durchführen läßt, du sie meisi Privatverhältnisse empfindlich berührt. Deshalb stimmt die Deputation für gänzlichen Ausfall des letzten Satzes. Ist cs ferner, wie der Deputation versichert ward, die Absicht der Regie rung, mehrere an einem Orte zeither bestandene Landgemeinden nur dann zur Vereinigung in eine Gemeinde zu nöthigcn, wenn deren Fluren unter einan der liegen, und entspricht dicß ganz auch der Absicht der Deputation, so em pfiehlt sich die Einschaltung der Worte: „deren Grundstücke nicht in sich abgeschlossene Fluren bilden" nach dem Worte: „ Landgemeinden". Zu §.19. Der letzte Satz dieses §. besagt dasselbe, was in §. 24. enthalten ist. Die jenseitige Kammer hat daher diesen letzten Satz hier in Wegfall gebracht, und die Deputation, diesem Beschlusse beipfiichtend, empfiehlt dessen Annahme. Zu Z.21. In der Meinung, daß fich die unter Nr. 4. u. 5. in Bezug auf Ritter und andere ihnen ähnliche Güter gemachte Ausnahme nicht rechtfertigen lasse, und in der Absicht, diese Güter dem Gemeindeverbande einzuverleiben, Hal die zweite Kammer den Ausfall dieser beiden Nummern aus dem Entwürfe mit 33 gegen 31 und beziehentlich 36 gegen 28 Stimmen beschlossen; es haben aber die durch diesen Beschluß in ihren Interessen gekränkten Abgeordneten der Ritterschaft sich durch alle Stimmen, mithin in mehr als verfassungsmäsiger Anzahl zur Abgabe einer Separatstimme vereinigt. Die Gründe für Erem- tion jener Güter finden fich in den Motiven des auf vorigem Landtage an die Ständeversammlung gelangten ersten Entwurfs (I. Abth. 1. Bd. S.674 ff.) ausführlich angegeben, und kommen in der Hauptsache auf die eigenthümliche Stellung, die dergleichen Güter in politischer Hinsicht einnehmen, hinaus. Die Deputation erkennt diese Gründe als richtig an, und empfiehlt nicht nur die Ablehnung des jenseitigen Beschlusses, sondern auch den Wegfall der in den frühem Entwürfen nicht vorkommenden Worte: „zur Zeit". Einmal geben nämlich diese Worte, nach dem Dafürhalten der gesamm- ren Deputation, wie auch bereits die Erfahrung in der zweiten Kammer ge zeigt hat, zu verschiedner Deutung Anlaß, dann sind sie, da einer neuen Ge setzgebung, falls sie jene Ausnahmen wieder aufheben wollte, ohnehin nickt vorgegriffen wird, entbehrlich, und endlich auch, wie ich, der Referent, noch