36 wandcrn und so aus einem Garten in den andern in großen Schaarcn fort- ziehen. Zwar geschehe es zuweilen, daß die Obrigkeit einer Stadt das Ablesen der Raupennester, wahrscheinlich auf Grund eines allgemeinen Gesetzes, besonders eiiucbärse, aber Niemand wache über die Ausführung solcher Vorschriften, und auf dem Lande scy nicht einmal an eine Einschärfung der Art zu denken. Wichtiger noch für diesen Zweck scy die Schonung der Vogel, ein Gesetz müsse den Verkauf der Singvögel unter den schwersten Strafen verbieten, und jene Städtebcwohncr, welche Singvögel halten wollten, dürften dieselben nur von den Iagdbcrcchtigtcn kaufen, auch nur unter Leistung einer starken Abgabe in Zimmern und Volleren halten. (Es folgt nun in dem der Petition beige- fügtcn Aufsatze ein Verzeichnis und eine naturgcschichtliche ausführliche Beschrei bung derjenigen Vögelgattungen, welche zur Vertilgung der Raupen und anderer dem Obstbau schädlichen Insekten beitragen, doch glaubt die Deputation eines genaueren Referats hierüber sich übcrhcben zu können.) — Um ferner die Obstpflanzungen gegen den verderblichen Hasenfraß zu schützen, gebe es nur ein ausreichendes Mittel, nämlich die Hasen in der Nähe von Baum gärten und in denselben den Winter hindurch wegzuschießen. Hierzu dürften die Forstbcamtcn beauftragt werden müssen, und es würde denselben keine große Mühe verursachen, wenn mau sie verpflichtete, die Obstgärten im Winter fleißig zu be gehen. Eine scharfe Instruktion für die Jäger und Forstbeamten reiche noch nicht hin, auch hier müsse die Gesetzgebung eiuschrcitcu, wenn der Obstbau den nöthigcn Schutz, auf welchen er Anspruch habe, erhalten solle. — Indessen würden diese Schutzmittel noch nicht hinlänglich seyu, wenn die so reiche Nah rungsquelle des Obstbaues für das Land ergiebig werden solle. — Die Obst- anpflanzungcn vermehren sich nicht in Sachsen, sondern sie verminderten sich. Diese Beobachtung dränge sich jedem Freundt des Obstbaues auf. Viele Obst gärten winden so vernachlässigt, daß statt der alten vom Winde umgebrochenen Bäume, entweder gar keine, oder nur auf eine höchst dürftige und unzweck mäßige Weise einige Krüppel nachgcpflanzt würden. Viele alte Obstanlagen wür den gänzlich ausgcrodct, eine unerklärliche Erscheinung, die, wo nicht überall, doch sehr häufig beobachtet werde. Binnen weniger Jahre werde der Obstbau nur noch in den begünstigtstcn Lagen und Gegenden Sachsens zu finden seyn. Um dem in Zeiten vorzubcugrn, müsse in jeder Gemeinde neben dem Flurregistcr auch ein Obstregistcr gehalten werden, in welches jeder gepflanzte Obstbaum ein getragen würde, und der Eigenthümcr, welcher den Baum gepflanzt, bliebe für die beständige Erhaltung und im Nothfalle zehnmalige Wiedcranpflanzung des Baumes auf immer verantwortlich, eine Verpflichtung, die auch auf die Erben