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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (30. November 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuertermine für Dezember 1928
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- ArtikelGedanken zum Weihnachtsgeschäft 969
- ArtikelWann müssen sie einkaufen? 971
- ArtikelÜber moderne Ladenbeleuchtung 973
- ArtikelHemmungen mit konstanter Kraft oder konstanter Antrieb? 977
- ArtikelDie Lage der deutschen Uhrenindustrie 978
- ArtikelDie Rechtsabteilung 981
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 983
- ArtikelSteuertermine für Dezember 1928 983
- ArtikelVerschiedenes 983
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 985
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 985
- ArtikelGeschäftsnachrichten 987
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 987
- ArtikelBüchertisch 987
- ArtikelEdelmetallmarkt 987
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 988
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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DIE UHRMACHERKUNST 983 Steuer- und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornung. Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Höhere Neuveranlagung zulässig, wenn nachträgliche Buchprüfung die Unrichtigkeit des zugrunde gelegten Buchabschlusses ergibt Wenn das Finanzamt in der Annahme einer ordnungs- mäBigen Buchführung den BuchabschluB zugrunde legt und später bei der Buchprüfung die Buchung bezüglidi einzelner Posten als nicht zutreffend erachtet, so ist die ermittelte Unrichtigkeit der Buchung eine erst bekannt gewordene neue Tatsadie. Diese rechtfertigt, falls sie eine Höherveranlagung bedingt, eine Neuveranla gung. Das Finanzamt kann nicht regelmäBig vor der Veranlagung eine Buchprüfung vornehmen lassen, um sich zu vergewissern, ob die Buchergebnisse auf richtigen, den kaufmännisdien GrundsäBen und steuerlichen Vorschriften entsprechenden Buchungen beruhen und deshalb der Ge winnfeststellung zugrunde gelegt werden dürfen. (Urteil des RFH. vom 11. Juli 1928. VI. A. 731 28.) (II 656) Bei Einlegung eines Einspruchs nicht warten bis zum Tage des Fristablaufs Wer mit der Absendung einer Rechtsmittelsdirifi grundlos bis zum Tage des Ablaufs der Frist wartet, handelt schuldhaft. Eine Rechtsmittelschrift, die am Tage des Fristablaufs nach der leBten, bei DienstschluB er folgten Leerung des Briefkastens der Behörde in diesen eingeworfen wird, ist erst bei Wiederbeginn des Dienstes am nächsten Arbeitstage als eingegangen und deshalb als verspätet anzusehen. (Urteil des RFH. vom 27. Juni 1928. VI. A. 580/28.) (11/656) iiimiiiiJiiimiiiiiimiiiiMiiiiiiimmiiiiimimmiiiiiiiiMiiiiiiiimiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMi Steuertermine für Dezember 1928 Reichssteuern 5.Dez.: Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 16. bis 30. November. 20. „ Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 15. Dezember (siehe S. 724 der UHR MACHERKUNST : „Was ist beim Steuerabzug vom Arbeitslohn zu beachten?“). Gewerbesteuern 5. Dez.: Badische Gewerbesteuer, soweit monatlich er hoben. 8. „ Württembergische Gewerbesteuer. 15. „ Mecklenburg-Sch werinsche Gewerbesteuer. 15. „ Mecklenburg - StreliBsche Gewerbesteuer. 15. „ Sächsische Gewerbesteuer (vierteljährlich). 15. „ PreuBische Lohnsummensteuer, soweit nicht Sondervorschriften bestehen. (11/654) llllllllllllllllllIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHI Verschiedenes Elektronom Junghans, das ist der Name für die neue elektrische Uhr der Uhrenfabriken Gebrüder Junghans. Nach jahrelangen Versuchen wird diese elektrische Uhr ieht in den Handel gebracht. Die Lieferung erfolgt nur direkt durch die Firma Junghans. Das „Elektronom Junghans” wird mit Marine- oder Pendel gang, mit Gehwerk oder Schlagwerk (Bachgong) geliefert; der Konstruktion sind die bekannten Junghans-Werke zugrunde gelegt worden. Die Uhr wird an die Lichtleitung angeschlossen und hat Gangreserve. Da der Aufzug weder durch Motor, noch durch Magnet, noch durch Batterie erfolgt, ist ein Magnetisch werden der Werkzeuge bei Durchsicht, Reparatur usw. aus geschlossen. Besondere elektrische Kenntnisse sind für den Vertrieb, die Überwachung und Reparatur nicht erforderlich. Selbstverständlich kann aber diese Neuheit nicht eingeführt werden, wenn man sie lediglich im Laden oder Schaufenster zur Schau stellt und auf die Käufer wartet. Es ist vielmehr eine intensive Werbung bei denjenigen Personen, welche für den Kauf einer solchen Uhr in Betracht kommen, nötig. Diejenigen Kollegen, welche sich intensiv für den Vertrieb dieser elektrischen Uhr einseBen wollen, werden gebeten, sich den Katalog und weitere Unterlagen zu erbitten. Wir werden eine ausführliche Beschreibung mit Abbildungen noch veröffentlichen. (VI 1 668) Vertrieb von Uhren in Diensträumen der Deutschen Reichs bahn-Gesellschaft. Wir hatten uns bei der Deutschen Reichsbahn- Gesellschaft darüber beschwert, daB wiederholt Uhren in ihren Diensträumen feilgeboten worden sind. Unter dem 17. November 1928 hat uns die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft folgendes geschrieben: „In den mitgeteilten beiden Fällen ist den Hausierern die Genehmigung zum Vertrieb von Uhren in Diensträumen vom Dienststellenvorsteher ausdrücklich versagt worden. Als der eine Hausierer troB des Verbots in einem Dienstraum angetroffen wurde, ist er sofort daraus entfernt worden, ohne daB ein Ver kauf stattgefunden hat. In einer an alle Reichsbahn-Direktionen geriditeteten Ver fügung haben wir nochmals die Erwartung ausgesprochen, daB unsere wiederholten Verbote des Verkaufs von Waren und der Sammlung von Warenbestellungen in Diensträumen streng befolgt werden. Wie die angeführten Fälle zeigen, wird es aber trob aller Verbote Vorkommen, daB Firmenvertreter sich, wenn auch ohne Geschäftserfolge, Zutritt zu den Diensträumen zu ver schaffen suchen. In solchen Fällen wird zwar geprüft werden, ob die VorausseBungen für ein strafrechtliches Einschreiten vor liegen. Es muB aber auch von den Interessenvertretungen des öffentlichen Handels erwartet werden, daB sie ihren EinfluB in der von uns angestrebten Richtung geltend machen." Wir geben der Erwartung Ausdruck, daB die Reichsbahn nun endlich ihren verschiedenen Verfügungen aucti Geltung verschafft! (VI 1/681) Zur Itandwerksnovelle. Der Reichswirtschaftsminister hat unterm 13. November dem Reichstag den Entwurf eines GeseBes zur Änderung der Gewerbeordnung mit Begründung nach Zu stimmung des Reichsrats zur BeschluBfassung vorgelegt. Damit ist endlich die vom Handwerk seit Jahren an Stelle der Reichs handwerksordnung geforderte Handwerksnovelle dem Reichstag zur Verabschiedung zugegangen. In der Begründung zur Novelle wird darauf verwiesen, daB die rasch fortschreitende technische, wirtschaftliche und politische Entwickelung der leBten Zeit audi im Handwerk groBe Veränderungen hervorgerufen hat, denen durch geseBliche MaBnahmen Rechnung getragen werden müsse. Vor allem handele es sich darum, das Wahlrecht zu den Handwerks kammern der organisatorischen Lage des Handwerks und der Entwickelung der allgemeinen Anschauungen anzupassen, ferner darum, Listen aufzustellen, in die alle selbständigen Handwerks betriebe einzutragen sind, um unter gleichzeitiger Eindämmung der Streitigkeiten zwischen Handwerkskammern einerseits, Industrie- und Handelskammern andererseits nicht nur eine organisatorische Klärung der berufsständigen Zugehörigkeit einzelner Betriebe, sondern auch die Grundlagen für die Wahlen zu den Handwerkskammern sowie für statistische Erhebungen über den Umfang und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handwerks zu ermöglichen. Die Änderung des Wahlrechts zu den Handwerkskammern bedinge wiederum die Änderung zahl reicher Vorsdiriften über das Wahl- und Stimmrecht zu und in den Innungsversammlungen. So ersdieinen denn auch als die wichtigsten Stücke der Novelle die Handwerksrolle und die Regelung des Wahlrechts. Nach den vorgesehenen Bestimmungen hat die Handwerkskammer ein Verzeidinis zu führen, in das diejenigen Gewerbetreibenden einzutragen sind, die in dem Bezirke der Handwerkskammer selbständig ein Handwerk als stehendes Gewerbe ausüben. Ein Handwerksbetrieb, der mit einem Unternehmen der Industrie, des Handels oder der Landwirtschaft verbunden ist, wird nur dann in die Handwerksrolle eingetragen, wenn er dem Gesamt unternehmen gegenüber insoweit selbständig ist, daB in ihm nicht überwiegend Neuanfertigungen, Änderungen und Reparaturen für das Gesamtunternehmen ausgeführt, sondern überwiegend Waren zum AbsaB an Dritte auf Bestellung hergestellt oder handwerk liche Leistungen auf Bestellung Dritter bewirkt werden. Aktien gesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien werden
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