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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 157. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-12-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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5436 1S7. Sitzung. Donnerstag, den IO. Dezember 1925 (Berichterstatterin Abg. Frau vr. Hertwig-Bünger.) ti) ich mich kurz fassen, da die Gründe, die für den Antrag sprechen, im wesentlichen schon im Bericht enthalten sind. Meine Fraktion vertritt auch den Standpunkt, daß man jetzt noch nicht allgemein auf eine Aufhebung der Zwangs wirtschaft zukommen kann, solange die ungeheuer große Wohnungsnot noch besteht. Diese ist aber nur zu beheben, wenn mehr öffentliche Mittel für Neubauten zur Verfügung gestellt werden; denn ohne öffentliche Beihilfen ist das Bauen wahrscheinlich auf lange Zeit hinaus für die All gemeinheit noch zu teuer. Immerhin ist es doch jetzt schon möglich, auf manchen Gebieten mehr Freiheit zu lassen. Das bezieht sich vor allem auf die Untermieträume. Es könnten dadurch viele Mißstände beseitigt werden, die sich auf Grund der reichsgesetzlichen Bestimmungen er geben haben. Es würden auch viele Prozesse aus der Welt geschafft. Auf die unerquicklichen Zustände, die gerade das Kündigungsverbot zur Folge hat, ist ja schon von ver schiedenen Seiten und auch von mir bei der ersten Beratung im Plenum hingewiesen worden; und auch jetzt noch be komme ich Mitteilungen und Zuschristen über derartige Prozesse, aus denen hervorgeht, in welcher oft ganz un erhörten Weise Vermieterinnen, bedürstige alleinstehende Frauen von ihren Untermietern drangsaliert werden. Bei den Untermieträumen ist also in den Orten, wo das Angebot die Nachfrage übersteigt, und zwar sowohl bei möblierten als auch leeren und gewerblichen Räumen, die Lage so, daß die Lockerung beziehentlich Aufhebung der Zwangswirtschaft wohl möglich wäre. Das ist von vielen Sachverständigen bestätigt worden und wird immer von neuem bestätigt, und das Vorgehen anderer Länder in diesem Sinne beweist das auch. Wenn wir dafür eintreten, so berücksichtigen wir nicht einseitig die Interessen einer Gruppe, sondern wir haben objektiv erwogen, wie die Auswirkungen auf beiden Seiten ' sein würden, und da halten wir es im Interesse der Unter mieter auch für nötig, daß Schutzmaßnahmen für die Fa milien getroffen werden und daß mit Strenge gegenüber dem Mietwucher eingeschritten wird. (Abg.Anders: Sehr richtig!) Auch in den Orten, wo ein Überangebot an großen Woh nungen besteht, könnte man darauf zukommen, diese von der Zwangswirtschaft frei zu lassen. Wie ich schon in meinem Bericht gesagt habe, ist das in Berlin bereits geschehen. Diese großen Wohnungen sind für die All gemeinheit ja viel zu teuer. Wenn man immer wieder sagt, sie sollten geteilt werden, so hat man das natürlich schon oft versucht; aber in vielen Fällen geht das nicht, denn die Wohnung oder die Villa ist so gebaut, daß sie nicht geteilt werden kann. <Abg. Günther (Plauen): Sehr richtig!) Es würde außerdem ungeheure Kosten ver ursachen, und daher legen die Wohnungsämter selbst gar keinen Wert darauf, daß ihnen solche große Wohnungen angeboten werden. Das ist mir von Dresden z. B. ver schiedentlich gesagt worden. Auch die Erfahrungen, die man mit der Zivileinquartierung gemacht hat, ermutigen gar nicht zur Beibehaltung, und deshalb ist man ja in Preußen auch schon davon abgekommen. Es ist unseres Erachtens darum au der Zeit, daß man sich von dem Gedanken, daß die Zwangswirtschaft auch auf dem Gebiete des Wohnungswesens das Allheilmittel sei, allmählich frei macht und daß man zu einem anderen System übergeht. Unser Antrag will diesem Weg be schreiten, und ich bitte deshalb den Landtag, dem Anträge doch heute zuzustimmen. (Bravo! b. d. Dtsch. Vp.) Präsident: Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesord- ung: Zweite Beratung über den Antrag des Abg. Nenner u. Gen., Rückgängigmachung der ab 1. Mai 1S2S dnrchgeführten Mietpreiserhöhung betreffend, — Drucksache Nr. 1285 — sowie über die hierzu vorliegcn- den Eingabe«. (Mündlicher Bericht des Rcchtsansfchns- fes, Drucksache Nr. 1588.) Berichterstatter Abgeordneter Röllig: Meine Damen und Herren! Punkt 2 der Tagesordnung behandelt einen Antrag, der uns im Mai d. I. zur Beratung übertragen worden ist. Da er erst vor kurzem in kommissarischer Beratung im Rechtsausschuß behandelt worden ist, ist jetzt einstimmig beschlossen worden, den Antrag als überholt abzulehnen. Weiter hatten wir uns mit einigen Eingaben aus dem Lande zu beschäftigen: eine Eingabe des Landesverbandes Sachsen im Bunde Deutscher Mietervereine, Sitz Dresden, des Reichsbundes Deutscher Mieter, Sitz Zwickau, weiter der Mieterbezirksverbände Döbeln, Chemnitz, Meißen und Bockwa. Auch über diese Anträge ist kurz verhandelt worden, und man hat, da sie nach einem halben Jahre als überholt anzusehen sind, sie sür erledigt erklärt. Ich bitte Sie darum, den Anträgen, wie sie in der Druck sache Nr. 1588 vorliegen, zuzustimmen. Präsident: Zur Begründung des Punktes 3 der Tages ordnung: Erste Beratung über den Antrag des Abg. Renner n. Gen., betreffend den Mieterschutz, (Drucksache Nr. 1577) hat das Wort Herr Abg. Renner. Abgeordneter Renner (zur Begründung): Wir haben heute einen Antrag über die Änderung der Mietvor- schristen, und zwar richtet sich unser Antrag gegen die Ab änderung der Ausführungsverordnung der sächsischen Re gierung zum Reichsmietengesetz. Wir sprechen bei der Be gründung unseres Antrages gleichzeitig vor dem Land tag die Hossnung aus, daß dieser Antrag nicht wieder bis zum nächsten Jahr in den Ausschüssen liegen bleibt und man ihn dann begründen kann wie die Ablehnung des vorhergehenden Antrags. Wir verlangen in unserem Antrag, daß die Be stimmungen über die gesetzliche Miete auf alle Bau lichkeiten ausgedehnt werden, sowohl auf Neubauten, die jetzt errichtet werden, als auch auf Ein- und Um bauten, mit denen neue Räume geschaffen werden. Nach dem Reichsmietengesetz sind bekanntlich diese Räume von der Bestimmung der gesetzlichen Miete ausgeschlossen und damit auch von der Zwangsbewirtschaftung. Die allgemeine Wohnungsnot gestattet aber eine solche Frei zügigkeit einesteils des Wohnungsmarktes noch nicht. Wir fordern deswegen im ersten Teil unseres Antrages, daß die Regierung bei der Neichsregierung auf eine entsprechende Änderung des § 33 des Gesetzes über Mieterschutz hinwirkt. Im zweiten Teil unseres Antrages verlangen wir von der sächsischen Regierung, daß sie sür Sachsen eine solche Regelung sofort trifft und die dritte Ausführungs verordnung der sächsischen Regierung zum Reichsmietcn- gesetz in diesem Sinne umändert. Dann glauben wir, daß die Umänderung der Aussührungsverordnung vom 28. Mai 1923 rückgängig gemacht werden muß, weil unter der Ära Bünger-Müller-Heldt die Bestimmungen der Ausführungsverordnung vom Mai 1923 dauernd verschlechtert worden sind. Einmal ist aus der Ver ordnung vom Mai 1923 hcrausgestrichen worden, daß die Kemeindeverordneten Gemeindebehörde im Sinne des Reichsmietengesetzes sind. Es ist diese Aufgabe dem Stadtrat übertragen, und damit wird eine große Anzahl der Fälle der öffentlichen Behandlung entzogen. Wir wünschen, daß die alten Bestimmungen wieder her gestellt werden, daß wieder die Gemeindeverordneten
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