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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (5. Mai 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- ArtikelEhrenmitglied des Reichsinnungsverbandes Felix Nens † 269
- ArtikelSitzung der Bezirksinnungsmeister des RIV 270
- ArtikelOswald Firl 60 Jahre 272
- ArtikelEine Spezial-Registrier- und Vorbuchungskasse für den Uhrmacher 272
- ArtikelPrüfungsfieber! 274
- ArtikelFür die Werkstatt 275
- ArtikelReichssteuertermine im Mai 1939 275
- ArtikelUnsere Ostmark 275
- ArtikelWochenschau der U 276
- ArtikelFirmennachrichten 279
- ArtikelPersonalien 280
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 280
- ArtikelFragekasten 280
- ArtikelInnungsnachrichten 281
- ArtikelTerminkalender 282
- ArtikelAnzeigen 282
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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276 DIE UMRMACHERKUNST Nr. 19 WuUenscUau du Wer erhält ein Arbeitsbuch Nach der neuen Verordnung sollen künftig folgende Per sonen ein Arbeitsbuch erhalten: 1. Arbeiter und Angestellte (einschließlich der Lehrlinge. Praktikanten und Volontäre). Ausgenommen sind lediglich ausländische Saisonarbeiter, die nach Ablauf der Saison beschäftigung das Reichsgebiet wieder zu verlassen pflegen, ferner Personen, die sonst berufsmäßig Lohnarbeit nicht ver richten, wenn sie nur gelegentlich und kurzfristig beschäftigt werden, schließlich die Mitglieder der Besaßungen von See fahrzeugen und andere Angestellte und Arbeiter, deren Be schäftigung in das Seefahrtsbuch einzutragen ist. 2. Selbständige Berufstätige sowie Heimarbeiter, Haus gewerbetreibende und Zwischenmeister. Der Personenkreis der selbständigen Berufstätigen umfaßt alle zu Erwerbszwecken tätigen Personen (natürliche Personen, auch Pächter, Teilhaber, Mitinhaber), die das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit selber tragen. Eingeschlossen sind auch solche Personen, die, ohne ein Arbeitsverhältms einzugehen, sogenannte Werkverträge gegen Entgelt ausführen, auch dann, wenn sie selbst keine Arbeiter oder Angestellte beschäftigen, z. B. frei schaffende Künstler, Schriftsteller, Dolmetscher, Privatlehrer, Handels vertreter. Ausgenommen von der Arbeitsbuehpflicht sind die im Gesundheitswesen hauptberuflich selbständig Tätigen, z. B. Arzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Heilpraktikanten und Dentisten, Hebammen sowie die Rechtsanwälte. 3. Mithelfende Eamilienangehörige der nach Nr. 1 und 2 arbeitsbuchpfhchtigen Berufstätigen, auch wenn sie nicht als Arbeiter oder Angestellte beschäftigt werden. Erfaßt werden alle Personen, die als Famitienangehörige im Betrieb oder sonstigen Unternehmen des Ehegatten, der Eltern, Voreltern, von Abkömmlingen oder sonstigen Verwandten und Ver schwägerten ihre Arbeitskraft verwerten; z. B. erhalten mit helfende Ehefrauen das Arbeitsbudi, wenn ihre Tätigkeit sich nicht nur auf die bei Ehefrauen übliche Haushaltsführung, Be treuung der Kinder usw\ erstreckt, sondern auch in Hilfsdiensten für die sHbständige Berufstätigkeit des Ehemannes besteht, die ihrer Art nach üblicherweise von Arbeitern oder An gestellten geleistet werden. Danadi erhalten das Arbeitsbuch z. B. Ehefrauen, die in der Landwirtschaft oder im Einzel handelsgeschäft ihres Ehemannes regelmäßig helfen und nidit mehr volksschulpflichtige Kinder eines Heimarbeiters, die ihrem Vater bei der Heimarbeit helfen. Es ist beabsichtigt, zunächst die selbständigen Berufs tätigen der Landwirtschaft und deren mithelfende Familien angehörige, sodann die Selbständigen und Familienangehörigen des Handwerks und weiter die Heimarbeiter, Hausgewerbe treibenden und Zwischenmeister mit ihren mithelfendcn Familienangehörigen zu erfassen. Die Arbeitsämter werden öffentliche Bekanntmachungen erlassen und die Personengruppen, denen das Arbeitsbuch nach der Verordnung vom 22. April 1939 neu auszustellen ist, in einer bestimmten Reihenfolge zur Antragsstellung aufrufen. Durchführungsbestimmungen zur Mehreinkommensteuer Staatssekretär Reinhardt hat im „Reichsgeseßblatt" vom 27. April 1939 die Durchführungsbestimmungen zum neuen Einanzplan bekanntgegeben, den unser Steuersachverständiger R. Apelt in der Sonderbeilage „Steuer und Recht“, Folge 4, be handelt hat. Um diese Folge in ihrem Zusammenhang nicht zu unter brechen, werden wir auch die Durchführungsbestimmungen dort in ihren Auswirkungen auf unser Lach veröffentlichen. Folge 3 erscheint in der „Uhrmacherkunst“ Nr. 21 vom 19. Mai. (VM'1959) Internationaler Uhrmacherkongrefe Zürich Der Kongreß des Internationalen Uhrmacherverbandes, der in Zürich vom 11. bis 13. Juni 1939 stattfinden sollte, ist um 14 Tage, auf den 25., 26. und 27. Juni 1939 verschoben worden. Das Uhrmacherhandwerk in der DAF. Als Eachschaftswalter der Fachgruppe IV — die die Gold- und Silberschmiede, Taschenuhrengehäusemacher, Uhrmacher, Graveure, Ziseleure, Gürtler, Emailleure und Galvaniseure um faßt, ist Pg. Hermann Wild bestellt worden. Als ehrenamt licher Eachschaftswalter für das Graveurhandwerk ist Pg. Willy Tornow ernannt. Die Führung der Fachgruppe „Metall- und Spezialhand werke“ hat Hauptfachgruppenwalter Pg. Kurt Arendt über nommen, der Uhrmachermeister und Optiker ist. Ehrenmeister Harry Plate t Im 86. Lebensjahr ist der Ehrenmeister des deutschen Handwerks, Klempnermeister Harry Plate, verstorben, der ein verdienter Vorkämpfer für die Einigung des Handwerks ge wesen ist. 1900 wurde er zum Vorsißenden der Handwerks kammer Hannover berufen, und kurz danach wurde er Vor- sißender des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages. 1911 folgte die Berufung m das Preußische Herrenhaus, dem er als einziger Handwerksvertreter angehörte. :v, i Pif — I ' * •. ^oeVJ . .-xä'V: '••'iÖ&fcSK t • .7 Oie flusftellungsleitung gibt bekannt; JBer ficti übeneugen mill, mas'für öen'gelernten Uhrmacher ge- fttjaffen muröe, öer homme jur Reichstagung öes großöeutlchen Utirmadiertianömerhs oom 23. bis 25. Juli in IDien. Urne im Aufbau unö Jnhalt gleich intereffante unö reiche 5chau jeigt alle ntittel jur fachlichen, merblichen unö betriebsmirtfchaftlichen Oer- aollhommnung. Jeöer Teilnehmer mirö Daraus für fich unö fernen Betrieb Flühen liehen hönnen.
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