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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (27. Januar 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unser Sudetenland
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Ostmark
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- ArtikelReichsinnungsmeister Flügel verkündet: Sonderwerbung des ... 67
- ArtikelWie ist die Reichstagung in Wien geplant? 68
- ArtikelErste großdeutsche Versammlung der Uhrmacher in Wien 69
- ArtikelDas neue Taschenuhrwerk "Saturn" 72
- ArtikelDie "Fliegende Schule" im Jahre 1938 (Schluß) 73
- ArtikelFür die Werkstatt 74
- ArtikelWer rechnet richtig? 74
- ArtikelUnser Sudetenland 75
- ArtikelUnsere Ostmark 75
- ArtikelDer Leser hat das Wort! 76
- ArtikelWochenschau der U 76
- ArtikelFür die Steuer 79
- ArtikelFirmennachrichten 79
- ArtikelPersonalien 79
- ArtikelFragekasten 80
- ArtikelInnungsnachrichten 80
- ArtikelTerminkalender 80
- ArtikelWirtschaftszahlen 80
- ArtikelUrlaubsanspruch von Gefolgschaftsmitgliedern im Uhrmacherhandwerk 80
- ArtikelAnzeigen 82
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Unlev Suöotonlmiö Eine weitere Währungsverordnung für die Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete Auf Grund des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über die Verwaltung der sudetendeutschen Gebiete ist am 14. )anuar 1939 folgende Verordnung erlassen worden: § 1. 1. Auf tschecho-slowakische Kronen lautende Schuld verhaltnisse, die am 10. Oktober 1938 zwischen Bewohnern der sudetendeutschen Gebiete und in der Tsehecho-Slowakei an sässigen Personen bestanden haben, werden zum Kurse von einer tschecho-slowakischen Krone gleich 12 Reichspfennig auf Reichsmark umgestellt, sobald die in der Tsehecho-Slowakei ansässige Person Inländer wird oder an ihre Stelle mit devisen- rcchthcher Genehmigung oder in sonst rechtsgültiger Weise ein Inländer tritt. 2. Zahlungen, die ein Inländer als Entgelt für seinen Ein tritt in ein Schuldverhältnis der im Abs. 1 bezeichneten Art zu leisten oder zu empfangen hat, unterliegen dem Kursausgleichs- \erfahren des § 5 der Zweiten Verordnung über die Einführung der Reichsmarkwährung in den sudetendeutschen Gebieten vom 15. Oktober 1938 (RGBl. I, S. 1430). Das gilt auch, wenn sich durch den Emlritt des Inländers Forderung und Schuld in einer Person vereinigen. § 2. Auf tschecho - slowakische Kronen lautende Geld forderungen inländischer Gläubiger gegen in der Tschecho slowakei ansässige Schuldner, die am 10. Oktober 1938 be standen haben und durch Rechte an einem in den sudeten deutschen Gebieten gelegenen Grundstück gesichert sind, wer den zum Kurse von einer tschecho-slowakischen Krone gleich 12 Reichspfennig auf Reichsmark umgestellt. § 3. Die Umstellung der Schuldverhältnisse auf Reichs mark nach den Bestimmungen über die Einführung der Reichs markwährung in den sudetendeutschen Gebieten bedarf nicht der Eintragung in das Grundbuch, um gegenüber dem öffent lichen Glauben des Grundbuchs wirksam zu bleiben. Die Be richtigung des Grundbuchs erfolgt auf Antrag des Berechtigten oder des Eigentümers kostenfrei. §4. Dem Kursausgleichsverfahren unterliegen nicht: a) Zah lungen aus Schuldverhältnissen des Warenverkehrs, wenn die Ware erst nach dem 15. Dezember 1938 über die deutsch- tschecho-slowakische Grenze gebracht wird; b) Zahlungen aus Schuldverhältnissen des Dienstleistungsverkehrs (vorbehaltlich der Regelung in Buchstabe e, soweit die Leistungen nach dem 31. Januar 1939 erbracht werden; c) Lohn-und Gehaltszahlungen d) Zahlungen auf dem Gebiete der Sozialversicherung, der Militärversorgung sowie der Pensionen der öffentlichen Ver waltungen; e) Zahlungen aus Rüekversicherungsverträgen; f) Miet- und Pachtzinszahlungen. § 5. Den in der Tsehecho-Slowakei ansässigen Gläubigern und Schuldnern im Sinne der Bestimmungen über das Kurs ausgleichsverfahren und der §§ 1 und 2 dieser Verordnung wer den die Personen gleichgestellt, die in den von der Tschecho slowakei an Polen und Ungarn übergegangenen Gebieten an sässig sind. § 6. Der Reichswirtschaftsminister kann abweichend von den allgemeinen (Bestimmungen Zahlungen dem Kursausgleichs verfahren ganz oder teilweise unterwerfen oder entziehen, wenn dies der Zweck der für die sudetendeutschen Gebiete er lassenen Kursmaßnahmen erfordert. § 7. (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 16. Ok tober 1938 in Kraft. (2) Ein auf Zahlungen im Sinne des § 4 bereits gewährter oder abgeführter Kursausgleich kann nicht zurückgefordert werden. (1/2107) Personalien Tepliß-Schönau. Berufskamerad Franz Pietsch, Uhr machermeister in Reichenberg, feierte am 25. Januar 1939 seinen 60. Geburtstag. Kamerad Pietsch ist seit vielen Jahren Ober meister der Uhrmachergenossensehaft Reichenberg, die er in nimmermüder Arbeit zu einer Musterorganisation ausgebaut hat. Auch als Funktionär im Verbandsausschuß hat er stets in uneigennüßigster Weise sein Wissen und seine reichen Er fahrungen für die Fachinteressen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist Kamerad Pietsch allen seinen Berufs kameraden stets ein Helfer und guter Freund geblieben, und es ist nur natürlich, daß ihm von nah und fern aus Berufs- und Freundeskreisen die herzlichsten Ovationen dargebracht wur den. Auch wir beglückwünschen Herrn Obermeister Pietsch auf das herzlichste und wünschen ihm noch viele Jahre erfolg reicher Tätigkeit. — Unfece Oltmach -= Arbeitsbeginn der Handelsorganisationen des Altreichs in der Ostmark Nach Abschluß der notwendigen Vorbereitungsarbeiten nehmen die Gliederungen des Handels in der Organisation der gewerblichen Wirtschaft Mitte Januar ihre Tätigkeit auch in der Ostmark auf. Die Beratung und Betreuung der Kaufleute er folgt danach nicht mehr durch den Handelsbund und dessen Gliederungen, sondern nach Maßgabe ihrer Zuständigkeit durch die Wirtschafts- und Fachgruppen des Handels und deren Unterglieder ungen. Mit dieser Übernahme der Arbeiten durch die Gruppen des Handels tritt der Handelsbund, seine Gliederungen und Ausschüsse von der eigentlichen Betreuungsarbeit zurück. Sie bieiben jedoch noch verwaltungsmäßig und finanziell bis zum 31. März 1939 Träger der Organisation. Anläßlich der Übernahme der fachlichen Betreuungsarbeit durch die einzelnen Wirtschafts- und Fachgruppen der Reichs gruppe Handel wurde vom Leiter der Reichsgruppe Handel, Dr. Ilayler, und dem Kommissarischen Leiter des Handels bundes, Franz Leibenfrost, ein Aufruf an die Kaufleute der Ost mark gerichtet. Darin werden die Kaufleute zu tatkräftiger Mitarbeit an den Aufgaben ihrer Berufsorganisation auf gefordert, die gerade in der Ostmark wichtig und bedeutungs voll sind. (1/2105) tOisner 5unft tDicn I, Sctjulhof 6, II. Stoch Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Parteien, die außerhalb der angegebenen Parteien verkehrszeiten in der Zunft vorsprechen, nicht vorgelassen bzw. wegen Arbeitsüberhäufung ihre Agenden und Anliegen nicht angenommen und keiner Bearbeitung unterzogen werden können. Jn 3unftcmgelegentieiten: täglich außer Samstag von 13 bis 15 Uhr. Jn llvtflmmgscingelegentißiten: (Geschäfts-An- und -Verkäufe) tag 11di von 10 bis 12 Uhr. Jn hommiffarifchen Angelegenheiten: täglich außer Samstag von lö bis 20 Uhr. Sprechrtimöen öes 3unftmeifters: Montag, Mittwoch und Freitag von 18 bis 19 Uhr. (X/1952) I l I £
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