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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 35 (25. August 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichssteuertermine im September 1939
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- ArtikelHerbstmesse Leipzig 1939! 499
- ArtikelWerbung als Selbstverständlichkeit 500
- ArtikelElektrische Uhren und die Uhrmacher (Schluß) 503
- ArtikelDie Reichstagung der ANKRA in Dresden 505
- ArtikelFür die Werkstatt 506
- ArtikelReichssteuertermine im September 1939 507
- ArtikelWochenschau der U 507
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 508
- ArtikelFirmennachrichten 509
- ArtikelPersonalien 509
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 510
- ArtikelFragekasten 510
- ArtikelInnungsnachrichten 510
- ArtikelBüchertisch 510
- ArtikelWirtschaftszahlen 510
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 35 DIE UHRMACHERKUNST 507 Reichssteuertermine im September 1939 5. Sept.: Abführung der im August 1939 einbehaltenen Lohnsteuer bzw. Wehrsteuer durch den Arbeitgeber, soweit sie nicht für die bis zum 15. Aug. 1939 einbehaltenen Beträge am 20. August 1939 abzuführen war. Abführung der im August 1939 einbehaltenen Bürgersteuer durch den Arbeitgeber. 11. Sept.: Fälligkeitstag der vom Arbeitslohn einzu behaltenden Bürgersteuer bei Monats-, Wochen- und Tagelohnempfängern. Sie ist bei der nächsten auf den 11. Sept. 1939 folgenden Lohnzahlung vom Arbeitgeber einzubehalten. Umsafesteuervoranmeldung und -Voraus zahlung. Vorauszahlungen auf die Einkommen - und Körper schaftsteuer mit einem Viertel der im lebten Steuer bescheid festgesetzten Steuerschuld (dritte Vierteljahres rate 1939). Erstes Drittel der Mehreinkommensteuer 1939. 15. Sept.: Zahlung der Lohnsummensteuer, sofern diese erhoben wird. Zahlung der Grundsteuer. 20. Sept.: Abführung der in der Zeit vom 1. bis 15. Sept. 1939 einbehaltenen Lohns teuer bzw. Wehrsteuer, wenn die abzuführende Lohnsteuer bzw. Wehrsteuer mehr als 200 JM beträgt. 24. Sept.: Fälligkeitstag der vom Arbeitslohn einzu behaltenden Bürgersteuer rat e bei Wodien- und Tage lohnempfängern. Sie ist bei der nächsten auf den 24. Sept. folgenden Lohnzahlung einzubehallen. (1/2394) WocUeMcUau cUc Uberwachungsstellen werden Reichsstellen Ohne Änderung ihrer Rechtsform und ihrer Aufgaben wer den die Uberwachungsstellen in Zukunft die Bezeichnung „Reichsstellen" führen unter Hinzufügung eines Zusabes, der auf ihren Zuständigkeitsbereich hinweist. Es gibt also in Zukunft für uns die „ReichssteHe für Edel metalle" in Berlin und die „Reichsstelle für Waren verschie dener Art“, die in Berlin die Uhren betreut. (VI 1/2502) Wichtig für den Reichsgau Sudetenland: Meldung der Schulentlassenen Alle Jugendlichen, die demnächst die Schule verlassen, müssen von ihrem geseblichen Vertreter dem Arbeitsamt ge meldet werden. Diese Verordnung, die im Altreich am 1. März 1938 verkündet wurde, ist mit dem 15. August auch für den Reidisgau Sudetenland sinngemäß anzuwenden. Sie dient dazu, die Verteilung von Arbeitskräften zu regeln und den Nachwuchs in die besonders wichtigen und für jeden am besten geeigneten Berufe zu lenken. (VI 1/2501) Ermäßigung der Mehreinkommensteuer in den Grenzgebieten Durch Runderlab vom 24. Juli 1939 (S 2823 - 10 III) hat der Reichsminister der Finanzen angeordnet, dab für Steuer pflichtige, die im Kalenderjahr 1938 ihren Wohnsib, ihre Ge schäftsleitung oder ihren Sib im Grenzgebiet gehabt haben, die Mehreinkommensteuer 1939 zu ermäbigen ist. Bei Steuerpflichtigen, deren Einkommen im Zweitjahr, d. h. im Jahre 1938, den Betrag von 20 000 MM nicht übersteigt, wird das Mehreinkommen in jedem Fall um ein Drittel ver mindert. Es werden also nur zwei Drittel des Mehreinkommens zur Besteuerung herangezogen. Bei Steuerpflichtigen, deren Einkommen im Zweitjahr den Betrag von 20 000 MM übersteigt, kann das Finanzamt das Mehreinkommen um bis zu einem Drittel vermindern. Unter zwei Drittel des Mehreinkommens darf nicht heruntergegangen werden. Als Grenzgebiete sind anzusehen: a) die Provinz Ostpreuben, b) das Saarland, c) von den Provinzen Pommern, Brandenburg und Schlesien die Gebiete in einer Tiefe von 30 km längs der Ostgrenze, d) von der Rheinprovinz, von der bayerischen Pfalz und dem Land Baden die Gebiete in einer Tiefe von 30 km längs der Westgrenze. Um Härten zu vermeiden, hat der Reichsminister der Finanzen die Oberfinanzpräsidenten und die Finanzämter er mächtigt, die Vergünstigung in besonders gelagerten Fällen auch in einem Gebiet zuzulassen, das an einer früheren Reichs grenze liegt oder den obenbezeichneten Grenzgebieten be nachbart ist. Durch die vorstehende Regelung wird eine eventuell wei tere Minderung des Mehreinkommens wegen aubergewöhnlicher Verhältnisse nicht ausgeschlossen. (VI 1/2479) Einheitliche Liefer- u. Zahlungsbedingungen ein Problem? Die Leser der „Uhrmacherkunst" wissen, dab der RIV. seit langem den Ruf nach einheitlichen Liefer- und Zahlungs bedingungen erhebt. Wir verweisen auf den Bericht über die Bezirksinnungsmeistersibung vom 16. April 1939, auf die Aus führungen des Reichsinnungsmeisters Flügel auf dem Grob- handels- und Reichsinnungstag. Die Frage kann nicht damit abgetan werden, dab man die derzeit geltenden Bedingungen bekannt gibt. Nach unserem Dafürhalten bedürften einer ernst haften Erörterung 1. die Klausel des Gerichtsstandes, 2. die Rechte und Pflichten des Lieferanten und Abnehmers bei Lieferungsverzögerung und zeitweiligen Lieferhindernissen, 3. Skonto und Sonderrabatte, 4. die Anlieferung von Gold, zu der der RIV. wiederholt seine Auffassung bekanntgegeben hat. Das sind nur einige Beispiele. Es ist zu begrüben, dab vor kurzem ein Vertreter der Reichsgruppe Industrie, Assessor Hebberling, in der „Deutschen Volkswirtschaft“ (Heft 22, S. 840 ff.) die Bedeutung der Ge schäftsbedingungen herausstellte. Auch auf unserem Gebiet mübte der entscheidende Anstob von der Industrie kommen. Dann wird man endlich, um mit den Worten von Hebberling zu sprechen, ein höchst bedeutsames Teilgebiet einer nationalsozialistischen Marktordnung verwirklichen. (VI 1/2472) Kreditgeschäfte Im „Volkswirt", Heft 44, 1939, erörtert Lorch die Be rechtigung der Kreditverkäufe. Er deutet die kommende ge- sebliche Ordnung der Abzahlungsverkäufe an und erwartet sie noch zum Winter des Jahres, weil dann das umfang reiche Winter- und Weihnachtsgeschäft erfabt werden würde. Interessant ist die Antwort Lorchs auf die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Abzahlungsverkäufe berechtigt sind. Er stellt zwei Voraussetzungen auf. 1. Es mub sich um Verkäufe handeln, die eine echte und notwendige Vorfinanzierung von Bedarfs wünschen darstellen. Als Beispiel wird der Kauf von Eis schränken genannt. 2. Die Abzahlungsware mub in genügender Menge vorrätig und ihr Absab volkswirtschaftlich er wünscht sein, Man kann nur wünschen, dab das kommende Geseb diese Gesichtspunkte berücksichtigt. Denn dann würde endlich der Unfug der Versandhäuser, Uhren zum Preise von 12 bis 18 MM zum Kauf in sechs Raten anzubieten, aufhören. (VI 1/2471) Uberstundenentgelt für Lehrlinge Wenn auch heute nach dem neuen Arbeitsrecht das Lehr- verhältnis ein Erziehungsverhältnis ist, und der Lehrling die Erziehungsbeihilfe bekommt, ist die Frage des Entgeltes für Überstunden verschieden beantwortet worden. Im „Völkischen
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