zu halten, verleitet den selbstän digen Handwerksmeister nur zu leicht dazu, nicht an das Alter zu denken. Ein gesetzlicher Zwang ist bei der Alters versorgung unvermeidlich. Wir sind stolz darauf, daß wir der Reichsregierung eine Lösung Vorschlägen konnten, die die zwangsweise Regelung verbindet mit dem Recht des selbstverantwortlichen Handwerkers, seinen Versicherungs schutz weitgehend nach eigenem Ermessen zu gestalten. Der Krieg und die Nachkriegszeit und die Überalte rung in vielen Handwerksberufen schufen eine Not und Sorge, die schwer auf jedem verantwortungsbewußten Handwerksführer lastete. Wenn hier das Gesetz des Führers neben der Versicherungspflicht des jüngeren Hand werkers die Versorgung des nicht mehr versicherungs fähigen Handwerksveteranen geschaffen hat, so wird jeder meiner selbständigen Handwerkskameraden es mit mir als seine Ehrenpflicht ansehen, für diese Versorgung gern seinen Pflichtbeitrag zu leisten, damit den Männern, auf deren Schultern wir unsere Existenz aufgebaut haben, die Not aus ihrem Lebensabend gebannt und die Möglichkeit gegeben wird, ihre Betriebe an jüngere Hände weiter zugeben. „Ich freue mich von Herzen, daß unser Handwerk ebenso wie auf dem Gebiet der Pflichtorganisation auch in der Altersversorgung der selbständigen Betriebsführer Schrittmacher sein darf für andere Glieder der deutschen Volkswirtschaft. Ich bin glücklich daß hier der Staat des Führers ein großes und dauerhaftes Werk geschaffen hat, das vor 1933 unerreichbar war. Ich weiß, daß damit die straffe organisatorische Zusammenfassung und die neue wirtschaft liche Untermauerung des Handwerks ihre soziale Krönung erfahren haben. Und ich bin als Nationalsozialist stolz darauf, daß das Dritte Reich, das in der ganzen Handwerks förderung an der Spitze der Nationen marschiert, von neuem ein grundlegendes Handwerksgesetz geschaffen hat, das in der Handwerksgeschichte aller Völker ohne Beispiel dasteht. Das Handwerk wird dem Führer seinen Dank durch die Tat leisten, durch freudige und gewissenhafte Pflichterfüllung und stete unermüdliche Einsatzbereit schaft.“ iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiHiiiiiiiiiiHiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiHiiiiiiiiiiiiuiiiiiHiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiimiiimiiiiiiiiiiiiiiiiim XI
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