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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (24. Februar 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein neuer Magnet
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- ArtikelZwölf Winke für den reisenden Kaufmann 155
- ArtikelHätte man doch ... 156
- ArtikelBreguet-Uhren im Uhren-Museum der Stadt Wien (Fortsetzung) 157
- ArtikelDie alten Uhrmacher und das Öl 159
- ArtikelDer Außenhandel der Schweiz mit Uhren im Januar 1928 160
- ArtikelEin neuer Magnet 161
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 162
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 164
- ArtikelBitte, bedienen Sie sich! 165
- ArtikelVerschiedenes 165
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 166
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 166
- ArtikelGeschäftsnachrichten 168
- ArtikelBüchertisch 169
- ArtikelPatentschau 169
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 170
- ArtikelEdelmetallmarkt 170
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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162 die uhrmacherkunst der Magnete entgegengesetzt dem Kraftlinienfluß eine entmagnetisierende Wirkung ausgeht, die um so stärker wird, je größer und zusammengedrängter die Fläche des Poles ist. Er gab deshalb den Magneten eine ganz neue Form, nämlich die Hohlgestaltung, und steigerte dadurch die Leistung ganz erheblich. Er erzielte eine Material ersparnis von 60 °/ p und außerdem, was noch wichtiger ist, eine außerordentliche Leistungssteigerung, die um so bedeutender ist, je geringwertiger und billiger die Magnet- '■/£h die gesamte Polfläche verteilte und äußerst starke Feld des Hohlmagneten, gegenüber dem rechts davon, größten teils nur an den Kanten wirksamen Feldes des Vollstahl magneten auf. Abb. 4 spricht noch mehr zugunsten des Hohlmagneten durch die Tragkraftprobe der beiden Magneten. Während der erste nur 150 g und diese auch nur an den Kanten trägt, hält der Hohlmagnet sogar das Doppelte, nämlich 300 g, ohne weiteres in der Mitte. Diese Magneten sind kürzlich durch die Physikalisch -Technische Reichsanstalt in Berlin einer genauen Prüfung unterzogen ^ ^ . i Abb. 3 Feilspanbild in der Draufsicht der Pole. A = Kraftlinienfluß des Hohlmagneten gleich mäßig an der ganzen Polfläche, B=^do. Voll magnet nur an den Rändern der Polfläche Stahlsorte ist. Bei Abb. 1 sehen wir in der Mitte den aus neun einzelnen Lamellen zusammengeseßten Voll magneten, und links daneben den Hohlmagneten, der aus zwei ganzen und zwei halben, also drei Lamellen kon struiert ist. Hierdurch sind, wie Abb. 2 zeigt, sechs Lamellen überflüssig geworden. Abb. 3 gibt uns einen trefflichen Aufschluß über den Kraftlinienfluß des Feil spanbildes. Sofort fällt uns links das gleichmäßig über Abb. 4 Vollstahlmagnet (Eigengewicht 1,200 kg, Tragkraft 150 g). Hohlmagnet (Eigengewicht 0,500 kg, Tragkraft 300 g) worden, die die geschilderten Eigenschaften des Hohl magneten bestätigte. Die praktische Verwendbarkeit der Hohlmagneten kommt neben der Gewichtsersparnis be sonders für alle diejenigen Maschinen, Apparate und Instrumente in Frage, bei denen Vollstabmagnete un genügende Leistungen aufweisen. Es kommen in erster Linie Elektromaschinen aller Art, Meßinstrumente, Schwach stromapparate, Uhren usw. in Betracht. (1/330) mumm immun mumm Steuer- und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornung. Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutsdien Uhrmacher (Einheitsverband) Bewertung der freien Station beim Steuerabzug vom Arbeitslohn Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn hat die Bewer tung der Sachbezüge wie nachstehend zu erfolgen: 1. Volle freie Station (einschließlich Wohnung, Heizung, und Beleuchtung) a) für weibliche Hausangestellte und Lehrlinge monatlich 25 Mk.; b) für männliche Hausangestellte, männliche und weibliche Gewerbegehilfen und für Personen, die der Angestelltenversicherung unterliegen, monatlich 40 Mk.; c) für Angestellte höherer Ordnung, z. B. Haus lehrer, Hausdamen, Geschäftsführer, monatlich 60 Mk. 2. Freie Station (nur Beköstigung): Drei Achtel der zu 1 bezeichneten Säße. Die Säße stimmen mit den bisher geltenden überein. Eine Neubewertung der Sachbezüge tritt also mit dem 1. Januar 1928 beim Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht ein. (11/317) * Postnachnahme bei Steuerrückständen. Wir hatten in Nr. 47 v. J. der UHRMACHERKUNST mitgeteilt, daß rückständige Steuerbeträge bis zu 1000 Mk. neuerdings durch Postnachnahme eingezogen werden sollen. Das Verfahren soll den Geschäftsbetrieb der Finanzämter vereinfachen. Es ermöglicht die schnellere und bequemere Einziehung namentlich kleinerer Beträge. Eine vorherige Anmahnung erfolgt nicht, an deren Stelle die Übergabe der Nachnahmekarte. Bei Steuerpflichtigen, deren Wohnsiß vom Finanzamt weit entfernt liegt, bedeutet die Neuerung auch für den Schuldner eine Erleichterung. Während leßterer nach § 314 R. A. O., wenn Einzelmahnung erfolgte, die Zahlung bei der Finanzkasse, bei der Bank oder bei der Post zu bewirken hatte, -kann er bei Vor lage der Nachnahme unmittelbar an den Postbeamten zahlen. Die Nachnahme führt lediglich die durch die Steuer bescheide bereits bekannten und danach nicht rechtzeitig entrichteten Steuerbeträge in einer Summe auf. Ein Dritter kann also aus der Postnachnahme nicht ersehen, auf welche Steuern sie sich bezieht, übrigens würde eine Verleßung des Postgeheimnisses vorliegen, wenn Postbeamte anderen Personen nähere Angaben über solche Nachnahmen machen. Weniger bekannt dürfte sein, daß die Post dem Zahlungspflichtigen auf Verlangen eine siebentägige Einlösungsfrist gewährt und nach Ablauf dieser Frist die Nachnahme nochmals vorlegen läßt. Zahlt der Steuer schuldner dann nicht, so geht die Nachnahme an das Finanzamt zurück und wird alsdann die Beitreibungsstelle mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. Ehe die Bei treibung erfolgen kann, vergeht immer noch eine gewisse Zeit, die die leßte Möglichkeit zur Vermeidung der Durch führung der Zwangsvollstreckung bietet. (11/322)
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