Zusa m menstellung 6 der Differenz-Puncte in den Beschlüssen der beiden Kammern bei ü dem Gesetzentwürfe, die Rechte persönlicher, direkter oder indirec- ter Staatsabgaben im Concurse betreffend, (Landt. Act. Abth. l Bd. 3. S. ö57. flg.) nebst dem Gutachten der ersten Deputation der ersten Kammer. Eingcgangcn am 11. September 1834. L. A. Abth. II. Vd. 4.S.387. fig. Protocolle vom 13. August 1834. Berlage zuc zweiten Abtherlung. 3te Samml. 2 Z 17 tv ch ch ir »Ü sr m m m Gutachten der Deputation. Beschlüsse der zweiten Kammer. Beschlüsse der ersten Kammer. §. 3. Beizulreten. §. 3. Folgende Fassung des §: Das nach §§. 1. und 2. der Staatskasse gebührende Vor zugsrecht geht, ohne daß es sol chenfalls einer ausdrücklichen Abtretung des letztem bedarf, auf dritte Personen über, wel che entweder aus einem gesetzli chen Grunde, oder vermöge eines von der Erhebungs- Behörde vor Ausbruch desConcurses genehmig ten Vertrags dergleichen Abgaben-Fordcrungen, vor oder nach dem Concurö-Ausbruch, an die Staatskasse für den Ge meinschuldner abgeführt haben. §. 3. Vertauschung der Worte: von der Erhebungsbehörde, mit den Worten: von der betref fenden Abgabcnbehörde.