Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 66.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19410100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19410100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen das Heft 15 und die Seiten 67, 91, 92
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (28. November 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Persönliches
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sie fragen / Wir antworten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 66.1941 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1941) 7
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1941) 13
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1941) 23
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1941) 29
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1941) 45
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1941) 55
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1941) 65
- AusgabeNr. 10 (7. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (14. März 1941) 83
- AusgabeNr. 12 (21. März 1941) 91
- AusgabeNr. 13 (28. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (4. April 1941) 109
- AusgabeNr. 16 (18. April 1941) 139
- AusgabeNr. 17 (25. April 1941) 145
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1941) 167
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1941) 173
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1941) 183
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1941) 191
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1941) 201
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1941) 207
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1941) 215
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1941) 225
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1941) 235
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1941) 245
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1941) 253
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1941) 259
- AusgabeNr. 32 (8. August 1941) 273
- AusgabeNr. 33 (15. August 1941) 281
- AusgabeNr. 34 (22. August 1941) 287
- AusgabeNr. 35 (29. August 1941) 295
- AusgabeNr. 36 (5. September 1941) 305
- AusgabeNr. 37 (12. September 1941) 313
- AusgabeNr. 38 (19. September 1941) 325
- AusgabeNr. 39 (26. September 1941) 333
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1941) 339
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1941) 349
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1941) 357
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1941) 363
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1941) 371
- AusgabeNr. 45 (7. November 1941) 379
- AusgabeNr. 46 (14. November 1941) 389
- AusgabeNr. 47 (21. November 1941) 399
- AusgabeNr. 48 (28. November 1941) 405
- ArtikelLehrbuch für das Uhrmacherhandwerk, Band I 405
- ArtikelDie deutschen Uhren-Reinigungsmaschinen 406
- ArtikelUhr-Reinigungsmaschine von Rudolf Flume 406
- ArtikelUhr-Reinigungsmaschine von Georg Jacob G.m.b.H. 407
- ArtikelUhr-Reinigungsmaschine der "UREMA" 407
- ArtikelDas Berufserziehungswerk für das deutsche Handwerk 408
- ArtikelDie Uhr 408
- ArtikelDie "Uhrmacherkunst" besucht Conrad Felsing, Berlin 409
- ArtikelUhrmacherhandwerk im Kriege - von der Tagespresse aus gesehen 410
- ArtikelAufhebung der Platin-Freigrenze 411
- ArtikelFür die Werkstatt 411
- ArtikelUmsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuervorauszahlungen 412
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 412
- ArtikelFirmennachrichten 414
- ArtikelPersönliches 414
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 414
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 49/50 (12. Dezember 1941) 415
- AusgabeNr. 51/52 (27. Dezember 1941) 423
- BandBand 66.1941 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Berufsbezeichnung „Juwelier“ in der Ostmark Wir verwfeisen auf unsere Ausführungen in der „Uhrmacherkunst vom 12. September 1941. Wie wir dem „Fachblatt , Heft 21/1941, ent nehmen, darf sich in der Ostmark „Juwelier nur derjenige Hand werker nennen, der mit dem Juwelierhandwerk in der Handwerksrolle eingetragen wurde. Neueintragungen in der Handwerksrolle sind be kanntlich nur möglich, wenn der Antragsteller die Meisterprüfung in dem betreffenden Handwerkszweig abgelegt hat. Befähigungsnachiveis für das Handwerk in der Schweiz abgelehnt In der Schweiz sind bei der selbständigen Meisterschaft Bestrebungen zur Einführung eines Befähigungsnachweises im Gange. Eine Eingabe an den Schweizer Bundesrat wurde abschlägig beschieden. Nach dem Bundesgesetz darf jeder Handwerker ohne Besitz eines Meisterbriefes einen Betrieb eröffnen und leiten. Italien - Reisende lassen Schmuckstücke zu Hause! Ein neues italienisches Gesetzdekret verbietet grundsätzlich jeden Handel mit Gegenständen aus Edelmetall oder Edelsteinen innerhalb des Imperiums. Reisende müssen beim Grenzübertritt nach Italien solche in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände beim italienischen Grenzzollamt bis zur Abreise hinterlegen. Am besten läßt man sämt liche Schmuckstücke aus Platin, Gold, Silber und Edelsteinen zu Hause. (f'amennaelwi(4it£ti Berlin. Deutsche Gold und Silberseheideanstalt, vormals Roeßler. Zweig niederlassung Berlin. Johannes Burehard wurde für die Zweigniederlassung Berlin Gesamtprokura erteilt. Bochum. (Neue handelsgerichtliche Eintragung;.) Juwelen. Uhren. Gold- und Silberwaren Josef Knopper. KortumstraIle 82. Danzig. Max Anders, Uhren. Gold- und Silberwaren. Borteehaisengasse 1. Geschäftsinhaber ist Uhrmachermeister Max Anders. Dresden. (Neue handelsgerichtliche Eintragung.) Martin Hildebrandt, Her stellung von und Handel mit Uhren. Meßinstrumenten, Juwelen. Gold-, Silber und Bernsteinwaren, besonders sächsischen Edelsteinen und kunstgewerblichen Arbeiten. Kaitzer Straße 10. Griinwald a. d. N. (Sud.). (Neue handelsgerichtliche Eintragung.) Alfred Scliolze & Söhne, Bijouterie- und Metallwarenerzeugung. Gürtlerei Nr. 118. Offene Handelsgesellschaft seit 1. Januar 1941. Pforzheim. (Neue handelsgerichtliche Eintragung.) Heinrich Biirk, Schmuckwaren-Großhandel, Wörthstraße 5. Pforzheim. Friedrich Keck, Uhrenarmhandfahrik. Hans Koemmele, Kauf mann, ist Einzelprokurist, Kallhardtstraße 3. Pforzheim. Michael Höschlau. Uhren- und Schmuckwaren - Großhandlung. Haumstraße. Inhaber ist Michael Höschlau. Kaufmann. Pforzheim. (Neue handelsgerichtliche Eintragung.) Jakob Aesehbach. Arm band- und Taschenuhrenfahrik, Christophnllee (11 b. Wien I. (Neue handelsgerichtliche Eintragung.) Karl Xeugehauer, Handels vertretung u. a. mit Bijouteriewaren, Kaurerherberg J. f)ers äu lieh e s Schwenningen a. N. Am 17. November 1941 feierte Frau Anna Schrenk ihr 20 jähriges Arbeitsjubilüuin in den Uhrenfabriken Kicnzlc. Schwenningen a. N. Todestafel: Berlin. Der langjährige Vertreter der Brenn r Silherwarenfabrik^ AG.. Bremen-Sebaldsbrück, Hans Ilse, Friedrichstraße 00, ist nach schwerer Krank heit gestorben. Herr Ilse war über JO Jahre in den Diensten dieser Firma. Düsseldorf. Gestorben ist Uhrmachermeister Sebastian Herfnrtner. Hof fehlst raße. Gräfeling i. Bay. Gestorben ist Ulmnachermeister Karl Schüller. Adolf Hitler-Straße. Kufstein. Gestorben ist der Uhrmacher Matthias Seißl sen. Mittelwalde. Gestorben ist der UUriuarhormeister Eduard Nitsehe. <&e luiqen / ~l()ii antiMiten K o st e n I o s e r Auskunft sdienst der „Uhrmacherkunsi' All« Anfragen werden brieflich heanhrorlet; nur die Fälle von besonderem allgemeinem Interesse tterden hier veröffentlicht. Emaillierte Stadtwappen 8005. Welche Firma liefert bunt emaillierte Stadtwappen als An hänger für Armbänder? R. M. in O. Plastik „Wasserträgerin“ 8006. Welche Fabrik liefert die Plastik „Wasserträgerin“ in Gips, 90 cm hoch? G. St. in A. Oresto und Altgold? 8007. Kann mein Lieferant für Oresto-Ware Dublee oder gar 14kar. Bruchgold verlangen? G. B. in H. 8000. Aus bestimmten Gründen möchte ich Gütertrennung haben. Muß meine Ehefrau diese von mir gewünschte Trennung dulden? H. N. in F. Antwort 8000. Wenn Sie Ihre güterrechtlichen Beziehungen zu Ihrer Ehefrau anders als bisher regeln wollen, so bedarf es dazu eines mit Ihrer Ehe- frau zu schließenden Vertrages, der gerichtlich oder notariell beurkundet werden muß (§$ 1432 ff. BGB.). Eine Möglichkeit, Ihre Ehefrau zum Abschluß eines solchen Vertrages zu zwingen, besteht nicht. 8001. Können Sie mir angeben, wieviel Geld ich zu Hause haben darf, ohne mich strafbar zu machen? G. F. in P. j . Antwort 8001. ^ 1 Abs. 2 KWVO. sagt über die Zurückhaltung von Gehl- Zeichen folgendes: „Wer Geldzeichen ohne gerechtfertigten Grund zurückhält, wird mit Gefängnis, in besonders schweren Fällen mit Zuchthaus bestraft.“ Es ist also keine bestimmte Grenze gezogen, sondern es wird lediglich von einer „ungerechtfertigten“ Zurückhaltung gesprochen. Die Entscheidung, wann eine solche vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Betriebe, die ihre Waren gegen Bargeld einkaufen (z. B. Fleischer, Gemüsehändler u. dgl.), müssen einen höheren Geldbestand haben als Betriebe, die ihre Rechnungen bar geldlos (durch Scheckzahlung, Postschecküberweisung) begleichen können. Da die Uhrmacher zu der letzten Gruppe der Gewerbetreibenden gehören, wird man hier größere Bargeldbestände im allgemeinen nicht als gerechtfertigt ansehen können. 8002. Seit Jahren lasse ich meine Buchsachen von einem Bücher revisor erledigen. Dieser ist nun vor einiger Zeit von hier fortgezogen, bearbeitet meine Sachen aber noch weiter. Das Finanzamt teilt mir jetzt mit, daß der Bücherrevisor hierzu nicht berechtigt sei und daß ich mich strafbar mache, wenn ich die Bearbeitung von ihm weiter vornehmen lasse. Kann das Finanzamt eine derartige Forderung stellen? J. M. in H. Antwort 8002. Es kommt darauf an, ob der Herr, der Ihre Buch- und Steuersachen bearbeitet, als „Steuerberater“ oder als „Helfer in Steuersachen“ zugelassen ist. Im ersten Fall kann ihn das Finanzamt nicht zurückweisen, denn die Zulassung als Steuerberater erstreckt sich auf das gesamte Reichs gebiet. Anders im zweiten Falle. Die Helfer in Steuersachen werden jeweilig nur für den Bereich des Finanzamtes, das die Genehmigung erteilt, zugelassen. Es kann nun sein, daß durch den Wegzug des Herrn seine Zulassung für den Bereich Ihres Finanzamtes erloschen ist. Dann darf er Ihre Buch- und Steuer- sachen tatsächlich nicht mehr erledigen, es sei denn, das Finanzamt gibt ihm eine Ausnahmebewilligung. 8003. Der Bote eines Kunden hat Geld, das er mir bringen sollte, unterschlagen. Wer trägt den Schaden? O. L. in C. Antwort 8003. Der Kunde ist zur Bezahlung der Waren, die er von Ihnen bezogen bat, nach § 433 Abs. 2 BGB. verpilichtet. Diese Verpflichtung wird erst mit der Übergabe des Kaufgeldes an Sie erfüllt. Den Umstand, dal) der Bote das Geld, das er Ihnen bringen sollte, unterschlagen hat, muß der Kunde gegen sich gelten lassen (^ 278 BGB.). Die Aushändigung des Geldes an den Boten befreit den Kunden nicht von seiner Vertragspflicht. Er mul) Ihnen den Rechnungsbetrag bezahlen, und es bleibt ihm überlassen, das Geld von dem ungetreuen Boten zurückzufordern. 8004. Für den Bau einer Kunstuhr mit astronomischen Angaben benötige ich folgende Angaben: 1. Welches ist die genaue Zeit des scheinbaren Mondumlaufes um die Erde? 2. Geschieht diese Bewegung gleichförmig oder ist sie Verände rungen unterworfen? Wenn ja, welchen? 3. Welches ist die genaue Zeit von Vollmond zu Vollmond? (Synod. Monat.) 4. Welches ist die genaue Zeit des Trop. Monats? 5. Liegen die Mondknoten genau um 180° auseinander im Raum? 6. Welches ist die genaue Umlaufzeit der Mondknoten im Tier kreis? 7. Bewegen sich die Mondknoten gleichförmig? Wenn nicht, welches sind die Abweichungen? 8. Liegen die beiden Punkte der Erdnähe und Erdferne des Mondes genau um 180 0 verdreht zueinander? 9. Welches ist die Zeit von Perigäum zu Perigäum? 10. Welches ist die Umlaufzeit dieser Punkte im Tierkreis? 11. Welches ist die Zeit von Mondknoten zu Mondknoten? C. J. in G. A n t w ort 8004. 1. Sillerischer Monat: 27 321 001 Tage. 2. Ungleichmäßige Bewegung. Die Störungen iles Mondes in seiner Bahn, <1. h die Abweichungen von dem gleichförmigen Lauf, der durch die mitgeteilten Daten beschrieben wird, können bis zu 1'/« w , also bis zu drei Vollmond breiten nach beiden Richtungen, betragen. Dazu kommt noch, daß die mit geteilten Werte keine eigentlichen Konstanten sind, sondern sich langsam ändern oder wie im Fall der Perigäums-Bewcgung sogar stark hin und hei schwanken. Für den Mond o r t macht das aber nicht viel aus. Einen genauen Einblick in den äußerst verwickelten Mechanismus der Mondbewegung kann man ohne eingehende Kenntnis der höheren Mathe mathik nicht erhalten. 3. Synodiseher Monat: 29 530 588 Tage. 4. Tropischer Monat: 27 321 582 Tage. 5. Ja, nach Definition, aber sic bewegen sich. 0. Hückwärtsbewcgung der Mondknoten: siederisch: 0793.45 Tage; tropisch 0798,30 Tage. 7. Nein. 8. Ja, aber sie bewegen sich. 9. Anomnlistischer Monat: 27 554 550 Tage. 10. Durchschnittliche Vorwärtsbewegung: 3231,48 Tage, aber die Schwankungen sind so groß, daß sieh das Perigäum sogar manchmal rückwärts bewegt. 11. Drnconitischer Monat: 27 212 220 Tage. Verantwortlich für den Textteil: Uhrmachermeister Hans Jendritzki Hamburg-Harburg. Petersweg 2 — Hauptgeschäftsstelle: Halle (Saale), Miü 11 weg 1!) — Verlags- und Anzeigenleitung: Hans Knapp, Halle (Saale) — PI. 4 — Druck und Verlag von Wilhelm K n n p p . Halle (Saale)
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