Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (3. Februar 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- ArtikelWie sollen elektrische Uhren verkauft werden? 95
- ArtikelDas Pendel (22. Fortsetzung) 96
- ArtikelHauptausschußsitzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher 98
- ArtikelBewertung des Warenlagers 104
- ArtikelZwölf Tips zum Erfolg (Schluß) 104
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 106
- ArtikelSprechsaal 107
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 108
- ArtikelVerschiedenes 108
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 110
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 110
- ArtikelGeschäftsnachrichten 113
- ArtikelBüchertisch 114
- ArtikelPatentschau 114
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 114
- ArtikelEdelmetallmarkt 114
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 6 DIE UHRMACHERKUNST 107 innerhalb einer oder zwei Wochen nach der Fälligkeit gezahlt, so ist das Kapital fällig.“ Der Gläubiger hat dann das Recht, die sofortige Rückzahlung des Darlehns kapitals zu verlangen. Die Geltendmachung dieses Rechts wird für den Gläubiger noch besonders erleichtert, wenn im Hypothekenbrief zum Ausdruck gebracht ist, daß der Schuldner, wenn in Verzug, sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Auch dieser Zusaß findet sich nicht selten in den Hypothekenbriefen. Jeder, der Hypothekenkapital aufnimmt, muß sich über die Trag weite solcher Vereinbarungen klar sein, wenn sie auch für den pünktlichen Zinszahler keine praktische Bedeu tung sonst haben. Das Aufwertungsgeseß will zwar den Schuldner schonen, indem es ihm in der Regel für die Rückzahlung des Kapitals bis zum 1. Januar 1932 Zeit läßt. Ferner gewährleistet es ihm für die heutige Zeit ganz außer ordentlich niedrige Zinsen. Aber diese so gebotenen Vorteile kann sich nach dem Gesagten ein säumiger Schuldner leicht verscherzen, wenn der Gläubiger die Sachlage ausnußen will. Uns sind verschiedene Fälle rücksichtslosen Vorgehens seitens der Gläubiger bekannt geworden. Das Aufwertungsgeseß bietet hier keinen Schuß, denn Abmachungen, wie z. B. die Verfallklauseln darstellen, bleiben unberührt. Der Schuldner kann also gezwungen werden, den Aufwertungsbetrag abzüglich des Zwischenzinses (jeßt etwa 12 ü / 0 ) vorzeitig zu zahlen. Bei der heutigen Schwierigkeit, Hypothekenkapital zu erträglichem Zinsfuß zu bekommen, hat das besondere Bedeutung. Die Verfallklausel kann nur Anwendung finden auf die laufenden Zinsen. Der Schuldner muß infolgedessen auf deren pünktliche Begleichung besonders achten. Hat er neben den laufenden Zinsen noch Rückstände, wie am Schluße der an dieser Stelle unter „Verzinsung von Auf- wertungshypotheken“ gegebenen Ausführungen spezifiziert, zu zahlen, so tut er gut, bei den Zinszahlungen den Ver wendungszweck zu bezeichnen. Zinsverzug wegen der Rückstände (1. April 1926 bis 1. April 1927) berechtigt den Gläubiger nicht, von der Verfallklausel Gebrauch zu machen. Wenn von den geschuldeten Zinsen nur ein Teil gezahlt wird, so kann der Gläubiger gemäß § 366 B. G. B. die Zahlungen zunächst auf die älteren Rück stände an Zinsen verrechnen. (11,303). Sprechsaal Fesigeseßte Ladenverkaufspreise für Standuhren? Durch den Leitartikel unseres Verbandsdirektors König in Nummer 3 der UHRMACHERKUNST findet ein von mir verfaßter Artikel in gleicher Angelegenheit seine teilweise Erledigung und darum will ich mich nicht mit dem befassen, was Direktor König schon ausführte. Richtig ist es, daß unser Beruf nicht der geeignetste ist, um nach festgeseßten Listenpreisen Neu-Waren zu ver kaufen. Wohl aber führen wir Uhrmacher Waren, die wir im Interesse des Ansehens unseres Standes zu fest geseßten Preisen verkaufen können. Ich glaube, mit der Mehrzahl meiner Berufskollegen einig zu gehen, wenn ich das von Standuhren nicht nur annehme, sondern behaupte. Was hat es für Zweck, wenn sich die örtlichen Ver einigungen darüber einig werden, zu welchem Preise der billigste Wecker verkauft werden soll. Bei einer Ware aber, die weit mehr geeignet ist, wirklich reelle Geschäfte als das Gegenteil hinzustellen, wird den Preisunter bietungen Einzelner kein Riegel vorgeschoben. Woher mag nur ein Kollege seine Wanduhren beziehen, der in Zeitungsinseraten eichene Standuhren mit Kirchenglocken- Steuertermine für Februar 1928 Reichssteuern 6. Februar: Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 16. bis 31. Januar. Die mit Wirkung vom 1. Januar 1928 eingetretene Steuersenkung ist zu berücksichtigen '). 15. Februar: Vorauszahlung auf Vermögensteuer. Ein Viertel des im leßten Vermögensteuer bescheid festgeseßten Betrages. 15. Februar: Leßter Tag zur Abgabe der Einkommen- bzw.Körperschaftssteuer-Erklärung für 1927. 15. Februar: Leßter Tag zur Abgabe der Umsaß- steuer-Erklärung für 1927. 20. Februar: Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 15. Februar. 29. Februar: Abgabe der Steuerkarten und Einlage bogen mit den verwendeten Steuermarken 1927 an das Finanzamt. Gewerbesteuern 8. Februar: Württembergische Gewerbesteuer. 15. Februar: Preußische Gewerbeertragssteuer (viertel jährlich). 15. Februar: Preußische Lohnsummensteuer. 15. Februar: Braunschweig ische Gewerbesteuer (vierteljährlich). 15. Februar: H a m b u r g i s c h e Gewerbeertrags- und Gehaltssummensteuer (vierteljährlich). 15. Februar: Hessisc he staatliche Gewerbesteuer. 15. Februar: Mecklenburg-Schwerinsche Gewerbe steuer. 15. Februar: Mecklenburg-Streli ß sehe Gewerbe steuer. 1) Die Lohnsteuersenkung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1928 ein. Die Ermäßigung der einzubehaltenden Steuer beträgt 15°' 0 , höchstens jedoch 2 Mk. monatlich. Die Kleinbetragsgrenze ist auf 1 Mk. monatlich erhöht. Der auf den Arbeitslohn ent fallende Steuerbetrag wird nicht erhoben, wenn er bei Zahlung für volle Monate 1 Mk., bei wöchentlicher Zahlung 0,25 Mk. nicht übersteigt. Es ist keine allgemeine Erhöhung der 100 Mk. betragenden steuerfreien Lohnbeträge eingetreten, auch keine Erhöhung der Familienermäßigungen. Die Steuer ermäßigt sich nur um 2 Mk. monatlich, 0,50 Mk. wöchentlich bzw. 0,10 Mk. täglich bei Zahlung des Arbeitslohnes für volle Arbeitstage. (II 304) klang zu einem Preise anbiefef, der erheblich unter 100 Mk. liegt? Der wirkliche Käufer einer Standuhr hat doch stets vorher eine Rundreise von Geschäft zu Geschäft an getreten und dabei über Art und Wesen der Uhr soviel Wahres und Unrichtiges gehört, daß er beim Kaufabschluß bestimmt mehr über Uhren weiß, als der Uhrmacher selbst wissen kann. Der macht also in den allermeisten Fällen das Geschäft, der die Uhr am billigsten verkauft; — — und bei dieser Jagd, gern der Billigste zu sein, unter bietet ganz zwangsmäßig ein Geschäft das andere und so ist es jeßt so weit gekommen, daß unter diesen Um ständen der Uhrmacher als Einzelhändler beim Verkauf einer Standuhr nicht einmal so viel daran verdient, wie der Fabrikant dem Grossisten zwangsmäßig unter Straf androhung festseßt. Berücksichtigt müßte doch hier auch werden, wie einfach und reibungslos sich beim Grossisten D u ß e n d Verkäufe abwickeln und wie schwer es dagegen dem Uhrmacher als Einzelhändler gemacht wird, eine einzelne Standuhr an den Mann zu bringen. Der Grossist wird bei seinem Standuhrenlager kaum einen sogenannten
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder