Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Pfandleihe und Uhrenhandel
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- ArtikelCentral-Verband 191
- ArtikelAufruf zur Erreichung eines früheren Ladenschlusses in Leipzig 192
- ArtikelZur Einführung des Fernsprechers in Deutschland 192
- ArtikelAus dem Jahresbericht über die Tätigkeit der Deutschen Seewarte ... 193
- ArtikelPfandleihe und Uhrenhandel 194
- ArtikelDas Feilbieten von Uhren und Schmucksachen an öffentlichen Orten 196
- ArtikelVerkauf einer Uhr auf Abzahlung 197
- ArtikelDas Reichsgericht und die "Totalauskäufe" 197
- ArtikelStromschlußvorrichtung für elektrische Uhren mit Antrieb des ... 198
- ArtikelSchlageinrichtung für Uhren mit mehreren Gongfedern 198
- ArtikelNeuheiten 199
- ArtikelPhysikalische Zeiteinteilung nach dem Dezimalsystem 199
- ArtikelDie Mittelstandsfrage und die Warenhäuser 200
- ArtikelEine Kapuzinerpredigt für die Uhrmacher 201
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 202
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 203
- ArtikelVerschiedenes 204
- ArtikelVom Büchertisch 205
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 205
- ArtikelArbeitsmarkt 206
- ArtikelBeilage -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Allgemeines Journal ausgerichtet ist. leuchtet von selbst ein, denn was nützen alle Massnahmen sozialpolitischer Fürsorge für den wirtschaftlich Schwachen, wenn sie nicht zu tatkräftiger Durchführung gelangen, oder wenn sie von Hanse aus schon nicht dazu geeignet sind! den erstrebten Erfolg herzustellen. Wie viele Petitionen und Eingaben, wie viele Bittschriften und Beschwerden sind nicht schon, geiade aus den Reihen der Uhrmacher und den ihnen in dieser Hinsicht nahestehenden Berutszweigen. zur Bekämpfung der Missstiinde im Leihhauswesen an Regierung und Parlament gerichtet w oiden! Lnd sie alle siud — so muss man leider sagen — bis jetzt mehr oder minder resultatlos geblieben, denn alle diese Auswüchse aus dem Baume des Leihhauswesens wuchern und gedeihen auch jetzt noch, greifen um sich, und entziehen dem ehrlichen und reellen Geschäftsmanno der Nährboden, in dem doch gerade er wurzeln soll. Es hat sich an dieser Stelle bereits wiederholt die Gelegen heit geboten, auf einzelne Fragen, die mit dem Leihhauswesen Zusammenhängen, hinzuweisen und auch zugleich den Weg an zudeuten. auf welchen man schliesslich doch vielleicht noch zu dem so heiss ersehnten Ziele gelangen kann, und wie die Leser des „Allgemeinen Journals der Ulirmachorkunst“ wissen, ist der Central-Verband bereits seit längerer Zeit unausgesetzt und eifrig mit der \ orbereitung entsprechender Massnahmen beschäftigt. Heute soll nur aut einen einzelnen Punkt in Kürze ein gegangen werden, der keineswegs zu den unwichtigsten auf diesem Gebiete gehört: Wie man woiss, beschränken sich zahlreiche Inhaber von Leihhäusern nicht damit. Uhren, Schmucksachen und ähnliche W ertgegenstände als Pfand für bare Darlehen entgegen zunehmen: sie begnügen sich nicht mit dem doch recht beträcht lichen Gewinne, den die hohen Zinsen ihnen abwerfen, sondern sie verlegen sich nebenher auch noch auf einen recht schwung haften Handel. Sie beleihen nicht nur Uhren. Schmucksachen und dergl mehr, sondern sie kaufen auch noch Sachen freihändig an. um sie dann weiter zu veräussern. Nun ist es ja an und für sich das gute Recht jedes Deutschen, ein Handelsgeschäft zu betreiben und sich hierbei auf diejenige Branche zu verlegen, die ihm am meisten zusagt, und von der er sich die grössten Vorteile verspricht. Man kann es also niemandem verbieten, ein Uhren geschäft zu betreiben. W r ohl aber wird man berechtigte Ein wendungen erheben können, w'enn dieser ganze Handel von An fang an auf einer unlauteren Grundlage ruht, wenn Nebenabsichten verfolgt- werden, die weder mit Treu und Glauben im Verkehr, noch auch mit den Anforderung der Rechtsordnung sieh in Flin klang bringen lassen. Um jedoch aus den allgemeinen Betrachtungen herauszulreten und das, worauf es hier ankommt, an einem konkreten Beispiele zu erläutern, so mag einmal folgender Fall gesetzt sein: X. besitzt die Konzession zum Betriebe einer Pfandleihe und macht von ihr in der W r eise Gebrauch, dass er vornehmlich Gold- und Silber sachen, also Uhren. Preziosen. Schmuckgegenstände und dergl. in Veisatz nimmt. Nun herrscht im Publikum die weit verbreitete Vorstellung, dass verfallene Pfänder viel billiger abgegeben werden, als reelo Waren, und man betrachtet- deshalb die Gelegenheit, in einer Pfandleihe, bei einer Auktion oder auch aus freier Hand eine Uhr zu kaufen, als eine ganz besonders günstige, die man durchaus nicht ungenutzt vorübergehen lassen darf. Diesen Wahn, von dem das Publikum sich scheinbar gar nicht- losreissen kann, macht sich aber unser X. in folgender W’eise- zunutze: Fr schafft sich einen gewissen Vorrat- von Uhren an. die er freihändig, ganz ebenso wie irgend ein anderer Händler oder Uhrmacher vom Grossisten oder aus der Fabrik selbst bezieht. Diese Uhren stellt er in seinem Geschäftslokale zum Verkauf aus. wobei er natürlich wohlweislich verschweigt, dass cs sich hierbei nicht um verfallene Pfänder handle, sondern um eine Ware, die sich von jeder anderen, auch nach der Bezugsquelle, in keiner Weise unterscheidet. Natürlich sind die Preise, zu denen er diese Uhren abgibt, auch nicht um einen Deut niedriger als die. mit denen sich jeder reelle Geschäftsmann gern begnügt; höchstens weisen die Uhren des X. noch die Besonderheit- auf, dass sie minderwertig sind. Daran aber denkt das Publikum nicht, es hält fest an dem Glauben, dass man bei X.. weil er Pfandleihe betreibt, unter allen Um ständen billiger und besser kaufen muss, als beim Uhrmacher, es der Uhrmacherkunst. 195 | fallt- auch niemandem ein. danach zu fragen, wie denn eigentlich X. in den Besitz dieses Vorrats von Uhren gekommen sei. sondern nimmt- es als selbstverständlich hin, dass"es lediglich verfallene Pfänder seien, und gibt- sein gutes Geld mit Freuden dafür hin. Würden den Leuten die Augen geöffnet werden, würden sie also einsehen, dass die Uhren, die sie bei X. kauten, mit seiner Pfand leihe nicht, das mindeste zu tun haben, so würde sich gar bald die ücberzeugung Raum verschaffen, dass es gar keinen Zweck habe, sein Geld zu X. zu tragen, dass man ebenso gut und ebenso billig auch bei jedem Uhrmacher seinen Bedarf decken kann. Es handelt sich also bei allen solchen Unternehmungen um eine systematische Irreführung des leichtgläubigen Publikums. Das aber geschieht nicht- nur zum Schaden des reellen Geschäftsmannes, sondern auch der Allgemeinheit. Der Gedanke, dass es sich hier um eine besonders günstige Gelegenheit- zur Anschaffung von Uhren und dergl. mehr handle, bestimmt- manche dazu, sich solche Gegenstände zu kaufen, ob wohl sic augenblicklich gar keinen Bedarf danach haben, und obwohl auch ihre Vermögenslage die entsprechende Ausgabe gar nicht rechtfertigt. Man glaubt eben etwas zu versäumen, wenn man nicht schleunigst- zugreift. Das also, was dio moderne Ge setzgebung immer so geflissentlich vermieden wissen will, nämlich die Anreizung des wirtschaftlich Schwachen und Unerfahrenen zu unnötigen und unrentablen Ausgaben — gerade das wird hier unter den Augen der Behörde und unter ihrem Schutze befördert, denn sie sanktioniert ja gewissermassen die ganzen Machenschaften jenes Pfandleihers, indem sie ihm für sein Leihgewerbe noch die Konzession erteilt. Was aber ist hiergegen zu machen? In dem geltenden Rechte, das doch eine- solche unerschöpfliche Fülle, von Einzol- gesetzen und Bestimmungen enthält, wird man vergeblich nach einem wirksamen Rebelte sich umsehen; wendet man sich an dio Polizei, so zuckt sie die Achseln und bedauert, nicht- einschreiten zu können, w : eil vermöge der herrschenden Gewerbefreiheit jeder einen ihm zusagenden Handel eröffnen und betreiben kann. Lenkt- man aber seinen Schritt zu den gesetzgebenden Körper schaften, so kann man günstigen Falles darauf hoffen, dass dio betreffenden Petitionen der Regierung zur Berücksichtigung oder als Material überwiesen w'orden. Die Regierung wiederum nimmt diese Schriftstücke ordnungsmässig entgegen und — legt, sie zu den Akten. w : o schon so manche andere- Bittschrift lagert. Dass das nicht- so weiter gehen kanu, braucht- kaum gesagt- zu werden, und es erscheint wahrlieh an der Zeit, dass nun endlich einmal auch den kompetenten Stellen solche Darlegungen und Vor stellungen unterbreitet werden. über die man nicht ohne weiteres hinweggehen und bin wegsehen kann. Aber vielleicht lässt sieh manches zunächst auch im Wege der Selbsthilfe erreichen. Fis sei zunächst einmal auf ähnliche Verhältnisse in anderen Branchen hingewiesen: Die Restaurateure — um ein ganz ge läufiges Beispiel heranzuziehen - leiden bekanntlich sehr stark darunter, dass einzelne von ihnen zu Schleuderpreisen das Bier abgeben. Fan Seidel Bier, das im normalen Verkehr mit 15 Pfg. bezahlt wird, bietet- hier und dort, einer, nur um die Kundschaft, an sich zu locken, für 10 Pfg. an. Dio anderen, wenn sie ruhig Zusehen, haben entweder zu gewärtigen, dass die Gäste ihnen untreu werden und sich dem „billigen Manne“ zuwenden, oder sie müssen mit dem Preise ebenfalls so erheblich herabgehen und damit zugleich auf jeden lohnenden Gesehäftsgewinn verzichten. Weder das eine noch das andere kann ihnen aber genehm sein, und deshalb sind sie auf einen sehr gangbaren Ausweg verladen: Sie treten nämlich an ihre Brauereien heran und erklären ihnen: Wenn Du diesem Wirte, der auf solche W’eise schleudert, noch fernerhin Bier verkaufst, so entziehen wir Dir samt und sonders unsere Kundschaft, Das macht nicht nur der Einzelne, dessen Vorstellungen vielleicht nicht immer Flrfolg haben würden sondern Vereine und ganze Verbände lassen es sich angelegen sein, gerade diesen Punkt mit allem Nachdrucke zu verfolgen. W'o immer eine Brauerei an einen solchen Sehleuderer liefert, hat sio mit Sicherheit aut den V erlust ihrer übrigen Kundschaft zu rechnen, lud was ist. dio Folge hiervon? Auch die Brauereien, obwohl sie an Kapitalskraft und in jeder sonstigen wirtschaftlichen Be ziehung den Restaurateuren doch so unendlich überlegen sind.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder