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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 148. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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5012 148. Sitzung. Dienstag, den 7. Juli 1925 («bg. Liebmann.) M dieser umfangreichen Tagesordnung, die 24 außer ordentlich wichtige Punkte enthält, noch diese ganze Geschichte, die der Herr Präsident vorgeschlagen hat, mit auf die Tagesordnung setzen, io sagen Sie doch damit, daß heute keine Rede davon sein kann, daß das erledigt werden kann. Es ist auch gar nicht die Absicht, es heute zu erledigen, sondern es ist ganz klar: man will von vornherein eine Dauersitzung haben, die wahr- scheinlich bis morgen dauern soll. Wir können vielleicht morgen mittag noch hier sitzen und beraten. Und warum? Weil die Abgeordneten das Bedürfnis haben, so schnell als möglich in die Ferien zu gehen, ihre Verpflichtungen gegen das Land zu vernachlässigen; deshalb soll ein solches wahnsinniges Tempo eintreten. Dagegen muß ich in der allerschärssten Weise vor dem Lande Einspruch erheben. Der Landtag hat keine Verpflichtung, in die Ferien zu gehen, wenn er seine Arbeiten noch nicht erledigt h«; dann sollen die Herrschaften zusammen bleiben und sollen die Pflichten, die sie gegen das Land haben, so erfüllen, daß sie vor das Land hintreten und sagen können: Wir haben gewissenhaft unsere Pflicht getan. Deshalb bitte ich, die Anträge abzulehnen. Außerdem mache ich darauf aufmerksam, daß es in Art. 42 der Verfassung heißt: Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates müssen für jedes Rechnungsjahr veranschlagt und in einen Haushallplan eingestellt werden, soweit nicht durch Gesetz Ausnahmen zugelassen sind. Der Haushaltplan wird vor Beginn des Rechnungs jahres durch ein Gesetz festgestellt. Nach dieser Bestimmung ist das, was wir beraten im Haushaltplan, das Gesetz, und wir verlangen M auf Grund der geschäftsordnungsmäßigen Bestimmungen dieses Gesetzes eine dritte Beratung. Diese dritte Beratung können Sie nicht abweisen, wenn Sie nicht den Bruch der Geschäftsordnung herbeiführen wollen. Wir machen also schon in dieser Beziehung von den Mitteln, die uns die Geschäftsordnung bietet, Gebrauch, um zu verhindern, daß hier im Handumdrehen, im Eilzugtempo die Ferien herbeigesührt werden. Sollten die Herren ihre Reisetaschen schon gepackt haben, so sollen sie sie noch ein paar Tage länger stehen lassen, erst wollen wir ordnungsgemäß die Geschäfte, zu denen wir zu sammenberufen sind, erledigen. Präsident: Ich nehme an, daß das letztere ein offizieller Antrag war, eine dritte Lesung des Haus haltplangesetzes vorzunehmen. Abgeordneter Beutler (zur Geschäftsordnung): Ich habe Bedenken dagegen, daß der Auflösun gsan trag jetzt als vorletzter Punkt der Tagesordnung noch erledigt werden soll. Ich würde es vorziehen, wenn wir den Auflösungsantrag morgen als ersten Punkt auf die Tagesordnung setzten (Sehr richtig! b. d. Komm.), damit unter Umständen Herren, die heute gar nicht da sind — es fehlen wahrscheinlich immer welche —, zu diesem wichtigsten Punkte noch herangeholt werden können. Wir sind nicht etwa unschlüssig oder brauchen noch 24 Stunden Bedenkzeit, aber aus formellen Gründen, um keinen Präzedenzfall zu schassen, daß man eine derart wichtige Angelegenheit plötzlich noch auf die Tagesordnung bringt, möchte ich dem widersprechen und bitten, daß wir das morgen früh um 9 Uhr oder meinetwegen noch eher (Heiterkeit.) als ersten Punkt aus die Tagesordnung setzen. Präsident: Den Vorstand haben bei seinen Beschlüssen »y, und Anregungen folgende Gedankengänge geleitet: Wir wollen alles, was zum Etat gehört, einschließlich des Haushaltplangesetzes in einer geschlossenen Beratung zu Ende führen, und zwar haben wir in Aussicht genommen, daß wir heute so lange tagen, wie es einigermaßen erträg lich ist, und dann morgen diese Tagesordnung, die wrr heute als Ganzes aufstellen, fortsetzen. Wir sind weiter der Meinung gewesen, daß wir die Arbeit, die für den Haushaltplan bis jetzt durchgcführt worden ist, nicht gefährden wollen, und deswegen haben wir vorgeschlagen, den Auflösungsantrag an die letzte Stelle zu setzen, bis wir eben die Arbeit erledigt haben. Wenn Sie aber wollen, daß die Auflösung ohne Rücksicht auf den Haus haltplan, morgen Vormittag als erster Punkt behandelt wird oder heute als erster Punkt, so kann es dem Vor stande schließlich auch recht sein. Wir haben eben geglaubt, die Interessen des Landes zu wahren, daß wir erst den Haushaltplan unter Dach und Fach bringen wollen. Deswegen die Regelung, daß wir am Ende, nachdem das Haushaltplangesetz erledigt ist, den Auflösungsan trag behandeln. Herr Abg. Beutler ist anderer Auf fassung. (Abg. Beutler: Ich bin nur dagegen, daß das heute erledigt wird, weil ich das für bedenklich halte!) Es ist gar nicht möglich, die Tagesordnung, wie wir sie Ihnen Vorschlägen, heute zu erledigen. (Aha! b. d. Komm, und Zuruf: Warum schlagen Sie sie dann erst vor?) Wir wollten nur als geschlossenes Ganzes die Tagesordnung haben, damit morgen nicht eine neue Sitzung, sondern nur eine Fortsetzung der Beratung der heutigen Tagesordnung ist. Abgeordneter Beutler (zur Geschäftsordnung): Wenn der Auflösungsantrag morgen erst zur Behandlung (v) kommt, so sind meine Bedenken zerstreut. Ich will nur nicht, daß jemand, der nicht da ist, morgen aus der Zeitung erfährt: gestern hat man den Landtag aufgelöst, ohne daß ich wußte, daß das zur Verhandlung stand. Abgeordneter Renner (zur Geschäftsordnung): Je mand, der heute nicht hier ist, würde morgen noch früh genug erfahren, wenn der Landtag aufgelöst ist, daß er nicht wiederzukommen braucht. (Heiterkeit.) Das wäre keine Streitfrage. Aber die andere Frage ist doch die, ich sehe noch immer nicht ein, weshalb jetzt die ganzen Fragen behandelt werden sollen, wenn der Landtag aufgelöst werden soll und ein Landtag mit neuer Zu sammensetzung zu einzelnen Fragen andere Entscheidung tresseu würde. (Sehr richtig! b. d. Komm.) Dann wäre es nicht notwendig, die ganzen Fragen noch zu behan deln. Eine Unmöglichkeit ist natürlich eine Zusammen setzung der Tagesordnung mit 34 Punkten hinterein ander. Wann soll das sertig werden? Nun hat der Herr Präsident gesagt, heute soll die Tagesordnung nicht vollständig erledigt werden, aber bis zu welchem Zeitpunkt will man heute überhaupt tagen? Es steht eine ganze Anzahl immerhin wesentlicher Kapitel auf der Tagesordnung: Justizetat, Polizeietat; dann kommt das Steuergesetz, Einnahmen usw. Wie lange soll heute getagt werden? Es wäre sehr wesentlich, wenn wir darüber Auskunft erhielten. Wenn wir heute bis 12 Uhr oder 1 Uhr tagen, und morgen früh um 9 Uhr wieder tagen, dann kann man am besten durchtagen. Dann kommen wir um 9 Uhr zu der von Herrn Beutler ge wünschten Abstimmung. Wir bleiben bei unserem An träge, die Anträge auf Auflösung heute als ersten Punkt auf die Tagesordnung zu setzen.
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