il lichkeit des vorliegenden Gegenstandes, einige unmaasgebliche Vorschläge über ä das Verfahren bei der Beratung desselben in der Kammer darzulegen. Eine Klippe, welche bei dem gewöhnlichen Verfahren kaum vermieden werden könnte, dürfte das Einbringen und Annehmen einer zu grossen Masse während >6 der Debatten entstandener Verbesserungsvorschläge seyn. Nicht nur dürfte davon nämlich eine ins Unabsehbare gehende Verläng- n crung der Berarhung, sondern auch eine wesentliche Störung der Einheit und Ä Consequcnz des ganzen Werkes zu besorgen seyn, indem cs den Königlichen Ä Commissarien und Dcputationsmitgliedcrn unmöglich seyn würde, bei dem Um- rH fange des Gesetzes von einem jeden Vorschläge sofort nachzuweisen, wie er viel- leicht mit dem ganzen Systeme oder einzelnen Bestimmungen nn Widerspruche stehe. Die Deputation hat sich daher bemüht, ein Mittel aufzufindcn, welches, m mit der möglichst geringen Beschränkung der Freiheit der Debatten, jenem -U Uebel zu begegnen im Stande sey, und steh deshalb zu folgenden Vorschlägen vereiniget: 1.) Es dürfen bei den Debatten Seiten der Kammermitglieder über das Criminalgesctzbuch keine Veränderungsvorschläge, weder zu dem Ent würfe noch zu dem Deputationsgmachtcn, (einschließlich der Sepa ratvota) zur Bcrathung kommen, als solche, welche vor der Be- rathung bei dem Präsidio schriftlich cingebracht worden stnd. Ausgenommen hiervon stnd nur: a.) die Untervorschläge zu den Vorschlägen einzelner Kammermitglieder, weil letztere der Kammer vorher nicht bekannt stnd; b.) die Vorschläge der Deputationsmitglicder zu Veränderungen späte rer Artikel in Folge der bei früheren Artikeln gefaßten Beschlüsse, indem diese zur Erhaltung der Conseguenz des Ganzen unentbehr lich sind. 2 .) Zu diesem Behufs wird der Entwurf in gewisse Abteilungen getheilt und vor Berarhung jeder Abtheilung eine höchstens 8tägige präclu- sive Frist gesetzt, binnen welcher die Vorschläge bei dem Präsidio einzureichen sind. 3 .) Diese Abteilungen dürften unmaasgeblich folgende seyn: n.) der erste Theil des Entwurfs, des zweiten Theils des Entwurfs. Deilage zur zweiten Abtheilung. A .) Kapitel 1 bis 3. 6.) Kapitel 4 - 7. <1.) Kapitel 8 - 11. 6.) Kapitel 12 - 17.