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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 139. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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(Abg. S««isch.) (^) habe. Ich habe dort erinnert an eine dienstliche Kon ferenz sämtlicher Amtshauptleute im Ministerium des Innern. (Abg. Liebmann: Da haben die anderen nichts davon gemerkt; Sie machen alles mit l) Wenn der Herr Abg. Liebmann mir zuruft, Sie machen alles mit, so müßten Sie doch wissen, daß ein Amtshauptmann zu seinem Minister kommen muß, wenn er gerufen wird. Jedenfalls war diese Konferenz dienstlich. Dort haben wir unverbindlich über die verschiedensten Fragen gesprochen, ehe noch der Entwurf einer Gemeindeord nungsveränderung vorgelegen hat. (Zuruf b. d.Minderh. d. Soz.) Da ist unter anderem auch die Frage gestreift worden, wie es denn eigentlich mit der Genehmigung oder mit dem Einspruch steht. Und da haben die Amts hauptleute dort erklärt, und zwar ohne Differenzen: Ja, wir wissen eigentlich nicht so recht, was die unter- schiedliche Bewandtnis mit dieser Frage überhaupt zu tun hat; (Zuruf b. d.Minderh. d.Soz.: Warum ändert Ihr sie dann?) jetzt haben wir Einspruch erhoben und früher haben wir genehmigt, und wenn wir die Genehmigungs pflicht wieder haben, werden wir nicht mehr Einspruch er heben, sondern wieder nicht genehmigen. (Lachen rechts.) Die Sache ist derartig behandelt worden, daß letzten Endes nicht einmal eine Feststellung erfolgt ist, sondern das Thema wurde einfach gestreift, und man ging zu einem anderen Punkt der Tagesordnung über. Wenn also etwa die heutige Opposition glaubt, daß diese Be stimmung aus einer tiefen schmerzlichen Sehnsucht der Verwaltungsbehörden heraus entstanden ist, so irrt sie sich gewaltig. In unserem Verwaltungsapparat wird sich durch diesen Paragraphen in Zukunft so gut wie überhaupt nichts ändern außer dem Namen, und wegen dieser Sache wird ein solcher Höllenspektakel gemacht, eine (2) solche Sache macht man in einem demokratischen Staate zu einer politischen Frage. Ich habe sehr oft meine Gedanken gehabt, wenn bei jeder Gelegenheit, weniger im Parlament, aber draußen in den Versammlungen, wo man sich zu verantworten hat, so sehr von der kochenden Volksseele geredet wird. (Abg. Liebmann: Da hat sie ganz schön gekocht in der Versammlung!) Sie hat ganz schön gekocht, Herr Kollege Liebmann, aber es gibt nicht bloß Wellen auf dem Wasser, wenn es kocht, sondern auch kaltes Wasser gibt Wellen, wenn es genügend umgerührt wird. So ist es bei dieser Änderung der Gemeindeordnung gewesen. Ich sage offen und ehrlich: Wenn wir die Möglichkeit gehabt hätten, vom Standpunkte nüchterner und sachlicher Be trachtung mit unseren Leuten so oft zu reden, wie das von Ihrer Seite in einer Art und Weise geschehen ist, die aller Beschreibung spottet, dann wollten wir einmal sehen, über wen die Volksseele am meisten kocht. Ich will Jhnennur das eine verraten: Glauben Sie nicht, daß man der Demokratie dadurch zum Siege verhilft, daß man solche Bagatellen zu politischen Fragen macht. Wenn man es dann noch im Parlamente selbst zu solchen Szenen kommen läßt, wie wir es heute erlebt haben, müssen diejenigen, die noch nicht bei der Demokratie stehen, die wir für die selbe gewinnen wollen, alle Angst und Furcht vor einer solchen Demokratie haben, und wer die Demokratie nicht vor die Hunde bringen will, wer als Sozial demokrat dafür kämpfen will, muß sich bei einem politischen Kampfe vor allen Dingen fragen, ob die Sache eines solchen Streites wert ist. Ich glaube, mit diesen kurzen Darlegungen lediglich vom sachlichen Standpunkte aus bewiesen zu haben, daß es durchaus nicht um eine so weltbewegende politische Frage geht, zu der Sie die Sache aus ganz anderen Gründen als zur Rettung der Selbstverwaltung der Gemeinden in -n, Sachsen gemacht haben. Zum Schluffe aber noch etwas! Es wird hier so hingestellt, als sei man in Sachsen nach Annahme des K 7 das Land mit der rückständigsten Gemeindeordnung, insbesondere was die Genehmigungspflicht anlangt. Wir haben auf Grund der Vorstöße im Ausschuß Fest stellungen gemacht, inwieweit die Genehmigungspflicht auch in den heutigen reformierten Gemeindeordnungen der übrigen Länder besteht. Von Preußen will ich schweigen, Preußen hat noch keine Reform der Gemeinde ordnung seit der Revolution. Aber die meisten anderen deutschen Bundesstaaten haben eine Reform der Ge meindeordnung, und es befinden sich darunter sogar Staaten, in denen die Reform der Gemeindeordnung unter sozialistischer Mehrheit im Parlament zustande- gekommen ist. Ich will Ihnen die Staaten jetzt vorlesen, wo wir heute die Genehmigungspflicht, aber nicht in der demokratischen Weise wie bei uns haben, sondern eingeengt, zum Teil verbunden mit der wirklichen Staatsgenehmigungspflicht. Da haben wir Braunschweig, Schaumburg-Lippe, Hessen, Oldenburg, Anhalt, Mecklen burg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Württemberg. Alle diese reformierten Gemeindeordnungen haben die Genehmigungspflicht, aber nicht in der Weise wie bei uns, daß die Genehmigungsbehörde das Organ der Selbstverwaltung, der gewählten Beschlußbehörde ist, sondern bei vielen ist sie noch eingeengt durch das autoritative Genehmigungsrecht des Staates. Das müssen Sie natürlich den Leuten auch sagen, vor die Sie sich hinstellen und solche Reden halten, wie wir das jetzt in den letzten Wochen gewohnt geworden sind. Aber ich glaube, es ist nur ein Stück Aufklärungsarbeit notwendig, und allmählich werden uns jedenfalls die Massen ebenso erkennen wie diejenigen, die aus einer Mücke ein großes Pferd gemacht haben. Ich spreche zu den übrigen Punkten der Vorlage jetzt nicht, sondern behalte mir das eventuell vor bis zur Beratung der einzelnen Paragraphen. Ich gebe zu, es hat in der Novelle eine Anzahl Bestimmungen ge geben, über die man gehörig streiten konnte; es gibt auch noch einzelne Dinge darin, die mir nicht gefallen, und ich habe das auch im Ausschuß zum Ausdruck gebracht; aber daraus den Schluß zu ziehen, daß die Regierung mit dieser Vorlage einfach ein Gesetz vor gelegt hätte, mit dem wir wieder in die alten Zeiten des Obrigkeitsstaates zurückverfielen — ich sage Ihnen, meine Herren, mit einer solchen Kampfesweise kann es Ihnen das erste und zweite Mal gelingen, aber das dritte Mal sind Sie durchschaut (Große Unruhe und lebhafte Zurufe links), dann kommt die Zeit derjenigen wieder, die nüchtern an die Beurteilung von reinen Zweckmäßigkeitsfragen Herangehen, die nicht unter allen Umständen politische Fragen zu sein brauchen. (Bravo ! b. d. Mehrh. d. Soz.) Abgeordneter Beutler: Ich möchte nur Herrn Abg. Nebrig einiges erwidern. Herr Abg. Nebrig hat behauptet, ich hätte im Ausschüsse die Äußerung getan: Jetzt haben wir die Majorität. Da hat er mich mißverstanden. Ich habe im Ausschuß nie zu erkennen gegeben, daß wir etwa die Vorlage mitverantwortlich zeichnen. Diese Vorlage ist eine solche der Koalitionsregierung. Wir haben uns zu der Vorlage rein sachlich eingestellt. Wir sind nicht vorher gefragt worden in irgendwelcher Be- ziehung, sondern haben durchaus in sachlicher Prüfung den Bestimmungen zugestimmt, die wir für richtig hielten,
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