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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 157. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-12-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
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5446 157. Sitzung. Donnerstag, den 10. Dezember 1925 (Rbg. Renner.) Ul) bis sich die Lage im Reiche für Sie geklärt hat. Ich habe schon einmal erklärt, daß die Arbeiterschaft ein Interesse daran hat, daß die Fragen jetzt behandelt werden. (Abg. Or. Seyfert: Sie haben eins!) Weiter hat die Beamtenschaft bestimmt ein Interesse daran, daß der Antrag über die Beamtenbesoldung noch vor Weih nachten behandelt wird. Der Aufmarsch der Beamten in Berlin unter den roten Fahnen, die gewaltige De monstration, die Unruhe der Beamtenschaft auch in Sachsen sollten Veranlassung dazu geben, daß dieser An trag behandelt wird. Man soll sich nicht einbilden, daß man die Beamten beruhigt, wenn man einige un liebsame Ministerialräte hinausschmeißt;»dadurch wird die Erregung der Beamten nur gesteigert. Es handelt sich darum, daß man den Beamten noch vor Weih nachten hilft. Ich bitte deswegen,^diese Anträge noch mit auf die Tagesordnung zu setzen. Ich beantrage die Abstimmung über jeden einzelnen Antrag, zuerst über den Beamtenantrag, dann über die Fürstenhäuser-Absindung, dann über Locarno. Präsident: Will der Landtag beschließen, daß der Beamtenantrag noch auf die Tagesordnung kommt? — Gegen wenige Stimmen abgelehnt. Wollen Sie die Frage der Abfindung der Fürsten häuser noch auf der Tagesordnung haben? — Gegen wenige Stimmen abgelehnt. Wollen Sie die Frage von Locarno noch^auf der Tagesordnung haben?—Ebenfalls gegen wenige Stimmen abgelehnt. Ich nehme an, daß Sie damit die vorgeschlagene Tagesordnung genehmigt haben. — Das ist der Fall. Wir kommen zu PunktK6 und 7: V. Erste Beratung über den Antrag des Abg. Kuntzsch u. Gen. wegen Anwendung - der Kosten- und Stempel freiheit (M7K des Allgemeinen Baugesetzes) auch auf Handwcrkerbaugenossenschaftcn. (Drucksache Nr. 153S.) 7. Erste Beratungrübe<den Antrag des Abg. Jähnig n. Gen. auf gebühren- und stempelfreie Eintragung von Hypotheken, die zur Instandsetzung und Erhaltung von Wohnhäusern aus öffentlichen Mitteln gegeben werden usw. (Drucksache Nr. 1528.) Abgeordneter Kuntzsch <zur Begründung des An trages Nr. 1539): Unser Antrag lautet: die Regierung zu ersuchen, auf dem Gesetzes- oder Verordnungswege zu bestimmen, daß die Vor schriften des Gesetzeszvom 6. Februar 1924, be treffend Kosten- und Stempelfreiheit 178 des Allgemeinen Baugesetzes), auch auf Handwerker baugenossenschaften angewendet werden, die au gemeinnütziger Grundlage aufgebaut und als solche anerkannt sind. Mit diesem Anträge soll ein positiver Vorschlag gemacht werdenZfür Erleichterungen beim Wohnungsbau. Wir meinen, daß in dieser Beziehung noch viel getan werden kann. Mit den Ausführungen des Herrn Abg. Or. Schmincke, der eine Förderung des Wohnungsbaues damit erreichen will, daß er nach der Tribüne hinauf die Mieter und Haus besitzer gegeneinanderZhetzen zu können glaubt, .wird nichts erreicht.. Tatsache ist folgendes. Die Handwerker baugenossenschaften, die seit etwa einem Jahre bestehen, sind zu einem Verband zusammengeschlossen. Dieser Ver band ist gemeinnützig im Sinne oer Bestimmungen des Reichsarbeitsministeriums und hat auch die Anerkennung des sächsischen Arbeits- und Wohlfahrtsministerinms (0) I erreicht. Das von mir angezogene Gesetz zur Förderung des Kleinwohnungsbaues vom 6. Februar 1924 gibt die Ge bührenfreiheit nur bei Rechtshandlungen, die die vom Reiche, den Staaten, den Gemeinden und den Bezirksverbän den getroffenen Maßnahmen zur Förderung des Wohnungs baues durchführen sollen. Wir streben an, daß diese Ge- bührenfreiheit auch den gemeinnützigen Baugenossenschaf ten gegeben wird. Damit wird zweifellos erreicht, daß die Betreffenden viel mehr in der Lage sind, den Wohnungsbau zu steigern. In Sachsen sind durch die Handwerkerbau- ;enosfenschaften im letzten Jahre schon in ganz erheblichem llmfange Wohnungen fertiggestellt worden; und dazu kommt, daß dort nebenbei, wenn diese Bauten von den Handwerkergenossenschaften ausgeführt werden, die Her anbildung des Fachnachwuchses in ordnungsmäßiger Weise mit erzielt wird. Zweifellos besteht gerade auf dem Gebiet der Facharbeiter für das Baugewerbe ein Facharbeiter mangel, wenn es auch nicht stimmt, daß in Dresden aus diesem Grunde die Mittel, die durch die Mietzinssteuer vorhanden waren, nicht verbaut worden sind, sondern die durch die Mietzinssteuer aufgebrachten Mittel sind selbst verständlich in Dresden restlos verbaut worden, und es ist auch vom Wohnungsamt nach dieser Richtung nicht erklärt worden, daß die Mittel nicht hätten verbaut werden können. Es gibt ja auch noch ein ganz Teil anderer Erschwerungen, die den Wohnungsbau hemmen. Es würde auch noch außer dem zu überlegen sein, ob nicht bei dem Baustellenerwerb, wenn in dem betreffenden Jahre noch Wohnungen daraus gebaut werden oder der Wohnungsbau in Angriff ge nommen wird, die fünsprozentige Kostengebühr und die einprozentige Stempelgebühr wegfallen könnten. Auch daran scheitern manchmal tatsächlich Wohnungsbauten, (v) I Außerdem sind ja die Hypotheken, die von Behörden, aus öffentlicher Hand gegeben werden, auch gebührenfrei, und es sollte doch, wenn tatsächlich aus privater Hand auf Neubauten Hypotheken gegeben werden, die Gebühren freiheit auch eintreten; denn nicht das Kapital trägt die Gebühren, sondern die Wohnungsbauenden müssen die Gebühren tragen. (Abg. Röllig: Sehr richtig!) Abgesehen davon ist auch dann, wenn Handwerkerbaugenossenschaften bauen, das eine gewährleistet, daß die Bezieher der Woh nungen schon vorhanden sind. Ich bitte also, diesen Antrag, den wir gestellt haben, anzunehmen. Der Antrag würde sich wohi dazu eignen, gleich bei der Beratung der Mietzinssteueranträge mit behandelt zu werden; ich bitte, ihn dem Rechtsausschuß zu überweisen. Stellvertretender Präsident vr. Hübschmann: Das Wort zur Begründung des Punktes? der Tagesordnung, des Antrages des Abg. Jähnig u. Gen. aus gebühren- nnd stempelfreie Eintragung von Hypotheken, die zur Instandsetzung und Erhaltung von Wohnhäuser» aus ösfentlichen Mitteln gegebenKwerden nsw., (Drucksache I Nr. 1528), hat Herr Abg. Jähnig. Abgeordneter Jähnig: Meine Damen und Herren! Bei der Begründung meines Antrages auf Drucksache Nr. 1528, der folgenden Wortlaut hat: sU Der Landtag wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, p 1. dafür Sorge zu tragen, daß die Eintragungen von Hypotheken, die zur Instandsetzung und Er haltung von W ohnhäusem aus össentlichenMitteln gegeben werden, ganz allgemein gebühren- und
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