Oeffentliclie Prüfung >Iift\vo<h, den 29, März: Kl. I. der Realschule: 8 — 8'/? Religion, Lonitz —8 1 *—9 Mathematik, Hesse. —9—10 Englisch und Französisch, Thum. — 10,15—10,40 Physik, Röber. — 10,40—11,5 Geschichte, Reimann. Kl. I und II des Progymnasiums: 11,15 —12 Latein, Lonitz. — Griechisch, Poetzsch. Donnerstag, (len 30. IVLäx*z: Realschule lila und Illb: 8-8,30 Rechnen, Hesse. — 8,30-9,15 Englisch, Böhme. Progymn. III: 9,15-9,45 Lateinisch, Poetzsch. — Griechisch, Lonitz. Realschule II: 10-10,30 Physik, Röber. — 10,30—11,15 Englisch, Rahmig. Progymn I\ : 11,30—12 Lateinisch, Poetzsch. Rea 1 schule IVa: 2—2,2) Französisch, Rahmig. — 2,25—2,45 Geschichte, Reimann. V IVO: 2.45—3.5 Raturgeschichte, Klaus. n 3,5—3,25 Geographie, Rögner. — 3,25—3,50 Religion, Undeutsch. 350—4,10 Chorgesang, Hesse Hie Zeichnungen liegen aus im Zimmer Kr. 9, 1 Treppe links. Freitag;, (len 31. März, Nachmittag 3 TJliv: Entlassung-. Im Kamen der abgehenden Schüler wird Chevalier I aus Mylau, im Rameu der bleibenden Sommer aus Reichenbach sprechen. Im Kamen des Lehrerkollegiums ladet der Unterzeichnete alle Gönner und Freunde der Anstalt, insbesondere die Eltern und Pfleger der Schüler, zur Teilnahme an der Prüfung und Entlassungsfeier hierdurch ergebenst ein. 4Pix>lI Dr. K. Thum, Direktor. Die Aufnahmeprüfung findet statt Montag, den 17. April früh 8 Uhr. Die Aufnahmebedingungen sind nach der Verordnung vom 29 Januar 1877 die Folgenden: § 45: Die Anmeldung zur Aufnahme erfolgt bei dem Direktor. — Der Aufzunehmende ist bei der Anmel dung dem Direktor in der Regel persönlich vorzustellen. — Bei der Anmeldung sind beizubringen: 1) ein Geburts- oder Tautzeugnis, 2) ein Impfschein, 3) ein Zeugnis über die bisher genossene Bil dung, 4) bei Konfirmierten ein Konfirmationszeugnis. § 46 Die Aufnahme in die unterste Klasse darf nicht vor dem erfüllten zehnten Lebensjahre geschehen, f, 47: Die Vorbildung, an welche die Realschule anknüpft und welche sie deshalb vorfinden muss, ist im Allgemeinen diejenige Elementarbildung, wie sie nach mindestens vierjährigem Besuche einer guten Bürgerschule von einem fieissigen und begabten Schüler erreicht sein wird. Für die Aufnahme in höhere Klassen sind die Leistungen der Recipienden nach den Anfor derungen zu bemessen, welche die Lelirordnung in den einzelnen Unterrichtsfächern nach dem Pen sum der betreffenden Klassen stellt.