Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 65.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194001000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19400100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19400100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 32, 43, 47, 52 und die Seiten 9, 10
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (31. Mai 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom Lieferanten bis zum Kunden
- Autor
- Ebeling, J.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Urkundensteuer auf Rechnung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 65.1940 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1940) 19
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1940) 25
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1940) 31
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1940) 59
- AusgabeNr. 10 (1. März 1940) 67
- AusgabeNr. 11 (8. März 1940) 75
- AusgabeNr. 12 (15. März 1940) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1940) 89
- AusgabeNr. 14 (29. März 1940) 95
- AusgabeNr. 15 (5. April 1940) 105
- AusgabeNr. 16 (12. April 1940) 113
- AusgabeNr. 17 (19. April 1940) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1940) 127
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1940) 135
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1940) 139
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1940) 161
- ArtikelBetriebsstruktur und Kostengestaltung in Uhrmacherbetrieben 161
- ArtikelSpirale aussuchen - ganz anders 162
- ArtikelVom Lieferanten bis zum Kunden 163
- ArtikelUrkundensteuer auf Rechnung 163
- ArtikelVom Verkaufsfenster zum Themafenster 164
- ArtikelErwerb von Geschäften in den Ostprovinzen 164
- ArtikelSo geht es nicht! 164
- ArtikelFür die Werkstatt 165
- ArtikelWochenschau der U 165
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 166
- ArtikelWirtschaftszahlen 166
- ArtikelHandwerk im Dienste der Wehrmacht 166
- ArtikelSie Fragen Wir Antworten 167
- ArtikelFirmennachrichten 167
- ArtikelPersonalien 167
- ArtikelAnzeigen 168
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1940) 169
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1940) 173
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1940) 181
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1940) 187
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1940) 195
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1940) 207
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1940) 213
- AusgabeNr. 33 (9. August 1940) 227
- AusgabeNr. 34 (16. August 1940) 235
- AusgabeNr. 35 (23. August 1940) 243
- AusgabeNr. 36 (30. August 1940) 253
- AusgabeNr. 37 (6. September 1940) 261
- AusgabeNr. 38 (13. September 1940) 269
- AusgabeNr. 39 (20. September 1940) 277
- BeilageAnzeigen Nr. 40 286
- AusgabeNr. 40 (27. September 1940) 287
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1940) 297
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1940) 307
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1940) 325
- AusgabeNr. 45 (1. November 1940) 333
- AusgabeNr. 46 (8. November 1940) 343
- AusgabeNr. 48 (22. November 1940) 359
- AusgabeNr. 49 (29. November 1940) 369
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1940) 377
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 53 (27. Dezember 1940) 401
- BandBand 65.1940 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
« I 45. JAHRGANG / 1940 / N R. 23 Uom £tßfemntcn bis jum ßunöcn Wenn in Kriegszeiten die Erzeugung für den zivilen Bedarf zu- rückgcht, so hat das verschiedene Ursachen, die dabei Zusammen wirken können: Verringerung der Arbeitskräfte, Einengung des Roh stoffverbrauches und Heranziehung der Betriebe zur Kriegswirtschaft. Die Lieferanten können nur einen Teil der Nachfrage befriedigen, und es ist in diesem Zusammenhang für uns wichtig zu wissen, daß dieses Verhältnis von Erzeugung und Nachfrage sich in der Uhrenherstellung nicht gerade günstig auswirkt. Das zeigt ein Leistungsbericht der Leip ziger Kriegsmesse, der zum Ausdruck brachte, d j die Nachfrage in Uhren das 2 1 /a fache der Liefermöglichkeiten betragen hat. In dankenswerter Weise bemühen sich Erzeuger und Großhändler um eine gerechte Verteilung dessen, was geliefert werden kann. Es ist dabei durchaus anzunehmen, daß der größte Teil der Uhrenerzeugung an die Uhrengeschäfte abgegeben wird. Durch einfaches Befragen der Aussteller aller Branchen auf der Leipziger Messe wurde festgestellt, wie sich die erzielten Verkaufs und Bestellungsumsätzc verteilen: 58°/o Einzelhandel, 34% Großhandel, 10% Warenhäuser und Einkaufsvereinigungen. Dieses Verhältnis kann sich, für die Umsätze in Uhren allein ge sehen, durchaus verschieben. Auch die Verteilung der Uhrenproduktion in ganz Deutschland kann anders liegen. Die genannten Verteilungs sätze berechtigen nicht zu der Annahme, daß der so oft zitierten be vorzugten Belieferung von Außenseitern unseres Gewerbes größte Be deutung beizumessen ist. Eine wichtige Frage bleibt: Findet der Uhrmacher einen Aus gleich für die Begrenzung seines Uhrenverkaufs? Die reinen Uhren spezialgeschäfte sind da häufig in Verlegenheit. Ihre Bedeutung liegt ja gerade im absoluten Verkauf von Uhren. Neu aufgenommene an dere Waren werden, auch wenn sie branchenüblich sind, bei ihnen nicht gesucht, abgesehen davon, daß solche Spezialgeschäfte immer nur ein kleines, wenig auswahlreiches Lager zusätzlicher Waren halten können und auch hier kaum ausreichend von den Lieferanten bedient werden können, da sie als Neukunden auftreten. Daß diese Geschäfte trotzdem über die Zeit des Warenmangels hinwegkommen, dürfte im Interesse der Erhaltung aller hochwertig ent wickelten Spezialgeschäfte liegen. Haben es nun Uhrmachergeschäfte mit einem branchenmäßig er weiterten Warensortiment besser? Gewiß, sie haben die Gelegenheit, den Kunden die verschiedensten Geschenkmöglichkeiten zu vermitteln. Und mancher hat die Warengruppe „Geschenkartikel“ auf feine Por zellan- und Kristallwaren sowie Kunstgewerbe ausgedehnt. Es ist selbst verständlich, daß diese Ausweitungen nicht zur Einrichtung einer „Sonder-Abteilung“ führen dürfen, denn der Uhrmacher soll vor allen Dingen Uhrmacher sein. Es ist klar, daß auch unter Einsatz aller Verkaufsmethoden die Absicht eines Kunden, eine Uhr zu kaufen, kaum auf andere Dinge gelenkt werden kann, wenn die Uhr als das verlangt wird, was sie auch immer sein soll: Ein Zeitmesser. Die große Nachfrage gerade nach Uhren zeigt das Bedürfnis aller Volkskreise nach genauer Zeit. Die Kriegszeit, in der die Anspannung aller Kräfte verlangt wird, er hebt sie zur selbstverständlichen Forderung. Daher soll ein verständiger Geschäftsmann die Meinung, daß der Kunde jetzt nichts zu fordern hat, gar nicht aufkommen lassen. Der Preiskommissar hat erklärt, daß der Uhrmacher nach pflichtmäßigem Ermessen über die Abgabe unserer Ware verfügen kann; darin kommt zugleich zum Ausdruck, daß man die einfachsten Regeln des Kundendienstes niemals außer acht lassen soll. Der Kunde hat sich allmählich in die Verhältnisse hineingewöhnt und anmaßende Wünsche werden in freundlicher Weise richtiggestellt. Wer heute eine liebenswürdige und vorbildliche Haltung zeigt, wird sich seinen Kundenkreis für die Zukunft sichern (Wertung!). Wir wollen auch jetzt nicht nur zum reinen Verteiler herab sinken, sondern jedem Kunden eine individuelle Behandlung zuteil werden lassen. Wir wollen es um so lieber tun, als er ja jetzt seltener Gelegenheit hat, unser Geschäft zu besuchen. Und wenn der Kunde lange fortbleibt, so daß er sich unserem Geschäft entfremden könnte, so wollen wir durch einen freundlichen Werbebrief uns sein Wohlwollen bis zu dem Zeitpunkt erhalten, an dem wir ihm wieder alles bieten können. Die Erhaltung aller wirtschaftlichen Werte ist der Sinn unserer Anstrengungen. Darum die Frage: Was habe ich zur Erhaltung jedes meiner Kunden getan? Allgemein gesehen durch die Beachtung der einfachsten Regeln des Kundendienstes, durch den geschmackvollen und vorteilhaften Aufbau von nur wenigen W'aren im Schaufenster, durch die W ahl eines aufklärenden Schaufensterthemas, durch die Er innerung an den guten Ruf unseres Geschäftes; persönlich durch einen aufrichtig gehaltenen Werbebrief, in dem unsere Bemühung um den Empfänger des Briefes zum Ausdruck kommt. Als Mittler zwischen Erzeuger und Käufer in Frieden und Krieg muß der Uhrmacher nach beiden Seiten die Hände reichen. Wer sie in die Tasche steckt, also seine Aufgaben nicht erfüllt, kann nicht ver langen, daß er auf beiden Seiten die gewünschte Beachtung findet. lldumöenfteuer auf Rechnungen Nach einem Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 1. Ok tober 1939 (S 5800 -— 150 III) sind Rechnungen, die neben der tatsäch lichen Rechnungserteilung noch Sondervereinbarungen, wie Bestätigung eines Auftrages, Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand usw. enthalten, als einseitige Kaufurkunden anzusprechen, und es ist hierauf Urkunden steuer zu zahlen. Die über diesen Erlaß gebrachten Veröffentlichungen haben dazu geführt, daß die Uhrmacher vielfach sämtliche durch ihr Geschäft lau fende Rechnungen, die Vermerke über Gerichtsstand, Zahlungsbedin gungen usw. aufweisen, für urkundensteuerpflichtig halten. Es sind daraufhin Aufforderungen an die Lieferanten ergangen, derartige Rech nungen nicht mehr zu schicken. Dazu ist folgendes zu sagen: Urkundensteuerpflicht entsteht überhaupt immer erst dann, wenn der Wert des Vertragsgegenstandes mehr als 150 .7Dl beträgt. Es scheiden also von vornherein alle Rechnungen aus, die über nicht mehr als 150 3DI lauten. Des ferneren schreibt § 12 Abs. 4 Ziff. 1 UrkStG. vor, daß von der Besteuerung Kaufverträge ausgenommen sind, bei denen die Ver kaufsgegenstände 1. im inländischen Betrieb des Verkäufers erzeugt oder hergestellt sind, oder 2. zum ausschließlichen Gebrauch oder Verbrauch im Betrieb des Käufers erworben werden, oder 3. zur Weiterveräußerung im Betrieb des Käufers — sei cs in der selben Beschaffenheit, sei es nach vorheriger Bearbeitung oder Verarbeitung — bestimmt sind. Die Urkundensteuerpflicht entfällt infolgedessen auch für sämt liche Rechnungen, die sich auf Warenlieferungen zwischen gewerb lichen Erzeugern oder Großhändlern und gewerblichen W eiterver- äußerern beziehen. Der Uhrmacher, der von seinem Lieferanten eine Rechnung über gelieferte Waren erhält, hat demnach eine Haftung für L’rkundensteuer nicht zu befürchten, auch wenn auf der Rechnung der Gerichtsstand, die Zahlungsbedingungen od. dgl. angegeben sind. Desgleichen entsteht keine Urkundensteuerpflicht, wenn der Uhr macher seinerseits an einen gewerblichen Käufer (z. B. Fabrik, Bank od. dgl.) Waren liefert und hierüber Rechnung erteilt. Es bleibt sich dabei völlig gleichgültig, ob die Käufer die empfangenen Waren weiter geben, also z. B. die angelieferten Uhren in eine andere Anlage ein bauen, oder ob sie die W'aren in ihrem Betriebe selbst gebrauchen, z. B. eine Bank die Uhren für ihren Dienstbetrieb erwerben. Etwas anderes ist es, wenn der Uhrmacher W'aren an Privat kunden abgibt und eine Rechnung mit Zahlungsbedingungen, Gerichts stand usw. erteilt. In diesem Falle entsteht, sobald der Rechnungs betrag 150 Ml übersteigt, Urkundensteuerpflicht, und zwar in Höhe von 1 %o der Rechnungssumirfe. Verkauft also z. B. der Uhrmacher einem Privatkunden eine goldene Uhr zum Preise von 500 Ml und gibt hierüber eine mit Zah lungsbedingungen, Gerichtsstand usw. ausgestattete Rechnung, so hat er an Urkundensteuer 0,50 Ml abzuführen. Mindestens beträgt die Urkundensteuer 0,50 31)1. Die Steigerung der Steuer erfolgt in Abstufungen von je 0,50 3i)l. Dabei werden Pfennigbeträge über 0,25 31)1 nach oben, Pfennigbeträge bis 0,25 Ml nach unten auf volle 0,50 31)1 abgerundet. Praktisch gilt demnach der Mindestsatz von 0,50 Ml bei allen Werten zwischen 150 und 750 Ml. Bei Verkaufsobjekten von mehr als 750 31)1 muß dann sofort 1 Ml an Urkundensteuer entrichtet werden. Mit der Einziehung der Urkundensteuer sind in fast allen Orten besondere Steucrmarkenverwalter (Stempelverteiler) betraut. Die ganze Frage der Urkundensteuerpflicht läßt sich vermeiden, wenn die Rechnungen keinerlei Zusatzvermerke enthalten, sondern sich lediglich auf die Rechnungserteilung beschränken.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder