Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Beratung mit dem Vorstande des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmide im Hotel "Sachsenhof" zu Leipzig
- Autor
- Horrmann, Herm.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Kreditverhältnisse in der Uhrenbranche
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- ArtikelCentral-Verband 303
- ArtikelBericht des Aufsichtsrates der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 304
- ArtikelBeratung mit dem Vorstande des Verbandes Deutscher Juweliere, ... 305
- ArtikelDie Kreditverhältnisse in der Uhrenbranche 308
- ArtikelMagnetisch gewordene Taschenuhren 310
- ArtikelNeuheiten 311
- ArtikelWeckeruhr mit Pendelglocke 312
- ArtikelBeim Aufziehen sich auslösende Abstellvorrichtung für Wecker 312
- ArtikelUnser Jahreseinkommen 313
- ArtikelSprechsaal 314
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 316
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 317
- ArtikelVerschiedenes 317
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 318
- ArtikelArbeitsmarkt 318
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
30 R Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 21. zu lulir.-n. der die hoiroff'mde Arbeit ausführen kann und aus- zuführmi versteh!! Einstimmig wurde folgende Resolution angenommen: ,.l»ie anwesenden Verbände und Vereinigungen erklären es im Interesse des Oedeihens der beiderseitigen verwandten tiewerbe für wünschenswert, dass Uhrmacher sieh nicht Gold arbeiten Ooldarbeiter sieh nicht Uhrmacher nennen, wenn sie sich nicht die zur Ausführung der betreffenden gewerblichen 'rfordetiiehen gründlichen Kenntnisse angeeignet. A rheiien haben." Punkt IV tas Taxieren der Uhren durch Ooldarbeiter und das Taxieren von tioldwaren durch Uhrmacher. Koll. Frey gang weist auf die Misshelligkeiten hin. die mit dem Taxieren der fraglichen Objekte verbunden sind. Teils aus I nkenntnis, aber auch aus (Gehässigkeit, und Konkurrenzneid seien Acrgernisse hervorgerufen, die dringend zu beseitigen seien. An der Ihm<1 der Akten weist er auf den Danziger Fall hin. wo ein 1 hrmacher durch unrichtige Taxe einer Uhr durch den Sachverständigen. einen (ioldarbeiter. selbst vor (Gericht nicht zu seinem Recht kam. liier muss Wandel geschaffen werden und darauf hingewirkt worden, dass (Goldarbeiter nicht als Sachver ständige für Uhren und Uhrmacher nicht als Sachverständige für (ioldwaren zugclasscn werden. Herr Syndikus Filz teilt einige krasse Fälle mit. wo Schlosser und Schmiede von den Oerichten als Sachverständige für die Schätzung von (Ioldwaren bestellt seien, und zwar aus dem ladetischeinigen (irunde, weil sie ja Metallarbeiter seien, liier gäbe es tatsächlich vorhandene Uebelstände zu beseitigen. Man möge Hingaben an die Gerichtspräsidenten richten mit der Bitte, dass geeignete Sachverständige für die betreffenden (Gewerbe er nannt werden. Herr Fischer bestätigt, die geschilderten Missslände. Fs seien auch bereits Beschwerden an die zuständigen (Gerichtspräsidenten ergangen, doch sei die lakonische Antwort, erteilt: Die (Gerichte seien befugt. Sachverständige vorzuschlagen und zu wählen, die sie beliebten: ein Erfolg ist also nicht erzielt worden. Man möge sich daher in den einzelnen Städten an die zuständigen Dezernenten wenden, von deren Einfluss eher Abhilfe zu er warten sei. Koll. Horrmann kommt nochmals auf das unqualifizierbare laxieren von Uhren, namentlich durch (Goldschmiede, zurück, es seien bei mehreren vorliegenden Fällen die unsinnigsten Taxen und Gutachten abgegeben worden. Entweder seien die Herren, die bedauerlicherweise häutig auch als Sachverständige für Uhren tungieren, unbillig, den Wert eines feinen Uhrwerks zu schätzen und müssten daher als gewissenhafte, ehrliche Leute davon ab- schen. oder alter, man gehe leichtfertig zu Werke, schätze knapp den Goldwert. unbekümmert um das Werk oder ob die Uhr neu oder getragen sei. namentlich, wenn es sich darum handeln könne, einem Konkurrenten eins auszuwischen. — Dieser analoge Fall läge in Danzig vor. bei welchem der betreffende Uhrmacher mit durch das (iulacliten der Berliner Sachverständigen, unter Mit wirkung des Herrn Fischer, unterlegen sei. und zwar nach seiner, Redners. Ansicht zu Unrecht. Er bittet Herrn Fischer, seinen Finlluss im Deutschen Juwelier- und Goldschmiede-Verbände dahin geltend machen zu wollen, dass ähnliche Fälle nicht wieder Vorkommen möchten und dass die einseitigen Urteile der Herren Goldschmiede berichtigt werden: bei einer goldenen Uhr müssten sämtliche Bestandteile des Gehäuses, wie Cuvette und Bügel, eben- lalls dem Goldgehalte entsprechen. Bei billigen goldenen Uhren sei eine Metallcuvette einer dünnen goldenen, und ein guter, goldplaitiorier Bügel einem hohlen goidenen vorzuziehen. Diese Praxis und Anschauung sei im internationalen Uhrenhandel mit der Schweiz eine gewohnheitsmässige und verbrieft richtige, die durchaus dem Ieingehaltsgesetze entspreche. Andere von Gold arbeitern ausgesprochene abfällige 1 rteile über Uhren seien nur dazu angetan, Misstrauen gegen den Uhrmacher als den Ver kämen solcher Uhren zu erwecken. Herr bischer verteidigt das unter seiner Mitwirkung ab gegebene (tutachten im Danziger Falle als nach bestem Wissen abgegeben. Nötigenfalls könne er dasselbe sogar beeidigen. Koll. 1-reygatig verliest einen Teil des angezogenen Gut achtens. aus welchem hervorgeht, dass bei der Beurteilung des Wertes einer goldenen Uhr sämtliche Sachverständige nur Gold arbeiter waren. Man mögt) doch in Zukunft möglichst solche Sachverständige ernennen, welche die Eigenart des betreffenden Gegenstandes völlig und gründlich beherrschen. Koll. Cordes stellt den Antrag: Alles Taxieren neuer Waren ist in Zukunft möglichst ganz zu vermeiden. Folgende Resolution wird hierauf einstimmig angenommen: ., Die anwesenden Verbände, bezw. Vereinigungen halten es für wünschenswert, dass Uhrmacher und Goldarbeiter im Ge- schäftsberufo neue Sachen überhaupt, nicht taxieren, als Sachverständige vor Gericht aber nur solche Gegenstände ab schätzen. welche in ihr spezielles Gewerbe lallen.“ Dem letzten Punkt der Tagesordnung: Rechnen sich Gold arbeiter und Uhrmacher zu den Gewerbetreibenden im all gemeinen oder zu den Handwerkern? wird von seiten der anwesenden Herren keine grosse Bedeutung beigemessen. Während einige Redner für das Wort Handwerker, andere für Gewerbe treibende und von dritter Seite für Kunst- oder Kunsthandwerker plädiert wird, einigt man sieh dahin, einen Beschluss hierüber nicht zu fassen, sondern diese Angelegenheit für später zu ver tagen. womit, die Tagesordnung erschöpft ist. Herr Fischer spricht der Versammlung seinen Dank aus für die verständige Behandlung aller divergierenden Fragen und die einmütig gefassten Beschlüsse, die sicher dazu beitragen würden, unseren verwandten Gewerben zu nutzen. Er wünsche, dass auch später nötigenfalls persönliche Aussprachen folgen möchten. Koll. Frey gang dankt der Fachpresse und allen erschienenen Herren für die Bereitwilligkeit, der Einladung Folge geleistet zu haben, für die aufmerksame, ernste Mitarbeit, bei der heutigen Beratung, die den guten Willen, dem Fache zu dienen, erkennen lassen. Möge diese Beratung dazu beitragen, dass die Uhrmacher und Goldschmiede sich in Zukunft, in ihrem Geschäftsbetriebe mehr und mehr nähern und ernste Misshelligkeiten vermieden werden. Schluss der Beratung V 2 3 Uhr. Herrn. Horrmann. Die Kredit Verhältnisse in der Uhrenbranche. [Nachdruck verboten.] n Nr. 20 des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“ stellt Herr Dr. Rocke „Einige Betrachtungen über die in der Uhrenbranche herrschenden Kreditverhältnisse“ an und gereicht dabei zu Ergebnissen, die im wesent lichen aut eine nicht gerade leichte Anklage gegen die Uhrmacher ausliefen. Nun schreibt, es nicht nur das Gesetz, sondern auch schon die Billigkeit vor, dass dem Beschuldigten neben dem An kläger auch ein Verteidiger erstehe, und diesem Erfordernisse wollen die nachstehenden kurzen Auseinandersetzungen genügen, denen als Ziel vorschwebt, darzutun, dass die herrschenden Miss stände im Kreditwesen nicht dem Uhrmacher zur Last fallen, dass jedenfalls der grössere Teil der Schuld nicht auf ihrer Seite, sondern ganz wo anders zu suchen ist,. Vor allen Dingen sei in Kürze bemerkt., dass es sich hier durchaus nicht, um eine Erscheinung handelt, die allein oder be sonders stark in der Uhrenbranche zu Tage träte, die Klagen über allzu leichtes und umfangreiches Kreditieren lassen sich für jeden anderen Geschäftszweig, für den Handel mit gewebten Stoffen, wie für den Verkehr des Bankiers mit seinen Klienten, für die Betriebe der Brauereien, wie für das Immobiliarwesen, ganz ebenso und vielleicht noch mit. viel besseren Gründen Vorbringen. Herr Dr. Rocke hat die Uhrmacher angeklagt, und darum kann sich die Verteidigung auch auf sie beschränken. Nun meint er, der Krebsschaden liege darin, dass der Uhrmacher die Kundschaft gewissermassen zum Borgsystem erziehe, dass er ihnen einen Kredit, den sie sonst gar nicht in Anspruch genommen hätten, förmlich auldränge. Wenn ein Kunde die Bezahlung nicht monate- oder jahrelang hinausschiebt, sondern sofort Zug um Zug oder doch kurz nach Emptang der Warenlieferung leistet, so drücke der Empfänger des Geldes, der Uhrmacher, häufig seine Verwunderung hierüber mit den Worten aus: „0, bitte, das bat
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder