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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 139. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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139. Sitzung. Montag, den 25. Mai 1925 4445 (Abg. Edel.) denen bis dahin niemand das Wort begehrt hat, in der Reihenfolge abgestimmt werden, daß wir über die Minderheitsanträge, dann über die Zusatz- und Abänderungsanträge abstimmen und sodann über die so abgeänderten Paragraphen in der Reihenfolge abstimmen. Dann hat der Präsident ausdrücklich gefragt: Ist das Haus damit einverstanden? und festgestellt: Das ist der Fall. Ich darf also darauf Hinweisen, daß sich anläßlich der Beratung der Gemeindeordnung am 11. Juli 1923 ein ganz konkreter, dem heutigen gleicher Vorgang im Hause abgespielt hat und daß es unmöglich ist, daß man ganz willkürlich, um unter Umständen eine oppo sitionelle Meinung zu knebeln, die Beschlüsse des Hauses über den Haufen wirft. Ich verweise noch darauf, daß dann bei der Beratung der Gemeindeordnung am 11. Juli 1923 tatsächlich in der vorgelesenen Weise verfahren worden ist. Der heutige Vorschlag des Piäsidiums widerspricht auch den klaren Bestimmungen und dem Sinne der Geschäftsordnung. Die erste Lesung im Plenum soll den Zweck haben, sich grundsätzlich über eine Vorlage zu verbreiten, während die zweite Lesung den Zweck haben soll, im einzelnen zu den im Ausschüsse gefaßten Beschlüssen Stellung zu nehmen. Das ist ganz un möglich, wenn — wie der Herr Präsident sagte, daß cs am besten wäre — im Rahmen der Geschäftsord nung in einer Stunde alle Punkte besprochen werden sollen. Wir protestieren gegen diesen Bruch der Ge- (2) schäftsordnung und dagegen, daß man aus leicht ersicht lichen politischen Gründen eine Opposition knebeln will, auf das allerentschiedenste. Abgeordneter Graupe lzur Geschäftsordnung): Ich möchte gleich meinem Parteifreunde Edel darauf Hin weisen, daß sich in der 53. Sitzung des Landtages am 11. Juli 1923 ähnliche Vorgänge hier im Landtage ab gespielt haben und daß damals die bürgerlichen Parteien durch die Herren Abgg. vr. Dehne und Blüher dasselbe verlangt haben, was heute von meinen Parteifreunden beantragt wird. Wir beantragen, daß zuerst eine all gemeine Beratung erfolgt und daß dann über die ein zelnen gestellten Anträge in eine Spezialberatung ein getreten wird, damit es den Parteien noch möglich gemacht wird, auch Abänderungsanträge zu den bereits vorliegenden Anträgen zu stellen. Wir begründen das ebenso, wie das damals Herr Abg. vr. Dehne in der schon genannten Sitzung vom Jahre 1923 getan hat. Damals haben sich die Parteien nach kurzer Ver tagung der Plenarsitzung und Besprechung im Ältesten räte einmütig dahin geeinigt, daß man nach der all gemeinen Beratung in eine Spezialberatung der ein zelnen Anträge eintrat und auf Grund der eingegangenen Abänderungsanträge die Abstimmung über die einzelnen Paragraphen vornahm. (Unruhe rechts. — Hammer des Präsidenten.) Ich glaube nicht, daß cs Ihnen heute darum zu tun ist, die gegensätzlichen Auffassungen der anderen Parteirichtungen hier mundtot zu machen. Das wäre allerdings gleichzustellen dem Wahlrechtsraub von 1906 im Landtage, das wäre allerdings gleichzustellen auch einzelnen Vorgängen, die in früheren Sitzungen des Landtags während dieser Koalitionsregierung sich ereignet haben. (Sehr richtig! b. d. Komm.) Aus diesem Grunde glaube ich auch nicht, daß die übrigen Partei- «z) Achtungen so intolerant und illoyal handeln werden, eine bestimmte Parteirichtung, die in Opposition zu dem Gesetze steht, hier im Landtage wider alle parlamentarischen Regeln mundtot zu machen. Das wäre ein Vorgang, der unerhört dastände in der Geschichte der Parlamente, und ich mache darauf auf merksam, daß wenigstens die Abgeordneten, die noch etwas Demokratie vertreten, oder glauben, noch etwas Demokratie auch gegenüber anderen Parteien zu be obachten, diese Demokratie heute nicht mit Füßen treten werden. Ich glaube das nicht. Sollte es aber doch möglich sein, dann werden wir das allerdings im Lande in entsprechender Weise zu brandmarken wissen (Abg. Edel: Sehr wahr!); denn das, was heute auf die Tages ordnung gesetzt ist, Abänderung der Gemeindeordnung vom Jahre 1923, ist ein so tief bedauerlicher Ein griff in die demokratischen Grundsätze einer Gesetzgebung, wie er allerdings noch nicht dagewesen ist. Mit demselben Rechte, wie wir früher den bürger lichen Parteien, die damals gegen die jetzt bestehende Gemeindeordnung in Opposition gestanden haben, Rech nung getragen haben (Widerspruch rechts.), darf ich auch bestimmt erwarten (Große Unruhe. — Zurufe rechts und links, unter denen die folgenden Aus führungen unverständlich bleiben.) Wir haben da mals Ihren Wünschen Rechnung getragen, Herr Pro- fessor vr. Kastner. (Zuruf b. d. Dtschnat.: Jawohl, so sehen Sie aus! — Große Unruhe.) Ich möchte aus drücklich feststellen, daß alle Parteien im Landtage 1923 in der Sitzung vom 11. Juli sich darüber einig waren, daß eine Spezialberatung der gestellten Anträge vorgenommen werden sollte, um eben doch schließlich evtl. Abänderungsanträge mit zu beraten und o» darüber zu beschließen. Ich erwarte deshalb, daß der Sächsische Landtag auch diesen Wünschen anderer oppo sitioneller Parteirichtungen Rechnung trägt. Aber ich erkläre hier vor dem ganzen sächsischen Lande, daß die Demokratie auch in diesem Parlament (Große Unruhe.), anscheinend mit Absicht vor die Hunde geworfen werden soll. (Bravo! b. d. Soz.) Abgeordneter Liebcrasch (zur Geschäftsordnung): Bereits der Beginn der heutigen Sitzung steht im Zeichen der Gewaltpolitik. Auf jede Weise soll hier verhindert werden, daß die Gemeindeordnung gefchäfisordnungs- mäßig behandelt werden kann. Der Herr Präsident Winkler erklärte vorhin, daß dieser Vorschlag, die Vor lage Nr. 176 in einer Gesamtberatnng zu erledigen, ein Vorschlag des Präsidiums sei. Ich stelle hier fest, daß bei der Besprechung der heutigen Tagesordnung im Präsidium des Landtages diese Frage nicht erörtert wurde (Hört, hört! b. d. Komm. u. d. Mindert), d. Soz.) und daß es infolgedessen kein allgemeiner Beschluß des Landtagspräsidiums sein kann (Hört, hört! b. d. Komm, u- d. Minderh. d. Soz.), sondern daß es vielleicht ein Beschluß des Präsidiums in der Neuner- kommission ist, also ein Diktat des Oberbürgermeisters Blüher. Es gehört sich doch, derartige Fragen, wenn sie im Präsidium behandelt werden, in Gegenwart sämtlicher Vorstandsmitglieder bei Besprechung der Tagesordnung mit zu besprechen. Ich stelle fest: in meiner Gegenwart ist erst mit der Besprechung der heutigen Tagesordnung begonnen worden; wir haben sie ausgiebig behandelt, aber dieser Vorschlag, den der Herr Präsident hier als einen solchen des Präsidiums macht, ist überhaupt nicht erwähnt worden. (Zuruf b.
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