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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (8. September 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- An alle Werbung treibenden Berufskameraden!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- ArtikelFührer befiehl - wir folgen! 517
- ArtikelAufruf! 518
- ArtikelRichtlinien des Reichsinnungsmeisters des Uhrmacherhandwerks 518
- ArtikelSchöpferische Meisterhände 519
- ArtikelAn alle Werbung treibenden Berufskameraden! 520
- ArtikelWochenschau der U 521
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 521
- ArtikelFirmennachrichten 522
- ArtikelPersonalien 522
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST vor das Bekanntmachen und Anbieten der einzelnen Waren gattungen durch Werbung notwendig sein. Audi die Berufsförderung ist bestrebt, die Uhrmacher, die im Lande den Bedarf an Waren zu decken haben audi weiterinn mit Rat und Tat zu Unterstufen. Berufskamerad, wenn Sie nicht wissen, wie Sie am besten werben sollen, sdireiben Sie immer der Berufsförderung des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks, Berlin W 35, Potsdamer Str.111 WocUchscUou du «^0 Die Kriegswirtschaftsverordnung Wir weisen auf die Tageszeitungen hin, in denen am 5. September der Wortlaut der Kriegswirtschaftsverordnung veröffentlicht ist. Darin wird ein Kriegszuschlag zur Ein kommensteuer in Höhe von 50 "/o bei Einkommen über 2400 Ml angeordnet. Der Zuschlag darf nicht mehr als 15 a /o des Ein kommens selbst betragen; Einkommensteuer und der Kriegs zuschlag dürfen zusammen nicht mehr als 65 Vo des Ein kommens betragen. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr; für 1939 beginnt der Zeitraum mit dem Tage der Verkündung Die Arbeitslöhne werden durch die Reichstreuhänder und Sondertreuhänder sofort den durch den Krieg bedingten Ver hältnissen angepagt und durdi Tarifordnungen und sonstige Arbeitsbedingungen mit bindender Wirkung nach oben geregelt. Zuschläge sind für jede Art von Mehrarbeit nicht mehr zu zahlen. Vorschriften und Vereinbarungen über Urlaub treten vorläufig auger Kraft. Preise und Entgelte müssen nach den Grundsägen der kriegsverpflichteten Wirtschaft gebildet werden und sind sofort zu senken, wenn Ersparnisse an Lohn eintreten oder die Ge stehungskosten von Vorstufen gesenkt werden. Ergänzungsverordnungen sind noch zu erwarten. Wir werden sofort nach Erscheinen berichten. Erste Durchführungsbestimmungen über den Kriegszuschlag zur Einkommensteuer Lohnsteuerzuschlag ab 4. September Der Reichsminister der Finanzen hat durch Verordnung vom 4. September 1939 die ersten Durchführungsbestimmungen über die Erhebung des Kriegszuschlags zur Einkommensteuer herausgegeben. Lohnempfänger Bei den Arbeitnehmern ist von den laufenden Arbeits löhnen, die für einen Lohnzahlungszeitraum gewährt werden, der nach dem 4. September 1939 endet, neben der Lohnsteuer ein Zuschlag in Höhe von 50’/o der Lohnsteuer einzubehalten und mit den Lohnsteuerbeträgen zusammen abzuführen. Beispiel: Verheirateter Gehilfe mit einem minderjährigen Kind und einem Wochenbruttolohn von 60,_ Ml, hierauf Lohnsfeuer laut Tabelle 2,52 Ml, Kriegszuschlag 50 Vo der Lohnsteuer . .1,26 Ml. Der Zuschlag unterbleibt, wenn der Arbeitslohn 234 Ml monatlich, 54 ‘Md wöchentlich, 9 Ml täglich oder 4,50 Ml halb täglich nicht übersteigt. Die vorstehenden Freigrenzen erhöhen sich um die Beträge, die auf der Lohnsteuerkarte als steuer frei vermerkt sind. In Grenzfällen ist der Kriegszuschlag so zu bemessen, dag dem Arbeitnehmer ein Arbeitslohn in Höhe der eben genannten Freigrenzen verbleibt. Beispiel: Lediger Gehilfe mit einem Wochen- bru'ttolohn von 55,— Ml, hierauf Lohnsteuer laut Tabelle 6,24 Ml, Kriegszuschlag: an sich 50'Vo von 6,24 Ml = 3,12 Ml. Da bei einer Kürzung des Zuschlages vom Bruttolohn = 55Mfl minus 3,12 'Ml nur 51,80 'M/l verbleiben und nach der eben an geführten Bestimmung der Betrag von 54,— JlPl wöchentlich nicht unterschritten werden darf, sind als Kriegszuschlag abzuziehen 1.— Ml. Der Kriegszuschlag zur Lohnsteuer ist in den Lohnbüchern gesondert zu vermerken; desgleichen mug er in den monat lichen oder vierteljährlichen Lohnsteueranmeldungen gesondert aufgeführt werden. Veranlagte Steuerpflichtige Bei den veranlagten Steuerpflichtigen, also den Gewerbe treibenden usw., wird der Kriegszuschlag bei der Einkommen steuerveranlagung für 1939, die im )ahre 1940 erfolgt, end gültig festgesetzt. Bis zur Bekanntgabe dieses Steuerbescheids sind Vorauszahlungen zu leisten, und zwar m Höhe von je einem Achtel der zuletzt veranlagten Einkommensteuer. Die Vorauszahlungsbetrage sind mit den Emkommen- steuerVorauszahlungen zusammen am 10. Marz, 10. Juni, 10. Sep tember und 10. Dezember zu entrichten. bür das Kalenderjahr 1939 als Übergangszeit sind zwei Vorauszahlungsraten abzuführen, und zwar am 10. Oktober und 10. Dezember 1939. Sie betragen je ein Zwölftel der zu letzt veranlagten Einkommensteuer. Beispiel: Einkommensteuer laut dem Steuer bescheid 1938 940,— Ml als Kriegszuschlag müssen am 10. Oktober und 10. Dezember 1939 je ein Zwölftel von 940,- Ml 78,30 Ml entrichtet werden. Sind die Einkommensteuervorauszahlungen für 1939 auf Grund der §§ 36 und 3/ LinkStG. herauf- oder herabgesetzt worden, so erhöhen bzw. vermindern sich die zu leistenden Vorauszahlungen auf den Kriegszuschlag entsprechend. Beispiel: Ein seit mehr als fünf Jahren kinderlos ver heirateter Uhrmachermeister ist für 1938 zu einer Einkommen steuer von 790 Ml veranlagt worden. Da er für 1939 in die Steuergruppe II fallt, in welcher bei dem gleichen Einkommen der Jahressteuersatz 1106 Ml betragt, hat das Finanzamt die Vorauszahlungen für 1939 auf vierteljahrlidi 276 Ml fest gesetzt. In diesem Lalle sind die Vorauszahlungen auf den Kriegszuschlag nicht mit je einem Zwölftel von 790Ml, sondern mit je einen Zwölftel von 4X276 Ml = 1104 Mtl = 92 Ml ab zuführen. Bewirlschaftungsmagnahmen für alle Metalle Der Reichsanzeiger Nr. 204 vom 3. September veröffentlicht die Anordnungen M 1 und M 2, mit denen auger Blei und Kupfer auch die Kupferlegierungen sowie Aluminium und Magnesium erfagt werden. Die Anordnung M 1 bedeutet einen neuen Abschnitt des Verbrauchs. Es wird eine neue Erhebung des Bestandes vor genommen, ferner wird die Reihenfolge der Dringlichkeits bescheinigungen bestimmt. Bei den für uns wichtigen Kupfer legierungen sind aufgeführt: Messing- und Tombaklegierungen, Rotguglegierungen, Bronzelegierungen, Neusilberlegierungen, Kupfer-Nickel-Legierungen. Die Anordnung M 2 übeiträgl die Verteilung von Aluminium und Magnesium der Wirtschaftsgruppe Metallindustrie, die audi Bestimmungen über die Verarbeitung erlassen kann. (VI 12547) Bedarfsscheine für Roh- und Altmaterial werden von den Kleinverbrauchern im Handwerk bei der zu ständigen Handwerkskammer verlangt. Sind bisher die Anträge an andere Stellen geleitet worden, so ist dies beizubehalten. Kleinverbraucher sind solche Betriebe, deren durchschnittlicher Monatsbedarf an Rohmaterial und Altmaterial zusammen nicht mehr als insgesamt 50 kg Antimon, 400 kg Blei, 50 kg Kadmium, 50 kg Kobalt, 400 kg Kupfer, 400 kg Kupferlegierungen, 50 kg Nickel, 34,5 kg Quecksilber, 400 kg Zink, 50 kg Zinn, nicht legiert, 200 kg in den übrigen Zinnmetallklassen beträgt. (VI 1/2526) Der Danziger Gulden wird — obgleich der Devisenkurs nur 0,47 Ml betrug — zum Kurs von 0,70 Ml umgerechnet, um den Danziger Sparern und Lohnempfängern den Wert ihres Einkommens zu erhalten. (VI 1 2548) JleicUsiHHUH^ecboHds- HacUdcUUn Verantwortlich: Assessor Hans Natorp, Berlin IV jj Belr.; Zwischenprüfung 1939/40 Die Zwischenprüfungen des Uhrmadierhandwerks für das Jahr 1939/40 werden verschoben. (VII/2077) Betr.: Buchführungslehrgänge im Sudetenland Die angesegten Buchführungslehrgänge im Sudetenland werden aufgehoben. Nähere Anweisungen folgen später. (VII/2078) Belr.: Ausspielen von Uhren In der Tagespresse vom 28. Mai 1939 wurde der Erlag des Reichsführers ff und Chefs der Deutschen Polizei über das Ausspielen von Gegenständen auf Volksfesten bekanntgegeben. In dem Erlag wurde hervorgehoben, dag alle Gegenstände nicht ausgespielt werden dürfen, die von dem Gewerbebetrieb im 1 I
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