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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Gewerbeförderung in Oesterreich (Schluß aus Nr. 8)
- Autor
- Dietzschold, C.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- ArtikelCentral-Verband 129
- ArtikelZur Berichtigung 130
- ArtikelIn eigener Angelegenheit 130
- ArtikelMeisterprüfungen 130
- ArtikelDie Gewerbeförderung in Oesterreich (Schluß aus Nr. 8) 131
- ArtikelDie Medaille (Schluß aus Nr. 7) 134
- ArtikelElektrische Uhranlage mit einer elektrisch aufgezogenen Hauptuhr 137
- ArtikelUnterliegen Uhrmachergehilfen der Gewerbe-Unfallversicherung 138
- ArtikelUnpfändbarkeit von Handwerksgeräten 139
- ArtikelJuristischer Briefkasten 139
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 139
- ArtikelVerschiedenes 143
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 143
- ArtikelArbeitsmarkt 144
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 9. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 133 und worden Fachlehrer dazu entsendet. Die wichtigste Form des Unterrichtes sind die bereits genannten Wander-Moisterkurse. Die Ueberlassung von Maschinen an Genossenschaften nimmt einen bedeutenden Teil der Mittel in Anspruch. Es wurden eine Reihe von Central Werkstätten eingerichtet und einzelne Maschinen bewilligt. Die früheren kleineren Ueber- lassungen wurden den Bedürfnissen entsprechend ausgestaltet, wo durch mancher bedrängte und rein handwerksmässige Betrieb auf eine weit höhere Leistungsfähigkeit gebracht wurde. Als Grund satz gilt für die Ueberlassung von Maschinen — durch die Ge werbeförderung — dass sie nur an Vereinigungen, nicht aber an einzelne Gewerbetreibende erfolgt. Ueber die rechtliche Form und Zahl der Mitglieder besteht keine allgemeine Vorschrift. Eine grosse Zahl Werk- und Produktivgenossenschaften er hielten Maschinen. Meist wurden die Ueberlassungen an die Bedingung geknüpft, dass diejenigen Mitglieder einer Genossen schaft, welcho die Maschine zu benutzen beabsichtigen, eine Werk genossenschaft gründen. Nur Maschinen werden überlassen, nicht aber Subventionen zum Ankaufe derselben, so dass nur erprobte Maschinen zur Benutzung gelangen. Dieselben werden gegen zinsenfreie Abzahlung des Anschaffungspreises meist in zehn jährigen Raten, in rücksichtswürdigen Fällen zunächst auch für eine kürzere Zeit (ein bis drei Jahre) leihweise überlassen. Bis zur Abzahlung der Verpflichtungssumme bleiben die Maschinen Eigentum des k. k. Handelsministeriums. Seit dem Jahre 1896 sind mit Beitragsleistung von seiten mehrerer Landesausschüsse, Handelskammern und vom k. k. Mi nisterium für Kultus und Unterricht für 700000 Kr. Motoren, Maschinen, Werkzeuge u. s. w. überlassen worden, und zwar 117 Motoren, 317 Holzbearbeitungsmaschinen für Tischler, Drechsler u. s. w., 211 Metallbearbeitungsmaschinen für Schlosser, Spengler, Kettenschmiede, Kleineisenwarenerzeuger u. s. w., 328 Maschinen für die Bekleidungsgewerbe, namentlich für Schuhmacher, Schneider und Hutmacher, 110 Textilmaschinen für Weber, Tuchmacher und Seiler, 50 Maschinen für andere Gewerbe, Buchdrucker, Müller, Bäcker, Kürschner, Töpfer u. s. w. Diese Ueberlassungen betrafen Gewerbegenossenschaften, registrierte Erwerbs- und Wirtschafts genossenschaften, Konsortien, gewerbliche Vereine und auch Stadt gemeinden. Die Erteilung von Darlehen an gewerbliche Rohstoff-, Magazin- und Produklivgenossenschaften wurde vom hohen Ministerium im Jahre 1898 aufgenommen und bisher an 65 Ge nossenschaften Darlehen von zusammen gegen 400000 Kr. ge geben. Auch auf diesem Gebiete sind Erfolge erzielt, indem die Bildung von Rohstoffgenossenschaften für Schuhmacher, Schneider, Kleineisenindustrie fortschreitet und zwei Centralverbände von Kreditvereinen gegründet wurden. Lehrlingsarbeiten- Ausstellungen wurden organisiert, 1898 die diesbezüglichen Bestimmungen zusammeugestellt und erstero entsprechend durch Subventionen bis zu 400 Kr. und Drucksortenbeistellung unterstützt. So erfolgten 1898 und 1899 22 Lokal- und eine Centralausstellung prämiierter Lehrlings arbeiten, 1900 34 Lokal- und 3 Cenlralausstellungen, 1901 58 Lokal- und 5 Central-, 1902 66 Lokal- und 5 Central-, 1903 89 Lokal- und 7 Centralausstellungen. Lehrlings hei me. Das Handelsministerium förderte sie durch Subventionen und Herausgabe einer diesbezüglichen Broschüre, in der die Errichtung der Lehrlingsheime und -horte an der Hand von Musterstatuten beleuchtet wird und die allen Handels und Gewerbekammern zur Verteilung zuging. Auch erfolgten auf- kliirende Vorträge durch Organe des Gewerbetörderungsdienstes. In 24 Orten wurden bereits Lehrlingsheime errichtet oder sind in Angriff genommen worden. Endlich erfolgten Versuche mit der Subventionierung der Meisterkurse. Gewerbliches Kreditwesen. Das k.k.Handelsministerium unterstützte die Centralverbände der Kreditvereine und organisierte Buchhaltungskurse für Gewerbetreibende. Auf Grund der im Jahre 1900 vom k. k. hohen Ministerium abgehaltenen Enquete über kleingewerbliches Kreditwesen erfolgte die Errichtung jener Buchhaltungskurse, die allseits regen Besuch fanden. Um das Zahlungswesen im Kleingewerbe zu verbessern, wurde durch LTntersttitzung des k. k. Handelsministeriums der Centralverband für kleingewerbliche Kreditvereine begründet, und auf Grund der hier zu machenden Erfahrungen weitere derartige Schritte in Aussicht genommen. Seit 1899 nimmt das k. k. Handelsministerium auf die Ver teilung der Militärlieferungen, welche dem Kleingewerbe zu gewiesen sind, Einfluss. Hierbei wird folgender Vorgang ein gehalten: Das Kriegsministerium schreibt aus. die Offerten werden von den Kleingewerbetreibenden den Handelskammern eingebracht, dort begutachtet und dem Handelsministerium vorgelegt. Der Gewerbeförderungsdienst arbeitet einen Entwurf der Verteilung der Aufträge aus und legt ihn in einer Kommission der Delegierten der Handels- und Gewerbekammer zur Begutachtung vor. Aul Grund dieses Entwurfes erfolgt die definitive Zuweisung _ der Lieferungen. Das Schneidergewerbe ist nur unmittelbar beteiligt, indem die kleinen Meister von den Grosskonfektionäron Aufträge übernehmen. Die Unterstützung der Hausweberei erfolgt dadurch, dass die Lieferanten einen Teil der Webwaron auf Handwebstühlen hersteilen lassen müssen. Die Tuchlieferungen übernimmt zum Teil die Genossenschaft der Tuchmacher selbst. Den Landwehr bedarf vergibt das k. k. Landesverteidigungsministerium. Das k. k. Handelsministerium hat auch sonst für öffentliche Anstalten das Bekleidungs- und Textilgewerbe unterstützt, z. B. für die k. k. Postökonomieverwaltung. Kaufleute und sonstige Vertreter öster reichischer Firmen unterstützt das k. k. Handelsministerium durch Subventionen und bringt sie mit ihren kleingewerblichen Genossen schaften in Beziehung. Eine grosse Zahl der letzteren erhalten regelmässig Ausschnitte aus dem Centralanzeiger für das^ öffent liche Lieferungswesen. Ferner erteilte das k. k. Handelsministerium der Kaiser Franz Josef-Jubiläumsstiftung Beiträge zur Unter stützung der Eisenindustrie in Waidhofen a. d. \bbs, Vbbsitz, der Stubbaier Werkgenossenschaft, Förderung der Heimarbeit, Die Gewerbeförderungsaktion wird auch auf notleidende Zweige der Heimarbeit ausgedehnt. Nachdem sich 1898 und 1899 eine Ministerialkommission mit der Notlage derselben beschäftigt, wobei ein Programm aufgestellt wurde, das zum Teil im Bereich der Gewerbeförderung liegt. Hierher gehören die Zwirnknöpfe-Erzeuger, Kettenschmiede u.s.w. 1902 wurden besondere Grundsätze zur Beteiligung der Gewerbe- forderung an der Heimarbeit aufgestellt. Das k. k. Handels ministerium gab eine Reihe von Publikationen, die Goweibe- förderung betreffend, heraus oder regte solche an. Genossenschafts-Instruktoren wirken auf Grund des Erlasses vom 31. Mai 1899. Das gewerbliche Unterrichtswesen untersteht dem k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht; letzteres erteilt aber den Auftrag, die Gewerbeförderung des k. k. Handels ministeriums nach Tunlichkeit zu unterstützen. Gewerbeförderungs aktion der Länder und der Handels- und Gewerbekammern. Die Landesausschüsse und Gewerbekammern beteiligen sich durch die Bewilligung von Mitteln. Auch andere Faktoren, Gemeinden, Sparkassen u. s. w. tragen viel dazu bei. Der Voranschlag des Staates für die Gewerbeförderung betrug im Jahre 1904 zusammen 706000 Kr. Als Einnahmepost sehen wir hier einen Gesamtbetrag von 30000. bezw. 43000 Kr. für das Jahr 1902 bezw. 1903, 46000 Kr. im Jahre 1904 eingestellt, welche Beiträge an die Staatskassen abgeführt werden und von der Gewerbotörderungsaktion nicht wieder unmittelbar zu verwenden sind. Aus Vorstehendem erhellt, wie weitzügig die Gewerbe förderungstätigkeit angelegt ist, und aus den Jahreszahlen sehen wir, wie rasch die Entwicklung vorwärts schreitet; vorsichtig allerdings, da noch überall Erfahrungen zu machen sind. Immer hin sind ihre Erfolge verhältnismässig bedeutende. Da sie ständig wachsen und alle Faktoren sich beteiligen, ist auch zu gewärtigen, dass ein Rückgang nicht mehr eintritt. Mit Rücksicht auf die in Oesterreich erzielten Erfolge hat der deutsche Abgeordnete Trimborn im preussischen Ab geordnetenhause den Antrag gestellt, dass 15000 Mk. zum Studium der Gewerbeförderungsaktion in den anderen deutschen Staaten, ferner in Oesterreich, England, Schweiz u. s. w. bewilligt werden.
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