// besonderes bestimmt ist" in Folge der Anträge der Vereinigungsde putation nach deren Annahme als überflüssig in Wegfall zu bringen ftyn. rocolle.) K.) Uiberdieö die Städte: Mit- waida, Frankenberg, Reichenbach, Zschopau, Oschatz in die Classe der Mittelstädte aufzunehmen. Wohnorte der Steuerpflichtigen richten, und nicht wegen Chem nitz etwas Besonderes bestimmt ist, bei den Contribuentcn dieser Stadt in geeigneten Fällen die, für die Mittelstädte ausgeworfe nen Sätze bis höchstens um den vierten Theil derselben zu erhö hen." (s. Seite 356. derPro- Von dem Gesetzentwurf und den frühem Beschlüssen der zweiten Kam mer abweichende Beschlüsse der ersten Kammer. Resultate der Berathung der Ver einigungs-Deputation und Gutachten der Deputation der ersten Kammer. Zu d. Da die hohe StaatSregierung, wenn nicht besondere berücksichtig- ungswerthe Verhältnisse daran ver hindern, ebenfalls auf den Maas stab nach der Bevölkerung zurück kommen dürfte, so finden wir un bedenklich, dem Antrag der zweiten Kammer nunmehro beizutreten. Andcrweite Beschlüsse der zweiten Kammer. b>.) Hinsichtlich der Versetzung von Mitwaida, Frankenberg, Rei chenbach, Zschopau, Oschatz, in die Classe der Mittelstädte dem Beschluß der ersten Kammer zwar nicht beizetreten, dagegen dem frü hem in die Schrift aufzunehmen- denAntrag (couf. Seite 203.des Deputationsgutachtens der ersten Kammer) inhärirt: „ daß die hohe StaatSregierung „nochmals die Verhältnisse der, „in der Beilage zum Gesetz unter „ C). benannten, und als: „kleine" „ aufgeführten Städte prüfen mö- „ge, ob und in wie fern nicht die „eine oder die andere derselben ge- „ eignet scheine in die Classe der „ Mittlern Städte aufzurücken." (Seite 340. der Protocolle der Zweiten Kammer.)