Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Technische Neuerungen an Uhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- ArtikelDer erste Viertaktmotor des Münchener Uhrmachers Christian ... 101
- ArtikelDer Front die Treue durch Leistungsentfaltung im Betrieb 102
- ArtikelWohin gehört die Stoppuhr? 103
- ArtikelMagnetismus und magnetische Werkstoffe 104
- ArtikelDas Polieren und Reinigen von Uhrgehäusen 108
- ArtikelDie Anwendung des Flume-Werksuchers 109
- ArtikelNeuordnung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft 110
- ArtikelDie Kunstuhren Isaak Habrechts 110
- ArtikelTechnische Neuerungen an Uhren 111
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 111
- ArtikelZwei Jubiläen im Wiener Uhrenmuseum 113
- ArtikelPersönliches 113
- ArtikelInnungsnachrichten 113
- ArtikelAnzeigen 114
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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JAHRGANG / 1942 / NR. 10 111 cchnische Neuerungen an Uhren zue Reiseuhr Eine L S Mayer G. m. b. H. in Frankfurt a. M. durch Gebrauchs- ater geschützte Erfindung betrifft eine Reiseuhr die in einem Be iter herausklappbar angeordnet ist. Der Schutzkasten ist bis aut ,en Wandungsausschnitt allseitig geschlossen und weist einen den .sschnitt abdeckenden Klappdeckel auf; dieser ist mit an einer Kante iderseits vorstehenden Zapfen in Gleitschienen des Ausschnittes ge- rt und nimmt an der Rückseite die Uhr auf. Die Gleitschienen er- ecken sich über die ganze Höhe des Ausschnittes und sind derart r Ebene der den Ausschnitt aufweisenden Wand geneigt, daß in der ,en Endstellung der Zapfen die Vorderseite des Deckels und in der deren Endstellung das Zifferblatt der Uhr in die Ebene des Wan- mgsausschnittes eingeklappt werden kann. Zweckmäßig ist die Uhr nseitig an einem Rahmen auf der Rückseite des Deckels angelehnt, daß sie von diesem zum Zugang zu den Stell- und Aufzugsmitteln geklappt werden kann. > Ham prillt 'kspoli id dur n und nterbn sehen tschaf n als oll ei den en. stellui its. dverl ■n ein desF abri teuchtigkeitsschutz für Uhren Bei in feuchten Betriebsräumen, z. B. Molkereien, Brauereien usw., erwendeten Uhren hat sich herausgestellt, daß trotz vollkommen asser- und gasdichter Ausführung des Gehäuses das Uhrwerk durch Innern des Gehäuses sich bildendes Schwitzwasser derart an- egriffen wird, daß die Uhr schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit Inbrauchbar wird. Dieser Ubelstand wird nach einem von der AEG, erlin, gemachten und ihr durch Gebrauchsmuster geschützten Vor- lag dadurch behoben, daß in dem wasser- und gasdichten Gehäuse n zur Trockenhaltung des Gehäuseinnern dienender, Feuchtigkeit aui- tugender, regenerierbarer, chemischer Stoff Verwendung findet. Das ußgehäuse für die Uhr ist zwecks Befestigung an der Wand mit drei ■geneinander, um 120° versetzten Angüssen versehen. Ander untersten teile des Gehäuses ist eine Gewindeöffnung vorgesehen, in welche ne Stopfbuchse für die Einführung der Feuchtraumleitung eingesetzt ird. Den vorderen Abschluß des Gehäuses bildet ein Deckel mit nem Uhrglas. Die Abdichtung des Glases nach außen nach dem Be- iebsraum hin erfolgt mittels eines plastischen Kitts. Die Abdichtung es aufklappbaren Deckels erfolgt mittels Rundgummis, der in eine ille auf der Innenseite des Deckels eingelassen ist. Um das Innere es Gehäuses absolut trocken zu halten, d. h. um die im Gehäuse ein- eschlossene Luft noch zusätzlich zu entfeuchten, ist an der Unter- eite des Gehäuses eine Kapsel mit einem Feuchtigkeit aufsaugenden, hemischen Stoff vorgesehen. Somit ist die Bildung von Schwitzwasser, clches auch bei geschlossenen Gehäusen auf treten kann, hier aus- eschlossen. Di6 Kapsel mit dem Trockenmittel wird in einen Bügel littels einer Schraube eingeklemmt. Um den Zustand des Trocken- littels von außen her beobachten zu können, wird ein Reagenspapier !B in einer Hülse so angebracht, daß es bei Überprüfen der Uhr von außen her ohne weiteres durch das Schauglas zu erkennen ist und bei Sättigung des Trockenmittels rechtzeitig eirnj Regenerierung oder ein F'rsatz des Trockenmittels vorgenommen werden kann. Neue 24-Stunden-Uhr Das Zifferblatt der neuen Uhr ist 24 mal unterteilt und nicht, wie sonst üblich, 12 mal, so daß ein Ablesen der jeweiligen Zeit einfach ist und eine Umrechnung nicht vorgenommen zu werden braucht. Der Stundenzeiger, der üblicherweise in seinem Umlauf vom Minutenzeiger abhängig ist, also mit der Bewegung des letzteren zwangsläufig mitgeht, wird jetzt in seiner Umlaufgeschwindigkeit gegen diejenige des Mi nutenzeigers genau um die Hälfte durch ganz einfach auszuführende Veränderung des Kuppelungsmittels zwischen den beiden Zeigern herab gesetzt. Die bisherigen Um laufsgeschwindigkeiten von Minutenzeiger und Sekunden zeiger bleiben vollkommen un verändert, so daß nur die Um laufsgeschwindigkeit zwischen Stunden- und Minutenzeiger geändert zu werden braucht. Der in ausgezogenen Linien dargestellte Stundenzeiger 5 zeigt auf die Ziffer 6, der gleichartig wiedergegebene Mi nutenzeiger 6 auf die volle Stunde „24“; demnach gibt die eingezeichnete Uhrstellung die volle Stunde 6 Uhr an. Das gleiche Zeigerpaar weist in entsprechenden beispiels weise anderen Stellungslagen, und zwar in durch •—■—•—■— bzw. Linien ange deuteten Weise, auf die Zeitpunkte 3.35 Uhr und 19.45 Uhr hin. Bei durchsichtigen Zifferblättern werden die Zickzacklinien, auf denen die Stundenziffern sich befinden, in zweckmäßig durchsichtigen und ent sprechend unterschiedlich abgetönten Farben gehalten, um die Sicht barkeit des Zifferblattes und das Erkennen der jeweiligen Zeiger stellungen mit größtmöglicher Sicherheit zu gewährleisten, auch in der Dunkelheit. Für Uhren, welche der Fernwirkung dienen sollen, wird für die Felder der beiden Stundenserien ein unterschiedlich abgetöntes Zweifarbensystem oder ein sonstwie diesbezüglich unterschiedlich ge haltenes System angebracht sein. Igekemekau der „Ql” - DCuntt Var um Lehrverträge rechtzeitig abschließen? I Der Rcichsstand des deutschen Handwerks hat in diesen Tagen larauf hingewiesen, daß Handwerksbetriebe, deren Meister sich grobe Perstöße gegen die Lehrlingshaltung haben zuschulden kommen lassen, lei der Zuteilung von Lehrlingen von vornherein auszuschalten sind. Zu lolchen groben Verstößen rechnet der Reichsstand auch den Fall, daß fin Meister sich weigert, rechtzeitig einen ordnungsmäßigen Lehrvertrag Ibzuschließen. I Diejenigen Lehrmeister, die zum 1. April einen neuen Lehrling ein- lestcllt haben, müssen wissen, daß nach § 126 b RGO. der Lehrvertrag pinnen vier Wochen nach Beginn der Lehrzeit schriftlich abzuschließen Ist. Die Versicherung der Probezeit hat mit dem Termin des Ab- chlusscs des Lehrvertrages nichts zu tun. Die Probezeit ist im Lehr- rertrag zu vereinbaren, nicht aber der Lehrvertrag am Ende der Probe- feit abzuschließen. Die Lehrmeister, die nicht sofort den Lehrvertrag abschließen, ■schädigen sich in finanzieller Hinsicht selbst. Sie müssen einmal bei der Riäteren Anmeldung des Lehrlings die erhöhte Einschreibegebühr e ^' Fichten, zum anderen sind sie auch nicht in der Lage, rechtzeitig die nrbeitslosenversicherungsfreiheit für den Lehrling zu beantragen, weil jtie die Befreiungsanzeige nicht form- und fristgerecht bei der zu ständigen Krankenkasse einreichen können. Formgerecht ist die Be- Treiungsanzeige dann, wenn der Lehrvertrag binnen vier Wochen seit Beginn des Lehrverhältnisses abgeschlossen wird, und fristgerecht dann, *enn die Befreiungsanzeige innerhalb drei Tagen nach Abschluß ein igereich t wird. Wenn diese Befreiungsanzeige nicht gestellt wird, muß der Lehr meister von Beginn der Lehrzeit an bis zur Einreichung der Befreiungs anzeige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Um das zu ver hindern, hat der Reichswirtschaftsminister durch einen Erlaß vom 2. Januar 1941 bereits darauf hingewiesen, daß unbeschadet der Fest legung einer Probezeit der Lehrvertrag von den Handwerkern schon vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen und dann so rechtzeitig dei Krankenkasse vorgelegt werden soll, daß eine Entscheidung über die Befreiung des Ausbildungsverhältnisses von der Beitragspflicht zur Ar beitslosenversicherung noch möglich ist, bevor bereits die ersten Bei träge fällig geworden sind. Jeder Lehrmeister, der zum 1. April Lehr linge eingestellt hat, sollte dies in seinem eigenen Interesse beachten. Ruhen des Betriebes bei Einberufung Der Krieg ließ es notwendig erscheinen, das Handwerksrecht den veränderten Verhältnissen anzupassen. Das geschah durch die Verord nung vom 17. Oktober 1939. Sie bestimmte, daß der Betrieb eines selb ständigen verheirateten Handwerksmeisters, der zur Wehrmacht oder zur Dienstverpflichtung einberufen ist, von seiner Ehefrau auch dann weitergeführt werden kann, wenn diese die Voraussetzungen zur Ein tragung in die Handwerksrolle nicht erfüllt. Der Betrieb eines ein- berufenen selbständigen unverheirateten, verwitweten oder geschie denen Handwerkers kann von einem Stellvertreter fortgefuhrt werden, der die Gesellenprüfung in dem betreffenden Handwerk bestanden hat. Die gleiche Regelung wurde getroffen,'wenn es sich um eine juristisc e Person oder um einen handwerklichen Nebenbetrieb handelte. Auch hier genügte es, wenn solche Betriebe von Personen geleitet werden, welche die Gesellenprüfung in dem einschlägigen Handwerk bestanden haben. Diese Vorschriften finden auch dann Anwendung, wenn die
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