Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (20. März 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Uhrmacher-Lehrwerkstatt "WEMPE"
- Autor
- Drieselmann, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berufsausbildung des Lehrlings im Kriege
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Humor um die Uhr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- ArtikelEine vom Kunden "selbst reparierte Uhr" macht mehr Arbeit als ... 55
- ArtikelEhrenmeister des Handwerks Robert Bosch † 55
- ArtikelBitte, vergleichen Sie . . . ! 56
- ArtikelLeonardo da Vinci und die Uhr 57
- ArtikelWie steht es um die wasserdichte Uhr? 58
- ArtikelDie Uhrmacher-Lehrwerkstatt "WEMPE" 59
- ArtikelBerufsausbildung des Lehrlings im Kriege 60
- ArtikelHumor um die Uhr 60
- ArtikelDas Aufsetzen einer Breguet-Spiralfeder 61
- ArtikelFür die Werkstatt 62
- BeilageSteuer und Recht (Folge 3) 5
- ArtikelDie Kosmos-Sternkarte 63
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 63
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 64
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 64
- ArtikelPersönliches 65
- ArtikelInnungsnachrichten 65
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 65
- ArtikelAnzeigen 66
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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60 UHRMACHE rc*uii jAjjj soll erstens dem Lehrmeister und allen denjenigen, die für die Berufs ausbildung verantwortlich sind oder an ihr Interesse haben, auch dem Arbeitenden selbst, ein möglichst genaues und anschauliches Bild geben von den Leistungen und der Arbeit der Lehrlinge; sie soll zweitens ein Erziehungsmittel für die Lehrlinge sein. Es werden auf einer Tabelle in gewissen Zeitabständen die Werte eingetragen, die der Lehrling im Laufe dieser Zeit in Leistung (Güte der Arbeit), Arbeitszeit und Führung erreicht hat. Durch Verbinden dieser Punkte ergibt sich ganz nach der Eigenart des Lehrlings eine mehr oder weniger an- oder absteigende Kurve, woraus für alle d« Interessierten zu sehen ist, „wo es noch fehlt“. Man kann weiterhin für Lehrlinge des gleichen Lehrjahres gU Arbeiten zur gleichen Zeit verrichten lassen. Die sich daraus ergei den Unterschiede sind im Durchschnitt gesehen ein untrügliches Ufo zur Bewertung des einzelnen. Abschließend kann gesagt werden, daß bei Erkenntnis der Wj^ keit der Berufsausbildung unseres Nachwuchses sich keiner der Vm wortung entziehen kann, ohne sich außerhalb der Gemeinschaft zu sti ür! Berufsausbildung des Lehrlings im Kriege Planmäßige Ausbildung auch bei produktiver Tätigkeit des Lehrlings Der geordneten Ausbildung des jugendlichen Nachwuchses be gegnen in der Kriegswirtschaft manche Schwierigkeiten. Die von den Partnern des Lehrvertrags übernommenen Pflichten sind daher im Kriege besonders ernst zu nehmen. Infolge des Mangels an Arbeits kräften werden heute dem Lehrling neben der ausbildenden Tätigkeit vielfach auch andere Arbeiten, insbesondere für den Betrieb und damit für die Kriegswirtschaft nützliche Arbeiten übertragen. Die 1 rage, ob und inwieweit dieser auf den gegenwärtigen Verhältnissen beruhende Zustand mit den gesetzlichen und vertraglichen Verpflich tungen aus dem Lehrverhältnis in Einklang steht, hat die maßgebenden Stellen in letzter Zeit häufig beschäftigt. hm Fehler bei der Einteilung der Lehrlinge bildet vielfach das larallellaufen des Ausbildungsganges von Lehrlingen, für die dann ent weder nicht genügend Ausbildungsplätze oder Ausbildungsmaterial zur Verfügung stehen. Nachteile, die für Lehrling und Betrieb entstehen, wenn der Lehrling zu lange in der gleichen Tätigkeit und daher ein seitig ausgebildet wird, sind durch eine planmäßige Einteilung de s Au s bi I dungsganges sowohl bei einem einzigen als auch bei einer Vielzahl von Lehrlingen zu vermeiden. Dabei ist auch darauf zu achten, daß eine sinnvolle Reihenfolge bei der Ausbildung in den ein zelnen Tatigkeitsarten gewahrt ist. Dies gilt auch für die Ausbildung ""in U T’u V ° n ° ch Vicl dadurch gesündigt wird, daß dem Lehrling oft willkürlich nach den gerade bequemsten organisatorischen Bedingungen eine Tätigkeit zugewiesen wird, bei der es ihm dann oft schwerfällt die Zusammenhänge zu übersehen. Der für die Ausbildung Verantwort liche muß dem Lehrling innerhalb der praktischen Tätigkeit die Zu sammenhänge der einzelnen Geschäfts- bzw. Arbeitsvorgänge immer wieder vor Augen führen. Zweckmäßig ist eine allgemeine Unterweisung vor Beginn der Ausbildung und Zwischenprüfungen sowie theoretische Unterweisungen innerhalb der einzelnen Abschnitte der Ausbildung, da die Berufsschule die theoretische Unterweis u n g a 111 Arbeits platz nie voll ersetzen kann. Bei der heute gebotenen Intensivierung der Ausbildungstätigkeit ist cs zweckmäßig den Lehrling anzuweisen, in dem jeweils praktisch durchlaufenen Arbeitsgebiet auch selbst seine theoretischen Kenntnisse zu vertiefen Der Lehrbetrieb sollte daher auch im eigenen Interesse für den Lehr!mg das notwendige Lehrmaterial zur Verfügung halten. Es ist wesentlich, daß theoretische uiul praktische Ausbilduni» 2JX Igrtä Humor um die tikr „Haben Sie eine Weckeruhr, die Mädchen weckt, ohne daß dabei das ganze I laus aufwacht?“ „Nein, leider nicht — — wir haben nur die üblichen, wovon das ganze Haus geweckt wird, bloß nicht das Mädchen!“ Deike M Hand in Hand gehen. Wird ein Buch in der Zeit gelesen, in der ^seit« darin behandelten Geschäfts- und Arbeitsvorgänge gerade prakti " Schni durchlaufen werden, so hat der Lehrling hiervon einen viel grüß« Nutzen. Auf Grund von Untersuchungen und inzwischen gemachten Flr- fahrungen ergab sich, daß bei planmäßiger Gestaltung der Ausbildung eine Verbindung der Ausbildungstätigkeit mit der produktiven Tätig keit durchaus ermöglicht und das gestellte Lehrziel erreicht werden kann. Daher werden seitens der zuständigen Stellen gegen die im Kriege unvermeidliche Heranziehung von Lehrlingen zu produktiven Arbeiten Einwendungen nicht erhoben, sofern dies i.n einem Maß ge schieht, welches die Erreichung des Ausbildungszieles nicht stört. Für den Betriebsführer oder Lehrmeister, der heute seinen Lehrling mehr als sonst zu produktiven Arbeiten einsetzen muß, erwächst in er höhtem Maße die Aufgabe, den Ausbildungsgang planmäßig zu ge stalten und die eigentliche Ausbildungstätigkeit zu intensivieren. Fehler, die bei der Ausbildung der Lehrlinge unterlaufen, müssen sieh unter den gegebenen Verhältnissen besonders stark auswirken. Die Frage der Lehrlingsvergütung spielt wegen der i stärkten Heranziehung der Lehrlinge zu nützlichen Arbeiten heute c besondere Rolle. Die bisher ergangenen Anordnungen der Reichsti, händer regeln im allgemeinen nur die Vergütung der Mehrarbeit, d der Überstunden des Lehrlings, nicht dagegen die innerhalb der rt^ mäßigen Arbeitszeit geleistete produktive Mehrarbeit! Lehrlings. Die Einstufung des Lehrlings in die Lohn- bzw. Gehal gruppe eines jugendlichen Gesellen, Hilfsarbeiters bzw. Angestelli einer Tarif- oder Betriebsordnung ist im allgemeinen abzulehnen, sie geeignet wäre, von der Seite der Pnitlohnung den Charakter Lchrverhältnisses als Erziehungs- und Ausbildungsverhältnis zu einträchtigen und das Lehrverhältnis mehr und mehr in ein reines beitsverhältnis zu wandeln. Einer angemessenen pauschalen Vergiitu, der besonderen, dem Betrieb nützlichen Dienste des Lehrlings (et zu Ostern, Pfingsten, Weihnachten oder jeweils am Ende gewisser A bildungsabschnitte) dürften Bedenken nicht entgegenstehen. C, Reichstreuhänder der Arbeit wird entsprechenden Anträgen seine Z Stimmung in der Regel nicht versagen. Pflicht zum Berufsschulbesuch und Folgen der Versäumnis Die notwendige theoretische Ergänzung der praktischen Lehrau hildung bildet der Unterricht in der Berufsschule. Die Lehrlinge sii bis zum Ende der Lehre berufsschulpflichtig. Vom Beml Schulbesuch befreit sind Lehrlinge, die in einer Innungsschule od sonstigen Fach- oder Werkschule ausgebildet werden. Nach einem! iher i laß des Reichsarbeitsministers vom 1. Februar 1939 sind Lehrlinge.il nen ' die Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung mit Erfolg abgele imdte haben, für den Rest des Schuljahres von der Berufsschulpflicht befre isna Der Berufsschulunterricht ist ein Teil der Ausbildung, der, wenn nicht in der Schule erfolgen würde, im Betrieb erfolgen müßte. DaL sow ohl der Lehrling die Pflicht, die Berufsschule regelmäßig u pünktlich zu besuchen, als auch der Lehrherr verpflichtet ist, den Lek hng zum regelmäßigen Besuch der Schule anzuhalten. W'er den Sch L . .. “iiiuuaiLni. ” CI Utll Jvm nru |j besuch versäumt, kann zwangsweise durch die Polizei der Schule i .g en ÖCIUnrt vvf' r d i - * n I ^ i* T olirKa«»*« U>mr J„ D»L«r.'iL n »uk . ~ ßcfhhrt werden. Der Lehrherr bzw. der Betriebsführer muß sich solchen Fällen an die Schulleitung wenden, die den Antrag auf pol jj^g z e i 1 i c h e Maßnahmen stellen kann. Da der Lehrling von di .| JSS( Arbeit nur zu dem besonderen Zweck des Besuches der Berufsschu j e ^ freigestellt wird und im allgemeinen die Pflicht zum Berufsschulbesus |j[ te wie die Arbeitspflicht Gegenstand der Lehrverträge ist, stellt das m entschuldigte Versäumen der Berufsschule einen Arbeitsvertragsbra UCKe dai. Während jedoch bei pflichtwidriger Versäumnis der Arbeiten jj^jj un Betrieb der Rcichstreuhänder der Arbeit die gegebenenfalls zu e [ ess j greifenden Maßnahmen einleitet, obliegt bei Versäumnis der Beruf ^ schule dem Leiter der Berufsschule die Ergreifung der geboten e Cr J. scheinenden Maßnahmen. Auf Grund des Reichsschulpflichtgeset« ^ r 4uli ,93 8 (in Kraft seit 1. April 1939) kommen Geldstrafe visc] mul Haft in Frage, Die Strafverfolgung wird in der Regel im Weg „jj i er polizeilichen Strafverfügung durchgeführt. In schwereren Fällen fl " folgt die Strafverfolgung durch die Gerichte. Der Wechsel des Berufs fi ftzer ii oder undls < leist de ber i . k L ‘ nn J m , Laut I ? t,cr Ausbildung erkannt wird, daß der Lehrling ( cn betreffenden Beruf keine Neigung oder Eignung besitzt, ist es allgemeinen besser, den einmal als zweckmäßig erkannten Beru Wechsel vorzunehnien, als den Jugendlichen für einen ihm nid* 1h n C rn er . vorzubereiten. Der Lehrling hat die Möglichkeit ! ! i J a u Lehrverhältnis zu kündigen. Der Lehrling bzw. ^ese z ic c ertretcr kann durch Erklärung gegenüber dem Lehrherf inT k , VCI v a ^ mit einer Frist von 4 Wochen aufkündigeii. Er bedai j n jedoch der Zustimmung des Arbeitsamtes. Die Inanspruchnahme * !l e V? . I- d ? r f crufsbe ratung ist in' solchen Fillj Ü>r /ln r, i • hierdurch eine eingehende Beratung, gegebenenfsü durch eine Eig.umgsuiitcrsuchung, die wirkliche Neigung und Eignu#“* ' i ^ . r M1 ^ s l . mtc r h er hcksiehtigung der Fansatz- und Faitwicklunp kann C n m (kn einzelnen Gewerbezweigen festgestellt wer* uns Da d. i ihres Spira 1 eit gel Na. essen och fi nruhs nd o >ie m ‘Urz
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