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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (10. Januar 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was hat der Uhrmacher bei der diesjährigen Bilanz zu beachten?
- Autor
- Apelt, Rudolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Muß der Uhrmacher die Preise senken?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- ArtikelDer menschliche Anteil am Arbeitsprodukt 7
- ArtikelWas hat der Uhrmacher bei der diesjährigen Bilanz zu beachten? 8
- ArtikelMuß der Uhrmacher die Preise senken? 10
- ArtikelDie Altersversicherung des dienstverpflichteten Uhrmachers 11
- ArtikelFür die Werkstatt 11
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 12
- ArtikelPersonalien 12
- ArtikelAnzeigen 12
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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10 UHRMACHERKUNST Gewinnberechnung Es genügt natürlich nicht, nur das Vermögen zu ermitteln, son dern es muß auch der im letzten Geschäftsjahr erzielte Gewinn er rechnet werden. Das geschieht mit Hilfe der Gewinnberechnung. Für sie gilt folgender Grundsatz: Gewinn ist der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Schlüsse des Geschäftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schlüsse des vorangegangenen Geschäftsjahres, vermehrt (verbessert) um den Wert der Entnahmen und vermindert (verschlechtert) um den Wert der Einlagen. Die Entnahmen und die Einlagen ergeben sich aus dem Kassenbuch. Gewinn- und Verlusiberechnung Die moderne Betriebswirtschaft begnügt sich bei mittleren und größeren Geschäften nicht mehr mit der einfachen, nach dem eben besprochenen Grundsatz durchgeführten Gewinnberechnung, sondern sie verlangt eine Gewinn- und Verlustberechnung, die nicht nur ledig lich über den Reingewinn Auskunft gibt, sondern die auch den Roh gewinn (möglichst getrennt nach Verkauf und Werkarbeit) ausweist. Auch die Finanzbehörden stellen heute derartige Gewinnberechnungen auf, um Vergleiche mit den steuerlichen Richtsätzen, die ebenfalls Rohgewinnzahlen enthalten, vornehmen zu können. (Hierbei ist für das Jahr 1940 darauf zu achten, daß die bisherigen Richtsätze nicht mehr stimmen, weil in das seit dem 1. Januar 1940 zu führende er weiterte Wareneingangsbuch auch die Entschädigungen für Heim uhrmacher, Goldarbeiter usw. [sogenannte Fremdarbeit] mit ein getragen werden müssen und weil infolge der Anordnungen der Reichs stelle für Edelmetalle der Ankauf von Bruchgold, Bruchsilber usw., an welchem die Uhrmacher nichts verdienen, erheblich zugenommen hat. Vom Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks sind bereits an sämtliche Oberfinanzpräsidenten entsprechende Eingaben auf Neufest stellung der Richtsätze gemacht worden. Des ferneren wurden die Obermeister eingehend unterrichtet.) Es empfiehlt sich deshalb dringend, neben der einfachen Gewinn berechnung eine Gewinn- und Verlustberechnung anzufertigen. Ein Muster hierfür befindet sich in der Anleitungsbroschüre zur „Einfachen Buchführung für das Uhrmacherhandwerk“. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustberechnung hat noch den weiteren Vorteil, daß sie eine rechnerische Kontrolle ergibt. Es muß nämlich der durch die einfache Gewinnermittlung errechnete Reingewinn mit dem durch die Gewinn- und Verlustberechnung er mittelten Reingewinn genau übereinstimmen. Trifft das nicht zu, dann liegen irgendwelche Rechen- oder sonstigen Fehler vor, die ni klären sind. Auswertung des Jahresabschlusses Die Aufstellung der Bilanz nebst Gewinnberechnung erfolgt nicht nur aus steuerlichen Gründen, d. h. um richtige Steuererklärungen ab geben zu können, sondern sie dient in nicht minderem Maße der Be triebsüberwachung. Es ist deshalb notwendig, die Zahlen des Jahre«, abschlusses auch in dieser Hinsicht auszuwerten. Vor allen Dingen kommt es z. B. darauf an, festzustellen, wie die Liquidität des Geschäftes beschaffen ist. Unter Liquidität versteht man die Flüssigkeit der im Betriebe investierten Mittel. Es ist also zu prüfen, ob die vorhandenen Geldbestände ausreichen, die in nächster Zeit fällig werdenden Verbindlichkeiten zu decken. Verneinendenfalls muß der Betriebsinhaber sein Augenmerk darauf richten, die Ein nahmen aus den in den kommenden Wochen stattfindenden Verkäufen hierfür freizumachen. In der heutigen Zeit wird weiter des öfteren die Frage auftauchen, ob die vielfach vorhandenen größeren Geldbestände im Geschäft ver bleiben sollen. Da in nächster Zeit mit einer besseren Warenbeliefe rung kaum gerechnet werden kann, dürfte es sich in manchen Fällen empfehlen, einen Teil des überflüssigen Geldes herauszuziehen und auf einem privaten Sparkonto, das höhere Zinsen als ein laufendes Bank konto bringt, anzulegen oder dafür Wertpapiere zu kaufen. Es ist wirt schaftlich falsch und steuerlich ungünstig, nicht benötigte Mittel im Betrieb zu belassen. Ändern sich später die wirtschaftlichen Verhält nisse wieder und braucht der Betriebsinhaber dann zum Ankauf neuer Waren auch das herausgezogene Geld, so kann er es jeden Tag in das Geschäft neu einlegen, ohne daß sich hierdurch sein Gewinn erhöht, ihm also Nachteile entstehen. Künftig wird aber in erhöhtem Maße darauf zu achten sein, die Warenlager nicht größer zu halten, als das für das Geschäft notwendig ist. Im Zeichen des nach Kriegsende zu erwartenden wirtschaftlichen Aufschwunges sind die Ansprüche der Kunden in bezug auf Anpassung an die jeweilige Moderichtung bestimmt noch größer, als das bisher der Fall war. Bei Warenlagern, die über die Grenzen des durch die Umsatzmöglichkeiten Gegebenen hinausgehen, besteht dann sehr leicht die Gefahr einer schnellen Veraltung und eines damit verbundenen Verlustes. muß üei’ Uhrmacher öte preife fenhen? in neue r Erlaß des P reis o m m i s s a r s Die in den Tageszeitungen veröffentlichten neuen Bestim mungen des Reichskommissars für die Preisbildung sind auch für den Uhrmacher wichtig. Wir bringen daher die folgenden Erläuterungen, die die neuen Forderungen des Preiskommissars verständlich machen. Von großer Bedeutung für die Preisgestaltung in der gesamten Wirtschaft ist der neueste Runderlaß des Reichskommissars für die Preisbildung (vom 6. November 1940). In diesem Runderlaß gibt der Reichskommissar die Grundsätze bekannt, die für eine Preis senkung bei gesteigerten Umsätzen Geltung haben. Die Kosten im gesamten Einzelhandel, also auch im Verkaufs geschäft des Uhrmachers, sind erfahrungsgemäß überwiegend fixe Kosten, d. h. sie sind in der Regel vom Steigen oder Fallen der Umsätze unabhängig. Als die wichtigsten Kostenarten werden die Raumkosten (Miete, Heizung, Beleuchtung, Reinigung), die Personalkosten (Gehälter, Löhne, Sozialabgaben) und die Steuern angesehen. Alle diese Kosten sind — von der Umsatzsteuer abgesehen — zumeist fixe Kosten, die sich nicht automatisch mit steigendem Umsatz vermehren und mit sinkendem Umsatz verringern. Auch Verwaltungskosten sind nicht ohne weiteres vom Umsatz abhängig, ja sogar die Reklamekosten sind in vielen Fällen als fixe Kosten zu bezeichnen, wenn sie nicht bei sinkendem Umsatz vermindert oder bei steigendem Umsatz vermehrt werden. Ein einfaches, praktisches Beispiel macht dies jedem verständlich: In einem bestimmten Ladenraum, der gewisse Mietkosten verursacht und in welchem bestimmte Aufwendungen für Licht und Heizung not wendig sind und in welchem eine bestimmte Anzahl Verkaufskräfte zur Verfügung steht, kann an stillen Tagen ein geringer und an leb haften Tagen ein hoher Umsatz erzielt w'erden, ohne daß es notwendig wäre, den Ladenraum zu vergrößern, die Lichtanlagen zu verstärken oder den Personalstand zu vermehren. Die hauptsächlichsten Kosten müssen also aufgebracht werden, gleichgültig, ob der Umsatz zufrieden stellend ist oder zurückgeht. Betrachtet man die Kostengcstaltung während des Krieges, so konnte man bisher bei vielen Geschäftszweigen feststellen, daß eine Erhöhung der Kosten kaum eingetreten ist, obwohl der Umsatz zum Teil erheblich angestiegen ist. Es hat sich sogar in solchen Geschäftszweigen, deren Waren bewirtschaftet sind und nur gegen besondere Bezugberechtigungen (Kleiderkarte, Bezugscheine usw abgegeben werden, diese Entwicklung gezeigt, da die günstige Vorrats läge eine reichliche Versorgung der Bevölkerung auch bei diesen Mangel waren zuließ. (Als Beispiel könnten die steigenden Umsätze der Schuh Branche im vergangenen Jahr angeführt werden.) Ganz besonders hat sich die günstige Umsatzentwicklung bei solchen Geschäftszweigen bemerkbar gemacht, die keine bewirt schäfteten Waren führten. Selbst wenn sie über geringere Wieder beschaffungsmöglichkeiten verfügten, stand diesen jedoch der flotte Absatz selbst älterer Lagervorräte gegenüber. Hier konnte man ein starkes Anschw'ellen der Umsätze feststellen, obwohl die Kosten gleichgeblieben waren oder gar geringer wurden. Geringere Unkosten waren zum Teil auf Einberufungen (Fortfall der Gehälter), verminderte Lichtkosten (durch die Verdunkelung) und teilweise Einsparungen der Kosten für die Werbung zurückzuführen. In solchen Betrieben — und es gibt deren sehr viele — ist das w irtschaftliche Ergebnis während der bisherigen Kriegsmonate als ein sehr günstiges zu bezeichnen Eine Steigerung der Umsätze bei gleichbleibenden oder gar ver ringerten Kosten bedeutet eine Erhöhung des Gewinnes. Die Kalkulation für die einzelnen Waren kann hierbei ganz außer Betracht bleiben, denn die Umsatzsteigerung bei gleichbleibenden Kosten be- deutet immer einen Mehrgewinn, selbst wenn der Aufschlag auf die einzelnen Waren unverändert bleibt. Wenn man mit einem Kosten aufwand von 100 ÜRH zehn Stück Ware verkauft, so ist jedes einzelne Stück mit 10 jR-H Kosten belastet. Wenn man mit den gleichen Kosten zwanzig Stück verkauft, so braucht jedes Stück W'are nur noch für die Kostendeckung abzuwerfen. Bei gleichbleibenden Verkaufspreisen wird also im zweiten Fall je Stück 5 !R)l mehr verdient. Durch die Preisstopverordnung vom 26. November 1936 ist die Gestaltung der Verkaufspreise gestoppt, also festgelegt worden Einer Erhöhung der Verkaufspreise stimmte der Reichskommissar tu r die Preisbildung nur in wenigen Fällen zu. Die Preisstopverordnung ist natürlich während des Krieges in Kraft geblieben, ja sie wird sogar mit besonderem Nachdruck angewandt, wenn unberechtigte Preiserhöhungen (etwa durch Verknappung einer bestimmten Ware) bekannt werden Damit ist eine wichtige Voraussetzung nicht nur zur Vermeidung von
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