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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 133. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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133. Sitzung. Dienstag, den 28. April 1925 (MtntstertaldirMor Nitsche.) (L)hat das Finanzministerium schon in der Verordnung vom 25. März 1924 hingewiesen, die abgedruckt ist im Gemeinsamen Ministerialblatt S. 11. Die bei Durchführung der Auswertung von Hypo- theken erwachsenden Gebühren und Stempel halten sich nach alledem in mäßigen Grenzen. Zu einer wei teren Herabsetzung liegt kaum ein Anlatz vor. Noch weniger könnte die Regierung zu einem völligen Erlaß gelangen. Übrigens sind die Grundbuchsührer schon durch eine Rundverfügung des Justizrechnungsamtes vom De zember 1924 angewiesen worden, die Kosten der Ein tragung einer Aufwertung in der dargelegten Weise zu berechnen. Abgeordneter Beutler: Ich möchte die Anfrage noch ergänzen und dem Herrn Ministerialdirektor noch folgendes zur Erwägung anheimgeben. Er sagt: Stempel erhebung tritt nicht ein, wenn der Eintrag bzw. die Berichtigung nicht auf Grund einer Bewilligung erfolgt. Ich weiß, datz diese Bewilligung vom Grundbuchrichter nicht erfordert zu werden braucht, nicht erfordert werden wird, vielleicht wenn der Fall klar liegt. Aber ich möchte daraus Hinweisen, daß der hervorragendste Kommentator der Aufwertungsvorschriften, Mügel, in seinem Kom mentar ausdrücklich sagt: Der Richter wird bei der Ausübung seines Er messens mit großer Vorsicht verfahren müssen, weil seine Entscheidung nicht nur für Gläubiger und Eigentümer, sondern auch für nachstehende Berechtigte von großer Bedeutung ist. Der Grundbuchrichter wird daher trotz der Vorschrift im § 3 Abs. 2 GB. 1 in vielen Fällen nicht umhin können, zur Eintragung eine Bewilligung zu fordern. Wer unsere Grundbuchrichter kennt, wird von vorn herein annehmen, daß diese, gestützt auf Mügel, wahr scheinlich in der Mehrzahl der Fälle sagen: Bring mir die Bewilligung des anderen Teils, es ist mir doch bedenklich, hier auf einseitigen Antrag die Eintragung vorzunehmen. Ich würde der Regierung dankbar sein, wenn sie darauf hinwirkte, daß nach dieser Richtung die Grundbuchrichter entgegenkommend sind; die Ver antwortung ist für sie natürlich groß, jedenfalls könnte man erwägen, ob nicht Stempelfreiheit auch im Falle der Bewilligung zugestanden wird (Sehr richtig! bei den Dtschnat.), so daß nicht mit der Bewilligung gleich die Stempellast eintritt. Stellvertretender Präsident vr. Eckardt: Wir kom men zum nächsten Punkte der Tagesordnung, dem eingeschobenen Punkte: Erste Beratung der Borlage Nr. 18V, den Entwurf einer elften Änderung des Be amtenbesoldungsgesetzes betreffend. Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird vorgeschlagen, die Vorlage dem Be- <o> soldungsausschuß zu überweisen. — Widerspruch erhebt sich nicht. Ich habe dem Hause noch mitzuteilen, daß ein Brief eingegangen ist: An Stelle des aus dem Prüsungsauss chuß aus geschiedenen Abg. Paul Bertz schlagen wir den Abg. Glombitza vor. Die Kommunistische Fraktion. Der Landtag ist hiermit einverstanden. Nun hätte ich noch die Tagesordnung für die nächste Sitzung am Dienstag, dem 5. Mai 1925, nachmittags 1 Uhr, zu verkünden. Die Tagesordnung ist dort angeschlagen. Erhebt sich Widerspruch? — Das Wort hat der Herr Abg. Lieberasch. Abgeordneter Lieberasch: Ich beantrage, auf die Tagesordnung vom Dienstag noch zu setzen die kom munistische Anfrage Nr. 1253. Sie behandelt einen polizeilichen Eingriff in die Versammlungsfreiheit in Penig, der sich stützt auf eine aufgehobene Polizei verordnung. In Penig wollten bei einer Wahlversamm lung einige Ausländer sprechen, die Polizei hat das verhindert. Es gilt, nicht nur die Versammlungsfreiheit zu schützen, sondern auch das Leben der Menschen, die in die Versammlungen gehen; in Halle sind auf Grund dieser Polizeiverordnung 10 Arbeiter in der Versamm lung durch die Polizei erschossen worden. Wenn hier im Landtag nicht Klarheit geschaffen wird, daß auch für Sachsen dasselbe zutrifft, was in dem weit reaktionäreren Preußen zugegeben worden ist, daß die Polizeiverord- nung aufgehoben worden ist und daß Runge deshalb über Bord geworfen werden mußte, so muß man die U» Frage so schnell als möglich erledigen. Ich beantrage daher, diese Anfrage mit auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Stellvertretender Präsident vr. Eckardt: Ich lasse hierüber abstimmen und frage: Will der Landtag die Anfrage Nr. 1253 auf die nächste Tagesordnung setzen? Der Antrag ist abgelehnt. Es bleibt bei der verkündeten Tagesordnung. Ich möchte nachträglich noch bemerken, daß gewünscht wird, daß der Herr Abg. Glombitza auch an Stelle des Abg. Paul Bertz in den Ausschuß für Beamten fragen eintritt. Das wird zur Kenntnis genommen. Damit wäre unsere heutige Tagesordnung erledigt. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 1 Uhr 46 Minuten nachmittags.) lS. Abonnement.) Druck von B. G. Teubner in Dresden. 622
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