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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 164. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1926-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
- Links
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164. Sitzung. Mittwoch, den 27. Januar 1936 (Abg. Tchnirch.) M nicht, sich in die Denkweise und Gemütsverfassung des ein fachen Mannes zu versetzen. n Die Richter sollen das Recht der freien Meinungs äußerung haben, jedoch nur außerhalb ihrer Amtstätig keit. Man erhebt gegen uns den Vorwurf — ich habe be reits darauf verwiesen —, daß wir die Politik in den Ge richtssaal hineintrügen. Wir müssen diesen Vorwurf ganz entschieden zurückweisen und die Forderung stellen: Her aus mit der Politik aus der Justiz! Wer das nicht kann, wer sich nicht davon frei halten kann, ist nach unserer Mei nung für das deutsche Richteramt untauglich. Ich habe bereits gesagt, das Vertrauen des Volkes zu den Richtern ist erschüttert. Der Richter glaubt, weil er unabsetzbar ist, könne er des Vertrauens des Volkes entbehren. Das ist meines Erachtens ein grundlegender Irrtum; denn gerade der unabsetzbare Beamte hat das Vertrauen des Volkes nötiger denn je. , Und wenn man dann die Forderung aufstellt, daß sich der Richter bewußt sein muß, daß wir heute einen repub likanischen Staat haben und er Beamter dieses repub likanischen Staates ist, dann muß er auch seine Hand lungen entsprechend einstellen. Und da ist noch die Frage zu beantworten, ob sich die Richter künftig weiter über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen und den richterlichen Absolutismus ausstellen sollen. Wenn Sie dieser Ansicht zuneigen würden, würde das meines Erachtens das Ende des Rechtsstaates bedeuten. Es entsteht die weitere Frage: Gibt es eine Hoffnung auf Umstellung? Berechtigt der juristische Nachwuchs in dieser Beziehung zu optimistischen Erwartungen? Die Frage ist leider zu verneinen. Man wird deshalb — dieser Auffassung sind wir — zu ganz energischen Reformen auf dem Gebiete der Ausbildung der Richter schreiten W müssen. Man wird dazu kommen müssen, leitende Posten der Staatsanwaltschaften mit zuverlässigen Republikanern zu besetzen. (Abg. Beutler: Haben Sie denn genug?) Herr Kollege Beutler, es gibt letzten Endes auch unter Ihrer Partei Leute, die ihre republikanische Gesinnung wohl durchführen möchten, die sich aber leider, weil sie dann von Ihnen geächtet werden, scheuen, das osfen kundzutun. (Lebhaftes Sehr gut! b. d. Soz.) Es wird weiter vielleicht auch noch die Entscheidung zu tresfen sein, ob man nicht die politischen Strafsachen vollständig aus der richterlichen Entscheidung herausnimmt (Ironisches Jawohl! b. d. Dtschnat.); denn nur dadurch könnte die Gewähr gegeben werden, daß die politischen Gegensätze bei den Verhandlungen nicht zum Ausdruck kommen. In diesem Zusammenhänge will ich ein Wort zu den Gefangenenanstalten sagen. Im Lause des letzten Jahres sind darüber viele Beschwerden eingegangen, nicht nur über die Behandlung und Beköstigung der Gefangenen, sondern man glaubte, daß auch im allgemeinen der Straf vollzug nicht mehr den Verhältnissen entspreche und nicht so sei, wie er es notwendigerweise sein müßte. Des halb ist die Frage auszuwersen: Ist die Reorganisation des Strafvollzugs nach den Grundsätzen der Huma nität und des Erziehungsprinzips weiter verfolgt worden? Ist die Regierung geneigt, wenn man bisher auf diesem Gebiete noch nicht vorgegangen ist, künftig diesen Weg zu gehen? Wir haben weiter im vergangenen Jahre gefragt, ob die Möglichkeit der Anrechnung der Krankenhaft zeit gegeben ist. Es ist uns bis heute nicht bekannt ge worden, ob und in welcher Form dies möglich sei. Wir wünschen^ daß die Regierung auch hierauf eine Antwort gibt; ob m bejahendem oder verneinendem Sinne, mag 5635 zunächst dahingestellt bleiben. Wir werden, je nachdem (0) wie die Antwort ausfällt, versuchen, auch unsere Wünsche in dieser Frage zur Geltung zu bringen. Es ist weiter Beschwerde darüber geführt worden, daß die Gefangenenbeiräte zu wenig von den Vor gängen in den Anstalten unterrichtet würden, ja daß man in einzelnen Anstalten den Gesangenenbei- räten nicht das Recht gibt, daß sie sich über den Stand der Beköstigung, der Verpflegung und der Unter bringung im allgemeinen unterrichten können. Es ist weiter gesagt worden, daß man dazu über gehen will, die Zahl der Gefangenensürsorger ab zubauen und dafür die Zahl der Geistlichen zu erhöhen. Da möchte ich mir die Frage erlauben, ob die im Etat vorgesehene Stellengemeinschaft etwa schon den Anfang dazu bedeutet. Sollte dies der Fall sein, dann wollen wir heute schon erklären, daß wir der Regierung auf diesem Wege nicht folgen. Wir sind der Meinung, daß der Zustand, wie er gegenwärtig besteht, erhalten bleiben muß, weil sich gezeigt hat, daß die Gefangenen fürsorger den Gefangenen wesentlich besser dienten, als dies bei den Geistlichen der Fall ist. Ich will aus ein zelne Fälle nicht eingehen, obwohl es sehr verlockend wäre. Wir haben ja vielleicht später dazu Gelegenheit; denn wir haben ja einen Untersuchungsausschuß ein gesetzt, welcher die Verhältnisse in den Gefangenen anstalten nachprüfen und dem Landtage darüber Bericht erstatten soll. Vielleicht ergibt sich dort manches, was der Verbesserung bedürftig ist, vielleicht ergibt sich manches, was mit Leichtigkeit dnrchgesührt werden könnte und nur jetzt der aufmerksamen Beobachtung des Justizministeriums entgangen ist. Wir haben aber weiter den Wunsch, daß man bei eventuellen Neu- oder Umbauten dazu kommen (v) möge, alle Vorkehrungen hygienischer und sanitärer Art zu treffen. Man sollte dazu kommen, endlich auch in den alten Gesangenenanstalten Maßnahmen zu tressen, wodurch das Prinzip, welches gegenwärtig gilt, daß man als Verbrecher dort drin sei, nicht mehr so zum Ausdruck kommt, sondern gewissermaßen das Prinzip der Verwahrung mehr Eingang findet. Nun ein Wort zu den Amtsgerichten. Da haben wir ja vor längerer Zeit bereits eine Vorlage bekommen, nach welcher eine ganze Anzahl Amtsgerichte eingezogen werden sollen. Die Vorlage ist noch unerledigt. Die Meinung, daß die Regierung eines Tages trotzdem dazu kommen würde, die Vorlage als Gesetz zu emp fehlen, ist heute noch in den Bezirken, um die es sich bei der Vorlage handelt, in starkem Maße vorhanden. Ich glaube, nach dem Gange der Geschästsverhältntsse wird es wohl unmöglich sein, jene Vorlage Gesetz werden zu lassen; denn wenn wir sehen, daß heute eine Geschäfisvermehrung in solchem Umfange eintritt, daß man alljährlich eine ganze Anzahl juristischer Hilfskräfte mehr einstellen muß, wäre es geradezu unverständlich, wenn man Amtsgerichte aufhöbe, um sie zunächst wohl größeren Orten anzugliedern, dadurch aber der Bevöl kerung erheblich mehr Lasten aufzuerlegen. Ich sage, eine befriedigende Auskunft würde zur Beruhigung der Bevölkerung gerade jener Kreise wesentlich beitragen. Ein besonderes Kapitel ist das der Wohlfahrts pflege. Durch das Wohlfahrtspflegegesetz ist die Un übersichtlichkeit und Zersplitterung wohl beseitigt. Die Wohltahrtspflege ist auf zentrale Grundlage gestellt, die bezirksfreien Städte, die Bezirksverbände und der Staat sind zu Trägern der Wohlfahrtspflege gemacht worden. Dem Gesetz ist wirklich ein sozialer Inhalt
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