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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 148. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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5Ü7Ü 148. Sitzung. Dienstag, den 7. Juli 1g25 (Abg. Edel.) wie mir die Kollegen im Rechtsausschuh bestätigen werden, als er mit Triumphatormiene zeigen wollte, wie unrecht ich hätte, und sich aus der Urteilsbegrün dung vorlesen lassen mußte, daß der von mir ange zogene Satz tatsächlich in der Urteilsbegründung steht. (Sehr richtig! b. d. Minderheit d. Soz.) Ich muß schon sagen, daß ich es sehr leichtfertig finde, wenn das, was in der Gnadenschrift des Rechtsanwalts Marschner nach der Seite vorgebracht wird, nicht einmal vom zuständigen Justizminister geprüft wird, so daß er zu gegebener Zeit, auch ohne daß ihn andere darauf aufmerksam machen, darüber im Bilde ist. (Sehr richtig! b. d. Minderh. d. Soz.) Das muß ich deshalb bei dieser Gelegenheit feststellen, weil der Herr Justizminister glaubt, mit seiner Art, die eine Objektivität vortäuschen soll, alle Gegen argumente einfach niederschlagen zu können. Merkwürdig war auch seine Bemerkung, es wäre ja sehr ungeschickt, den Fall Zeigner überhaupt wieder auf zurühren. Das glaube ich schon, daß es gewissen Herr schaften unangenehm ist, wenn wir nicht einfach in Bausch und Bogen hinnehmen, was ein hohes Gericht unter dem Vorsitz eines Landgerichtsdirektors v. Miaskowsky als angeblich lautere Wahrheit dem Lande dargetan hat. Aber davon konnten wir uns nicht leiten lassen. Wir mußten den Sachverhalt selbst nachprüfen, denn es ist natürlich für uns und nach meiner Meinung auch für die Mehrzahl des objektiv denkenden sächsischen Volles durchaus kein Beweis, wenn man sich hier auf den Standpunkt stellt: was geschehen ist, das muß unter allen Umständen richtig sein. Vom Standpunkt eines üblen Prestiges aus mögen die Bemerkungen des Herrn Justizministers richtig sein. (Sehr gut! b. d. Minderh. d. Soz) Das Klassenurteil gegen Zeigner soll unter allen Hl Umständen gerechtfertigt werden. Deswegen muß man es verteidigen, so meint der Herr Justizminister, und darf nicht fordern, daß eine Begnadigung erfolgt, wenn sie noch so berechtigt wäre, weil vielleicht sonst der Herr Justizminister schlechte Laune bekommen könnte und den Betreffenden dafür strafweise noch einige Monate länger im Gefängnis lassen könnte. (Lebhaftes Sehr richtig! b. d. Minderh. d. Soz.) Diesen Standpunkt empfinde ich derart kleinlich und derart als Nadelstichpolitik, daß ich ihn vor dem Lande entschieden brandmarken möchte. (Sehr richtig! b. d. Minderh. d. Soz.) Diese Art, sich hier herzustellen und nun, nachdem endlich — nach meiner Meinung doch durch den Druck aus dem Lande — eine baldige Begnadigung in Aussicht steht, einem, der gefangen ist, den man politisch zu Fall gebracht hat, auch noch Eselsfußtritte zu versetzen, wie es hier der Herr Justizminister getan hat (Zurufe rechts.), kennzeichnet nach meiner Meinung den Justizminister. (Justizminister Bünger: Daran sind Sie allein schuldig!) Stellvertretender Präsident vr. Eckardt (unter brechend): Herr Abg. Edel, ich rufe Sie zur Ordnung. Abgeordneter Edel (fortfahrend): Was der Herr Justizminister mir eben zurief, ist eine Redensart, die ich nicht charakterisieren kann, weil ich einen neuen Ordnungsruf bekommen würde. Ich verwahre mich aber dagegen, daß derjenige, der sich erlaubt, Tatsachen, die er von seinem Standpunkt aus für objektiv richtig hält, vorzubringen, in der Weise angegriffen wird, wie es fortgesetzt durch den Herrn Justizminister geschieht. (Lebhaftes Sehr richtig! b. d. Minderh. d. Soz.) Meine Damen und Herren! Ich habe auch mit vollem Vorbedacht — weil es damals in der Sitzung im Plenum des Landtags nicht möglich gewesen ist — vorgetragen, was im Rechtsausschuß über den (0) Amnestiegesetzentwurf gespielt hat, der von unserer Seite eingebracht worden ist. Es ist hier gesagt worden, unser Gesetzentwurf sei in einzelnen Punkten undurchführbar, unklar. Aber man hat sich nicht einmal die Mühe gegeben, in die Einzelheiten der Beratung einzudringen; man war ja mit seinem Urteil fix und ertig: Eine Amnestie ist nicht möglich, nicht gvcckmäßig! Das waren die Argumente, die von den bürgerlichen Parteien vorgebracht worden sind und leider auch von den 23 früher sozialdemokratischen Abge ordneten. Dabei nimmt man im Reiche, wenn es sich um Rechtsverbrecher handelt, den gegengesetzten Stand punkt ein. (Sehr richtig! b. d. Minderh. d. Soz.) Wir sagen: Gleiches Recht für alle! — was den Kappisten recht, ist anderen billig. Wenn es bei Rechts- Verbrechern möglich ist, eine schematisierende Amnestie anzuwendcn, dann muß es auch in den Fällen möglich ein, die die Arbeiterschaft betreffen. Wir hätten mit uns darüber reden lassen, ob Einzelheiten unsres Ent wurfes in dieser oder jener Hinsicht eine Ergänzung nötig gemacht hätten. Aber ich betone, man hat sich gar nicht der Mühe unterzogen, eine Prüfung vorzunehmen. Ich will nur noch bei Besprechung dieses traurigen Kapitels feststellen: Es ist bezeichnend gewesen, daß der Herr Justizminster, als er interpelliert wurde, warum er seine Stellungnahme wegen einer Reichsamnestie bei Besprechung der Amnestiesragen im Landtage unklar gehalten habe, erklärt hat, er sei ja nicht präzis wegen der Stellungnahme Sachsens dem Reiche gegenüber gefragt worden! Deshalb habe er nicht nötig gehabt, anders, als geschehen, Antwort zu geben! Das ist von ihm eine schöne Art, nur das zu sagen, was gewissermaßen aus ihm herausgezogen wird, (v) und das andere zu verschweigen, damit das Land im unklaren ist! Daß die Empfindungen, die wir über das Doppel spiel des Justizministers haben, nicht von uns allein geteilt werden, das wollen Sie daraus ersehen, daß wir aus Kreisen unserer Reichstagsfraktion darüber interpelliert worden sind, wie denn eigentlich die eigen artige Stellung des sächsischen Justizministeriums in der Frage der Amnestie zu erklären sei. Vor mir liegt ein Schreiben — ich bitte, sich davon zu überzeugen — desjenigen Herrn aus der Sozialdemokratischen Reichs tagsfraktion, der beauftragt ist, diese Fragen im Reichs tage zu vertreten, ein Schreiben von Herrn vr. Rosen feld, das für uns Wert hat, weil es zum mindesten zeigt, daß die Stellungnahme, die von den 23 ein genommen wird, keineswegs haltbar sein kann. Es heißt in dem Schreiben unter anderem: Ich hatte das Protokoll über die Verhandlungen des sächsischen Landtages über die Frage so auf gefaßt, daß sich Sachsen für eine Amnestie erklärt hätte. Der Eindruck, den ich und andere hatten, ist also auch außerhalb Sachsens auf Grund Ihrer Äußerungen, Herr Justizminister, entstanden! (Zuruf des Justiz ministers Bünger: Ich habe ausdrücklich gesagt, daß ich es ablehne!) Ich habe Ihnen vorhin Ihre Äußerungen vorgelesen. Ihre Redensarten Helsen nicht darüber hinweg, daß Sie dem Lande gegenüber durchaus unklar gelassen haben, daß Sie nicht, wie es vorher tatsächlich geschehen ist, die Amnestie ablehnten, sondern unter Umständen geneigt seien, auf eine Amnestie zuzukommen. In dem Schreiben Rosenfelds heißt es:
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