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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (29. Mai 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer und Recht (Folge 4/5)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Übergewinnerklärung im Uhrmacherhandwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- ArtikelDie deutsche Kultur in Böhmen und Mähren 115
- BeilageSteuer und Recht (Folge 4/5) 7
- ArtikelDie deutsche Kultur in Böhmen und Mähren 117
- ArtikelDie Front berichtet 117
- ArtikelWas ist "Zeit"? 118
- ArtikelFür die Werkstatt 118
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 118
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 119
- ArtikelZeugen handwerklicher Kunst 119
- ArtikelHerr Anton Filius † 120
- ArtikelPersönliches 120
- ArtikelBuchbesprechung 120
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 120
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Entgelt zur Kürzung gebracht werden. Wegen der Höhe dieser Summe vgl. die Anleitung auf Seite 3 des Erklärungsformulars. Im iihrigen gilt für diesen Abzug das upter 7 Gesagte. 9. Sonstige Absetzungen: Hier kommt ein Kürzungsbetrag hauptsächlich in bezug auf die Gewerbesteuer in Frage, wenn sich der Gewinn des jeweiligen Ge schäftsjahres gegenüber dem Vorjahr erhöht hat. Die Gewerbesteuer berechnet sich bekanntlich nach dem Gewerbeertrage des Vorjahres. Die auf den Gewinn eines Jahres entfallende Gewerbesteuer ist also stets erst im nächsten Geschäftsjahr zu zahlen und belastet dem entsprechend diesen Gewinn. Bei wechselnder Gewinnhöhe können sich hierdurch für die Übergewinnberechnung Verschiebungen und Härten ergeben. Deshalb ist es zulässig, die Gewerbesteuer-Unterschiedsbeträge auf das Jahr zu nehmen, zu dem sie wirtschaftlich eigentlich gehören. Bei steigendem Gewinn ergibt sich für das Jahr mit dem erhöhten Ge winn eine Absetzung, die unter VI, 9 geltend zu machen ist, bei fallen dem Gewinn eine Hinzurechnung, die unter V, 5 zugeschlagen werden muß. Beispiel : Gewerbegewinn des Jahres 1937 25 000 /SÄ Gewerbegewinn des Jahres 1938 20 000 wä Zu zahlende Gewerbesteuer laut dein Steuerbescheid fiir das Rechnungsjahr 1939 JJ00 Im Jahre 1938 gezahlte Gewerbesteuer 21UU mm, Mithin dem steuerpflichtigen Gewinn für 1938 hinzu rechnen 309 m Gewerbegewinn des Jahres 1939 30 000 /SÄ Zu zahlende Gewerbesteuer laut dem Steuerbescheid für das Rechnungsjahr 1940 2800 i*Ä Im Jahre 1939 gezahlte Gewerbesteuer 1900 m, Mithin vom steuerpflichtigen Gewinn des Jahres 1939 ah- zusetzen 900 otä Gewerbegewinn des Jahres 1940 40 000 /SÄ Zu zahlende Gewerbesteuer laut dem Steuerbescheid für das Rechnungsjahr 1941 • • ■ 3800 Im Jahre 1940 gezahlte Gewerbesteuer 2000 Rückstellung für Gewerbesteuerrestbeträge in der Bilanz 1940 550 mm, 2550 m Mithin vom steuerpflichtigen Gewinn des Jahres 1940 a b - zusetzen 1250 m VII. Berichtigter Betriebsgewinn Unter VII, 1 ist nach Vornahme der Hinzurechnungen zum steuerpflichtigen Gewinn und nach Kürzung der Absetzungen der sich ergebende Betriebsgewinn in Reichsmark auszuweisen. Dieser Gewinn wird nun in Prozenten zu dem jeweiligen Jahres umsatz umgerechnet. Die ermittelte Prozentzahl kommt unter VII. 2 zum Ansatz. Da nach der Anweisung des Reichskommissars für die Preisbildung vom 23. November 1941 der Vergleichs gewinn für das Jahr 1940 um 10% gesenkt werden muß, ist der Prozentsatz für das Jahr 1938 um 10% zu verkleinern. Der neue Prozentsatz wird unter VII, 3 aufgeführt. VIII. Leistungszuschlag, -abschlag Betriebe, die durch Anschaffung neuer Maschinen u. dgl. ihre Kosten gegenüber dem Vergleichsjahr vermindert haben, können einen Leistungszuschlag in Anspruch nehmen. Andererseits müssen Betriebe mit veralteten Maschinen und Einrichtungen, bei denen die Betriebskosten außergewöhnlich hoch liegen, einen Leistungs abschlag machen. Die Zu- und Abschlge sind in Prozenten aus zudrücken und in einer Anlage zur Gewinnerklärung näher zu begründen. IX. Angemessener Gewinn in Prozenten Der angemessene Gewinn in Prozenten ergibt sich aus dem berichtigten Betriebsgewinn des Vergleichsjahres unter Berück sichtigung des eventuellen Leistungszu- oder -abschlages. rur das Jahr 1939 ist von dem Prozentsatz unter VII, 2, für das Jahr 1940 von dem Prozentsatz unter VII, 3 auszugehen. X- Angemessener Gewinn in Reichsmark Hier sind jetzt die Beträge einzustellen, die heraus ^ m en wenn von den unter I angegebenen Umsätzen der Jahre 1939 un 1940 die unter IX ausgewiesenen Prozente der betreffenden Jahre errechnet werden. n Bei gestiegenem Umsatz liegt demnach der angemessene Ge- winn entsprechend höher als der Vergleichsgewinn. Das ist an sich zulässig, jedoch nur dann, wenn Kapitaleinsatz un d W agnis gestiegen sind. Trifft das nicht zu, gilt der Gewinn des er gleichsjahres als angemessener Gewinn (vgl. Kommentar von Bauch-Patt-Prange). . , Bei gesunkenem Umsatz'ist der berichtigte Betriebsgewinn (VII 1) des Vergleichsjahres der angemessene Gewinn. Eine Überschreitung dieses Betrages braucht nicht vorgenommen zu werden (vgl. den eben genannten Kommentar). XI. Übergewinn Übergewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Summen unter VII, 1 und X. XII. Einkommen- und Körperschaftsteuer Von dem Übergewinn wird die darauf entfallende Ein kommen- bzw. Körperschaftsteuer abgezogen. Wie die Berech nung vorzunehmen ist, zeigt das Beispiel in der Anleitung Seite 3 des Erklärungsformulars. (Die Einkommensteuertabellen tur 1939 und 1940 sind in den Nummern 24/1940 ( Und 20/1941 der „Uhrmacherkunst“, Beilage „Steuer und Recht . veröffentlicht.) XIII. Abführungsbetrag Durch Kürzung der abzusetzenden Einkommen- bzw. Körper schaftsteuer ergibt sich nunmehr der Abführungsbetrag. Da eine Ubergewinnabführung nur für die Kriegszeit vor zunehmen ist, muß der für das Geschäftsjahr 1939 ermittelte Ab führungsbetrag entsprechend dem Zeitraum, der von dem Ge schäftsjahr auf die Kriegszeit entfällt,-aufgeteilt werden. Soweit das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, kann das in der Weise geschehen, daß von dem Gesamtabführungsbetrag ein Drittel (für die Monate September — Dezember 1939) ge nommen wird. Dem Betriebsinhaber steht es aber auch frei, als Verteilungsschlüssel den Prozentsatz zugrunde zu legen, der sich bei einer Umrechnung des in den Monaten September—Dezember 1939 erzielten Umsatzes zu dem Gesamtumsatz des Jahres 1939 ergibt. Aus Wirtschaftskreisen ist vorgeschlagen worden, sowohl den angemessenen Gewinn als auch den berichtigten Betriebsgewinn des Jahres 1939 im Verhältnis der Umsätze der Monate September bis Dezember in den Jahren 1938 und -1939 zu den Gesamt umsätzen der beiden eben genannten Jahre aufzuteilen und diese beiden Gewinnzahlen miteinander zu vergleichen. Das gibt in den Fällen, in denen sich die Umsätze der einzelnen Monate ver lagert haben, unter Umständen ein völlig verändertes Bild. Beispiel: Umsätze I 938 1939 In den Monaten Januar—August ^ nnn In den Monaten September—Dezember . 40 000 WM, 50 **** Gesamtumsätze 100 000 M, 150 000/»Ä Der Umsatzanteil in den Monaten September bis Dezember beträgt also 40 % ao /» h Stellt sich nun der berichtigte Betriebsgewinn des Jahres 1939 auf ,■ • ■ • .> ; • • • ^ ‘ is non aui und der angemessene Gewinn auf 12 % von 150 000 . _■ 18 000 so beträgt der Übergewinn nach der vereinfachten Be- rechnung Ü nnn Davon ein Drittel 3 000 «Ä Bei prozentualer Verteilung der Gewinne kommt folgende Berechnung heraus: Berichtigter Betriebsgewinn 27 000 #Ä 9 «oo £tÄ Davon 33 1 /* % ^ /»j. Angemessener Gewinn 1 Davon 40 % I^OOJÄ Verbleibt ein Übergewinn von nur 1 800 ÄÄ Die vorstehende Berechnung ist für die Uhrmacher insofern von Wichtigkeit, als bei ihnen durch die Edelmetallbeschlagnahme die Umsätze in den Monaten September — Dezember 1939 fast durchweg erheblich abgesunken sind, die erhöhten Gewinne des Jahres 1939 zu einem großen Teil also aus den vermehrten Um- sätzen der Monate Januar—August 1939, d. h. der Zeit vor dem Kriegsbeginn, stammen. Ob sich die Preisüberwachungsstellen der angegebenen Be rechnung anschließen werden, steht im Augenblick noch nicht fest Soweit die Uhrmacher die vorstehende, von der allgemeinen Norm abweichende Ermittlung des Übergewinnteilbetrages 1939 für sich in Anspruch nehmen wollen, empfiehlt es sich dem Er klärungsformular eine genaue Berechnung und eine kurze Be gründung beizulegen. Sonderregelung für die Ostmark, den Sudetengau und die Gebiete mit Steuervorteilen Die für diese Gebiete vorgesehenen steuerlichen Sondervor teile (z. B. Bewertungsfreiheit, Aufbaurücklage) finden auch bei der Ubergewinnberechnung entsprechende Berücksichtigung, iJem Erklärungsformular ist hierfür eine Anlage beigefugt. Es handelt sich nur um wenige Fragen, deren Beantwortung keine Schwierig keiten bereitet. Sonderregelung für die eingegliederten Ostgebiete Da für die eingegliederten Ostgebiete ein Vergleichsjahr nicht herangezogen 'werden kann, nehmen die diesbezüglichen Betriebe ihre Ubergewinnberechnung auf Grund eines besonderen Erklärungsformulars „R“ nach Richtpunkten vor. Die Richtpun te werden von den örtlichen Preisüberwachungsstellen bekannt gegeben. Abführung des Obergewinns Der in dem Erklärungsformular ermittelte Ubergewinn-Ab- führungsbetrag ist gleichzeitig mit der Einreichung des Formulars unaufgefordert zu entrichten. Die Zahlung hat aber nicht an die Preisüberwachungsstelle, sondern an das für den Be trieb zuständige Finanzamt zu erfolgen. Bei der Einzahlung sind die Steuernummer und die Bezeichnung „Ge winnabführung nach § 22 KWVO.“ anzugeben. Eine Ausnahme von dieser sofort und selbständig zu er füllenden Abführungspflicht besteht für die Betriebe in den ein gegliederten Ostgebieten, im Memelland und im Gebiet der früheren Freien Stadt Danzig. Diese Betriebe brauchen den Über gewinn erst nach Erhalt eines entsprechenden Bescheides der Preisüberwachungsstelle abzuführen. Eine Zahlungdes Übergewinns hat allgemein nicht zu erfolgen, wenn der A b f ü h r u n g s b e t r a g 9
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